17.03.2026
INSIDER

EU Inc: Wie bis zuletzt hinter den Kulissen für Verbesserungen lobbyiert wird

Am Mittwoch um 13 Uhr will die EU-Kommission den Entwurf für die neue paneuropäische Gesellschaftsform "EU Inc" präsentieren. Nach einem Leak vor einigen Tagen versucht die europäische Startup-Szene noch bis zuletzt, Änderungen durchzubringen. Daneben bereitet man sich bereits auf ein alternatives Szenario vor.
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Hannah Wundsam und Andreas Klinger gaben uns Insights in den Prozess hinter dem EU-Inc-Entwurf | (c) Hannah Wundsam / brutkasten/Pacher
Hannah Wundsam und Andreas Klinger gaben uns Insights in den Prozess hinter dem EU-Inc-Entwurf | (c) Hannah Wundsam / brutkasten/Pacher

In weniger als 24 Stunden soll es soweit sein: Die EU-Kommission will am Mittwoch (18.03) um ca. 13:00 Uhr den Entwurf für die EU-weite Rechtsform für Startups „EU Inc“ (bzw. „Societas Europaea Unificata“ – „S.EU“) präsentieren. Und darin könnte es noch einmal Überraschungen geben. Denn zwar wurde der Entwurf vor einigen Tagen geleakt – brutkasten berichtete. Damit ist das letzte Wort aber vielleicht noch nicht gesprochen. Bei den europäischen Startup-Organisationen EU-INC, Allied for Startups und European Startup Network (ESN) hofft man nämlich, noch im letzten Moment Änderungen erwirken zu können.

„Alle drei Organisationen waren die ganze Zeit über intensiv im Austausch mit dem Kabinett von Startup-Kommissarin Ekaterina Zaharieva. Wir haben aber sehr lange trotzdem nicht gewusst, was genau in dem Proposal drinnen stehen wird“, erzählt Hannah Wundsam. Als Managing Director von AustrianStartups ist sie auch Board-Member des europäischen Startuporganisationen-Dachverbands ESN. „Als es dann geleaked wurde, haben wir es sofort analysiert. Einige Punkte sind schon gut, aber es besteht die Gefahr, dass es nur eine Art Layer wird, der zwar einiges harmonisiert, aber nicht genug durchgreift, um eine Alternative zur Delaware Inc. zu sein.“

„Nicht dieselbe, sondern nur die gleiche Rechtsform“

Andreas Klinger, Mitgründer der Initiative EU-INC und von Beginn an in den Prozess zur neuen Gesellschaftsform involviert, drückt es gegenüber brutkasten so aus: „So wie es im geleakten Entwurf steht, ist es nicht überall in Europa dieselbe, sondern nur die gleiche Rechtsform.“ Es werde in EU-Kreisen auch von einem „soft 28th Regime“ gesprochen, das letztlich aber eben kein tatsächliches 28th Regime, also einer gemeinsamer Rechtsrahmen, der neben den 27 einzelstaatlichen besteht, sei.

„Das Grundproblem ist, dass sie versuchen, die Einstimmigkeit zu vermeiden“, sagt Klinger. Der Hintergrund (brutkasten berichtete): Die EU-Kommission will Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nutzen, der es ermöglicht, eine Verordnung, also eine für alle Staaten direkt bindende Regelung, auch ohne Einstimmigkeit sämtlicher EU-Länder durchzubringen. „Manche Themen, die die Startup-Szene fordert, gehen aber so weit, dass es Einstimmigkeit bräuchte“, erklärt Hannah Wundsam.

Gemeinsame Gerichtsbarkeit und gemeinsames Register als große Knackpunkte

Konkret geht es hierbei vor allem um eine gemeinsame europäische Gerichtsbarkeit für die EU Inc. Diese ist im geleakten Entwurf nicht vorgesehen, was für die Startup-Organisationen zum Hauptkritikpunkt wurde. „Die gelebte Rechtspraxis ist in den verschiedenen Ländern teils sehr unterschiedlich. Wenn weiterhin die nationalen Gerichte zuständig sind, muss man etwa als Investor auch weiterhin jedes Investment mit lokalen Anwälten machen. Wenn es keine europaweite legale Eindeutigkeit gibt, ist die ganze Übung hinfällig“, sagt Andreas Klinger. Zumindest in letzter Instanz müsse ein gemeinsames europäisches Gericht zuständig sein, ideal wäre laut Klinger aber ein zentrales Organ nach dem Vorbild des Einheitlichen Patentgerichts.

