16.04.2020

EU-Kommission pocht auf Datenschutz bei Coronavirus-Tracking-Apps

Nicht nur in Österreich werden Coronavirus-Tracking-Apps kontrovers diskutiert. Nun legte die EU-Kommission ein Konzept zur koordinierten Nutzung in den Mitgliedsstaaten mit Anforderungen und Datenschutz-Leitlinien vor.
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Die EU-Kommission hat ein Instrumentarium zu Coronavirus-Tracking-Apps veröffentlicht
Screenshot: Die EU-Kommission hat ein Instrumentarium zu Coronavirus-Tracking-Apps veröffentlicht

Um die Ausgangsbeschränkungen in der Coronakrise schrittweise aufheben zu können, obwohl noch kein Impfstoff oder wirksames Medikament gegen das Coronavirus verfügbar ist, braucht es eine Reihe an Regelungen, Vorkehrungen und Hilfsmitteln. Neben Abstands-Regeln, Hygiene-Bestimmungen (u.a. Schutzmasken-Pflicht) und Reise- und Versammlungsbeschränkungen, werden auch Coronavirus-Tracking-Apps von vielen Ländern als Instrumente genutzt bzw. empfohlen. In Österreich gibt es etwa die Stopp Corona-App des Roten Kreuzes. International sorgten zuletzt Google uns Apple mit einer Kooperation in diesem Zusammenhang für Aufsehen. Begleitet wird diese Entwicklung von Datenschutz-Diskussionen. Nun hat auch die EU-Kommission ein Konzept zur koordinierten Nutzung der Apps herausgegeben. Dieses umfasst ein Instrumentarium und Datenschutz-Leitlinien.

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brutkasten-Roundtable zum Thema Datenschutz in Coronavirus-Tracking-Apps

Tech und Datenschutz in der Coronakrise

Mit Big Data gegen das Coronavirus? Über Tech und Datenschutz in der Coronakrise diskutieren wir heute mit Gerry Foitik (Österreichisches Rotes Kreuz), Max Schrems, Lisa Seidl (epicenter.works), Michael Zettel (Accenture) Michael Cik (Invenium Data Insights GmbH).Während der Diskussion können Fragen via Slido (Code: brutkasten) gestellt werden.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 3. April 2020

EU-Kommissar Breton: “werden unsere Werte nicht aufs Spiel setzen”

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton äußert sich diesbezüglich in einer Aussendung klar: “Um die Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen, können Apps zur Nachverfolgung von Kontakten nützlich sein, insbesondere als Teil der Ausstiegsstrategien der Mitgliedstaaten. Strenge Datenschutzvorkehrungen sind jedoch Voraussetzung für die Einführung dieser Apps und damit für ihren Nutzen. Wir sollten zwar innovativ sein und die Technik bestmöglich nutzen, um die Pandemie zu bekämpfen, aber wir werden unsere Werte und Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre nicht aufs Spiel setzen”.

Kommissarin Kyriakides: Klares Plädoyer für Coronavirus-Tracking-Apps

Gleichzeitig spricht sich die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige Kommissarin Stella Kyriakides aber ganz klar für die Nutzung von Coronavirus-Tracking-Apps aus: “Digitale Instrumente werden für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger bei der schrittweisen Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen von entscheidender Bedeutung sein. Mobil-Apps können uns vor Infektionsrisiken warnen und die Gesundheitsbehörden bei der Nachverfolgung von Kontakten unterstützen. Dies ist wesentlich, um Übertragungsketten zu durchbrechen. Wir müssen bei der erneuten Öffnung unserer Gesellschaften sorgfältig, kreativ und flexibel vorgehen. Wir müssen die Kurve weiter abflachen – und sie auch unten halten. Ohne sichere Digitaltechnik, die mit den Rechtsvorschriften im Einklang steht, wird unser Konzept nicht wirken”.

