16.04.2020

EU-Kommission pocht auf Datenschutz bei Coronavirus-Tracking-Apps

Nicht nur in Österreich werden Coronavirus-Tracking-Apps kontrovers diskutiert. Nun legte die EU-Kommission ein Konzept zur koordinierten Nutzung in den Mitgliedsstaaten mit Anforderungen und Datenschutz-Leitlinien vor.
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Die EU-Kommission hat ein Instrumentarium zu Coronavirus-Tracking-Apps veröffentlicht
Screenshot: Die EU-Kommission hat ein Instrumentarium zu Coronavirus-Tracking-Apps veröffentlicht

Um die Ausgangsbeschränkungen in der Coronakrise schrittweise aufheben zu können, obwohl noch kein Impfstoff oder wirksames Medikament gegen das Coronavirus verfügbar ist, braucht es eine Reihe an Regelungen, Vorkehrungen und Hilfsmitteln. Neben Abstands-Regeln, Hygiene-Bestimmungen (u.a. Schutzmasken-Pflicht) und Reise- und Versammlungsbeschränkungen, werden auch Coronavirus-Tracking-Apps von vielen Ländern als Instrumente genutzt bzw. empfohlen. In Österreich gibt es etwa die Stopp Corona-App des Roten Kreuzes. International sorgten zuletzt Google uns Apple mit einer Kooperation in diesem Zusammenhang für Aufsehen. Begleitet wird diese Entwicklung von Datenschutz-Diskussionen. Nun hat auch die EU-Kommission ein Konzept zur koordinierten Nutzung der Apps herausgegeben. Dieses umfasst ein Instrumentarium und Datenschutz-Leitlinien.

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brutkasten-Roundtable zum Thema Datenschutz in Coronavirus-Tracking-Apps

Tech und Datenschutz in der Coronakrise

Mit Big Data gegen das Coronavirus? Über Tech und Datenschutz in der Coronakrise diskutieren wir heute mit Gerry Foitik (Österreichisches Rotes Kreuz), Max Schrems, Lisa Seidl (epicenter.works), Michael Zettel (Accenture) Michael Cik (Invenium Data Insights GmbH).Während der Diskussion können Fragen via Slido (Code: brutkasten) gestellt werden.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 3. April 2020

EU-Kommissar Breton: „werden unsere Werte nicht aufs Spiel setzen“

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton äußert sich diesbezüglich in einer Aussendung klar: „Um die Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen, können Apps zur Nachverfolgung von Kontakten nützlich sein, insbesondere als Teil der Ausstiegsstrategien der Mitgliedstaaten. Strenge Datenschutzvorkehrungen sind jedoch Voraussetzung für die Einführung dieser Apps und damit für ihren Nutzen. Wir sollten zwar innovativ sein und die Technik bestmöglich nutzen, um die Pandemie zu bekämpfen, aber wir werden unsere Werte und Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre nicht aufs Spiel setzen“.

Kommissarin Kyriakides: Klares Plädoyer für Coronavirus-Tracking-Apps

Gleichzeitig spricht sich die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige Kommissarin Stella Kyriakides aber ganz klar für die Nutzung von Coronavirus-Tracking-Apps aus: „Digitale Instrumente werden für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger bei der schrittweisen Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen von entscheidender Bedeutung sein. Mobil-Apps können uns vor Infektionsrisiken warnen und die Gesundheitsbehörden bei der Nachverfolgung von Kontakten unterstützen. Dies ist wesentlich, um Übertragungsketten zu durchbrechen. Wir müssen bei der erneuten Öffnung unserer Gesellschaften sorgfältig, kreativ und flexibel vorgehen. Wir müssen die Kurve weiter abflachen – und sie auch unten halten. Ohne sichere Digitaltechnik, die mit den Rechtsvorschriften im Einklang steht, wird unser Konzept nicht wirken“.

