16.04.2020

EU-Kommission pocht auf Datenschutz bei Coronavirus-Tracking-Apps

Nicht nur in Österreich werden Coronavirus-Tracking-Apps kontrovers diskutiert. Nun legte die EU-Kommission ein Konzept zur koordinierten Nutzung in den Mitgliedsstaaten mit Anforderungen und Datenschutz-Leitlinien vor.
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Die EU-Kommission hat ein Instrumentarium zu Coronavirus-Tracking-Apps veröffentlicht
Screenshot: Die EU-Kommission hat ein Instrumentarium zu Coronavirus-Tracking-Apps veröffentlicht

Um die Ausgangsbeschränkungen in der Coronakrise schrittweise aufheben zu können, obwohl noch kein Impfstoff oder wirksames Medikament gegen das Coronavirus verfügbar ist, braucht es eine Reihe an Regelungen, Vorkehrungen und Hilfsmitteln. Neben Abstands-Regeln, Hygiene-Bestimmungen (u.a. Schutzmasken-Pflicht) und Reise- und Versammlungsbeschränkungen, werden auch Coronavirus-Tracking-Apps von vielen Ländern als Instrumente genutzt bzw. empfohlen. In Österreich gibt es etwa die Stopp Corona-App des Roten Kreuzes. International sorgten zuletzt Google uns Apple mit einer Kooperation in diesem Zusammenhang für Aufsehen. Begleitet wird diese Entwicklung von Datenschutz-Diskussionen. Nun hat auch die EU-Kommission ein Konzept zur koordinierten Nutzung der Apps herausgegeben. Dieses umfasst ein Instrumentarium und Datenschutz-Leitlinien.

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brutkasten-Roundtable zum Thema Datenschutz in Coronavirus-Tracking-Apps

Tech und Datenschutz in der Coronakrise

Mit Big Data gegen das Coronavirus? Über Tech und Datenschutz in der Coronakrise diskutieren wir heute mit Gerry Foitik (Österreichisches Rotes Kreuz), Max Schrems, Lisa Seidl (epicenter.works), Michael Zettel (Accenture) Michael Cik (Invenium Data Insights GmbH).Während der Diskussion können Fragen via Slido (Code: brutkasten) gestellt werden.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 3. April 2020

EU-Kommissar Breton: “werden unsere Werte nicht aufs Spiel setzen”

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton äußert sich diesbezüglich in einer Aussendung klar: “Um die Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen, können Apps zur Nachverfolgung von Kontakten nützlich sein, insbesondere als Teil der Ausstiegsstrategien der Mitgliedstaaten. Strenge Datenschutzvorkehrungen sind jedoch Voraussetzung für die Einführung dieser Apps und damit für ihren Nutzen. Wir sollten zwar innovativ sein und die Technik bestmöglich nutzen, um die Pandemie zu bekämpfen, aber wir werden unsere Werte und Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre nicht aufs Spiel setzen”.

Kommissarin Kyriakides: Klares Plädoyer für Coronavirus-Tracking-Apps

Gleichzeitig spricht sich die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige Kommissarin Stella Kyriakides aber ganz klar für die Nutzung von Coronavirus-Tracking-Apps aus: “Digitale Instrumente werden für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger bei der schrittweisen Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen von entscheidender Bedeutung sein. Mobil-Apps können uns vor Infektionsrisiken warnen und die Gesundheitsbehörden bei der Nachverfolgung von Kontakten unterstützen. Dies ist wesentlich, um Übertragungsketten zu durchbrechen. Wir müssen bei der erneuten Öffnung unserer Gesellschaften sorgfältig, kreativ und flexibel vorgehen. Wir müssen die Kurve weiter abflachen – und sie auch unten halten. Ohne sichere Digitaltechnik, die mit den Rechtsvorschriften im Einklang steht, wird unser Konzept nicht wirken”.

Instrumentarium der EU-Kommission mit 8 Anforderungen

Das heute präsentierte gemeinsame EU-Instrumentarium wurde vom Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission entwickelt. Dabei wurden acht grundlegende Anforderungen an die Coronavirus-Tracking-Apps definiert (im Wortlaut):

  1. Sie sollten in vollem Umfang mit den Vorschriften der EU zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre im Einklang stehen, wie in den heute nach Konsultation des Europäischen Datenschutzausschusses vorgelegten Leitlinien dargelegt.
  2. Sie sollten in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden eingeführt und von ihnen genehmigt werden.
  3. Sie sollten freiwillig installiert und deaktiviert werden, sobald sie nicht mehr nötig sind.
  4. Sie sollten darauf abzielen, die neuesten technologischen Lösungen zum Schutz der Privatsphäre zu nutzen. Da sie sich voraussichtliche auf Bluetooth-basierte Näherungstechnik stützen dürften, lassen sie keine Bestimmung des Standorts der Nutzer zu.
  5. Sie sollten auf anonymisierten Daten beruhen: Sie können Personen warnen, die sich über einen bestimmten Zeitraum in der Nähe einer infizierten Person befunden haben, sodass sie sich testen lassen oder selbst isolieren können, ohne dass die Identität des Infizierten aufgedeckt wird.
  6. Sie sollten europaweit interoperabel sein, damit die Bürgerinnen und Bürger auch beim Überschreiten der Grenzen geschützt werden.
  7. Sie sollten in anerkannten epidemiologischen Leitlinien verankert sein und bewährte Verfahren in Bezug auf Cybersicherheit und Zugänglichkeit widerspiegeln.
  8. Sie sollten sicher und wirksam sein.

