15.03.2022

EU-Krypto-Regulierung: Wie es jetzt mit MiCA weitergeht

Wie die EU Kryptowährungen regulieren will, wird weiter verhandelt. Die Klimafrage soll über die EU Taxonomie geklärt werden.
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Europäische Union, EU, EU-Parlament
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Die EU arbeitet mit MiCA, kurz für Markets in Crypto Assets, an neuen Regeln für Kryptowährungen. Die Entwürfe für die Verordnung hatten für viel Aufregung in der Branche gesorgt, da mitunter Regeln enthalten waren, die einem Verbot von Bitcoin und Ethereum sehr nahe gekommen wären – im Kern ging es dabei um den hohen Energieverbrauch bei dem Konsensverfahren „Proof of Work“.

Der Montag, 14. März 2022, war ein entscheidender Tag: Das Economic and Monetary Affairs Committee lehnte zunächst den umstrittenen Passus ab und stimmte dann mit 31 Stimmen für den MiCA-Entwurf. 23 Abgeordnete stimmten dagegen, 4 enthielten sich der Stimme. Österreich war in der Abstimmung übrigens durch Othmar Karas (ÖVP) und Evelyn Regner (SPÖ) vertreten. In einem nächsten Schritt wird der Entwurf mit dem Ministerrat, also den zuständigen Minister:innen in den jeweiligen Mitgliedsländern, und der Kommission weiter verhandelt. Für diese Verhandlungen sprachen sich 33 Abgeordnete aus.

Mining soll über EU Taxonomie geregelt werden

Die EU kommuniziert die bisherigen Ergebnisse so: MiCA soll den Konsumentenschutz verbessern und die Transparenz und Aufsicht von Unternehmen regeln, die mit Krypto-Assets handeln oder sie ausgeben. Die in der Debatte um MiCA dominante Frage nach dem Umweltschutz wurde nun aus MiCA „ausgelagert“ und soll über die EU Taxonomie für Nachhaltigkeit geregelt werden. Mining soll über dieses Instrument ab 1. Jänner 2025 an den Maßstäben dieser Taxonomie gemessen werden – dabei geht es vor allem um den Einsatz erneuerbarer Energie.

Die EU-Parlamentarier haben sich dafür ausgesprochen, dass Asset-Token unter die Aufsicht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) gestellt werden soll. Die Aufsicht über die Ausgabe von Kryptowährungen, mit denen bezahlt werden kann, soll die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) übernehmen.

„Mit der Verabschiedung des MiCA-Berichts hat das Europäische Parlament den Weg für eine innovationsfreundliche Krypto-Regulierung geebnet, die weltweit Maßstäbe setzen kann. Die entstehende Regulierung ist wegweisend in Bezug auf Innovation, Verbraucherschutz, Rechtssicherheit und den Aufbau zuverlässiger Aufsichtsstrukturen im Bereich der Krypto-Assets. Viele Länder auf der ganzen Welt werden sich MiCA nun genau ansehen“, kommentierte der EU-Abgeordnete Stefan Berger.

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Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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