28.06.2016

EU-Kommission und Sharing Economy. Eine Liebesgeschichte

In den einzelnen EU-Mitgliedsländern galten bisher unterschiedliche Regelungen für Sharing-Economy-Unternhemen wie Uber und Airbnb. Ein Leitlinien-Katalog der Kommission soll das nun ändern und gleichzeitig strengen Restriktionen einen Riegel vorschieben.
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(c) isfendiyar - fotolia.com: Klassisches Taxi oder Uber? Die EU Kommission spricht sich für die Sharing Economy aus.

Von Brüssel bis Melbourne und Rio de Janeiro, von Paris über London bis nach Wien. Überall auf der Welt blockierten in den letzten Monaten Taxifahrer wichtige Verkehrsrouten, um gegen den Fahrtendienst Uber zu protestieren. Er würde das Taxigeschäft ruinieren, war man sich allerorts einig. Im April demonstrierten in Wien über 400 Taxilenker gegen das Startup aus Kalifornien. Ein Verbot des Dienstes UberPop, das es seit 2015 beispielsweise in Deutschland gibt, sei auch in Österreich wünschenswert, hieß es seitens der Demo-Organisatoren.

Rahmenbedingungen für Sharing Economy erleichtert

Für ähnliche Empörung sorgt auch die Wohungsvermietungs-Plattform Airbnb. Sie wäre schuld daran, dass die Mietpreise in Städten wie Berlin immer mehr ansteigen, meinen Kritiker. Auch die Hotelbranche ist über die Konkurrenz aus den USA alles andere als erfreut. Um dem Unmut entgegen zu wirken, haben einzelne Städte und Länder unterschiedliche Regelungen und Richtlinien bezüglich der Sharing-Economy-Unternehmen verabschiedet. In Frankreich, Deutschland und Belgien wurde Uber teilweise verboten, das Anbieten der gesamten Wohnung auf Airbnb wurde beispielsweise in Berlin mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro bestraft.

Der EU sind diese Maßnahmen nicht recht – immerhin hat die kollaborative Wirtschaft in Europa im Jahr 2015 ganze 25 Milliarden Euro umgesetzt. Um zu strengen Restriktionen in den einzelnen Mitgliedsländern einen Riegel vorzuschieben, hat die EU-Kommission nun einen neuen Leitlinien-Katalog zur Sharing Economy herausgebracht. Er regelt auch die allgemeine Rahmenbedingungen für Firmen, die derzeit innerhalb der einzelnen Staaten mit unterschiedlichen gesetzlichen Hürden konfrontiert sind.

Redaktionstipps

Ziel der Empfehlungen der Kommission ist es, neue Geschäftsmodelle nicht zu benachteiligen. Man solle keine Energie in den Versuch investieren, Innovation zu verhindern, sondern ihr den richtigen Rahmen geben, sagt Kommissarin Elzbieta Bienkowska. Drei Kriterien müsse ein Unternehmen erfüllen, um durch die neuen Richtlinien geschützt zu sein: Die Firma muss Steuern zahlen, die Rechte der Verbraucher achten uns Sozial- und Arbeistrechtsvorschriften beherzigen. „Wenn es an diesen Punkten nichts einzuwenden gibt, darf die entsprechende Aktivität nicht verboten werden“,
sagt Bienkowska. Auch im Kommissions-Papier wird festgehalten: „Ganzheitliche Verbote sollen eine Notfalls-Maßnahme sein, die nur dann und dort zur Anwendung kommt, wenn keine weniger restriktiven Anforderungen zum Schutz des öffentlichen Interesses greifen.“

Besonders im Bezug auf Airbnb gibt die Kommission aber zu bedenken, dass eine Unterscheidung von Gelegenheits- und hauptberuflichen Anbieten notwendig ist. Diese könnte etwa durch eine Verdienstgrenze ab rund 10.000 Euro getroffen werden und Privatpersonen, die nur gelegentlich ihre Unterkunft vermieten, schützen.
Sollten die neuen Richtlinien mit den Regelungen in einzelnen Nationalstaaten nicht vereinbar sein, könnten etwa Uber-Verbote bald aufgehoben werden, denn EU Recht steht über nationalem Recht. Uber kann also optimistisch in die Zukunft blicken.

