17.03.2026
INSIDER

EU Inc: Wie bis zuletzt hinter den Kulissen für Verbesserungen lobbyiert wird

Am Mittwoch um 13 Uhr will die EU-Kommission den Entwurf für die neue paneuropäische Gesellschaftsform "EU Inc" präsentieren. Nach einem Leak vor einigen Tagen versucht die europäische Startup-Szene noch bis zuletzt, Änderungen durchzubringen. Daneben bereitet man sich bereits auf ein alternatives Szenario vor.
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Hannah Wundsam und Andreas Klinger gaben uns Insights in den Prozess hinter dem EU-Inc-Entwurf | (c) Hannah Wundsam / brutkasten/Pacher
Hannah Wundsam und Andreas Klinger gaben uns Insights in den Prozess hinter dem EU-Inc-Entwurf | (c) Hannah Wundsam / brutkasten/Pacher

In weniger als 24 Stunden soll es soweit sein: Die EU-Kommission will am Mittwoch (18.03) um ca. 13:00 Uhr den Entwurf für die EU-weite Rechtsform für Startups „EU Inc“ (bzw. „Societas Europaea Unificata“ – „S.EU“) präsentieren. Und darin könnte es noch einmal Überraschungen geben. Denn zwar wurde der Entwurf vor einigen Tagen geleakt – brutkasten berichtete. Damit ist das letzte Wort aber vielleicht noch nicht gesprochen. Bei den europäischen Startup-Organisationen EU-INC, Allied for Startups und European Startup Network (ESN) hofft man nämlich, noch im letzten Moment Änderungen erwirken zu können.

„Alle drei Organisationen waren die ganze Zeit über intensiv im Austausch mit dem Kabinett von Startup-Kommissarin Ekaterina Zaharieva. Wir haben aber sehr lange trotzdem nicht gewusst, was genau in dem Proposal drinnen stehen wird“, erzählt Hannah Wundsam. Als Managing Director von AustrianStartups ist sie auch Board-Member des europäischen Startuporganisationen-Dachverbands ESN. „Als es dann geleaked wurde, haben wir es sofort analysiert. Einige Punkte sind schon gut, aber es besteht die Gefahr, dass es nur eine Art Layer wird, der zwar einiges harmonisiert, aber nicht genug durchgreift, um eine Alternative zur Delaware Inc. zu sein.“

„Nicht dieselbe, sondern nur die gleiche Rechtsform“

Andreas Klinger, Mitgründer der Initiative EU-INC und von Beginn an in den Prozess zur neuen Gesellschaftsform involviert, drückt es gegenüber brutkasten so aus: „So wie es im geleakten Entwurf steht, ist es nicht überall in Europa dieselbe, sondern nur die gleiche Rechtsform.“ Es werde in EU-Kreisen auch von einem „soft 28th Regime“ gesprochen, das letztlich aber eben kein tatsächliches 28th Regime, also einer gemeinsamer Rechtsrahmen, der neben den 27 einzelstaatlichen besteht, sei.

„Das Grundproblem ist, dass sie versuchen, die Einstimmigkeit zu vermeiden“, sagt Klinger. Der Hintergrund (brutkasten berichtete): Die EU-Kommission will Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nutzen, der es ermöglicht, eine Verordnung, also eine für alle Staaten direkt bindende Regelung, auch ohne Einstimmigkeit sämtlicher EU-Länder durchzubringen. „Manche Themen, die die Startup-Szene fordert, gehen aber so weit, dass es Einstimmigkeit bräuchte“, erklärt Hannah Wundsam.

Gemeinsame Gerichtsbarkeit und gemeinsames Register als große Knackpunkte

Konkret geht es hierbei vor allem um eine gemeinsame europäische Gerichtsbarkeit für die EU Inc. Diese ist im geleakten Entwurf nicht vorgesehen, was für die Startup-Organisationen zum Hauptkritikpunkt wurde. „Die gelebte Rechtspraxis ist in den verschiedenen Ländern teils sehr unterschiedlich. Wenn weiterhin die nationalen Gerichte zuständig sind, muss man etwa als Investor auch weiterhin jedes Investment mit lokalen Anwälten machen. Wenn es keine europaweite legale Eindeutigkeit gibt, ist die ganze Übung hinfällig“, sagt Andreas Klinger. Zumindest in letzter Instanz müsse ein gemeinsames europäisches Gericht zuständig sein, ideal wäre laut Klinger aber ein zentrales Organ nach dem Vorbild des Einheitlichen Patentgerichts.

