22.09.2026
STARTUP-POLITIK

EU Inc: Warten auf den unbefriedigenden Kompromiss

Die Vision war groß, die Motivation ebenso. Nun durchläuft die gemeinsame europäische Rechtsform „EU Inc.“ den EU-Gesetzgebungsprozess – und die Zeichen stehen auf Verwässerung.
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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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Staatspreis Innovation 2026
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Am 4. November verlieh Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus Elisabeth Zehetner den Staatspreis Innovation 2026 an die EV Group (EVG) aus Oberösterreich für das Projekt „IR LayerRelease – Technologie revolutioniert Mikrochip-Skalierung“. Der Staatspreis Innovation wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) organisiert und wurde in diesem Jahr bereits zum 46. Mal vergeben.

„Nanometergenaues Trennen und Transferieren von Siliziumschichten“

„Österreich verfügt über hervorragende Forschung, kluge Köpfe und Unternehmen, die sich mit ihren Ideen weltweit behaupten. Unser Anspruch ist, aus dieser Stärke noch mehr erfolgreiche Produkte, Wertschöpfung und hochwertige Arbeitsplätze im Land entstehen zu lassen. EV Group zeigt eindrucksvoll, wie das gelingt: Mit seiner Technologie gestaltet das Unternehmen aus Oberösterreich die Zukunft der Mikrochipindustrie mit. Als Wirtschaftsministerium wollen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass noch mehr Unternehmen diesen Weg gehen können – von der Forschung bis zum internationalen Markterfolg“, sagt Zehetner.

Das prämierte Projekt der EVG soll das nanometergenaue Trennen und Transferieren dünnster Siliziumschichten mit elektronischen Schaltkreisen ermöglichen – ohne thermische Belastung empfindlicher Strukturen. Die Technologie erweitere zentrale Prozesse der Halbleiterfertigung und schaffe neue Möglichkeiten für 3D-Integration und Chip-Stapelung. Dadurch würden leistungsfähigere und energieeffizientere Mikrochips für Anwendungen wie KI und High-Performance Computing realisierbar, heißt es.

Weitere Nominierungen für den Staatspreis Innovation 2026

Neben der EV Group (EVG) wurden fünf weitere österreichische Unternehmen nominiert. Die Kärntner Anexia Holding GmbH entwickelte eine Open-Source-basierte Virtualisierungsplattform, die einen raschen Wechsel von proprietären Systemen ohne Betriebsunterbrechung ermögliche und auf digitale Souveränität abziele. AT & S aus der Steiermark wurde für Halbleiter nominiert, die direkt in Leiterplatten integriert werden und so eine kompakte, effiziente Stromversorgung für Hochleistungsprozessoren in KI-Rechenzentren ermöglichen sollen.

Brantner green solution aus Niederösterreich präsentierte eine Anlage, die „erstmals hochreines Glas aus Müllverbrennungsrückständen zurückgewinnt und wieder als Rohstoff nutzbar macht“. Infineon Technologies Austria, ebenfalls aus Kärnten, wurde für eine Technologieplattform nominiert, die Entwicklung und industrielle Fertigung für praxistaugliche Quantencomputer verbindet. Und das Wiener Unternehmen VRVis GmbH stellt mit „scenarify“ eine webbasierte 3D-Simulation vor, die schnelle und realitätsnahe Analysen von Hochwasser- und Starkregenereignissen möglich macht.

Sonderpreis Econovius

Im Rahmen des Staatspreises Innovation wurde von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) der Sonderpreis Econovius an Farm-ING Smart Farm Equipment FlexCo verliehen. Statt flächendeckender Ausbringung erkennt das System der Horner Firma (NÖ.) Unkräuter in Echtzeit und behandelt gezielt nur die betroffenen Pflanzen. Kamerasensorik, KI und präzise gesteuerte Düsen reduzieren eigenen Angaben zufolge den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln um bis zu 95 Prozent.

