17.03.2026
INSIDER

EU Inc: Wie bis zuletzt hinter den Kulissen für Verbesserungen lobbyiert wird

Am Mittwoch um 13 Uhr will die EU-Kommission den Entwurf für die neue paneuropäische Gesellschaftsform "EU Inc" präsentieren. Nach einem Leak vor einigen Tagen versucht die europäische Startup-Szene noch bis zuletzt, Änderungen durchzubringen. Daneben bereitet man sich bereits auf ein alternatives Szenario vor.
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Hannah Wundsam und Andreas Klinger gaben uns Insights in den Prozess hinter dem EU-Inc-Entwurf | (c) Hannah Wundsam / brutkasten/Pacher
Hannah Wundsam und Andreas Klinger gaben uns Insights in den Prozess hinter dem EU-Inc-Entwurf | (c) Hannah Wundsam / brutkasten/Pacher

In weniger als 24 Stunden soll es soweit sein: Die EU-Kommission will am Mittwoch (18.03) um ca. 13:00 Uhr den Entwurf für die EU-weite Rechtsform für Startups „EU Inc“ (bzw. „Societas Europaea Unificata“ – „S.EU“) präsentieren. Und darin könnte es noch einmal Überraschungen geben. Denn zwar wurde der Entwurf vor einigen Tagen geleakt – brutkasten berichtete. Damit ist das letzte Wort aber vielleicht noch nicht gesprochen. Bei den europäischen Startup-Organisationen EU-INC, Allied for Startups und European Startup Network (ESN) hofft man nämlich, noch im letzten Moment Änderungen erwirken zu können.

„Alle drei Organisationen waren die ganze Zeit über intensiv im Austausch mit dem Kabinett von Startup-Kommissarin Ekaterina Zaharieva. Wir haben aber sehr lange trotzdem nicht gewusst, was genau in dem Proposal drinnen stehen wird“, erzählt Hannah Wundsam. Als Managing Director von AustrianStartups ist sie auch Board-Member des europäischen Startuporganisationen-Dachverbands ESN. „Als es dann geleaked wurde, haben wir es sofort analysiert. Einige Punkte sind schon gut, aber es besteht die Gefahr, dass es nur eine Art Layer wird, der zwar einiges harmonisiert, aber nicht genug durchgreift, um eine Alternative zur Delaware Inc. zu sein.“

„Nicht dieselbe, sondern nur die gleiche Rechtsform“

Andreas Klinger, Mitgründer der Initiative EU-INC und von Beginn an in den Prozess zur neuen Gesellschaftsform involviert, drückt es gegenüber brutkasten so aus: „So wie es im geleakten Entwurf steht, ist es nicht überall in Europa dieselbe, sondern nur die gleiche Rechtsform.“ Es werde in EU-Kreisen auch von einem „soft 28th Regime“ gesprochen, das letztlich aber eben kein tatsächliches 28th Regime, also einer gemeinsamer Rechtsrahmen, der neben den 27 einzelstaatlichen besteht, sei.

„Das Grundproblem ist, dass sie versuchen, die Einstimmigkeit zu vermeiden“, sagt Klinger. Der Hintergrund (brutkasten berichtete): Die EU-Kommission will Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nutzen, der es ermöglicht, eine Verordnung, also eine für alle Staaten direkt bindende Regelung, auch ohne Einstimmigkeit sämtlicher EU-Länder durchzubringen. „Manche Themen, die die Startup-Szene fordert, gehen aber so weit, dass es Einstimmigkeit bräuchte“, erklärt Hannah Wundsam.

Gemeinsame Gerichtsbarkeit und gemeinsames Register als große Knackpunkte

Konkret geht es hierbei vor allem um eine gemeinsame europäische Gerichtsbarkeit für die EU Inc. Diese ist im geleakten Entwurf nicht vorgesehen, was für die Startup-Organisationen zum Hauptkritikpunkt wurde. „Die gelebte Rechtspraxis ist in den verschiedenen Ländern teils sehr unterschiedlich. Wenn weiterhin die nationalen Gerichte zuständig sind, muss man etwa als Investor auch weiterhin jedes Investment mit lokalen Anwälten machen. Wenn es keine europaweite legale Eindeutigkeit gibt, ist die ganze Übung hinfällig“, sagt Andreas Klinger. Zumindest in letzter Instanz müsse ein gemeinsames europäisches Gericht zuständig sein, ideal wäre laut Klinger aber ein zentrales Organ nach dem Vorbild des Einheitlichen Patentgerichts.