Ein weiterer großer Kritikpunkt ist das Fehlen eines zentralen Registers im geleakten Entwurf. „Es gibt überall andere KYC-Standards (Anm. „Know Your Customer“). Auch das könnte man mit einem neuen Standard angehen“, sagt Klinger. Und auch hier gibt es ein Beispiel, das die Organisationen heranziehen. „Mit dem europaweiten IP-Register wurde das auf anderer Ebene bereits geschafft. Ein zentrales Register könnte zur Infrastruktur werden, damit die EU Inc tatsächlich europaweit funktioniert“, sagt Wundsam.

Als dritten Kritikpunkt am geleakten Entwurf führt sie zudem an, dass das Thema Mitarbeiter:innenbeteiligung nicht ausreichend berücksichtigt sei, etwa durch eine europaweite ESOP-Regelung (Employee Stock Ownership Plan), wie sie im Jänner sogar in einem Vorschlag des EU-Parlaments vorgesehen war.

„Wird wahrscheinlich Verbesserungen zum Vorschlag geben“

Doch die drei Organisationen finden sich noch nicht mit dem geleakten Entwurf ab. Bis zuletzt wollte man in den vergangenen Tagen noch auf die Zuständigen einwirken, um Verbesserungen zu erzielen. Neben einem offenen Brief habe man gleich nach Veröffentlichung des Leaks auch einen detaillierteren verschickt, erzählt Wundsam, „dann gab es einige Gespräche, Telefonate mit der Kommissarin und am Freitag noch ein Treffen.“ Ähnlich sieht es bei Klinger und EU-INC aus: „Wir haben mit dem Team von Präsidentin, Vizepräsidentin und den drei zuständigen Kommissaren bzw. Kommissarinnen diskutiert, dazu noch mit allen möglichen Personen, die auf EU-Ebene Background-Discussions führen.“

Und hat es etwas gebracht? „Wir haben heute die Rückmeldung bekommen, dass es gehört wurde und dass es wahrscheinlich Verbesserungen zum Vorschlag geben wird“, verrät Wundsam. Nun gilt es aber, die morgige Präsentation abzuwarten. Auch für die drei Organisationen bleiben die Details bis zuletzt verschlossen. Klarheit gibt es also erst morgen um 13:00 Uhr.

Klarheit über den Entwurf wohlgemerkt. Denn das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durch EU-Parlament und -Rat steht dann erst bevor. Klar ist dabei: Je weiter der Entwurf geht, desto größer ist die Chance, dass am Ende das gesamte Vorhaben gekippt wird. Einstimmigkeit ist in diesem Fall ausgesprochen unwahrscheinlich, daher auch das Manöver der Kommission mit Artikel 114.

„Coalition of the Willing“ als alternatives Szenario

Doch es gibt eine Art plan B, wie Klinger und Wundsam erklären: eine sogenannte „Enhanced Cooperation“, die es gemäß EU-Regeln einer Gruppe von zumindest neun EU-Staaten ermöglicht, in bestimmten Bereichen intensiver zusammenzuarbeiten, ohne auf die übrigen Mitgliedstaaten angewiesen zu sein. Wundsam bringt dafür den Begriff „Coalition of the Willing“ ins Spiel, also ein Zusammenschluss einiger EU-Staaten, die gemeinsam eine „bolde“ Version der EU Inc. umsetzen wollen. Mehrere mögliche solche Koalitionen hätten sich im Hintergrund bereits gebildet.