„Die heute nominierten und ausgezeichneten Unternehmen stehen stellvertretend für die Innovationskraft unseres Standorts. Sie zeigen, wie aus Ideen durch Know-how, Unternehmergeist sowie Forschung und Entwicklung marktfähige Lösungen entstehen, die Wertschöpfung schaffen und Österreich im internationalen Wettbewerb stärken“, sagt WKÖ-Vizepräsidentin Bettina Dorfer-Pauschenwein. „Solche Erfolgsgeschichten machen Mut und verdeutlichen, welches Potenzial in unserer Wirtschaft steckt. Als Wirtschaftskammer und Partnerin der Unternehmen setzen wir uns auch weiterhin dafür ein, dass Innovationen die bestmöglichen Rahmenbedingungen vorfinden.“

Für den Econovius waren außerdem zwei weitere Unternehmen nominiert: die Augmenterra aus Salzburg mit der „Motion Intelligence Platform (Augmenterra Observer)“ sowie die Genspeed Biotech aus Oberösterreich, die an einer schnellen und präzisen Diagnostik von Infektionen nach Gelenksimplantationen arbeitet.

VERENA-Preis

Den diesjährigen Sonderpreis VERENA (VERBUND E-Novation Award) erhielt die Ecolyte GmbH in Kooperation mit der Technischen Universität Graz mit dem Projekt „VanillaFlow and beyond“.

Im Rahmen dessen entwickelt das Grazer Unternehmen mithilfe Künstlicher Intelligenz neuartige Moleküle und papierbasierte Membranen für Redox-Flow-Batterien. Die Kombination aus intelligentem Moleküldesign und nachhaltigen Materialien soll kostengünstige, recycelbare und biologisch abbaubare Energiespeicher für eine erneuerbare Energieversorgung ermöglichen.

Mit dem von VERBUND gestifteten Sonderpreis werden Unternehmen ausgezeichnet, die in den Bereichen Elektrizitäts- und Energiesysteme, Energieeffizienz/-management, erneuerbare Energien und E-Mobilität innovative Projekte mit Universitäten, Fachhochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen umgesetzt haben.

„Ecolyte denkt Energiespeicherung neu und zeigt, wie Künstliche Intelligenz die Entwicklung nachhaltiger Energietechnologien beschleunigen kann“, sagt Franz Zöchbauer, Managing Director VERBUND X. „Die Kombination aus intelligentem Moleküldesign und biologisch abbaubaren Materialien eröffnet neue Wege für leistungsfähige und gleichzeitig ressourcenschonende Speicherlösungen. Damit leistet das Projekt einen wichtigen Beitrag zur Integration erneuerbarer Energien und zur Transformation unseres Energiesystems.“

Weitere Nominierte

Für den Sonderpreis VERENA waren außerdem zwei Kooperationsprojekte nominiert: Die Gebauer & Griller Kabelwerke aus Niederösterreich entwickelten gemeinsam mit der TU Wien mit „Power2Flow“ ein flüssigkeitsgekühltes Hochleistungs-Ladesystem für Megawatt Charging. Die Salzburger Meshmakers wiederum stellten gemeinsam mit der FH Salzburg „OctoMesh“ vor, eine souveräne Dateninfrastruktur für KI in der Energiewende.

„Österreich wird nie ein Niedriglohnland sein. Unser Erfolg im internationalen Wettbewerb beruht auf Qualität, Innovation und technologischem Vorsprung. Wie stark wir darin sind, zeigen die EV Group und die weiteren ausgezeichneten Unternehmen. Sie machen ‚Made in Austria‘ weltweit zu einem Qualitätsversprechen. Mit unserer Industriestrategie bauen wir diese Stärken gezielt aus und setzen auf Schlüsseltechnologien wie die Halbleitertechnik. So schaffen wir die Grundlage für Wachstum, Arbeitsplätze und Wohlstand. Ich gratuliere allen ausgezeichneten Unternehmen herzlich zu ihren herausragenden Leistungen“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer.

Und Ilinka Kajgana, Risikovorständin Erste Bank Österreich (Partner beim Staatspreis Innovation 2026) ergänzt: „Innovation ist Österreichs wichtigste Zukunftsressource. Sie entsteht dort, wo Wissenschaft, Unternehmertum und ein fruchtbares wirtschaftliches Umfeld zusammenkommen. Um ihre größte Kraft entfalten zu können, müssen technologische Fortschritte dem Menschen dienen und echten gesellschaftlichen Nutzen stiften.“

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