02.03.2023

Neue Studie: „Investitionslücke für EU-Recycling-Ziele beträgt 6,7 Mrd. Euro“

Für das Erreichen der EU-Recycling-Ziele müsste eine Investitionslücke von 6,7 Milliarden Euro geschlossen werden. Das geht aus einer neuen Studie der Europäischen Investitionsbank (EIB) hervor, die am Donnerstag veröffentlichte wurde.
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(c) Adobestock

Die EU-Recycling-Ziele sind ambitioniert. Bis 2025 sollen mindestens 55 Prozent der Abfälle in der EU recycelt werden. Zum Vergleich: Derzeit werden in der EU weniger als 30 Prozent der Kunststoffabfälle für das Recycling gesammelt. Zudem sollen bis 2030 alle auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Kunststoffverpackungen wiederverwendbar sein. Nicht recycelbare Stoffe sollen darüber hinaus aus Verpackungen vollständig verbannt werden.

EU-Recycling-Ziele: die Investitionslücke

Für die Umsetzung braucht es jedoch nicht nur eine bessere Sammlung und Sortierung von Abfällen, sondern eine Menge an Geld. Eine neue Studie der Europäischen Investitionsbank (EIB) bezifferte denn Betrag auf 6,7 Milliarden Euro, der bis 2025 investiert werden müsste. Konservative Schätzungen gehen sogar von einem Betrag von 8,7 Milliarden Euro aus.

Weiters heißt es in dem Report, dass die Europäische Union bei der Bekämpfung der Verschmutzung von Kunststoffabfälle vergleichsweise gut abschneidet, dennoch seien in den nächsten zwei Jahren Investitionen in Milliardenhöhe notwendig, um die eigenen Ziele zu erreichen.

Doch es liegt laut der Europäische Investitionsbank nicht nur am Geld. So empfehlen die Studienautor:innen konkrete politische und regulatorische Maßnahmen. Als Beispiel werden Beschränkungen für sogenannte Verbundverpackungen angeführt. Dabei handelt es sich um Verpackungen, die aus Papier und Kunstoff kombiniert sind. Aber auch ein verstärktes Sensibilisieren in der Öffentlichkeit werden in der Studie genannt.

Die Rolle der Innovation

In der Studie wird zudem auf das Thema der „Innovation“ im Bereich des Kunststoff-Recyclings eingegangen. Als Beispiele werden traditionelle Sortierverfahren angeführt, die mit Hilfe von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz die Rückverfolgung von Kunstoffen entlang der Wertschöpfungkette ermöglichen. Aber auch chemisches Recycling wird als Zukunftsfeld genannt, das laut den Autor:innen allerdings noch in seinen Kinderschuhen stecke. So würde dafür immer noch zu viel Energie benötigt und sei somit nicht effizient. Auch biologisch abbaubare Kunststoffe würden Probleme mitbringen, da sie sich in der Regel nicht zu 100 Prozent abbauen lassen und teilweise mit Mikroplastik-Verschmutzung einhergehen.


Tipp der Redaktion

Mit Jänner 2023 startete die brutkasten-Redaktion einen neuen thematischen Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und Mittelstand, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarmen Produktion ermöglichen. Zudem berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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