28.06.2016

EU-Kommission und Sharing Economy. Eine Liebesgeschichte

In den einzelnen EU-Mitgliedsländern galten bisher unterschiedliche Regelungen für Sharing-Economy-Unternhemen wie Uber und Airbnb. Ein Leitlinien-Katalog der Kommission soll das nun ändern und gleichzeitig strengen Restriktionen einen Riegel vorschieben.
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(c) isfendiyar - fotolia.com: Klassisches Taxi oder Uber? Die EU Kommission spricht sich für die Sharing Economy aus.

Von Brüssel bis Melbourne und Rio de Janeiro, von Paris über London bis nach Wien. Überall auf der Welt blockierten in den letzten Monaten Taxifahrer wichtige Verkehrsrouten, um gegen den Fahrtendienst Uber zu protestieren. Er würde das Taxigeschäft ruinieren, war man sich allerorts einig. Im April demonstrierten in Wien über 400 Taxilenker gegen das Startup aus Kalifornien. Ein Verbot des Dienstes UberPop, das es seit 2015 beispielsweise in Deutschland gibt, sei auch in Österreich wünschenswert, hieß es seitens der Demo-Organisatoren.

Rahmenbedingungen für Sharing Economy erleichtert

Für ähnliche Empörung sorgt auch die Wohungsvermietungs-Plattform Airbnb. Sie wäre schuld daran, dass die Mietpreise in Städten wie Berlin immer mehr ansteigen, meinen Kritiker. Auch die Hotelbranche ist über die Konkurrenz aus den USA alles andere als erfreut. Um dem Unmut entgegen zu wirken, haben einzelne Städte und Länder unterschiedliche Regelungen und Richtlinien bezüglich der Sharing-Economy-Unternehmen verabschiedet. In Frankreich, Deutschland und Belgien wurde Uber teilweise verboten, das Anbieten der gesamten Wohnung auf Airbnb wurde beispielsweise in Berlin mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro bestraft.

Der EU sind diese Maßnahmen nicht recht – immerhin hat die kollaborative Wirtschaft in Europa im Jahr 2015 ganze 25 Milliarden Euro umgesetzt. Um zu strengen Restriktionen in den einzelnen Mitgliedsländern einen Riegel vorzuschieben, hat die EU-Kommission nun einen neuen Leitlinien-Katalog zur Sharing Economy herausgebracht. Er regelt auch die allgemeine Rahmenbedingungen für Firmen, die derzeit innerhalb der einzelnen Staaten mit unterschiedlichen gesetzlichen Hürden konfrontiert sind.

Redaktionstipps

Ziel der Empfehlungen der Kommission ist es, neue Geschäftsmodelle nicht zu benachteiligen. Man solle keine Energie in den Versuch investieren, Innovation zu verhindern, sondern ihr den richtigen Rahmen geben, sagt Kommissarin Elzbieta Bienkowska. Drei Kriterien müsse ein Unternehmen erfüllen, um durch die neuen Richtlinien geschützt zu sein: Die Firma muss Steuern zahlen, die Rechte der Verbraucher achten uns Sozial- und Arbeistrechtsvorschriften beherzigen. „Wenn es an diesen Punkten nichts einzuwenden gibt, darf die entsprechende Aktivität nicht verboten werden“,
sagt Bienkowska. Auch im Kommissions-Papier wird festgehalten: „Ganzheitliche Verbote sollen eine Notfalls-Maßnahme sein, die nur dann und dort zur Anwendung kommt, wenn keine weniger restriktiven Anforderungen zum Schutz des öffentlichen Interesses greifen.“

Besonders im Bezug auf Airbnb gibt die Kommission aber zu bedenken, dass eine Unterscheidung von Gelegenheits- und hauptberuflichen Anbieten notwendig ist. Diese könnte etwa durch eine Verdienstgrenze ab rund 10.000 Euro getroffen werden und Privatpersonen, die nur gelegentlich ihre Unterkunft vermieten, schützen.
Sollten die neuen Richtlinien mit den Regelungen in einzelnen Nationalstaaten nicht vereinbar sein, könnten etwa Uber-Verbote bald aufgehoben werden, denn EU Recht steht über nationalem Recht. Uber kann also optimistisch in die Zukunft blicken.

