28.06.2016

EU-Kommission und Sharing Economy. Eine Liebesgeschichte

In den einzelnen EU-Mitgliedsländern galten bisher unterschiedliche Regelungen für Sharing-Economy-Unternhemen wie Uber und Airbnb. Ein Leitlinien-Katalog der Kommission soll das nun ändern und gleichzeitig strengen Restriktionen einen Riegel vorschieben.
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(c) isfendiyar - fotolia.com: Klassisches Taxi oder Uber? Die EU Kommission spricht sich für die Sharing Economy aus.

Von Brüssel bis Melbourne und Rio de Janeiro, von Paris über London bis nach Wien. Überall auf der Welt blockierten in den letzten Monaten Taxifahrer wichtige Verkehrsrouten, um gegen den Fahrtendienst Uber zu protestieren. Er würde das Taxigeschäft ruinieren, war man sich allerorts einig. Im April demonstrierten in Wien über 400 Taxilenker gegen das Startup aus Kalifornien. Ein Verbot des Dienstes UberPop, das es seit 2015 beispielsweise in Deutschland gibt, sei auch in Österreich wünschenswert, hieß es seitens der Demo-Organisatoren.

Rahmenbedingungen für Sharing Economy erleichtert

Für ähnliche Empörung sorgt auch die Wohungsvermietungs-Plattform Airbnb. Sie wäre schuld daran, dass die Mietpreise in Städten wie Berlin immer mehr ansteigen, meinen Kritiker. Auch die Hotelbranche ist über die Konkurrenz aus den USA alles andere als erfreut. Um dem Unmut entgegen zu wirken, haben einzelne Städte und Länder unterschiedliche Regelungen und Richtlinien bezüglich der Sharing-Economy-Unternehmen verabschiedet. In Frankreich, Deutschland und Belgien wurde Uber teilweise verboten, das Anbieten der gesamten Wohnung auf Airbnb wurde beispielsweise in Berlin mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro bestraft.

Der EU sind diese Maßnahmen nicht recht – immerhin hat die kollaborative Wirtschaft in Europa im Jahr 2015 ganze 25 Milliarden Euro umgesetzt. Um zu strengen Restriktionen in den einzelnen Mitgliedsländern einen Riegel vorzuschieben, hat die EU-Kommission nun einen neuen Leitlinien-Katalog zur Sharing Economy herausgebracht. Er regelt auch die allgemeine Rahmenbedingungen für Firmen, die derzeit innerhalb der einzelnen Staaten mit unterschiedlichen gesetzlichen Hürden konfrontiert sind.

Redaktionstipps

Ziel der Empfehlungen der Kommission ist es, neue Geschäftsmodelle nicht zu benachteiligen. Man solle keine Energie in den Versuch investieren, Innovation zu verhindern, sondern ihr den richtigen Rahmen geben, sagt Kommissarin Elzbieta Bienkowska. Drei Kriterien müsse ein Unternehmen erfüllen, um durch die neuen Richtlinien geschützt zu sein: Die Firma muss Steuern zahlen, die Rechte der Verbraucher achten uns Sozial- und Arbeistrechtsvorschriften beherzigen. „Wenn es an diesen Punkten nichts einzuwenden gibt, darf die entsprechende Aktivität nicht verboten werden“,
sagt Bienkowska. Auch im Kommissions-Papier wird festgehalten: „Ganzheitliche Verbote sollen eine Notfalls-Maßnahme sein, die nur dann und dort zur Anwendung kommt, wenn keine weniger restriktiven Anforderungen zum Schutz des öffentlichen Interesses greifen.“

Besonders im Bezug auf Airbnb gibt die Kommission aber zu bedenken, dass eine Unterscheidung von Gelegenheits- und hauptberuflichen Anbieten notwendig ist. Diese könnte etwa durch eine Verdienstgrenze ab rund 10.000 Euro getroffen werden und Privatpersonen, die nur gelegentlich ihre Unterkunft vermieten, schützen.
Sollten die neuen Richtlinien mit den Regelungen in einzelnen Nationalstaaten nicht vereinbar sein, könnten etwa Uber-Verbote bald aufgehoben werden, denn EU Recht steht über nationalem Recht. Uber kann also optimistisch in die Zukunft blicken.