Investitionsgrund Mobilitätsproblem

Erst im Juni wurde bekannt, dass der Public Investment Fund (PIF) aus Saudi Arabien 3,5 Milliarden US-Dollar in das Unternehmen investiert. Nie zuvor erhielt ein Startup einen so hohen Betrag. Für Uber ist diese Finanzierungsrunde ein wichtiger Schritt, um die Expansion – vor allem in die Länder des Mittleren Ostens – voranzutreiben. PIF hält nun fünf Prozent der Anteile an Uber.
Saudi Arabiens Gründe, das Unternehmen zu unterstützen, gestalten sich gänzlich anders als innerhalb der EU. Generell wollen die Saudis stärker vom Ölgeschäft unabhänig werden. Doch die Großinvestition könnte noch einen ganz anderen Grund haben: In Saudi Arabien dürfen Frauen nicht Autofahren. Die Hälfte der Bevölkerung hat dementsprechend ein Mobilitätsproblem. Die Konsequenz: 80 Prozent aller Uber-Fahrgäste in Saudi Arabien sind weiblich.

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Die Quivo-Geschäftsführer Christoph Glatzl und Georg Weiß | (c) Quivo
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Mit rund 55 Millionen Euro Schulden war die Insolvenz des von Katharina Schneider aufgebauten Unternehmens MediaShop im Februar eine der aufsehenerregenderen in diesem Jahr. Zunächst war die Zukunft der Marke ungewiss. Mit dem Unternehmer Christoph Bauer mit One Spot fand sich ein Käufer, der die Marke seit Anfang Juni weiterführte und neu aufstellte. Im Zuge dessen wird nun auch die Logistik am deutschen Markt umgestellt. Dieser ist mit rund der Hälfte der Gesamtumsätze der wichtigste Einzelmarkt des Unternehmens. In den drei Monaten nach dem Neustart Anfang Juni wurden dort nach Unternehmensangaben mit rund 60.000 Bestellungen mehr als vier Millionen Euro Umsatz erzielt.

Neuer Partner im Fulfillment ist das vom österreichischen Gründer-Duo Christoph Glatzl und Georg Weiß geführte Scaleup Quivo, das stark auf Automatisierung setzt. Dieses war 2022 aus der Fusion des Wiener Startup Logsta mit der deutschen Ancla hervorgegangen und hat seinen formellen Hauptsitz in Deutschland, seinen operativen Sitz aber in Wien. Vor etwa einem Jahr machte es mit einer großen Finanzierungsrunde auf sich aufmerksam, wie brutkasten berichtete.

Logistische Herausforderungen durch kurzfristige Peaks

Mit der Logistik-Umstellung von MediaShop in Deutschland werden nun rund 10.000 Paletten Ware vom bisherigen Zentrallager in Augsburg nach Frankfurt verlagert. Das ist aber nur die erste von vielen zu erwartenden logistischen Herausforderungen, will das Teleshopping-Unternehmen seine Präsenz am deutschen Markt doch noch stärker ausbauen. So steigerte man die TV-Einschaltungen in Deutschland seit dem Neustart von zwischenzeitlich nur drei Sendern auf zwölf. International stieg die Zahl der Sender seit dem Neustart von 16 in zwei Ländern auf 50 in fünf Ländern.

Das Geschäftsmodell von MediaShop stelle enorme Anforderungen an Geschwindigkeit und Flexibilität, sagt Quivo-CEO Weiß: „Bei MediaShop zeigt sich besonders deutlich, dass modernes Fulfillment weit mehr ist als Lagerfläche und Paketversand. Wenn innerhalb kurzer Zeit große Bestellmengen eingehen, müssen Technologie, Prozesse und Personal nahtlos zusammenspielen.“ Die Plattform verbinde unterschiedliche Systeme und automatisiere große Teile der Bestellabwicklung. „Gleichzeitig haben wir die Infrastruktur und die personellen Ressourcen, um auch kurzfristige Nachfragespitzen abzufangen. Genau für solche Wachstumsszenarien haben wir Quivo aufgebaut“, so der Gründer.

„Wir haben MediaShop in sehr kurzer Zeit neu aufgestellt und sind wieder auf Kurs. Dafür brauchen wir eine Logistik, die nicht nur unser heutiges Bestellvolumen zuverlässig bewältigt, sondern auch mit uns wachsen kann“, kommentiert der neue MediaShop-Inhaber und -Chef Christoph Bauer. „Mit Quivo haben wir einen Partner gefunden, der Technologie, operative Erfahrung und die notwendige Skalierbarkeit verbindet. Das ist für uns insbesondere in einem Geschäft entscheidend, in dem Nachfrage sehr kurzfristig entstehen kann.“

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