Weitere Timeline für EU-Mitgliedstaaten

Das Instrumentarium sei “Teil eines laufenden Prozesses, bei dem die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um in den kommenden Wochen und Monaten den Einsatz dieser und anderer praktischer Instrumente zu konzipieren und zu verfeinern”, heißt es von der EU-Komission. Konkret sollen bis zum 30. April diesen Jahres die Gesundheitsbehörden die Wirksamkeit der Apps auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene bewerten. Die Mitgliedstaaten sollen dann bis zum 31. Mai über ihre Maßnahmen Bericht erstatten und ihre Berichte den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zur gegenseitigen Begutachtung (Peer Review) zugänglich machen. Die Kommission werde die erzielten Fortschritte bewerten und ab Juni 2020 während der gesamten Krise regelmäßig Berichte veröffentlichen, in denen sie neue Maßnahmen bzw. die schrittweise Rücknahme von Maßnahmen empfiehlt, die nicht mehr notwendig zu sein scheinen, heißt es abschließend.

⇒ Das Instrumentarium der EU-Komission

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Lalamu, Konkurs
(c) Lalamu

Zuerst eine Tonspur, dann das Video eines Gesichts (etwa auch auf einem Foto oder nicht allzu abstrakten Gemälde oder sogar auf einer Statue) aufnehmen – fertig. Die Aufnahmen werden vom Server mittels KI-basiertem Tool verarbeitet. Das Lip Sync-Video kommt nach ein paar Sekunden zurück und kann auf TikTok und Co gepostet werden. Das konnte das Produkt des Wiener Startups Lalamu.

Lalamu: Neben Lip-Sync auch B2B-Angebot

Die B2C-App, die in der Basis-Version kostenlos war und für die es mehrere Packages mit längerer Video-Dauer und ohne Werbung zu kaufen gab, war jedoch nicht der einzige Geschäftszweig. Lalamu wollte auch mit einem B2B-Angebot durchstarten. Konkret wandte man sich an Filmindustrie, Museen und Agenturen, die das AI-Algorithmus-basierte Tool des Startups für ihre Zwecke einsetzen sollten.

Mit diesen Vorhaben konnte man ein Investment ergattern: Das Wiener Unternehmen holte sich insgesamt 245.000 Euro von Investor:innen. Es wurde auch ins Microsoft for Startups-Programm aufgenommen, schaffte es mit der Lalamu Studio App in den Canva App Store mit mehr als 400.000 Usern und entwickelte schlussendlich die unabhängige Web-Platform lipsyncer.ai. Nun aber berichtet der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) vom Konkurs des KI-Startups.

Konkurs eröffnet

“Die LaLaMu EntertAInment GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Handelsgericht Wien wurde ein Konkursverfahren eröffnet”, heißt es dort.

Das sagt der Founder

Auf Anfrage erklärt Founder Matthias Spitzer, dass es in einer Zeit, in der das Startup Unterstützung gebraucht hätte, etwa für neue Developer, keine gegeben habe. Die Konkurrenz aus den USA (Runway und Sync Labs) hätten dagegen über die letzten Jahre mehrere Millionen US-Dollar an Investment erhalten.

“Das ist ein Genickbruch”, sagt Spitzer. “Da kommst du nicht mehr weiter.” Lalamu habe noch versucht mit Lipsyncer.ai “die Kurve zu kratzen”, habe die Videoqualität verbessert und optimiert, damit sie etwa bei Werbevideo-Vorproduktionen oder Erklärvideos zum Einsatz kommen kann. Doch leider hätten die vielen User:innen bloß den Free Modus-Bereich genutzt, wie der Founder erwähnt.

“Unser Umsatz hat es einfach nicht erlaubt, zu wachsen”, ergänzt Spitzer. “Wir wurden links und rechts überholt. Eigentlich waren wir ja eine Zeit lang im Sektor weltweit bekannt bzw. namhaft und spürten eine klare Bewegung nach vorne. Wir haben uns sehr erhofft mehr gesehen zu werden und eine großzügige Finanzspritze zu erhalten. Aber, was wirklich schade ist, keiner in Österreich hat sich getraut im großen Stil zu investieren.”

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AI Summaries

EU-Kommission pocht auf Datenschutz bei Coronavirus-Tracking-Apps

  • Um die Ausgangsbeschränkungen in der Coronakrise schrittweise aufheben zu können, obwohl noch kein Impfstoff oder wirksames Medikament gegen das Coronavirus verfügbar ist, braucht es eine Reihe an Regelungen, Vorkehrungen und Hilfsmitteln.
  • Neben Abstands-Regeln, Hygiene-Bestimmungen und Reise- und Versammlungsbeschränkungen, werden auch Coronavirus-Tracking-Apps von vielen Ländern als Instrumente genutzt bzw. empfohlen.
  • Nun hat auch die EU-Kommission ein Konzept zur koordinierten Nutzung der Apps herausgegeben.
  • Dieses umfasst ein Instrumentarium und Datenschutz-Leitlinien.
  • Dabei wurden acht grundlegende Anforderungen an die Coronavirus-Tracking-Apps definiert.

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