17.03.2026
INSIDER

EU Inc: Wie bis zuletzt hinter den Kulissen für Verbesserungen lobbyiert wird

Am Mittwoch um 13 Uhr will die EU-Kommission den Entwurf für die neue paneuropäische Gesellschaftsform "EU Inc" präsentieren. Nach einem Leak vor einigen Tagen versucht die europäische Startup-Szene noch bis zuletzt, Änderungen durchzubringen. Daneben bereitet man sich bereits auf ein alternatives Szenario vor.
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Hannah Wundsam und Andreas Klinger gaben uns Insights in den Prozess hinter dem EU-Inc-Entwurf | (c) Hannah Wundsam / brutkasten/Pacher
Hannah Wundsam und Andreas Klinger gaben uns Insights in den Prozess hinter dem EU-Inc-Entwurf | (c) Hannah Wundsam / brutkasten/Pacher

In weniger als 24 Stunden soll es soweit sein: Die EU-Kommission will am Mittwoch (18.03) um ca. 13:00 Uhr den Entwurf für die EU-weite Rechtsform für Startups „EU Inc“ (bzw. „Societas Europaea Unificata“ – „S.EU“) präsentieren. Und darin könnte es noch einmal Überraschungen geben. Denn zwar wurde der Entwurf vor einigen Tagen geleakt – brutkasten berichtete. Damit ist das letzte Wort aber vielleicht noch nicht gesprochen. Bei den europäischen Startup-Organisationen EU-INC, Allied for Startups und European Startup Network (ESN) hofft man nämlich, noch im letzten Moment Änderungen erwirken zu können.

„Alle drei Organisationen waren die ganze Zeit über intensiv im Austausch mit dem Kabinett von Startup-Kommissarin Ekaterina Zaharieva. Wir haben aber sehr lange trotzdem nicht gewusst, was genau in dem Proposal drinnen stehen wird“, erzählt Hannah Wundsam. Als Managing Director von AustrianStartups ist sie auch Board-Member des europäischen Startuporganisationen-Dachverbands ESN. „Als es dann geleaked wurde, haben wir es sofort analysiert. Einige Punkte sind schon gut, aber es besteht die Gefahr, dass es nur eine Art Layer wird, der zwar einiges harmonisiert, aber nicht genug durchgreift, um eine Alternative zur Delaware Inc. zu sein.“

„Nicht dieselbe, sondern nur die gleiche Rechtsform“

Andreas Klinger, Mitgründer der Initiative EU-INC und von Beginn an in den Prozess zur neuen Gesellschaftsform involviert, drückt es gegenüber brutkasten so aus: „So wie es im geleakten Entwurf steht, ist es nicht überall in Europa dieselbe, sondern nur die gleiche Rechtsform.“ Es werde in EU-Kreisen auch von einem „soft 28th Regime“ gesprochen, das letztlich aber eben kein tatsächliches 28th Regime, also einer gemeinsamer Rechtsrahmen, der neben den 27 einzelstaatlichen besteht, sei.

„Das Grundproblem ist, dass sie versuchen, die Einstimmigkeit zu vermeiden“, sagt Klinger. Der Hintergrund (brutkasten berichtete): Die EU-Kommission will Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nutzen, der es ermöglicht, eine Verordnung, also eine für alle Staaten direkt bindende Regelung, auch ohne Einstimmigkeit sämtlicher EU-Länder durchzubringen. „Manche Themen, die die Startup-Szene fordert, gehen aber so weit, dass es Einstimmigkeit bräuchte“, erklärt Hannah Wundsam.

Gemeinsame Gerichtsbarkeit und gemeinsames Register als große Knackpunkte

Konkret geht es hierbei vor allem um eine gemeinsame europäische Gerichtsbarkeit für die EU Inc. Diese ist im geleakten Entwurf nicht vorgesehen, was für die Startup-Organisationen zum Hauptkritikpunkt wurde. „Die gelebte Rechtspraxis ist in den verschiedenen Ländern teils sehr unterschiedlich. Wenn weiterhin die nationalen Gerichte zuständig sind, muss man etwa als Investor auch weiterhin jedes Investment mit lokalen Anwälten machen. Wenn es keine europaweite legale Eindeutigkeit gibt, ist die ganze Übung hinfällig“, sagt Andreas Klinger. Zumindest in letzter Instanz müsse ein gemeinsames europäisches Gericht zuständig sein, ideal wäre laut Klinger aber ein zentrales Organ nach dem Vorbild des Einheitlichen Patentgerichts.