Ein weiterer großer Kritikpunkt ist das Fehlen eines zentralen Registers im geleakten Entwurf. „Es gibt überall andere KYC-Standards (Anm. „Know Your Customer“). Auch das könnte man mit einem neuen Standard angehen“, sagt Klinger. Und auch hier gibt es ein Beispiel, das die Organisationen heranziehen. „Mit dem europaweiten IP-Register wurde das auf anderer Ebene bereits geschafft. Ein zentrales Register könnte zur Infrastruktur werden, damit die EU Inc tatsächlich europaweit funktioniert“, sagt Wundsam.

Als dritten Kritikpunkt am geleakten Entwurf führt sie zudem an, dass das Thema Mitarbeiter:innenbeteiligung nicht ausreichend berücksichtigt sei, etwa durch eine europaweite ESOP-Regelung (Employee Stock Ownership Plan), wie sie im Jänner sogar in einem Vorschlag des EU-Parlaments vorgesehen war.

„Wird wahrscheinlich Verbesserungen zum Vorschlag geben“

Doch die drei Organisationen finden sich noch nicht mit dem geleakten Entwurf ab. Bis zuletzt wollte man in den vergangenen Tagen noch auf die Zuständigen einwirken, um Verbesserungen zu erzielen. Neben einem offenen Brief habe man gleich nach Veröffentlichung des Leaks auch einen detaillierteren verschickt, erzählt Wundsam, „dann gab es einige Gespräche, Telefonate mit der Kommissarin und am Freitag noch ein Treffen.“ Ähnlich sieht es bei Klinger und EU-INC aus: „Wir haben mit dem Team von Präsidentin, Vizepräsidentin und den drei zuständigen Kommissaren bzw. Kommissarinnen diskutiert, dazu noch mit allen möglichen Personen, die auf EU-Ebene Background-Discussions führen.“

Und hat es etwas gebracht? „Wir haben heute die Rückmeldung bekommen, dass es gehört wurde und dass es wahrscheinlich Verbesserungen zum Vorschlag geben wird“, verrät Wundsam. Nun gilt es aber, die morgige Präsentation abzuwarten. Auch für die drei Organisationen bleiben die Details bis zuletzt verschlossen. Klarheit gibt es also erst morgen um 13:00 Uhr.

Klarheit über den Entwurf wohlgemerkt. Denn das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durch EU-Parlament und -Rat steht dann erst bevor. Klar ist dabei: Je weiter der Entwurf geht, desto größer ist die Chance, dass am Ende das gesamte Vorhaben gekippt wird. Einstimmigkeit ist in diesem Fall ausgesprochen unwahrscheinlich, daher auch das Manöver der Kommission mit Artikel 114.

„Coalition of the Willing“ als alternatives Szenario

Doch es gibt eine Art plan B, wie Klinger und Wundsam erklären: eine sogenannte „Enhanced Cooperation“, die es gemäß EU-Regeln einer Gruppe von zumindest neun EU-Staaten ermöglicht, in bestimmten Bereichen intensiver zusammenzuarbeiten, ohne auf die übrigen Mitgliedstaaten angewiesen zu sein. Wundsam bringt dafür den Begriff „Coalition of the Willing“ ins Spiel, also ein Zusammenschluss einiger EU-Staaten, die gemeinsam eine „bolde“ Version der EU Inc. umsetzen wollen. Mehrere mögliche solche Koalitionen hätten sich im Hintergrund bereits gebildet.

„Das ist nicht, was wir als Startup-Organisation wollen“, stellt Wundsam klar. „Denn es würde bedeuten, dass wir sehr viele Staaten auslassen würden, die dann nicht von der Arbeit, die hineingesteckt wird, profitieren können. Uns wäre eine europaweite Lösung wichtig.“ Sollte es jedoch letztlich zu so eine „Coalition of the Willing“ in Sachen EU Inc. kommen, sei dennoch klar: „Wenn Österreich nicht dabei ist, dann besteht wirklich die Gefahr, dass wir Startups verlieren. Weil es hindert einen dann wenig daran, zum Beispiel eine irische EU Inc. zu gründen. Das wäre vielleicht immer noch besser als eine Delaware Inc., aber es wäre eine verpasste Chance für den Standort.“

Nun liegen aber zunächst alle Augen auf der morgigen Präsentation. Und bei aller Spannung und möglicher Enttäuschung, zieht Wundsam ein durchaus positives Zwischenresümee: „Das coolste an dem ganzen Prozess ist, wie nah die Politik in Europa an die Startup-Szene gerückt ist und wie viel direkten Austausch es mittlerweile gibt.“ Auch Andreas Klinger hat nicht nur kritische Worte: „Es ist beeindruckend, wie viel sie [Anm. die EU-Kommission] gemacht haben – Hut ab! Schade, wenn am Ende doch nur eine halbe Lösung dabei herauskommt.“

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ParityQC, Quantum, Harvest Now
© zVg - Valentin Stauber, ParityQC.

