16.03.2026
EINHEITLICHE RECHTSFORM

EU Inc: Nach Leak Kritik bereits vor Präsentation am Mittwoch

Wie bereits länger angekündigt, soll diesen Mittwoch der Entwurf zur gemeinsamen EU-Rechtsform für Startups, "EU Inc", präsentiert werden. Dessen Inhalt wurde bereits geleakt und enttäuscht die Community in einigen zentralen Punkten. Es ist aber noch nicht aller Tage Abend.
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Brüssel, europäisches Parlament, europäische Kommission
(c) Fang Guo via Unsplash

Diesen Mittwoch, den 18. März, soll es so weit sein: Die Europäische Kommission will den Entwurf zur neuen EU-weiten Rechtsform für Startups „EU Inc“ (bzw.  „Societas Europaea Unificata“ – „S.EU“) präsentieren. Die Forderung aus der europäischen Startup-Szene lag bereits länger auf dem Tisch – allen voran durch die Initiative „EU-INC“, die dafür eine Petition mit rund 16.000 Unterschriften vorlegte, wie brutkasten erstmals 2024 berichtete. Die EU-Kommission versprach daraufhin einen Entwurf bis Ende 2025. Mit wenigen Monaten Verspätung soll es nun diese Woche so weit sein.

Umstrittenes Vorhaben

Dabei ist bereits länger klar, dass die Vorstellungen der europäischen Startup-Szene nicht überall auf Gegenliebe stoßen. Schließlich ist der Kern des Vorhabens eine einheitliche Regelung vorbei an einzelnen nationalen Interessen und Regelungen und damit auch vorbei an nationalen Formvorschriften, wie sie etwa durch die Notariate umgesetzt werden. Ein vorauseilender Vorschlag durch EU-Parlamentarier:innen ließ dann bereits im Vorjahr die Wogen hochgehen und zeigte, dass der Prozess zu einem mehrheitsfähigen Entwurf schwierig werden könnte (brutkasten berichtete).

Mehrmalige Bekräftigung durch von der Leyen

Dabei wurde der Wille zur neuen Rechtsform auf höchster Ebene immer wieder betont. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bekräftigte etwa im Jänner in einer vielbeachteten Rede am Weltwirtschaftsforum in Davos einmal mehr die Pläne und verwendete neben dem bis dahin immer genutzten Begriff „28th Regime“ erstmals auch selbst den Begriff „EU Inc“ – brutkasten berichtete. Ebenfalls im Jänner folgte auch ein durchaus ambitionierter Vorschlag des EU-Parlaments, in dem einige Eckpfeiler definiert wurden, etwa die Gründung innerhalb von 48 Stunden, ein Mindeststammkapital von nur einem Euro oder eine Regelung zur grenzübergreifenden Mitarbeiter:innen-Beteiligung via ESOP (Employee Stock Ownership Plan).

Leak: Verordnung statt Richtlinie

Nicht all diese Punkte finden sich nun im mittlerweile geleakten Entwurf, der am Mittwoch präsentiert werden soll, wieder – das Portal Euractiv berichtete. Aber: Bei dem Entwurf handelt es sich um eine Verordnung, also eine EU-Regelung, die von den Mitgliedstaaten direkt umgesetzt werden muss, im Gegensatz zu einer (schwächeren) Richtlinie, die in nationales Recht überführt werden müsste. Der Hauptkritikpunkt am oben erwähnten Gegenvorschlag durch EU-Parlamentarier:innen vergangenes Jahr scheint damit aus dem Weg geräumt. Laut Euractiv will die EU-Kommission sogar Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nutzen, der es ermöglicht, die Verordnung auch ohne Einstimmigkeit sämtlicher EU-Länder durchzubringen.

Unzufriedenheit mit zentralen Punkten

Und dennoch gibt es deutliche Kritik am geleakten Entwurf, namentlich von EU-INC, Allied for Startups und dem European Startup Network, die sich in einem offenen Brief in klaren Worten dazu äußern. Der Entwurf stelle „kein echtes 28th Regime“ dar, meint man bei den drei Interessensvertretungen. Denn er überlasse die rechtliche Auslegung weiterhin nationalen Gerichten und Registern. Der Vorschlag zementiere die bestehende Fragmentierung und bringe „27 verschiedene Geschmacksrichtungen der EU-INC“ hervor, was die angestrebte Standardisierung untergrabe.

Der „Delaware-Test“

Scharf fällt die Kritik auch an der technischen Infrastruktur aus: Anstatt eines zentralen EU-Registers setze die Kommission auf das bestehende BRIS-System, laut den drei Interessensvertretungen eine „Legacy-Software, die 27 national voneinander abweichende Systeme mit Duct-Tape zusammenflickt“. Sie fordern stattdessen eine echte „Blank-Sheet-of-Paper“-Lösung mit einem zentralen Gerichtshof und einer unabhängigen Jurisdiktion. Andernfalls werde die EU-INC den „Delaware-Test“ nicht bestehen, sprich: Gründer:innen werden weiterhin ihren Sitz mittels Delaware Inc. „als globalen Investmentstandard“ in die USA verlegen, um Investor:innen anzuziehen.