Ein weiterer großer Kritikpunkt ist das Fehlen eines zentralen Registers im geleakten Entwurf. „Es gibt überall andere KYC-Standards (Anm. „Know Your Customer“). Auch das könnte man mit einem neuen Standard angehen“, sagt Klinger. Und auch hier gibt es ein Beispiel, das die Organisationen heranziehen. „Mit dem europaweiten IP-Register wurde das auf anderer Ebene bereits geschafft. Ein zentrales Register könnte zur Infrastruktur werden, damit die EU Inc tatsächlich europaweit funktioniert“, sagt Wundsam.

Als dritten Kritikpunkt am geleakten Entwurf führt sie zudem an, dass das Thema Mitarbeiter:innenbeteiligung nicht ausreichend berücksichtigt sei, etwa durch eine europaweite ESOP-Regelung (Employee Stock Ownership Plan), wie sie im Jänner sogar in einem Vorschlag des EU-Parlaments vorgesehen war.

„Wird wahrscheinlich Verbesserungen zum Vorschlag geben“

Doch die drei Organisationen finden sich noch nicht mit dem geleakten Entwurf ab. Bis zuletzt wollte man in den vergangenen Tagen noch auf die Zuständigen einwirken, um Verbesserungen zu erzielen. Neben einem offenen Brief habe man gleich nach Veröffentlichung des Leaks auch einen detaillierteren verschickt, erzählt Wundsam, „dann gab es einige Gespräche, Telefonate mit der Kommissarin und am Freitag noch ein Treffen.“ Ähnlich sieht es bei Klinger und EU-INC aus: „Wir haben mit dem Team von Präsidentin, Vizepräsidentin und den drei zuständigen Kommissaren bzw. Kommissarinnen diskutiert, dazu noch mit allen möglichen Personen, die auf EU-Ebene Background-Discussions führen.“

Und hat es etwas gebracht? „Wir haben heute die Rückmeldung bekommen, dass es gehört wurde und dass es wahrscheinlich Verbesserungen zum Vorschlag geben wird“, verrät Wundsam. Nun gilt es aber, die morgige Präsentation abzuwarten. Auch für die drei Organisationen bleiben die Details bis zuletzt verschlossen. Klarheit gibt es also erst morgen um 13:00 Uhr.

Klarheit über den Entwurf wohlgemerkt. Denn das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durch EU-Parlament und -Rat steht dann erst bevor. Klar ist dabei: Je weiter der Entwurf geht, desto größer ist die Chance, dass am Ende das gesamte Vorhaben gekippt wird. Einstimmigkeit ist in diesem Fall ausgesprochen unwahrscheinlich, daher auch das Manöver der Kommission mit Artikel 114.

„Coalition of the Willing“ als alternatives Szenario

Doch es gibt eine Art plan B, wie Klinger und Wundsam erklären: eine sogenannte „Enhanced Cooperation“, die es gemäß EU-Regeln einer Gruppe von zumindest neun EU-Staaten ermöglicht, in bestimmten Bereichen intensiver zusammenzuarbeiten, ohne auf die übrigen Mitgliedstaaten angewiesen zu sein. Wundsam bringt dafür den Begriff „Coalition of the Willing“ ins Spiel, also ein Zusammenschluss einiger EU-Staaten, die gemeinsam eine „bolde“ Version der EU Inc. umsetzen wollen. Mehrere mögliche solche Koalitionen hätten sich im Hintergrund bereits gebildet.

„Das ist nicht, was wir als Startup-Organisation wollen“, stellt Wundsam klar. „Denn es würde bedeuten, dass wir sehr viele Staaten auslassen würden, die dann nicht von der Arbeit, die hineingesteckt wird, profitieren können. Uns wäre eine europaweite Lösung wichtig.“ Sollte es jedoch letztlich zu so eine „Coalition of the Willing“ in Sachen EU Inc. kommen, sei dennoch klar: „Wenn Österreich nicht dabei ist, dann besteht wirklich die Gefahr, dass wir Startups verlieren. Weil es hindert einen dann wenig daran, zum Beispiel eine irische EU Inc. zu gründen. Das wäre vielleicht immer noch besser als eine Delaware Inc., aber es wäre eine verpasste Chance für den Standort.“

Nun liegen aber zunächst alle Augen auf der morgigen Präsentation. Und bei aller Spannung und möglicher Enttäuschung, zieht Wundsam ein durchaus positives Zwischenresümee: „Das coolste an dem ganzen Prozess ist, wie nah die Politik in Europa an die Startup-Szene gerückt ist und wie viel direkten Austausch es mittlerweile gibt.“ Auch Andreas Klinger hat nicht nur kritische Worte: „Es ist beeindruckend, wie viel sie [Anm. die EU-Kommission] gemacht haben – Hut ab! Schade, wenn am Ende doch nur eine halbe Lösung dabei herauskommt.“

