17.03.2026
INSIDER

EU Inc: Wie bis zuletzt hinter den Kulissen für Verbesserungen lobbyiert wird

Am Mittwoch um 13 Uhr will die EU-Kommission den Entwurf für die neue paneuropäische Gesellschaftsform "EU Inc" präsentieren. Nach einem Leak vor einigen Tagen versucht die europäische Startup-Szene noch bis zuletzt, Änderungen durchzubringen. Daneben bereitet man sich bereits auf ein alternatives Szenario vor.
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Hannah Wundsam und Andreas Klinger gaben uns Insights in den Prozess hinter dem EU-Inc-Entwurf | (c) Hannah Wundsam / brutkasten/Pacher
Hannah Wundsam und Andreas Klinger gaben uns Insights in den Prozess hinter dem EU-Inc-Entwurf | (c) Hannah Wundsam / brutkasten/Pacher

In weniger als 24 Stunden soll es soweit sein: Die EU-Kommission will am Mittwoch (18.03) um ca. 13:00 Uhr den Entwurf für die EU-weite Rechtsform für Startups „EU Inc“ (bzw. „Societas Europaea Unificata“ – „S.EU“) präsentieren. Und darin könnte es noch einmal Überraschungen geben. Denn zwar wurde der Entwurf vor einigen Tagen geleakt – brutkasten berichtete. Damit ist das letzte Wort aber vielleicht noch nicht gesprochen. Bei den europäischen Startup-Organisationen EU-INC, Allied for Startups und European Startup Network (ESN) hofft man nämlich, noch im letzten Moment Änderungen erwirken zu können.

„Alle drei Organisationen waren die ganze Zeit über intensiv im Austausch mit dem Kabinett von Startup-Kommissarin Ekaterina Zaharieva. Wir haben aber sehr lange trotzdem nicht gewusst, was genau in dem Proposal drinnen stehen wird“, erzählt Hannah Wundsam. Als Managing Director von AustrianStartups ist sie auch Board-Member des europäischen Startuporganisationen-Dachverbands ESN. „Als es dann geleaked wurde, haben wir es sofort analysiert. Einige Punkte sind schon gut, aber es besteht die Gefahr, dass es nur eine Art Layer wird, der zwar einiges harmonisiert, aber nicht genug durchgreift, um eine Alternative zur Delaware Inc. zu sein.“

„Nicht dieselbe, sondern nur die gleiche Rechtsform“

Andreas Klinger, Mitgründer der Initiative EU-INC und von Beginn an in den Prozess zur neuen Gesellschaftsform involviert, drückt es gegenüber brutkasten so aus: „So wie es im geleakten Entwurf steht, ist es nicht überall in Europa dieselbe, sondern nur die gleiche Rechtsform.“ Es werde in EU-Kreisen auch von einem „soft 28th Regime“ gesprochen, das letztlich aber eben kein tatsächliches 28th Regime, also einer gemeinsamer Rechtsrahmen, der neben den 27 einzelstaatlichen besteht, sei.

„Das Grundproblem ist, dass sie versuchen, die Einstimmigkeit zu vermeiden“, sagt Klinger. Der Hintergrund (brutkasten berichtete): Die EU-Kommission will Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nutzen, der es ermöglicht, eine Verordnung, also eine für alle Staaten direkt bindende Regelung, auch ohne Einstimmigkeit sämtlicher EU-Länder durchzubringen. „Manche Themen, die die Startup-Szene fordert, gehen aber so weit, dass es Einstimmigkeit bräuchte“, erklärt Hannah Wundsam.

