16.04.2020

EU-Kommission pocht auf Datenschutz bei Coronavirus-Tracking-Apps

Nicht nur in Österreich werden Coronavirus-Tracking-Apps kontrovers diskutiert. Nun legte die EU-Kommission ein Konzept zur koordinierten Nutzung in den Mitgliedsstaaten mit Anforderungen und Datenschutz-Leitlinien vor.
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Die EU-Kommission hat ein Instrumentarium zu Coronavirus-Tracking-Apps veröffentlicht
Screenshot: Die EU-Kommission hat ein Instrumentarium zu Coronavirus-Tracking-Apps veröffentlicht

Um die Ausgangsbeschränkungen in der Coronakrise schrittweise aufheben zu können, obwohl noch kein Impfstoff oder wirksames Medikament gegen das Coronavirus verfügbar ist, braucht es eine Reihe an Regelungen, Vorkehrungen und Hilfsmitteln. Neben Abstands-Regeln, Hygiene-Bestimmungen (u.a. Schutzmasken-Pflicht) und Reise- und Versammlungsbeschränkungen, werden auch Coronavirus-Tracking-Apps von vielen Ländern als Instrumente genutzt bzw. empfohlen. In Österreich gibt es etwa die Stopp Corona-App des Roten Kreuzes. International sorgten zuletzt Google uns Apple mit einer Kooperation in diesem Zusammenhang für Aufsehen. Begleitet wird diese Entwicklung von Datenschutz-Diskussionen. Nun hat auch die EU-Kommission ein Konzept zur koordinierten Nutzung der Apps herausgegeben. Dieses umfasst ein Instrumentarium und Datenschutz-Leitlinien.

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brutkasten-Roundtable zum Thema Datenschutz in Coronavirus-Tracking-Apps

Tech und Datenschutz in der Coronakrise

Mit Big Data gegen das Coronavirus? Über Tech und Datenschutz in der Coronakrise diskutieren wir heute mit Gerry Foitik (Österreichisches Rotes Kreuz), Max Schrems, Lisa Seidl (epicenter.works), Michael Zettel (Accenture) Michael Cik (Invenium Data Insights GmbH).Während der Diskussion können Fragen via Slido (Code: brutkasten) gestellt werden.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 3. April 2020

EU-Kommissar Breton: „werden unsere Werte nicht aufs Spiel setzen“

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton äußert sich diesbezüglich in einer Aussendung klar: „Um die Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen, können Apps zur Nachverfolgung von Kontakten nützlich sein, insbesondere als Teil der Ausstiegsstrategien der Mitgliedstaaten. Strenge Datenschutzvorkehrungen sind jedoch Voraussetzung für die Einführung dieser Apps und damit für ihren Nutzen. Wir sollten zwar innovativ sein und die Technik bestmöglich nutzen, um die Pandemie zu bekämpfen, aber wir werden unsere Werte und Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre nicht aufs Spiel setzen“.

Kommissarin Kyriakides: Klares Plädoyer für Coronavirus-Tracking-Apps

Gleichzeitig spricht sich die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige Kommissarin Stella Kyriakides aber ganz klar für die Nutzung von Coronavirus-Tracking-Apps aus: „Digitale Instrumente werden für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger bei der schrittweisen Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen von entscheidender Bedeutung sein. Mobil-Apps können uns vor Infektionsrisiken warnen und die Gesundheitsbehörden bei der Nachverfolgung von Kontakten unterstützen. Dies ist wesentlich, um Übertragungsketten zu durchbrechen. Wir müssen bei der erneuten Öffnung unserer Gesellschaften sorgfältig, kreativ und flexibel vorgehen. Wir müssen die Kurve weiter abflachen – und sie auch unten halten. Ohne sichere Digitaltechnik, die mit den Rechtsvorschriften im Einklang steht, wird unser Konzept nicht wirken“.

Instrumentarium der EU-Kommission mit 8 Anforderungen

Das heute präsentierte gemeinsame EU-Instrumentarium wurde vom Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission entwickelt. Dabei wurden acht grundlegende Anforderungen an die Coronavirus-Tracking-Apps definiert (im Wortlaut):

  1. Sie sollten in vollem Umfang mit den Vorschriften der EU zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre im Einklang stehen, wie in den heute nach Konsultation des Europäischen Datenschutzausschusses vorgelegten Leitlinien dargelegt.
  2. Sie sollten in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden eingeführt und von ihnen genehmigt werden.
  3. Sie sollten freiwillig installiert und deaktiviert werden, sobald sie nicht mehr nötig sind.
  4. Sie sollten darauf abzielen, die neuesten technologischen Lösungen zum Schutz der Privatsphäre zu nutzen. Da sie sich voraussichtliche auf Bluetooth-basierte Näherungstechnik stützen dürften, lassen sie keine Bestimmung des Standorts der Nutzer zu.
  5. Sie sollten auf anonymisierten Daten beruhen: Sie können Personen warnen, die sich über einen bestimmten Zeitraum in der Nähe einer infizierten Person befunden haben, sodass sie sich testen lassen oder selbst isolieren können, ohne dass die Identität des Infizierten aufgedeckt wird.
  6. Sie sollten europaweit interoperabel sein, damit die Bürgerinnen und Bürger auch beim Überschreiten der Grenzen geschützt werden.
  7. Sie sollten in anerkannten epidemiologischen Leitlinien verankert sein und bewährte Verfahren in Bezug auf Cybersicherheit und Zugänglichkeit widerspiegeln.
  8. Sie sollten sicher und wirksam sein.

Weitere Timeline für EU-Mitgliedstaaten

Das Instrumentarium sei „Teil eines laufenden Prozesses, bei dem die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um in den kommenden Wochen und Monaten den Einsatz dieser und anderer praktischer Instrumente zu konzipieren und zu verfeinern“, heißt es von der EU-Komission. Konkret sollen bis zum 30. April diesen Jahres die Gesundheitsbehörden die Wirksamkeit der Apps auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene bewerten. Die Mitgliedstaaten sollen dann bis zum 31. Mai über ihre Maßnahmen Bericht erstatten und ihre Berichte den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zur gegenseitigen Begutachtung (Peer Review) zugänglich machen. Die Kommission werde die erzielten Fortschritte bewerten und ab Juni 2020 während der gesamten Krise regelmäßig Berichte veröffentlichen, in denen sie neue Maßnahmen bzw. die schrittweise Rücknahme von Maßnahmen empfiehlt, die nicht mehr notwendig zu sein scheinen, heißt es abschließend.

⇒ Das Instrumentarium der EU-Komission

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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AI Summaries

EU-Kommission pocht auf Datenschutz bei Coronavirus-Tracking-Apps

  • Um die Ausgangsbeschränkungen in der Coronakrise schrittweise aufheben zu können, obwohl noch kein Impfstoff oder wirksames Medikament gegen das Coronavirus verfügbar ist, braucht es eine Reihe an Regelungen, Vorkehrungen und Hilfsmitteln.
  • Neben Abstands-Regeln, Hygiene-Bestimmungen und Reise- und Versammlungsbeschränkungen, werden auch Coronavirus-Tracking-Apps von vielen Ländern als Instrumente genutzt bzw. empfohlen.
  • Nun hat auch die EU-Kommission ein Konzept zur koordinierten Nutzung der Apps herausgegeben.
  • Dieses umfasst ein Instrumentarium und Datenschutz-Leitlinien.
  • Dabei wurden acht grundlegende Anforderungen an die Coronavirus-Tracking-Apps definiert.

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