Die Zeichen der Zeit deuten auf Künstliche Intelligenz – und das schon länger. Unternehmer wissen oder bekommen es vermittelt, dass der Einsatz von KI nicht mehr ein „Nice to have“ ist, sondern zunehmend essenziell für die Zukunft der eigenen Firma, wenn nicht gar ganzer Branchen. Es zeichnet sich ein breiter Konsens ab, der bereits in vielen Entscheidungsstrukturen angekommen ist. Eine andere Technologie hingegen bleibt im Schatten und ist gleichzeitig ebenso schwer greifbar wie die eigene Silhouette im Sonnenlicht: die Quantentechnologie.

Quantum-Thema auf Roadmap

Valentin Stauber ist Quantum Algorithm Developer bei ParityQC, einem Spinoff der Universität Innsbruck. Er beobachtet verschiedene Bestrebungen, die bestehende Informationslücke rund um Quantentechnologie zu schließen.

„Programme für die Business-Schiene, die nicht so tief in den technischen Details drinsteckt, finde ich extrem wichtig“, sagt er. „Manche haben das Quantum-Thema aktuell auf der Roadmap stehen, weil ‚wir müssen ja‘. Es gibt auch inzwischen relativ gutes Material auf YouTube, wobei es da natürlich immer ein bisschen schwierig ist zu unterscheiden, was der ‚real deal‘ ist und was Hype ist.“

Angesprochen auf mögliche Anknüpfungspunkte für Innovationsentscheider – etwa Security, Geschwindigkeit oder Prozessoptimierung – verweist Stauber auf zwei zentrale Dimensionen, die Unternehmen im Blick behalten sollten. „Das eine ist, sicherheitstechnisch auf die Entwicklungen im Kontext von Quantencomputing zu reagieren“, so der Developer. „Wenn Quantencomputer künftig in der Lage sind, heute verbreitete kryptografische Verfahren zu brechen, muss man sich entsprechend absichern.“

Vorsicht vor: „Harvest Now, Decrypt Later“

Eine exakte zeitliche Prognose ist derzeit nicht möglich. Dennoch wird in der Fachwelt davon ausgegangen, dass relevante Quantencomputer, die klassische Public-Key-Verfahren angreifen könnten, langfristig einen sicherheitsrelevanten Einfluss haben werden. Stauber verweist in diesem Zusammenhang auf ein bereits heute relevantes Risiko: den sogenannten „Harvest Now, Decrypt Later“-Ansatz.

Dabei werden verschlüsselte Daten bereits heute abgefangen und gespeichert, mit dem Ziel, sie zu einem späteren Zeitpunkt zu entschlüsseln, sobald entsprechende Rechenkapazitäten verfügbar sind. Besonders kritisch ist das bei Informationen, die über lange Zeiträume hinweg sensibel bleiben.

Dazu zählen etwa permanente Staatsgeheimnisse wie sicherheitsrelevante Regierungs- oder Verteidigungsinformationen, biometrische Daten und Gesundheitsakten im Kontext von Behörden oder Gesundheitseinrichtungen sowie langlebige Unternehmensgeheimnisse und geistiges Eigentum.

Auch die kryptografische Vertrauensinfrastruktur des Internets ist betroffen: Sollten private Schlüssel von Certification Authorities kompromittiert werden, könnte dies die darauf aufbauenden Vertrauensketten gefährden und die Absicherung gegen Angriffe wie Man-in-the-Middle-Attacken erheblich beeinträchtigen.

„Biometrische Merkmale bleiben in der Regel ein Leben lang konstant“, sagt Stauber. „Bei kryptographischen Basiszertifikaten – also Zertifikaten von Certification Authorities – ist das anders: Werden etwa die privaten Schlüssel einer CA kompromittiert, ist die gesamte darauf aufbauende Vertrauenskette zerstört. Damit gibt es keine verlässliche Absicherung mehr gegen Man-in-the-Middle-Angriffe.“

Technisch betrifft das vor allem asymmetrische Kryptografie wie RSA (Anm.: asymmetrisches kryptographisches Verfahren, das sowohl zum Verschlüsseln als auch zum digitalen Signieren verwendet wird) oder Verfahren auf Basis elliptischer Kurven bzw. des diskreten Logarithmus. Jene werden heute unter anderem genutzt, um sicher symmetrische Sitzungsschlüssel auszutauschen, die anschließend für die eigentliche Kommunikation verwendet werden – etwa im Rahmen von Diffie-Hellman-Key-Exchange, wo zwei Parteien über einen unsicheren öffentlichen Kommunikationskanal (wie das Internet) sicher einen gemeinsamen geheimen Schlüssel erzeugen, ohne dass Abhörende diesen Schlüssel entdecken können.