Instrumentarium der EU-Kommission mit 8 Anforderungen

Das heute präsentierte gemeinsame EU-Instrumentarium wurde vom Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission entwickelt. Dabei wurden acht grundlegende Anforderungen an die Coronavirus-Tracking-Apps definiert (im Wortlaut):

  1. Sie sollten in vollem Umfang mit den Vorschriften der EU zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre im Einklang stehen, wie in den heute nach Konsultation des Europäischen Datenschutzausschusses vorgelegten Leitlinien dargelegt.
  2. Sie sollten in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden eingeführt und von ihnen genehmigt werden.
  3. Sie sollten freiwillig installiert und deaktiviert werden, sobald sie nicht mehr nötig sind.
  4. Sie sollten darauf abzielen, die neuesten technologischen Lösungen zum Schutz der Privatsphäre zu nutzen. Da sie sich voraussichtliche auf Bluetooth-basierte Näherungstechnik stützen dürften, lassen sie keine Bestimmung des Standorts der Nutzer zu.
  5. Sie sollten auf anonymisierten Daten beruhen: Sie können Personen warnen, die sich über einen bestimmten Zeitraum in der Nähe einer infizierten Person befunden haben, sodass sie sich testen lassen oder selbst isolieren können, ohne dass die Identität des Infizierten aufgedeckt wird.
  6. Sie sollten europaweit interoperabel sein, damit die Bürgerinnen und Bürger auch beim Überschreiten der Grenzen geschützt werden.
  7. Sie sollten in anerkannten epidemiologischen Leitlinien verankert sein und bewährte Verfahren in Bezug auf Cybersicherheit und Zugänglichkeit widerspiegeln.
  8. Sie sollten sicher und wirksam sein.

Weitere Timeline für EU-Mitgliedstaaten

Das Instrumentarium sei “Teil eines laufenden Prozesses, bei dem die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um in den kommenden Wochen und Monaten den Einsatz dieser und anderer praktischer Instrumente zu konzipieren und zu verfeinern”, heißt es von der EU-Komission. Konkret sollen bis zum 30. April diesen Jahres die Gesundheitsbehörden die Wirksamkeit der Apps auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene bewerten. Die Mitgliedstaaten sollen dann bis zum 31. Mai über ihre Maßnahmen Bericht erstatten und ihre Berichte den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zur gegenseitigen Begutachtung (Peer Review) zugänglich machen. Die Kommission werde die erzielten Fortschritte bewerten und ab Juni 2020 während der gesamten Krise regelmäßig Berichte veröffentlichen, in denen sie neue Maßnahmen bzw. die schrittweise Rücknahme von Maßnahmen empfiehlt, die nicht mehr notwendig zu sein scheinen, heißt es abschließend.

⇒ Das Instrumentarium der EU-Komission

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Heizma-Co-Founder Alexander Valtingojer im Pitch bei 2 Minuten 2 Millionen
Heizma-Co-Founder Alexander Valtingojer im Pitch bei 2 Minuten 2 Millionen | © Puls 4/Gerry Frank

Im März 2024 gegründet, im Dezember desselben Jahres bei 70 Mitarbeiter:innen und einem Auftragsvolumen von rund zehn Millionen Euro. Mit diesem Rekordtempo in Sachen Wachstum schlug das auf Wärmepumpen- und Photovoltaik-Installationen spezialisierte Wiener Startup Heizma von Alexander Valtingojer, Michael Kowatschew und Valentin Perkonigg vergangenes Jahr große Wellen in der heimischen Szene – Kowatschew wurde von den brutkasten-Leser:innen auch zum “Innovator of the Year” gekürt.

Gebootstrappt aus Überzeugung

Besonders beeindruckte der Umstand, dass das Unternehmen dieses Wachstum schaffte, ohne ein Investment aufgenommen zu haben, also im Startup-Jargon “gebootstrappt” ist. Und das durchaus aus Überzeugung, wie die Gründer im September im brutkasten-Video-Talk erklärten.

Ging es Heizma vor allem um die mediale Reichweite?

Insofern kann es durchaus überraschen, dass Heizma kommende Woche am Donnerstag zum Staffelstart der Puls4-Investment-Show “2 Minuten 2 Millionen” dort zu sehen ist. Ging es dabei vielleicht mehr um die mediale Reichweite, als um ein Investment? “Nein”, stellt Co-Founder Alexander Valtingojer gegenüber brutkasten klar. “Unter den aktuellen Investorinnen und Investoren bei ‘2 Minuten 2 Millionen’ sind mehrere, die für uns auch aus strategischer Sicht interessant sind”, sagt der Gründer.

