22.09.2026
STARTUP-POLITIK

EU Inc: Warten auf den unbefriedigenden Kompromiss

Die Vision war groß, die Motivation ebenso. Nun durchläuft die gemeinsame europäische Rechtsform „EU Inc.“ den EU-Gesetzgebungsprozess – und die Zeichen stehen auf Verwässerung.
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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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Die beiden kokei-Geschäftsführer Nima Derakhshan und Alexander Groll am Standort des übernommenen Transportbetriebs Winkler F & S Transport in Hörsching. | (c) kokei

Die klassische Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie verliert in Österreich zunehmend an Bedeutung. Eine aktuelle Studie von Creditreform Österreich und CH Consult zeigt: 45 Prozent der befragten Unternehmen benötigen bis 2030 eine Nachfolgelösung. Bereits 40 Prozent planen dabei eine Übergabe außerhalb der Familie, etwa durch den Verkauf an Investoren oder die Übernahme durch das Management.

Genau hier setzt die 2025 gegründete kokei Nachfolge GmbH an. Ein bekanntes Gesicht der österreichischen Startup-Szene hat die Idee dazu ins Rollen gebracht: Daniel Horak, Mitgründer der Finanzierungsplattform CONDA. Durch Gespräche mit Unternehmen wurde er auf die zunehmende Nachfolgeproblematik im österreichischen Mittelstand aufmerksam. Gemeinsam mit Alexander Groll, Nima Derakhshan und Dirk Littig entwickelte sich daraus das heutige Geschäftsmodell. Das Wiener Unternehmen will profitable österreichische KMU übernehmen und langfristig weiterführen. Anders als klassische Private-Equity-Gesellschaften setzt kokei dabei nicht auf einen gewinnbringenden Weiterverkauf.

Erste Übernahme eines Transportbetriebs

Mit der Winkler F & S Transport GmbH aus Hörsching hat kokei seine erste Beteiligung übernommen. Der auf spezialisierte Stück- und WAP-Frachten ausgerichtete Transportbetrieb beschäftigt 55 Mitarbeitende und verfügt über rund 40 Fahrzeuge. „Aus unserer Sicht ist Winkler eben ein Hidden Champion in einer attraktiven Nische“, sagt kokei-Mitgründer und Co-CEO Nima Derakhshan. Der Familienbetrieb in zweiter Generation sei bereits profitabel und verfüge über weiteres Wachstumspotenzial.

Da die Kinder des bisherigen Eigentümers Felix Winkler andere berufliche Interessen verfolgen, fehlte dem Familienbetrieb in zweiter Generation eine interne Nachfolge. Trotz weiterer Kaufangebote habe sich Winkler bewusst für kokei entschieden, erklärt Derakhshan. Von den konkreten Übernahmegesprächen bis zum Abschluss verging etwas mehr als ein Jahr.

Digitalisierung und neue Geschäftsführung bei Winkler

Die operative Geschäftsführung hat kokei-Co-CEO Alexander Groll übernommen, Felix Winkler bleibt während einer Übergangsphase weiterhin eingebunden. Seit der Übernahme im Frühjahr 2026 hat kokei bei Winkler bereits Veränderungen angestoßen. Dazu zählen ein neues Transportmanagementsystem, digitalisierte Prozesse und eine Neuausrichtung des Fahrer-Recruitings. Auch der Einstieg in die E-Mobilität wird vorbereitet.

Langfristig will kokei zentrale Dienstleistungen für sämtliche Beteiligungen aufbauen. Bereiche wie Personalwesen, IT, Marketing, Controlling und Recht sollen künftig unternehmensübergreifend unterstützt werden. Dadurch sollen sich die übernommenen Betriebe stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Auch bei der Geschäftsführung verfolgt kokei einen operativen Ansatz. Während Groll den ersten Betrieb selbst leitet, sollen künftig weitere Geschäftsführer eingesetzt werden. Dafür steht das Team bereits mit potenziellen Kandidaten in Kontakt. Auch geeignete Mitarbeitende aus den übernommenen Unternehmen kommen infrage. Das Wiener Unternehmen will dabei weiterhin eng in die operative Entwicklung eingebunden bleiben.

Zwei bis drei weitere Übernahmen pro Jahr geplant

Bei weiteren Übernahmen ist kokei grundsätzlich branchenoffen. Gesucht werden profitable österreichische KMU mit einem EBITDA ab rund 500.000 Euro, idealerweise einer Million Euro. Die Umsatzrentabilität sollte mindestens zehn Prozent betragen. Die Umsatzobergrenze liegt bei rund 30 Millionen Euro. Sanierungsfälle schließt kokei grundsätzlich aus.

Für die Auswahl nutzt das Unternehmen einen standardisierten Kriterienkatalog. Potenzielle Übernahmekandidaten werden anhand verschiedener Faktoren mit Punkten bewertet. Erfüllt ein Unternehmen die Anforderungen, folgt eine vertiefte Prüfung. Aktuell befindet sich kokei laut Derakhshan mit rund vier Unternehmen in konkreten Gesprächen. Wöchentlich würden etwa ein bis zwei weitere Betriebe geprüft. Mittelfristig strebt das Team durchschnittlich zwei bis drei Übernahmen pro Jahr an.

Langfristige Beteiligungen statt schneller Weiterverkauf

Die Beteiligungen werden gemeinsam mit einem Netzwerk langfristig orientierter Co-Investoren finanziert. Diese werden für jede Transaktion individuell ausgewählt. Dabei achtet kokei insbesondere auf unternehmerische Erfahrung und Interesse an der jeweiligen Branche.

Eine feste Exit-Strategie verfolgt kokei nicht. Stattdessen sollen die übernommenen Unternehmen langfristig gehalten werden und durch laufende Gewinnausschüttungen Erträge für die Investoren erwirtschaften. Einen späteren Verkauf schließt Derakhshan bei einem außergewöhnlich attraktiven Angebot allerdings nicht grundsätzlich aus.

„Wir wollen ein Portfolio von Unternehmen aufbauen. Nach dem Prinzip eines unternehmerischen Zinshauses: stabile Erträge, langfristige Wertsteigerung“, sagt Derakhshan. Durch die langfristigen Beteiligungen an unterschiedlichen österreichischen KMU sollen deren Gewinne Dividendeneinnahmen ermöglichen. Potenzial sieht Derakhshan jedenfalls genug. Eine Herausforderung sei weniger die rechtliche Situation als vielmehr die heimische Unternehmenskultur. Der Verkauf eines Familienunternehmens an Dritte werde hierzulande teilweise noch skeptisch gesehen. Dabei könne eine externe Übernahme eine sinnvolle Alternative zur klassischen Familiennachfolge darstellen.

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