Instrumentarium der EU-Kommission mit 8 Anforderungen

Das heute präsentierte gemeinsame EU-Instrumentarium wurde vom Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission entwickelt. Dabei wurden acht grundlegende Anforderungen an die Coronavirus-Tracking-Apps definiert (im Wortlaut):

  1. Sie sollten in vollem Umfang mit den Vorschriften der EU zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre im Einklang stehen, wie in den heute nach Konsultation des Europäischen Datenschutzausschusses vorgelegten Leitlinien dargelegt.
  2. Sie sollten in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden eingeführt und von ihnen genehmigt werden.
  3. Sie sollten freiwillig installiert und deaktiviert werden, sobald sie nicht mehr nötig sind.
  4. Sie sollten darauf abzielen, die neuesten technologischen Lösungen zum Schutz der Privatsphäre zu nutzen. Da sie sich voraussichtliche auf Bluetooth-basierte Näherungstechnik stützen dürften, lassen sie keine Bestimmung des Standorts der Nutzer zu.
  5. Sie sollten auf anonymisierten Daten beruhen: Sie können Personen warnen, die sich über einen bestimmten Zeitraum in der Nähe einer infizierten Person befunden haben, sodass sie sich testen lassen oder selbst isolieren können, ohne dass die Identität des Infizierten aufgedeckt wird.
  6. Sie sollten europaweit interoperabel sein, damit die Bürgerinnen und Bürger auch beim Überschreiten der Grenzen geschützt werden.
  7. Sie sollten in anerkannten epidemiologischen Leitlinien verankert sein und bewährte Verfahren in Bezug auf Cybersicherheit und Zugänglichkeit widerspiegeln.
  8. Sie sollten sicher und wirksam sein.

Weitere Timeline für EU-Mitgliedstaaten

Das Instrumentarium sei „Teil eines laufenden Prozesses, bei dem die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um in den kommenden Wochen und Monaten den Einsatz dieser und anderer praktischer Instrumente zu konzipieren und zu verfeinern“, heißt es von der EU-Komission. Konkret sollen bis zum 30. April diesen Jahres die Gesundheitsbehörden die Wirksamkeit der Apps auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene bewerten. Die Mitgliedstaaten sollen dann bis zum 31. Mai über ihre Maßnahmen Bericht erstatten und ihre Berichte den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zur gegenseitigen Begutachtung (Peer Review) zugänglich machen. Die Kommission werde die erzielten Fortschritte bewerten und ab Juni 2020 während der gesamten Krise regelmäßig Berichte veröffentlichen, in denen sie neue Maßnahmen bzw. die schrittweise Rücknahme von Maßnahmen empfiehlt, die nicht mehr notwendig zu sein scheinen, heißt es abschließend.

⇒ Das Instrumentarium der EU-Komission

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VBR
© VBR WRC - Philipp Lietz und Thomas Steinber von VBR

Das Gefühl des echten Rennfahrens hat das Gründungs-Trio Philipp Lietz, Thomas Steinber und Paul Aigner gemeinsam mit dem sechsfachen Le-Mans-Sieger Richard Lietz dazu motiviert, mit VBR Innovations ein Racing-Startup zu gründen, das reale Rennsport-Events mit teleoperierter Fahrzeugsteuerung und interaktiven Racing-Systemen kombiniert.

VBR: Die Anfänge

Die Idee für das Projekt entstand schon Jahre vor der Gründung 2021 mit einer zentralen Frage als Ausgangspunkt: Warum steuert man echte kleine Fahrzeuge nicht aus einem Simulator heraus, da dies deutlich günstiger und potenziell auch sicherer wäre als klassischer Rennbetrieb? Aus dieser Überlegung entwickelte sich über mehrere Jahre hinweg ein Technologie- und Produktkonzept.

Besonders die frühe Entwicklungsphase des Projekts ist Teil der Gründungsgeschichte und beinhaltet sogar einen „Wohnungsbrand“: „Das war ganz am Anfang beim Tüfteln, so etwa um 2018 herum. Klassisch, wie es beim Entwickeln so ist, hat es kurz mal gebrannt, es war aber nichts Schlimmes und es bestand keine Gefahr für die Wohnung – nur eine lustige ‚Tüftler-Anekdote'“, erklärt Philipp Lietz.