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren lässt noch Chancen offen

Doch am Mittwoch ist noch nicht aller Tage Abend. Bis zur fertigen Verordnung sind es noch einige Schritte, in denen mittels Lobbying Nachbesserungen erreicht werden könnten, es aber auch zu weiteren Abschwächungen kommen könnte. Zunächst tagt am Donnerstag und Freitag der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs und wird auch das 28th Regime diskutieren. Dann wird auf Basis des Entwurfs das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durch EU-Parlament und -Rat folgen, in dem eine finale Einigung erzielt werden muss. Ob diese letztlich zugunsten oder zuungunsten der Forderungen der europäischen Startup-Szene ausfällt, bleibt abzuwarten.

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Der Supercomputer MUSICA ist unter den schnellsten 100 Computern weltweit. (c) TUW_ASC Matthias Heisler

Im Juni 2026 liegt der Supercomputer MUSICA unter den 100 schnellsten Computern im TOP500-Ranking weltweit. Die aktuell schnellsten Computer Österreichs, der VSC-4 und VSC-5, werden damit um mehr als das Achtfache überholt.

Mit der offiziellen Inbetriebnahme von MUSICA am 3. Juli wurde die österreichweite Rechenleistung erheblich gesteigert. Der Supercomputer soll wissenschaftlichen Einrichtungen, Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung dienen.

„MUSICA ist ein Meilenstein für den Forschungsstandort Österreich. Der Supercomputer schafft die Grundlage dafür, dass Spitzenforschung, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Innovation auch künftig in Österreich auf höchstem Niveau stattfinden können. Wer die Zukunft gestalten will, muss heute in die dafür notwendige Infrastruktur investieren“, so Eva-Maria Holzleitner, Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung zur Inbetriebnahme des Computers.

KI, Quanten und High-Performance

MUSICA arbeitet mit einer Gesamtleistung von 45.11 Petaflops. Das entspricht einer Leistung von 45.000 Standard-Laptops, sofern alle auf Hochtouren laufen. Ausgestattet mit über 1.000 hochmodernen Spezial-Prozessoren (Grafikkarten) liefert die Anlage eine enorme Rechenleistung, die für das Training großer KI-Modelle notwendig ist. Gleichzeitig ermöglicht das System anspruchsvolle Computersimulationen und die Verarbeitung riesiger Datenmengen in Rekordzeit.

Über MUSICA sei auch Österreichs erster produktiv nutzbarer Quantencomputer „niederschwellig“ erreichbar: Mit dem Ionenfallen-Quantencomputer OTTER und maßgeschneiderten Ausbildungsangeboten erweitern wir den ASC um die dritte Zukunftstechnologie im Scientific Computing: High Performance Computing, Künstliche Intelligenz und Quantencomputing auf internationalem Niveau ergeben so einen Leuchtturm in der europäischen Forschungslandschaft“, so Gregor Weihs, Vizerektor für Forschung an der Universität Innsbruck.

Zusammenschluss von Unis

Das Supercomputer-Projekt basiert auf der langjährigen Zusammenarbeit heimischer Universitäten und Forschungseinrichtungen innerhalb des ASC-Konsortiums (Austrian Scientific Computing, früher bekannt als Vienna Scientific Cluster). Die TU Wien übernimmt die Projektkoordination. Zu den weiteren Partnern zählen die Universität Wien, die Universität für Bodenkultur Wien (BOKU), die Universität Innsbruck, die Technische Universität Graz sowie die Johannes Kepler Universität Linz. Ergänzt wird der Zusammenschluss durch das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), das das Konsortium als jüngstes Mitglied unterstützt.

„Universitäten sind die Wurzeln, aus denen das Wissen und der Fortschritt der Menschheit wachsen. Dazu müssen wir zusammenarbeiten, und MUSICA ist ein gelungenes Beispiel für diese Art der Kooperation“, so Alberta Bonanni, Vizerektorin für Forschung und Internationales der Johannes Kepler Universität Linz.

Multi-Site-Architektur

Der Supercomputer steht nicht in einem einzigen Rechenzentrum, sondern ist physisch auf drei verschiedene Standorte aufgeteilt. Diese sind das Science Center der TU Wien, die Universität Innsbruck und die Johannes Kepler Universität in Linz. Obwohl die Hardware räumlich getrennt ist, sind die Systeme intelligent miteinander vernetzt und werden zentral verwaltet, sodass sie für die Forschenden wie ein einziger, gigantischer Computer funktionieren. Sollte es an einem Standort zu einem Ausfall kommen, kann an den anderen der Betrieb fortgeführt werden.

45 Mio. Euro Fördermittel

Für den Aufbau des Supercomputers MUSICA und die Anschaffung des Quantencomputers QACI fließen insgesamt 45 Millionen Euro an Fördergeldern. 20 Millionen Euro kamen von Seiten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG, 16 Mio. vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung. Die Beschaffung und HPC-Integration des Quantencomputers im Projekt QACI wurde zusätzlich mit 9 Millionen Euro unterstützt.

Errichtung gesichert – Erhaltung fraglich

Eine offene Frage wird bleiben, wie sich die Erhaltung des Computers langfristig finanziert. Während Errichtung und Beschaffung abgedeckt sind, werden laufende Kosten wie Kühlung und Stromversorgung zunächst von den Universitäten gedeckt. Durch die derzeit geplanten Budgetkürzungen an Universitäten entstehen Sorgen: „Wenn bei den Universitätsbudgets gekürzt wird, trifft das nicht nur Hochleistungsrechnen und KI – es würde auch Österreichs ersten Quantencomputer massiv in seiner Nutzung und Weiterentwicklung betreffen“, betont Gregor Weihs.

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