Symmetrische Verfahren wie AES (fortschrittlicher Verschlüsselungsstandard) gelten hingegen als vergleichsweise robust gegenüber bekannten Quantenangriffsmodellen. Zwar reduziert sich ihre effektive Sicherheit im Quantenmodell durch bekannte Algorithmen wie Grover, ein vollständiges Brechen gilt jedoch nicht als gegeben.

Quantum-Technologie als Absicherung: QKD und Post-Quantum-Kryptografie

Zur Vorbereitung auf diese Entwicklungen haben sich zwei zentrale technische Ansätze herausgebildet, wie Stauber erklärt.

1. Quantum Key Distribution (QKD):
Bei der Quantum Key Distribution wird der klassische asymmetrische Schlüsselaustausch durch ein quantenphysikalisch basiertes Verfahren ergänzt bzw. in bestimmten Kommunikationsstrecken ersetzt. QKD dient dazu, symmetrische Schlüssel mithilfe quantenphysikalischer Eigenschaften sicher zu übertragen. Die praktische Anwendung ist dabei infrastrukturell anspruchsvoll und typischerweise auf spezielle Netzwerke und Pilotprojekte beschränkt.

2. Post-Quantum-Kryptografie (PQC):
Der zweite Ansatz besteht darin, klassische asymmetrische Verfahren durch neue kryptografische Algorithmen zu ersetzen, für die derzeit keine bekannten effizienten Quantenangriffe existieren. Während RSA und vergleichbare Verfahren künftig durch Quantenalgorithmen wie Shor (ein Algorithmus aus dem mathematischen Teilgebiet der Restklassenringe) theoretisch angreifbar wären, basiert PQC auf mathematischen Problemen, für die bislang keine entsprechenden effizienten Lösungsverfahren bekannt sind. Für diese Verfahren existieren bereits erste internationale Standards, unter anderem im Rahmen der Arbeiten des NIST, die schrittweise in bestehende Systeme integriert werden.

Die Einführung von Post-Quantum-Kryptografie erfordert jedoch Anpassungen in der IT-Infrastruktur. Netzwerkkomponenten wie Router, Firewalls oder VPN-Gateways müssen entsprechende Verfahren unterstützen, sagt Stauber. „Aber von denen gibt es noch nicht viele. Und die sind auch teuer.“

„Schau-ma-mal-dann-sehn-ma-scho“

Neben der Sicherheitsdimension sieht der Experte auch eine zweite große Perspektive der Quantentechnologie: ihren möglichen Einsatz zur Lösung komplexer Optimierungsprobleme.

„Bei ParityQC beschäftigen wir uns vor allem mit Optimierungsaufgaben. Hier ist es derzeit noch schwierig, verlässliche Aussagen darüber zu treffen, wie groß die Vorteile von Quantencomputern in der Praxis tatsächlich sein werden“, erklärt er. „Für bestimmte Anwendungen gibt es jedoch wissenschaftliche Hinweise auf potenzielle Vorteile – etwa bei der Primfaktorzerlegung, wo Quantenalgorithmen theoretisch deutlich effizienter sind als klassische Verfahren.“

Im Bereich der Optimierung ist die Lage weniger eindeutig. Viele Ergebnisse basieren derzeit auf Simulationen und frühen experimentellen Ansätzen, weshalb sich mögliche Vorteile noch nicht zuverlässig quantifizieren lassen. Dennoch gelte dieser Bereich als eines der potenziell vielversprechenden Anwendungsfelder der Technologie.

„Das ist so eine typische ‚Schau-ma-mal-dann-sehn-ma-scho‘-Attitüde“, sagt Stauber. „Interessanterweise geht es dabei nicht nur um Time-to-Solution. In manchen Fällen können Quantenverfahren auch wirtschaftliche Vorteile bringen, etwa durch geringere Kosten in spezifischen Szenarien.“ Erste Unternehmen beginnen daher, sich mit Quantum-Optimierungsansätzen auseinanderzusetzen, insbesondere dort, wo klassische Methoden an Effizienzgrenzen stoßen.

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