Kräfte, Vibrationen und Bewegungsimpulse

Heute steht im Zentrum von VBR eine Kombination aus Simulator-Technologie, Fahrzeugen und sogenannter taktiler Interaktionstechnologie. Dabei werden physische Rückmeldungen wie Kräfte, Vibrationen und Bewegungsimpulse in die Steuerung integriert, um ein möglichst realistisches Fahrerlebnis zu erzeugen. Die Cockpits reagieren dabei auf Fahrmanöver mit haptischem Feedback, das Beschleunigung, Bremsverhalten und Streckenbedingungen simulieren soll.

Die Datenübertragung erfolgt über WLAN-Infrastruktur, wobei perspektivisch auch der Einsatz von 5G möglich ist, um geringere Latenzzeiten und stabilere Verbindungen zu ermöglichen.

© VBR

Ein Teil des Systems wird bereits mit Simulatoren und Fahrzeugen in München getestet bzw. betrieben. Dabei werden im Rahmen eines Event-Use-Cases reale Fahrdaten vor Ort über ein eigenes WLAN-Netzwerk zwischen Fahrzeugen und Simulatoren übertragen. Ziel ist es, echte Fahrzeugkräfte und Fahrdynamiken möglichst unmittelbar in die Simulation zu überführen.

Le Mans und WRC Rallye

Das Startup aus Ybbsitz (Niederösterreich) war zuletzt bei zwei der größten Motorsportevents der Welt im Einsatz: dem 24-Stunden-Rennen von Le Mans sowie der WRC Rallye Griechenland. Insgesamt konnten dabei mehr als 6.500 Besucher das System in speziell aufgebauten „Race Zones“ erleben.

Bei den 24 Stunden von Le Mans realisierte das Team gemeinsam mit Goodyear eine interaktive Fan-Zone, in der über 4.500 Besucher Rennfahrzeuge über ein teleoperiertes System steuerten. Die Fahrzeuge wurden dabei in einem physischen Setup mit Force-Feedback-Technologie und Echtzeitdaten bewegt, um ein möglichst direktes Fahrgefühl zu erzeugen.

Nach dem Event wurde die gesamte Infrastruktur abgebaut, nach Athen transportiert und bei der WRC Rallye Griechenland erneut eingesetzt. Dort nutzten weitere rund 2.000 Besucher das Format in Kooperation mit EKO.

VBR mit Franchise

Parallel zu solchen Events baut das Unternehmen ein wachsendes Standort- und Franchise-Modell auf. Erste Installationen befinden sich bereits in Betrieb, darunter in Amstetten in Österreich und in Bielefeld in Deutschland. Ein weiterer Standort in Bratislava ist in Vorbereitung.

Somit basiert das Geschäftsmodell auf zwei Säulen: temporären Installationen bei internationalen Motorsportevents sowie dauerhaft betriebenen „Race Experience“-Standorten. Nutzer können dabei entweder zeitbasiert oder über Ticketmodelle teilnehmen. Im Rahmen der Event-Use-Cases soll das System künftig auch bei internationalen Motorsportveranstaltungen wie dem Goodwood Festival of Speed eingesetzt werden, um reale Fahrdaten direkt in interaktive Simulator- und Racing-Erlebnisse zu übertragen.

Bislang wurden rund 300.000 Euro an Investitionen aus dem österreichischen Umfeld eingesammelt, die vor allem in die Entwicklung der Technologie und den Aufbau der ersten Standorte geflossen sind. Eine weitere Finanzierungsrunde ist in Vorbereitung.

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AI Summaries

EU-Kommission pocht auf Datenschutz bei Coronavirus-Tracking-Apps

  • Um die Ausgangsbeschränkungen in der Coronakrise schrittweise aufheben zu können, obwohl noch kein Impfstoff oder wirksames Medikament gegen das Coronavirus verfügbar ist, braucht es eine Reihe an Regelungen, Vorkehrungen und Hilfsmitteln.
  • Neben Abstands-Regeln, Hygiene-Bestimmungen und Reise- und Versammlungsbeschränkungen, werden auch Coronavirus-Tracking-Apps von vielen Ländern als Instrumente genutzt bzw. empfohlen.
  • Nun hat auch die EU-Kommission ein Konzept zur koordinierten Nutzung der Apps herausgegeben.
  • Dieses umfasst ein Instrumentarium und Datenschutz-Leitlinien.
  • Dabei wurden acht grundlegende Anforderungen an die Coronavirus-Tracking-Apps definiert.

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