Ein weiterer großer Kritikpunkt ist das Fehlen eines zentralen Registers im geleakten Entwurf. „Es gibt überall andere KYC-Standards (Anm. „Know Your Customer“). Auch das könnte man mit einem neuen Standard angehen“, sagt Klinger. Und auch hier gibt es ein Beispiel, das die Organisationen heranziehen. „Mit dem europaweiten IP-Register wurde das auf anderer Ebene bereits geschafft. Ein zentrales Register könnte zur Infrastruktur werden, damit die EU Inc tatsächlich europaweit funktioniert“, sagt Wundsam.

Als dritten Kritikpunkt am geleakten Entwurf führt sie zudem an, dass das Thema Mitarbeiter:innenbeteiligung nicht ausreichend berücksichtigt sei, etwa durch eine europaweite ESOP-Regelung (Employee Stock Ownership Plan), wie sie im Jänner sogar in einem Vorschlag des EU-Parlaments vorgesehen war.

„Wird wahrscheinlich Verbesserungen zum Vorschlag geben“

Doch die drei Organisationen finden sich noch nicht mit dem geleakten Entwurf ab. Bis zuletzt wollte man in den vergangenen Tagen noch auf die Zuständigen einwirken, um Verbesserungen zu erzielen. Neben einem offenen Brief habe man gleich nach Veröffentlichung des Leaks auch einen detaillierteren verschickt, erzählt Wundsam, „dann gab es einige Gespräche, Telefonate mit der Kommissarin und am Freitag noch ein Treffen.“ Ähnlich sieht es bei Klinger und EU-INC aus: „Wir haben mit dem Team von Präsidentin, Vizepräsidentin und den drei zuständigen Kommissaren bzw. Kommissarinnen diskutiert, dazu noch mit allen möglichen Personen, die auf EU-Ebene Background-Discussions führen.“

Und hat es etwas gebracht? „Wir haben heute die Rückmeldung bekommen, dass es gehört wurde und dass es wahrscheinlich Verbesserungen zum Vorschlag geben wird“, verrät Wundsam. Nun gilt es aber, die morgige Präsentation abzuwarten. Auch für die drei Organisationen bleiben die Details bis zuletzt verschlossen. Klarheit gibt es also erst morgen um 13:00 Uhr.

Klarheit über den Entwurf wohlgemerkt. Denn das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durch EU-Parlament und -Rat steht dann erst bevor. Klar ist dabei: Je weiter der Entwurf geht, desto größer ist die Chance, dass am Ende das gesamte Vorhaben gekippt wird. Einstimmigkeit ist in diesem Fall ausgesprochen unwahrscheinlich, daher auch das Manöver der Kommission mit Artikel 114.

„Coalition of the Willing“ als alternatives Szenario

Doch es gibt eine Art plan B, wie Klinger und Wundsam erklären: eine sogenannte „Enhanced Cooperation“, die es gemäß EU-Regeln einer Gruppe von zumindest neun EU-Staaten ermöglicht, in bestimmten Bereichen intensiver zusammenzuarbeiten, ohne auf die übrigen Mitgliedstaaten angewiesen zu sein. Wundsam bringt dafür den Begriff „Coalition of the Willing“ ins Spiel, also ein Zusammenschluss einiger EU-Staaten, die gemeinsam eine „bolde“ Version der EU Inc. umsetzen wollen. Mehrere mögliche solche Koalitionen hätten sich im Hintergrund bereits gebildet.

„Das ist nicht, was wir als Startup-Organisation wollen“, stellt Wundsam klar. „Denn es würde bedeuten, dass wir sehr viele Staaten auslassen würden, die dann nicht von der Arbeit, die hineingesteckt wird, profitieren können. Uns wäre eine europaweite Lösung wichtig.“ Sollte es jedoch letztlich zu so eine „Coalition of the Willing“ in Sachen EU Inc. kommen, sei dennoch klar: „Wenn Österreich nicht dabei ist, dann besteht wirklich die Gefahr, dass wir Startups verlieren. Weil es hindert einen dann wenig daran, zum Beispiel eine irische EU Inc. zu gründen. Das wäre vielleicht immer noch besser als eine Delaware Inc., aber es wäre eine verpasste Chance für den Standort.“

Nun liegen aber zunächst alle Augen auf der morgigen Präsentation. Und bei aller Spannung und möglicher Enttäuschung, zieht Wundsam ein durchaus positives Zwischenresümee: „Das coolste an dem ganzen Prozess ist, wie nah die Politik in Europa an die Startup-Szene gerückt ist und wie viel direkten Austausch es mittlerweile gibt.“ Auch Andreas Klinger hat nicht nur kritische Worte: „Es ist beeindruckend, wie viel sie [Anm. die EU-Kommission] gemacht haben – Hut ab! Schade, wenn am Ende doch nur eine halbe Lösung dabei herauskommt.“