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„Unternehmen, die heute rekalibrieren statt pausieren, bauen sich einen Vorsprung auf, den andere in drei Jahren nicht mehr aufholen können.“ – mit diesen Worten ordnet Stefan Peintner, CEO von whataventure, die aktuelle Marktlage im Corporate Venturing ein. Die neue Studie „The state of new business building 2026“, für die 50 Führungskräfte und Innovationsverantwortliche aus dem DACH-Raum befragt wurden, zeichnet ein Bild der Konsolidierung. Restrukturierungen, strategische Kurswechsel und wirtschaftliche Unsicherheiten haben den Druck auf Innovationsabteilungen massiv erhöht und bei vielen Unternehmen zu Budgetkürzungen geführt.

Kapitalintensive Instrumente besonders von Kürzungen betroffen

Die finanzielle Zurückhaltung der Unternehmen trifft vor allem die kapitalintensiven Instrumente im Corporate Venturing. Laut der Studie berichten 40 Prozent der Befragten im Bereich Venture Acquisitions über verringerte Mittel im vergangenen Jahr. Im Corporate Venture Building (CVB) verzeichnen 39 Prozent Budgetrückgänge, im Corporate Venture Capital (CVC) sind es 26 Prozent. Venture Clienting zeigt sich in diesem Umfeld resilienter: Hier vermelden nur 17 Prozent der betroffenen Befragten finanzielle Einschnitte.

Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der subjektiven Erfolgsbewertung der verschiedenen Instrumente wider. Entsprechend bewerten 81 Prozent der Befragten aus CVC-Units und 74 Prozent jener im Venture Clienting diese Instrumente als zumindest „eher erfolgreich“, während Corporate Venture Building mit 62 Prozent etwas schwächer abschneidet.

Strategie-Kopplung als Überlebenskriterium

Eine zentrale Erkenntnis der Studienautor:innen ist, dass die Phase der „breiten Exploration“ vorbei ist – das war bereits in der Studie vergangenes Jahr deutlich herausgekommen, wie brutkasten berichtete. Inzwischen werde die klare Kopplung an die Unternehmensstrategie zum Überlebenskriterium. Die erhobenen Daten untermauern diese These: 77 Prozent der nach eigener Einschätzung erfolgreichen New Business Building Units leiten ihre Themen direkt aus der übergeordneten Unternehmensstrategie ab. Bei den weniger erfolgreichen Initiativen tun dies nur 18 Prozent.

Für Einheiten, die ihre Aktivitäten als weniger erfolgreich einstufen, kristallisieren sich drei Kernprobleme heraus: 64 Prozent kämpfen mit dem Governance-Modell, 55 Prozent mit fehlendem Top-Management-Commitment und weitere 55 Prozent bemängeln eine unklare strategische Ausrichtung. Wer diese strategische Verbindung hingegen konsequent herstellt, treffe bessere Entscheidungen bei der Wahl der Instrumente und riskiere nicht den Verlust des internen Mandats, so die Schlussfolgerung in der Studie.

Mit externer Hilfe „mehr mit weniger“ erreichen

Um den gestiegenen Erwartungen bei gleichzeitig sinkenden Budgets gerecht zu werden, müssen Teams schlanker und zielgerichteter agieren. Unternehmen berichten der Studie zufolge von schnellerer Entscheidungsfindung und höherer Resilienz, wenn sie in kleinen Teams arbeiten und externe Partner gezielt einbinden. Diese Praxis nimmt spürbar zu: Die Nutzung externer Unterstützung im Corporate Venture Building stieg von 41 Prozent im Jahr 2025 auf 59 Prozent im Jahr 2026 an.

Optimismus trotz „Venture-Building-Winter“

Trotz der angespannten Ressourcenlage ist die Stimmung unter den Innovationsverantwortlichen keineswegs pessimistisch. Rund zwei Drittel der Befragten gehen davon aus, dass New Business Building in den nächsten fünf Jahren wesentlich zum Wachstum und zur Stabilität ihrer Unternehmen beitragen wird.

Dass antizyklisches Handeln in dieser Phase ein Vorteil sein kann, unterstreicht Axel Deniz, CEO der Venture-Building-Unit Bosch Business Innovations, der in der Studie zitiert wird: „In Europa und den USA sehen wir einen Venture-Building-Winter, aber Bosch Business Innovations verdoppelt seine Einsätze – und das ist ziemlich außergewöhnlich.“ Die Konsequenz für Verantwortliche im DACH-Raum ist laut whataventure deutlich: Wer seine Aktivitäten jetzt schärft und liefert, baut Vorsprung auf; wer die Druckphase lediglich aussitzt, riskiert Budget und Mandat.

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