09.07.2024
INNOVATION SCOREBOARD

EU-Innovationsranking: Österreich stagniert auf Platz 6

Platz zwar gehalten, aber Konkurrenz rückt nach. Österreich ist laut jüngstem European Innovation Scoreboard (EIS) immer noch auf Platz sechs - mit Irland knapp im Rücken. Wo die Länder im EU-Innovations-Vergleich stehen und wer uns weltweit überholt.
/artikel/eu-innovationsranking-oesterreich-bleibt-knapp-vor-irland-deutschland-und-frankreich
Die Fahne der EU (c) Adobe Stock

Schon seit letztem Jahr verteidigt Österreich den sechsten Listenplatz im alljährlich veröffentlichten European Innovation Scoreboard, das die Innovationskraft der EU-Länder und deren Entwicklung vergleicht. In die Spitzengruppe „Innovation Leaders“ schafften wir es allerdings auch dieses Jahr nicht.

Damit bleibt Österreich vorerst in der zweit innovativsten Gruppe der „Strong Innovators“ vertreten – wenn auch mit leicht verminderter Innovationsleistung als im Vorjahr. Damit stehen wir hinter Belgien (Platz fünf) und knapp vor Irland (Platz sieben), Luxemburg, Deutschland, Zypern, Estland und Frankreich.

Gruppeneinteilung nach EU-Schnitt

Das European Innovation Scoreboard (EIS) wird jährlich von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Die Innovationskraft jedes EU-Landes wird anhand eines zusammengesetzten Indikators gemessen, der aus 32 Einzelindikatoren besteht.

Die EU-Mitgliedsstaaten werden auf Grundlage ihrer Punktezahlen in vier Innovationsgruppen eingeteilt. Die Spitzengruppe sind die „Innovation Leaders“ (Innovationsführer). Deren Innovationsleistung liegt bei über 125 Prozent des EU-Durchschnitt. Die zweite Gruppe sind die „Strong Innovators“, die über eine Innovationsleistung von 100 bis 125 Prozent des EU-Durchschnitts verfügen.

Die dritte Gruppe sind die „Moderate Innovators“, deren Innovationsleistung zwischen 70 bis 100 Prozent des EU-Durchschnitts liegt, gefolgt von den „Emerging Innovators“ (aufstrebende Innovatoren), mit einer Leistung von unter 70 Prozent des EU-Durchschnitt.

Dänemark, Schweden, Finnland und die Niederlande sind Innovation Leaders

An der Innovationsspitze befindet sich wieder der Norden Europas, nämlich Dänemark, Schweden, Finnland und die Niederlande. Dänemark behielt seit 2023 den ersten Platz als innovativster EU-Mitgliedsstaat. Platz zwei ging an Schweden, das von 2017 bis 2022 Innovation Leader war.

Belgien steigt ab, Estland auf

Die EU-Kommission vermeldet dieses Jahr auch zwei Gruppenveränderungen: Estland stieg auf und trat in die Gruppe der Strong Innovators. Seit 2017 soll das Land ein starkes Innovationswachstum verzeichnen. Allerdings gab es auch einen Gruppenabstieg – nämlich Belgien, das nun als Strong Innovator auf Platz fünf vor Österreich vermeldet wurde.

Quelle: European Innovation Scoreboard 2024 (c) European Commission 2024

Österreich verzeichnet leichten Rückgang

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Innovationsleistung Österreichs trotz selber Platzierung leicht vermindert. Das zeigt der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Report anhand oben stehender Grafik.

Eine leichte Stagnation verzeichnet Österreich schon seit 2017. Seither soll sich die Innovationsleistung um weniger als fünf Prozentpunkte erhöht haben, heißt es im Report (S. 2). Eine ähnlich schleichende Entwicklung legen unter anderem Frankreich, Irland, Deutschland und Portugal hin.

Dennoch ist Österreich nach Belgien Zweitbester in der „Strong Innovators“ Gruppe. Mit der Verteidigung des sechsten Listenplatzes verzeichnet man nach wie vor „eines der besten Ergebnisse in der Geschichte des EIS“, heißt es von Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP). Er sieht Österreich indes „am Sprung“ zur europäischen Innovationsspitze.

Schweiz, Südkorea und China dennoch am innovativsten

Nichtsdestotrotz verweist die Europäische Kommission im Rahmen ihres Reports auf einen breiter gefassten Kontext – nämlich das weltweite Innovationsrennen. In diesem führt die Schweiz als innovativstes Land Europas und Südkorea als innovativster globaler Wettbewerber. China soll im Vergleich zum Vorjahr Japan in puncto Innovation überholt haben.

EU stockt bei F&E-Ausgaben für KMU

Auch im globalen Vergleich schreiben die Untersuchungen der Europäischen Kommission der EU eine „solide Position“ zu – und verweisen auf „eine starke Leistung“ in puncto KMU, Produkt- und Prozessinnovationen und umweltbezogene Technologien.

Luft nach oben – im Vergleich zum globalen Innovation Leader Südkorea – gäbe es EU-weit vor allem in puncto geistiges Eigentum sowie in der Zusammenarbeit von KMU und den F&E-Investitionen von Großunternehmen.

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

EU-Innovationsranking: Österreich stagniert auf Platz 6

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EU-Innovationsranking: Österreich stagniert auf Platz 6

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EU-Innovationsranking: Österreich stagniert auf Platz 6

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EU-Innovationsranking: Österreich stagniert auf Platz 6

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EU-Innovationsranking: Österreich stagniert auf Platz 6

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EU-Innovationsranking: Österreich stagniert auf Platz 6

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EU-Innovationsranking: Österreich stagniert auf Platz 6

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EU-Innovationsranking: Österreich stagniert auf Platz 6

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EU-Innovationsranking: Österreich stagniert auf Platz 6