„Das ist nicht, was wir als Startup-Organisation wollen“, stellt Wundsam klar. „Denn es würde bedeuten, dass wir sehr viele Staaten auslassen würden, die dann nicht von der Arbeit, die hineingesteckt wird, profitieren können. Uns wäre eine europaweite Lösung wichtig.“ Sollte es jedoch letztlich zu so eine „Coalition of the Willing“ in Sachen EU Inc. kommen, sei dennoch klar: „Wenn Österreich nicht dabei ist, dann besteht wirklich die Gefahr, dass wir Startups verlieren. Weil es hindert einen dann wenig daran, zum Beispiel eine irische EU Inc. zu gründen. Das wäre vielleicht immer noch besser als eine Delaware Inc., aber es wäre eine verpasste Chance für den Standort.“

Nun liegen aber zunächst alle Augen auf der morgigen Präsentation. Und bei aller Spannung und möglicher Enttäuschung, zieht Wundsam ein durchaus positives Zwischenresümee: „Das coolste an dem ganzen Prozess ist, wie nah die Politik in Europa an die Startup-Szene gerückt ist und wie viel direkten Austausch es mittlerweile gibt.“ Auch Andreas Klinger hat nicht nur kritische Worte: „Es ist beeindruckend, wie viel sie [Anm. die EU-Kommission] gemacht haben – Hut ab! Schade, wenn am Ende doch nur eine halbe Lösung dabei herauskommt.“

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(c) Verena Nageler

Mit vierundzwanzig habe ich einen großen Teil meines Ersparten in ein Wiener Mobility-Startup gesteckt. Verrückt, ich weiß, aber ich habe verdammt viel gelernt, als ich am Tisch mit namhaften Business Angels aus Österreich und VCs wie Elevator Ventures, Uniqa Ventures und dem aws Gründerfonds sitzen durfte. Die Firma hieß goUrban, eine Plattform für Car- und Micro-Mobility-Sharing und für die Digitalisierung von Firmenflotten. Im September 2024 wurde goUrban von Wunder Mobility übernommen.

Geblieben ist mir aus dieser Zeit vor allem eine Lektion. Sie kommt in der aktuellen Debatte über autonomes Fahren fast nie vor: Ein Fahrzeug ist noch kein Geschäftsmodell.

Beim Sharing entscheidet nämlich nicht die App. Fahrzeuge wollen geladen, gereinigt, gewartet und umverteilt werden. Sie müssen dort stehen, wo in zwanzig Minuten jemand sucht. Stehen sie falsch, kosten sie Geld. Sind sie defekt, ist die Kund:in weg. Bleibt die Auslastung aus, hilft die beste Technologie nichts.

Beim autonomen Fahren ist und wird das nicht anders sein. Die Person am Steuer kann verschwinden. Der Betrieb bleibt ja trotzdem.

Die USA und China machen es logisch, aber anders

Die USA und China skalieren autonome Mobilität dort, wo Dichte, große Flotten und zahlungsbereite Kund:innen zusammenkommen. Das Robotaxi ist als individuelles Produkt gedacht und fährt zuerst in den Gebieten, in denen sich der Betrieb rechnet. Das ist logisch und funktioniert dort auch.

Bei uns sind die Voraussetzungen andere. Wir haben ein dichtes öffentliches Netz, starke Verkehrsverbünde und die politische Erwartung, dass Mobilität auch dort funktioniert, wo sie sich betriebswirtschaftlich nicht ausgeht.

Ein europäisches Waymo zu bauen, löst diese Frage nicht. Der Bahnhof im Seitental, der Weiler am Dienstagabend, der Tourismusort im November: Da fehlt kein weiteres einzelnes Fahrzeug. Da fehlt das System, das dieses Fahrzeug in den öffentlichen Verkehr einhängt.

Die spannendste europäische Position liegt für mich deshalb nicht im Technologie-Layer. Sie liegt bei denen, die Flotten betreiben, Nachfrage bündeln, Fahrten disponieren, Fahrzeuge laden und warten, Schnittstellen zu den Verbünden bauen und Gemeinden, Betriebe und Behörden an einen Tisch bekommen. Also bei der unglamourösen Arbeit.