Investitionsgrund Mobilitätsproblem

Erst im Juni wurde bekannt, dass der Public Investment Fund (PIF) aus Saudi Arabien 3,5 Milliarden US-Dollar in das Unternehmen investiert. Nie zuvor erhielt ein Startup einen so hohen Betrag. Für Uber ist diese Finanzierungsrunde ein wichtiger Schritt, um die Expansion – vor allem in die Länder des Mittleren Ostens – voranzutreiben. PIF hält nun fünf Prozent der Anteile an Uber.
Saudi Arabiens Gründe, das Unternehmen zu unterstützen, gestalten sich gänzlich anders als innerhalb der EU. Generell wollen die Saudis stärker vom Ölgeschäft unabhänig werden. Doch die Großinvestition könnte noch einen ganz anderen Grund haben: In Saudi Arabien dürfen Frauen nicht Autofahren. Die Hälfte der Bevölkerung hat dementsprechend ein Mobilitätsproblem. Die Konsequenz: 80 Prozent aller Uber-Fahrgäste in Saudi Arabien sind weiblich.

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Alfies Co-Founder und Geschäftsführer Gunther Michl mit Lagerleiter Andreas Geißler | (c) Alfies
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Online-Angebote von Supermärkten bzw. Online-Supermärkte gib es mittlerweile einige. Besonders schnell etabliert hat sich etwa Gurkerl, die Tochter der tschechischen Rohlik, die europaweit einen ambitionierten Expansionskurs fährt. Mit Alfies gibt es auch einen etablierten Player aus Wien. Das 2015 als Snack-Lieferservice mit einem VW-Bus gegründete Unternehmen liefert mittlerweile mehr als 5.000 Produkte neben Wien und Umgebung auch in Graz und Umgebung sowie seit kurzem in Zürich aus.

In Corona-Zeit Umsatz verzwanzigfacht

Rund 10.000 Bestellungen pro Woche gehen aktuell ein, heißt es vom Unternehmen. Am beliebtesten seien Bananen gefolgt von Milch und 0,5-Liter-Ottakringer-Bierdosen. Nachdem man in der Corona-Zeit den Umsatz verzwanzigfacht habe, wachse man inzwischen langsamer, räumt Alfies ein und führt aus: “Die Gründe dafür sind u.a. die hohen Investitionen in die Verbesserung des Sortiments und der Servicequalität.”

Das Lager im 11. Bezirk in Wien | (c) Alfies
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Alfies-Lieferung innerhalb von 60 Minuten bis Mitternacht

Punkten will der Online-Supermarkt vor allem auch mit dem Versprechen, in den Kerngebieten innerhalb von 60 Minuten bzw. in den Außengebieten innerhalb von 120 Minuten zu liefern – und dabei sogar Pfandflaschen der Kund:innen entgegenzunehmen. Und das Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 01:00 Uhr und Samstag von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Dafür ist ein durchdachtes Logistik-System notwendig.

Navigations-System mit TU Wien entwickelt

“Entscheidend ist, dass sich das System der Nachfrage anpasst und nicht umgekehrt”, heißt es von Alfies. Dazu wurde das sogenannte “Autoclustering System” gemeinsam mit der TU Wien entwickelt. Dieses ermittelt automatisch die jeweils effizientesten Routen für die Fahrer:innen, mit denen das Lieferversprechen eingehalten werden kann.

Alfies-“Picker” gehen Schlangenlinien

Entscheidend sei aber auch, dass schon vorher im Lager die Zusammenstellung der Produkte möglichst schnell und effizient passiere. Auch dafür gibt es ein durchdachtes System: “Entlang von Schlangenlinien können die sogenannten ‘Picker’ durch die Regalreihen gehen und die Produkte gemäß der in der App angezeigten Reihenfolge herausnehmen, ohne einen Weg zweimal gehen zu müssen. In der App ist das nächste Produkt auch groß angezeigt, sodass es leicht identifiziert werden kann. Mit Hilfe eines Scans wird die Fehlerquote minimiert”, heißt es von Alfies.

Der
Der “Picker” sieht in der App, welches Produkt er als nächstes nehmen muss | (c) Alfies

“Benamste” Autos und Bestellungen

Sind alle Produkte eingesammelt, werden sie an der Packstation in Einkaufssackerl zusammengefasst. “Jede Bestellung hat einen Vornamen, da dieser leichter zu merken ist als die vielen Ziffern der Bestellnummer. Auch die Autos sind benamst, sodass alles reibungslos zusammenfindet. Die Autonamen werden von den Mitarbeitern ausgewählt”, so das Unternehmen.

Bereit für das Einladen durch den/die Fahrer:in | (c) Alfies
Bereit für das Einladen durch den/die Fahrer:in | (c) Alfies
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