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Cyberhsell-CEO Mario Curvelo Carvalho | (c) Cybershell Technologies

Es ist das Zukunftsszenario schlechthin: Menschenleere Produktionshallen, gefüllt mit humanoiden Robotern, die unermüdlich arbeiten. Cybershell arbeitet daran, dass diese Vision einmal Realität wird. Das Deeptech-Startup entwickelt eine Außenschicht für humanoide Industrieroboter, die sie im Arbeitsalltag vor externen Einflüssen wie extremer Hitze, Stößen oder Chemikalien schützen soll. „Aktuell schauen die Roboter nicht so aus, als könnten sie z. B. neben einem Hochofen arbeiten“, sagt Gründer Mario Curvelo Carvalho. Cybershell soll das nun ändern. Die Idee wurde zuletzt beim Riz-up-Preis des Landes Niederösterreich in der Kategorie „Innovativ genial“ mit dem ersten Platz ausgezeichnet (brutkasten berichtete).

Cybershell ist ein „First of a kind“

Laut Curvelo Carvalho gibt es ein Produkt wie Cybershell noch nicht auf dem Markt. „Cybershell ist ein First of a Kind. Es gibt Hersteller, die Abdeckungen und so für Roboter machen. Aber es gibt unseres Wissens nach noch keinen Hersteller, der das im humanoiden Bereich macht“, sagt der Niederösterreicher. Dementsprechend schwierig seien manche Schritte für Cybershell, da es noch keine Referenzbeispiele gebe. „Ich komme mir manchmal vor wie wenn ich vor einem Dschungel mit einer Planierraupe stehe und mir dort erst meinen Weg ebnen muss“, sagt Curvelo Carvalho.

Erstmalige Versicherung einer Flotte

Laut dem Gründer ergibt sich durch seine Technik ein entscheidender Vorteil: Durch Schadensreduktion, Austauschbarkeit und standardisierte Betriebs- und Wartungsdaten gebe es eine bessere Grundlage für die Versicherbarkeit von humanoiden Robotern. „Die Versicherung hat das erste Mal die Möglichkeit, auf Daten zurückzugreifen und damit zu arbeiten. Damit können Versicherer Risiken, Schadenwahrscheinlichkeiten und mögliche Prämiengrundlagen besser bewerten“, erklärt der Founder und ergänzt: „Die Versicherungen sagen aktuell ‚Wir haben keine Werte, wir können hier nicht berechnen, wie hoch die Ausfallsrate ist und wie viel Schaden da wirklich auf uns zukommt.“ Doch bevor eine Flotte versichert werden kann, braucht Cybershell die notwendigen Zertifikate. An diesen werde gerade gearbeitet.

Modularer Aufbau

Das Startup setzt auf einen modularen Aufbau. Die Protektoren für z. B. Schultern, Arme und Beine sind getrennt abnehmbar und greifen nicht in Antrieb, Steuerungssoftware oder Sicherheitslogistik ein. „Es geht darum, die Downtime zu reduzieren. Wenn ein Roboter beschädigt wurde, dann wollen wir nicht, dass der ganze Roboter getauscht wird. Es soll einfach das beschädigte Modul werkzeuglos abgenommen werden und das neue Modul eingesetzt werden und nach 20 Minuten soll die Downtime vorbei sein“, erklärt Curvelo Carvalho. Die Außenschicht besteht aus fünf Layern, wobei jeder eine eigene Funktion hat und unterschiedlich anpassbar ist, je nachdem, wo der Roboter zum Einsatz kommt.

Das Patent als nächster Milestone

Das Unternehmen befindet sich aktuell noch vor der Gründungsphase und ist gebootstrappt. Gründen und die Suche nach Investoren machen laut Curvelo Carvalho erst dann Sinn, wenn die Firma das entsprechende Patent habe. Dafür müsse zuvor noch die Firma gegründet werden. Es läuft somit alles auf das Patent hinaus, noch im Herbst soll der Antrag gestellt werden. Förderungen hat Cybershell noch keine erhalten, jedoch hat das Startup bereits einen FFG-Patenscheck, also einen ersten Schritt in Richtung FFG-Förderung.

Eine Auswanderung in die USA stellt für Curvelo Carvalho aktuell keine Option dar. In Europa dauert zwar der Aufbau eines Unternehmens länger als in den USA, doch Cybershell habe hierzulande alles, was es für den Aufbau benötige. „Wir können hier vom Ökosystem, von den Inkubatoren und von den Förderungen profitieren. Cybershell muss ein niederösterreichisches Unternehmen werden. Das steht ganz groß auf unserer Flagge drauf“, sagt Curvelo Carvalho.

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