Investoren-Neuzugang Mathias Muther etwa ist Gründer der Aerocompact-Gruppe, einem der Anbieter im Bereich Solar-Racking-Technologie, dessen Produkte teilweise von Heizma genutzt werden. Und auch Jurorin Eveline Steinberger ist als Gründerin und Investorin eine ausgewiesene Expertin im Energie-Bereich.

“Nur weil es cool ist, muss man ja kein Kapital aufnehmen”

Ist die Bootstrapping-Strategie von Heizma somit abgehakt? “Wir haben bislang gebootstrappt, weil es gut funktioniert hat. Nur weil es cool ist, muss man ja kein Kapital aufnehmen”, sagt Valtingojer. Man habe auch schon zahlreiche Investment-Angebote ausgeschlagen. Und er fügt an: “Es würde den meisten Unternehmen gut tun, wenn sie am Anfang ein bisschen bootstrappen – da spielt man das ganze Spiel schon ein bisschen anders.”

Man sollte jedenfalls kein Investment-Kapital aufnehmen, wenn man nicht sicher sei, dass man einen Venture-Case habe. Doch die Situation könne sich ändern und ein Investment relevant werden. “Wir haben als digitaler Installateursbetrieb mit einem sehr klassischen Unternehmen gestartet. Unter anderem mit der Übernahme von meo Energy im Jänner (brutkasten berichtete) arbeiten wir aber auch immer mehr an Software-Produkten und gehen damit stärker in die Venture-Richtung”, so Valtingojer.

“Wäre schlecht, wenn man die Investoren böse macht”

Trotz all dem spielte natürlich auch der Werbeeffekt eine Rolle für Heizmas “2 Minuten 2 Millionen”-Teilnahme. “Ich denke, kein Startup tritt bei ‘2 Minuten 2 Millionen’, ‘Höhle der Löwen’ oder ‘Shark Tank’ nur wegen der Investoren auf”, räumt der Gründer ein. Doch um die Bühne gut zu nutzen, müsse man in der Sendung eine gute Figur machen. “Es sind in der Vergangenheit in der Serie schon Startups von der Jury gebasht worden, weil sie unrealistische Deals vorgeschlagen haben”, sagt Valtingojer, “das kann auch nach hinten losgehen.”

Schließlich wolle man ja auch vom Publikum als vertrauenswürdiger Anbieter wahrgenommen werden. “Da wäre es schlecht, wenn man die Investoren böse macht. Auch medientechnisch ist es sicher am besten, wenn man in der Show ein Investment bekommt, weil das vom Publikum einfach sehr positiv aufgenommen wird”, sagt der Gründer.

Hat sich Heizma ein Investment geholt?

Hat sich Heizma also ein Investment geholt? Das darf Valtingojer freilich vor der Ausstrahlung am Donnerstag nicht verraten. Auch mit welchem Angebot das Startup in die Show gegangen ist, will er brutkasten nicht sagen. Nur so viel: “Das Angebot war ein bisschen sportlicher als in der Show üblich.” Doch der Gründer fügt an: “Bei einem VC-Fonds wäre es das nicht.”

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AI Summaries

EU-Kommission pocht auf Datenschutz bei Coronavirus-Tracking-Apps

  • Um die Ausgangsbeschränkungen in der Coronakrise schrittweise aufheben zu können, obwohl noch kein Impfstoff oder wirksames Medikament gegen das Coronavirus verfügbar ist, braucht es eine Reihe an Regelungen, Vorkehrungen und Hilfsmitteln.
  • Neben Abstands-Regeln, Hygiene-Bestimmungen und Reise- und Versammlungsbeschränkungen, werden auch Coronavirus-Tracking-Apps von vielen Ländern als Instrumente genutzt bzw. empfohlen.
  • Nun hat auch die EU-Kommission ein Konzept zur koordinierten Nutzung der Apps herausgegeben.
  • Dieses umfasst ein Instrumentarium und Datenschutz-Leitlinien.
  • Dabei wurden acht grundlegende Anforderungen an die Coronavirus-Tracking-Apps definiert.

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