Gemeinsame Gerichtsbarkeit und gemeinsames Register als große Knackpunkte

Konkret geht es hierbei vor allem um eine gemeinsame europäische Gerichtsbarkeit für die EU Inc. Diese ist im geleakten Entwurf nicht vorgesehen, was für die Startup-Organisationen zum Hauptkritikpunkt wurde. „Die gelebte Rechtspraxis ist in den verschiedenen Ländern teils sehr unterschiedlich. Wenn weiterhin die nationalen Gerichte zuständig sind, muss man etwa als Investor auch weiterhin jedes Investment mit lokalen Anwälten machen. Wenn es keine europaweite legale Eindeutigkeit gibt, ist die ganze Übung hinfällig“, sagt Andreas Klinger. Zumindest in letzter Instanz müsse ein gemeinsames europäisches Gericht zuständig sein, ideal wäre laut Klinger aber ein zentrales Organ nach dem Vorbild des Einheitlichen Patentgerichts.

Ein weiterer großer Kritikpunkt ist das Fehlen eines zentralen Registers im geleakten Entwurf. „Es gibt überall andere KYC-Standards (Anm. „Know Your Customer“). Auch das könnte man mit einem neuen Standard angehen“, sagt Klinger. Und auch hier gibt es ein Beispiel, das die Organisationen heranziehen. „Mit dem europaweiten IP-Register wurde das auf anderer Ebene bereits geschafft. Ein zentrales Register könnte zur Infrastruktur werden, damit die EU Inc tatsächlich europaweit funktioniert“, sagt Wundsam.

Als dritten Kritikpunkt am geleakten Entwurf führt sie zudem an, dass das Thema Mitarbeiter:innenbeteiligung nicht ausreichend berücksichtigt sei, etwa durch eine europaweite ESOP-Regelung (Employee Stock Ownership Plan), wie sie im Jänner sogar in einem Vorschlag des EU-Parlaments vorgesehen war.

„Wird wahrscheinlich Verbesserungen zum Vorschlag geben“

Doch die drei Organisationen finden sich noch nicht mit dem geleakten Entwurf ab. Bis zuletzt wollte man in den vergangenen Tagen noch auf die Zuständigen einwirken, um Verbesserungen zu erzielen. Neben einem offenen Brief habe man gleich nach Veröffentlichung des Leaks auch einen detaillierteren verschickt, erzählt Wundsam, „dann gab es einige Gespräche, Telefonate mit der Kommissarin und am Freitag noch ein Treffen.“ Ähnlich sieht es bei Klinger und EU-INC aus: „Wir haben mit dem Team von Präsidentin, Vizepräsidentin und den drei zuständigen Kommissaren bzw. Kommissarinnen diskutiert, dazu noch mit allen möglichen Personen, die auf EU-Ebene Background-Discussions führen.“

Und hat es etwas gebracht? „Wir haben heute die Rückmeldung bekommen, dass es gehört wurde und dass es wahrscheinlich Verbesserungen zum Vorschlag geben wird“, verrät Wundsam. Nun gilt es aber, die morgige Präsentation abzuwarten. Auch für die drei Organisationen bleiben die Details bis zuletzt verschlossen. Klarheit gibt es also erst morgen um 13:00 Uhr.

Klarheit über den Entwurf wohlgemerkt. Denn das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durch EU-Parlament und -Rat steht dann erst bevor. Klar ist dabei: Je weiter der Entwurf geht, desto größer ist die Chance, dass am Ende das gesamte Vorhaben gekippt wird. Einstimmigkeit ist in diesem Fall ausgesprochen unwahrscheinlich, daher auch das Manöver der Kommission mit Artikel 114.

„Coalition of the Willing“ als alternatives Szenario

Doch es gibt eine Art plan B, wie Klinger und Wundsam erklären: eine sogenannte „Enhanced Cooperation“, die es gemäß EU-Regeln einer Gruppe von zumindest neun EU-Staaten ermöglicht, in bestimmten Bereichen intensiver zusammenzuarbeiten, ohne auf die übrigen Mitgliedstaaten angewiesen zu sein. Wundsam bringt dafür den Begriff „Coalition of the Willing“ ins Spiel, also ein Zusammenschluss einiger EU-Staaten, die gemeinsam eine „bolde“ Version der EU Inc. umsetzen wollen. Mehrere mögliche solche Koalitionen hätten sich im Hintergrund bereits gebildet.