Investitionsgrund Mobilitätsproblem

Erst im Juni wurde bekannt, dass der Public Investment Fund (PIF) aus Saudi Arabien 3,5 Milliarden US-Dollar in das Unternehmen investiert. Nie zuvor erhielt ein Startup einen so hohen Betrag. Für Uber ist diese Finanzierungsrunde ein wichtiger Schritt, um die Expansion – vor allem in die Länder des Mittleren Ostens – voranzutreiben. PIF hält nun fünf Prozent der Anteile an Uber.
Saudi Arabiens Gründe, das Unternehmen zu unterstützen, gestalten sich gänzlich anders als innerhalb der EU. Generell wollen die Saudis stärker vom Ölgeschäft unabhänig werden. Doch die Großinvestition könnte noch einen ganz anderen Grund haben: In Saudi Arabien dürfen Frauen nicht Autofahren. Die Hälfte der Bevölkerung hat dementsprechend ein Mobilitätsproblem. Die Konsequenz: 80 Prozent aller Uber-Fahrgäste in Saudi Arabien sind weiblich.

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Feragen
© RVS - (v.l.n.r.) Bernhard Wimmer (Raiffeisen Salzburg), Thomas Heinzmann, Michael und Anja Geretschläger (alle Feragen), Bernhard Tomasi (Raiffeisen Salzburg).

Das Salzburger Genetik-Startup Feragen sorgte Anfang 2025 für Aufsehen, als es eine Kooperation mit Nestlé Purina verkündete – siehe hier. Nun beteiligt sich die Raiffeisen Salzburg Start-Up eGen am Unternehmen. Die Genossenschaft zur finanziellen und strukturellen Förderung junger und innovativer Unternehmen in Salzburg steigt mit einem sechsstelligen Betrag ein.

Feragen: Ursprung bereits 2012

Feragen geht auf die Forschung der Molekularbiologin Anja Geretschläger an der Universität Salzburg zurück, die damit bereits 2012 begann. 2017 wurde daraus ein Unternehmen. Heute führen Anja und Michael Geretschläger gemeinsam die Geschäfte. Während die Founderin die Bereiche Forschung und Entwicklung verantwortet, liegt der Fokus von Michael Geretschläger auf Vertrieb und Marketing. Aus dem universitären Spinoff ist ein international tätiges Diagnostiklabor mit Kundinnen und Kunden in zahlreichen europäischen Ländern geworden, heißt es per Aussendung.

Die Raiffeisen Salzburg Start-Up-Experten Bernhard Wimmer, Bernhard Tomasi und Herbert Stelzinger kommentieren die Beteiligung wie folgt: „Feragen zeigt, wie aus universitärer Forschung ein international erfolgreiches Unternehmen entstehen kann. Besonders beeindruckt haben uns die wissenschaftliche Tiefe, die klare Wachstumsstrategie und die konsequente Verbindung von Diagnostik und Digitalisierung. Das Unternehmen adressiert einen wachsenden Markt mit hoher gesellschaftlicher Relevanz und passt damit hervorragend zu unserer Beteiligungsstrategie. Wir freuen uns darauf, das Team auf dem weiteren Wachstumskurs zu begleiten.“

Über 10.000 User:innen

Ein zentraler Baustein der Wachstumsstrategie der Salzburger ist die digitale Plattform „myFERAGEN“. Durch sie verwalten Züchter, Zuchtverbände und Tierärzte genetische Daten und Analyseergebnisse. Aktuell nutzen eigenen Angaben zufolge rund 10.500 Anwender:innen die Plattform, auf der 38.000 Hunde erfasst sind. Mit dem integrierten Werkzeug DogMatching lasse sich bereits vor einer geplanten Paarung prüfen, wie gut zwei Tiere genetisch zusammenpassen. Dadurch können Risiken minimiert und die langfristige genetische Gesundheit von Populationen verbessert werden, so der Claim.

Mit der Beteiligung der Raiffeisen Salzburg Start-Up eGen sollen digitale Angebote weiter ausgebaut und zusätzliche internationale Märkte erschlossen werden. „Ein Investor, der versteht, dass hinter unseren Analysen Forschung steht und kein schnelles Produkt, ist selten. Mit Raiffeisen haben wir genau diesen Partner gefunden – und das direkt vor unserer eigenen Haustür. Das Vertrauen, das uns hier entgegengebracht wird, ist Rückenwind und Verpflichtung zugleich. Wir gehen diesen Weg mit derselben wissenschaftlichen Konsequenz weiter, mit der wir ihn begonnen haben“, sagt Anja Geretschläger.

„Uns hat nicht nur das Kapital überzeugt“

Auch Michael Geretschläger schlägt in eine ähnliche Kerbe, wenn er sagt: „Uns hat nicht nur das Kapital überzeugt, sondern die Haltung dahinter: Die Raiffeisen Salzburg Start-Up eGen denkt regional und investiert langfristig – das passt exakt zu uns. Mit diesem Rückhalt können wir die nächsten Schritte deutlich schneller gehen: internationale Expansion und eine Plattform, die mitwächst. Dass aus Österreich ein Weltmarktführer im Pet-Bereich kommen kann, ist bewiesen. Wir haben vor zu zeigen, dass das auch aus Salzburg geht.“

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