Ohne Nachfrage keine Skalierung

Autonome Fahrzeuge rechnen sich erst, wenn sie regelmäßig fahren. Und genau hier wird der Tourismus unterschätzt.

Eine Destination bündelt Nachfrage räumlich und zeitlich. Samstagvormittag kommen die Gäste an denselben zwei, drei Bahnhöfen an. Sie fahren zu einer überschaubaren Zahl an Unterkünften, Bergbahnen, Veranstaltungsorten und Ausflugszielen. Diese Wege sind planbarer als die einer beliebigen Stadtbevölkerung. Wir sehen das in unseren Daten immer wieder.

Ein einzelnes Hotel wird trotzdem nie eine autonome Flotte aufbauen. Eine Region kann es. Sie kann die Nachfrage aus Beherbergung, Freizeitwirtschaft, Bevölkerung und öffentlichem Verkehr zusammenlegen. Aus einzelnen Fahrten wird ein Bediengebiet, aus dem Pilotprojekt ein Angebot, das bleibt. Und die Einheimischen fahren mit. Das ist der Punkt, an dem Konnektivität das Leben am Land wieder attraktiver macht.

Nur: Irgendwer muss diese Struktur aufsetzen. Wer übernimmt die Buchung? Wer garantiert den Anschluss, wenn der Zug 18 Minuten Verspätung hat? Wer zahlt die schwachen Zeiten? Wem gehören die Daten? Wer haftet, wenn eine Fahrt ausfällt? Und wer entscheidet, ob das Fahrzeug zum gut ausgelasteten Bahnhof fährt oder zum Betrieb am Ende des Tals?

Das klingt weniger nach Zukunft als Sensorik und Fahrzeugmodelle. Wirtschaftlich entscheidet es mehr.

Menschen steigen nicht wegen der Technik um

Das beste Angebot scheitert, wenn es niemand nutzt. Und die Rolle des Klimabewusstseins wird dabei gehörig überschätzt.

Der Gast lässt das Auto nicht stehen, um ein guter Mensch zu sein. Er lässt es stehen, wenn die Alternative bequemer ist und er sich darauf verlassen kann. Wenn sie günstiger ist, umso besser.

Der Urlaub ist dafür ein guter Moment. Menschen sind aus ihren Routinen raus, probieren Sachen aus, organisieren ihre Wege ohnehin neu. Ob das zuhause nachwirkt, ist noch nicht ausreichend belegt, da würde ich mich nicht zu weit hinauslehnen. Für eine Destination reicht der Urlaub trotzdem: Hier lässt sich zeigen, dass es ohne eigenes Auto geht, ohne dass sich jemand einschränken muss.

Die Technologie macht es möglich. Genutzt wird sie erst, wenn sie im Alltag der Gäste die bequemere Variante ist.

Wer das System organisiert, dem gehört der Markt

Europa pilotiert viel und skaliert wenig. Das liegt nicht nur an Regulierung und technischer Vorsicht. Meistens fehlt jemand, der aus Fahrzeug, öffentlichem Verkehr, touristischer Nachfrage und regionaler Verantwortung ein Produkt macht.

Waymo wird uns das nicht bauen. Und auch kein europäischer Fahrzeughersteller wird entscheiden, wie der Gast vom Bahnhof in ein österreichisches Seitental kommt.

Die unternehmerische Chance liegt zwischen den Zuständigkeiten. Sie gehört denen, die Betreiber, Verkehrsverbünde, Destinationen, Gemeinden und Betriebe koordinieren und daraus ein Angebot machen, das an einem Dienstag im November genauso funktioniert wie am Anreisesamstag im Winter.

Wer damit anfangen will, braucht dafür übrigens kein autonomes Fahrzeug. Es reicht, in einer Region die Fragen von oben zu beantworten: Buchung, Anschluss, Finanzierung der schwachen Zeiten, Daten, Haftung. Wer das geklärt hat, ist bereit, wenn die Fahrzeuge kommen. Die anderen pilotieren dann noch.

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