„Das ist nicht, was wir als Startup-Organisation wollen“, stellt Wundsam klar. „Denn es würde bedeuten, dass wir sehr viele Staaten auslassen würden, die dann nicht von der Arbeit, die hineingesteckt wird, profitieren können. Uns wäre eine europaweite Lösung wichtig.“ Sollte es jedoch letztlich zu so eine „Coalition of the Willing“ in Sachen EU Inc. kommen, sei dennoch klar: „Wenn Österreich nicht dabei ist, dann besteht wirklich die Gefahr, dass wir Startups verlieren. Weil es hindert einen dann wenig daran, zum Beispiel eine irische EU Inc. zu gründen. Das wäre vielleicht immer noch besser als eine Delaware Inc., aber es wäre eine verpasste Chance für den Standort.“

Nun liegen aber zunächst alle Augen auf der morgigen Präsentation. Und bei aller Spannung und möglicher Enttäuschung, zieht Wundsam ein durchaus positives Zwischenresümee: „Das coolste an dem ganzen Prozess ist, wie nah die Politik in Europa an die Startup-Szene gerückt ist und wie viel direkten Austausch es mittlerweile gibt.“ Auch Andreas Klinger hat nicht nur kritische Worte: „Es ist beeindruckend, wie viel sie [Anm. die EU-Kommission] gemacht haben – Hut ab! Schade, wenn am Ende doch nur eine halbe Lösung dabei herauskommt.“

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Junior Developer
(c) True Agency via Unsplash

„Wer glaubt, mit Künstlicher Intelligenz ließen sich Einstiegspositionen einfach streichen, verwechselt das Werkzeug mit der Person, die es sinnvoll einsetzt“, warnt André Holhozinskyj, CEO der europäischen Cloudflight Group. Die Warnung des Branchenexperten stützt sich auf eine aktuelle Befragung, die das Unternehmen durchgeführt hat. Unter den 1.119 Teilnehmenden – mehrheitlich Studierende und Berufseinsteiger:innen aus Deutschland, Österreich und Rumänien – zeigt sich eine weite Verbreitung, aber auch eine spürbare Reglementierung von KI-Tools im Arbeitsalltag.

Während 99 Prozent der befragten Nachwuchskräfte angeben, KI-Werkzeuge regelmäßig zu nutzen, stoßen sie in der Praxis häufig an organisatorische Grenzen. Rund zwei Drittel der Befragten berichten von Einschränkungen bei der Nutzung, die überwiegend organisatorischer Natur sind. Als Haupthindernis nennen 46 Prozent regulatorische Vorgaben wie Richtlinien von Schulen, Universitäten oder Unternehmen. Weit dahinter folgen Kosten und Lizenzgebühren mit 24 Prozent sowie ethische, rechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken mit 23 Prozent. Mangelndes Interesse spielt mit nur zwei Prozent praktisch keine Rolle.

Risiko durch Schatten-IT und Compliance-Verstöße

Die restriktive Haltung in vielen Organisationen birgt nach Einschätzung der Studienautor:innen jedoch Risiken: Wird die Nutzung im Unternehmen untersagt oder komplett eingeschränkt, weichen Mitarbeiter:innen häufig auf private Geräte und nicht freigegebene Consumer-Tools aus – ohne Wissen oder Zustimmung der IT-Abteilung.

Gernot Molin, CTO der Cloudflight Group, warnt vor den unmittelbaren Gefahren für die Datensicherheit: „Tools wie ChatGPT, Gemini oder Claude sind nicht für Unternehmenssicherheit oder Compliance konzipiert, sondern für einfachen Zugang, und das schafft unmittelbare Risiken.“ So könnten etwa proprietäre Algorithmen durch das Einfügen von Code-Schnipseln abfließen, oder Entwickler:innen könnten unbeabsichtigt Kundendaten bei der Analyse von Log-Dateien offenlegen. Unternehmen, die an Richtlinien wie DSGVO, HIPAA oder SOC 2 gebunden sind, riskieren laut Molin bei der Verwendung nicht autorisierter Dienste empfindliche Verstöße. Er plädiert daher für eine kontrollierte Freigabe von KI-Werkzeugen, die direkt in bestehende Entwicklungsumgebungen integriert und durch Sicherheitskontrollen sowie Audit-Trails abgesichert sind.

Vielseitige Nutzung abseits von reinem Code

Die Befragung räumt zudem mit dem Vorurteil auf, KI diene primär dem Schreiben von neuem Programmcode. Der Einsatz zur reinen Code-Generierung liegt bei 18 Prozent und ist damit fast gleichauf mit dem Debugging und Code-Reviews (19 Prozent), administrativen und organisatorischen Aufgaben wie Recherche (19 Prozent) sowie der Code-Optimierung (17 Prozent). Dokumentation (12 Prozent) und Testautomatisierung (10 Prozent) folgen mit etwas Abstand.

Den größten Nutzen sehen die Befragten in der Entlastung bei Routinearbeiten. Fast jede:r Zweite (48 Prozent) nutzt KI vor allem zur Bewältigung repetitiver, zeitaufwändiger Aufgaben wie dem Erstellen von Boilerplate-Code oder dem automatisierten Organisieren von Daten. Ziel sei es, so heißt es aus den offenen Antworten der Teilnehmenden, sich dank der KI auf die interessanten Teile der Arbeit konzentrieren zu können. Zudem schätzen 42 Prozent die Tools als eine Art rund um die Uhr verfügbaren Tutor, der komplexe Konzepte erklären kann. Dieser Effekt könnte nach Einschätzung der Studienautoren vor allem in Regionen mit schwächerer Bildungsinfrastruktur den Zugang zu hochwertiger Programmierausbildung demokratisieren.

Zukunftssorgen und die Rolle der Nachwuchskräfte

Trotz der intensiven Nutzung blickt die junge Generation keineswegs sorgenfrei in die Zukunft. Lediglich 12 Prozent der Befragten geben an, keinerlei Sorge hinsichtlich der Auswirkungen von KI auf ihre eigene Karriere zu haben. Die überwiegende Mehrheit von 88 Prozent äußert leichte bis extreme Besorgnis. Neben der allgemeinen Karriereentwicklung sorgt sich ein Teil der Entwickler:innen auch um den eigenen Lernfortschritt: Es besteht die Befürchtung, durch eine zu starke Abhängigkeit von der KI das eigene Weiterkommen zu bremsen und durch die automatisierten Lösungen „dümmer“ zu werden. Viele wünschen sich daher Erklärungen anstelle von fertigen Antworten.

Für Cloudflight-CEO Holhozinskyj zeigt die Untersuchung, dass Unternehmen umdenken müssen. Künstliche Intelligenz müsse wie eine „virtuelle Mitarbeiterin“ verstanden werden, die ein geregeltes Onboarding benötigt. Wer Juniorstellen aus Gründen der kurzfristigen Kostenersparnis streicht, begehe laut Holhozinskyj einen strategischen Fehler: „Urteilsvermögen entsteht nicht am Reißbrett, sondern über Jahre praktischer Erfahrung, auch aus eigenen Fehlern, und genau diese Erfahrung bauen Unternehmen gerade systematisch ab, wenn sie ihre Juniorstellen kürzen.“ Langfristig drohe den Unternehmen dadurch der Verlust der „Senior-Kompetenz von morgen“ an die Konkurrenz, was sich schnell zum mittelfristigen Wettbewerbsnachteil entwickeln könne.

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