16.03.2026
EINHEITLICHE RECHTSFORM

EU Inc: Nach Leak Kritik bereits vor Präsentation am Mittwoch

Wie bereits länger angekündigt, soll diesen Mittwoch der Entwurf zur gemeinsamen EU-Rechtsform für Startups, "EU Inc", präsentiert werden. Dessen Inhalt wurde bereits geleakt und enttäuscht die Community in einigen zentralen Punkten. Es ist aber noch nicht aller Tage Abend.
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Brüssel, europäisches Parlament, europäische Kommission
(c) Fang Guo via Unsplash

Diesen Mittwoch, den 18. März, soll es so weit sein: Die Europäische Kommission will den Entwurf zur neuen EU-weiten Rechtsform für Startups „EU Inc“ (bzw.  „Societas Europaea Unificata“ – „S.EU“) präsentieren. Die Forderung aus der europäischen Startup-Szene lag bereits länger auf dem Tisch – allen voran durch die Initiative „EU-INC“, die dafür eine Petition mit rund 16.000 Unterschriften vorlegte, wie brutkasten erstmals 2024 berichtete. Die EU-Kommission versprach daraufhin einen Entwurf bis Ende 2025. Mit wenigen Monaten Verspätung soll es nun diese Woche so weit sein.

Umstrittenes Vorhaben

Dabei ist bereits länger klar, dass die Vorstellungen der europäischen Startup-Szene nicht überall auf Gegenliebe stoßen. Schließlich ist der Kern des Vorhabens eine einheitliche Regelung vorbei an einzelnen nationalen Interessen und Regelungen und damit auch vorbei an nationalen Formvorschriften, wie sie etwa durch die Notariate umgesetzt werden. Ein vorauseilender Vorschlag durch EU-Parlamentarier:innen ließ dann bereits im Vorjahr die Wogen hochgehen und zeigte, dass der Prozess zu einem mehrheitsfähigen Entwurf schwierig werden könnte (brutkasten berichtete).

Mehrmalige Bekräftigung durch von der Leyen

Dabei wurde der Wille zur neuen Rechtsform auf höchster Ebene immer wieder betont. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bekräftigte etwa im Jänner in einer vielbeachteten Rede am Weltwirtschaftsforum in Davos einmal mehr die Pläne und verwendete neben dem bis dahin immer genutzten Begriff „28th Regime“ erstmals auch selbst den Begriff „EU Inc“ – brutkasten berichtete. Ebenfalls im Jänner folgte auch ein durchaus ambitionierter Vorschlag des EU-Parlaments, in dem einige Eckpfeiler definiert wurden, etwa die Gründung innerhalb von 48 Stunden, ein Mindeststammkapital von nur einem Euro oder eine Regelung zur grenzübergreifenden Mitarbeiter:innen-Beteiligung via ESOP (Employee Stock Ownership Plan).

Leak: Verordnung statt Richtlinie

Nicht all diese Punkte finden sich nun im mittlerweile geleakten Entwurf, der am Mittwoch präsentiert werden soll, wieder – das Portal Euractiv berichtete. Aber: Bei dem Entwurf handelt es sich um eine Verordnung, also eine EU-Regelung, die von den Mitgliedstaaten direkt umgesetzt werden muss, im Gegensatz zu einer (schwächeren) Richtlinie, die in nationales Recht überführt werden müsste. Der Hauptkritikpunkt am oben erwähnten Gegenvorschlag durch EU-Parlamentarier:innen vergangenes Jahr scheint damit aus dem Weg geräumt. Laut Euractiv will die EU-Kommission sogar Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nutzen, der es ermöglicht, die Verordnung auch ohne Einstimmigkeit sämtlicher EU-Länder durchzubringen.

Unzufriedenheit mit zentralen Punkten

Und dennoch gibt es deutliche Kritik am geleakten Entwurf, namentlich von EU-INC, Allied for Startups und dem European Startup Network, die sich in einem offenen Brief in klaren Worten dazu äußern. Der Entwurf stelle „kein echtes 28th Regime“ dar, meint man bei den drei Interessensvertretungen. Denn er überlasse die rechtliche Auslegung weiterhin nationalen Gerichten und Registern. Der Vorschlag zementiere die bestehende Fragmentierung und bringe „27 verschiedene Geschmacksrichtungen der EU-INC“ hervor, was die angestrebte Standardisierung untergrabe.

Der „Delaware-Test“

Scharf fällt die Kritik auch an der technischen Infrastruktur aus: Anstatt eines zentralen EU-Registers setze die Kommission auf das bestehende BRIS-System, laut den drei Interessensvertretungen eine „Legacy-Software, die 27 national voneinander abweichende Systeme mit Duct-Tape zusammenflickt“. Sie fordern stattdessen eine echte „Blank-Sheet-of-Paper“-Lösung mit einem zentralen Gerichtshof und einer unabhängigen Jurisdiktion. Andernfalls werde die EU-INC den „Delaware-Test“ nicht bestehen, sprich: Gründer:innen werden weiterhin ihren Sitz mittels Delaware Inc. „als globalen Investmentstandard“ in die USA verlegen, um Investor:innen anzuziehen.

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren lässt noch Chancen offen

Doch am Mittwoch ist noch nicht aller Tage Abend. Bis zur fertigen Verordnung sind es noch einige Schritte, in denen mittels Lobbying Nachbesserungen erreicht werden könnten, es aber auch zu weiteren Abschwächungen kommen könnte. Zunächst tagt am Donnerstag und Freitag der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs und wird auch das 28th Regime diskutieren. Dann wird auf Basis des Entwurfs das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durch EU-Parlament und -Rat folgen, in dem eine finale Einigung erzielt werden muss. Ob diese letztlich zugunsten oder zuungunsten der Forderungen der europäischen Startup-Szene ausfällt, bleibt abzuwarten.

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Biogena-CEO Albert Schmidbauer beim traditionellen Läuten der Börsenglocke | © Wiener Börse AG/APA-Fotoservice/Arman Rastegar
Biogena-CEO Albert Schmidbauer beim traditionellen Läuten der Börsenglocke | © Wiener Börse AG/APA-Fotoservice/Arman Rastegar

Bereits im Juli hatte das Salzburger Unternehmen Biogena rund um Gründer Albert Schmidbauer seinen Börsengang angekündigt, wie brutkasten berichtete. Heute erfolgte das Listing im Direct Market Plus, also im KMU-Segment der Wiener Börse. Gelistet wurde mit der Biogena Good Vibes AG die oberste Holding der Unternehmensgruppe. Wenige Stunden nach Handelsstart lag die Marktkapitalisierung bei knapp über 480 Millionen Euro.

Zwei AGs sollen perspektivisch verschmolzen werden

Bereits seit 2020 ist mit der Beteiligungsgesellschaft Biogena Group Invest AG ein anderer Teil der Unternehmensgruppe dort gelistet. „Perspektivisch sollen die Strukturen zusammengeführt werden; eine Verschmelzung der Biogena Group Invest AG mit der Biogena Good Vibes AG wird derzeit geprüft“, heißt es dazu in einer Aussendung zum heutigen Börsenstart.

Wachstum auf 500 Mio. Euro Umsatz bis 2030 geplant

Die Biogena Group verfolgt einen ambitionierten Wachstumskurs, wie CEO Schmidbauer auch im Juli gegenüber brutkasten darlegte. Bis 2030 will man den Konzernumsatz von zuletzt 156,65 Millionen Euro auf rund 500 Millionen Euro steigern.

„Die bestehenden Fertigungskapazitäten in Koppl und am neuen Spezialproduktionsstandort Liefering reichen bereits für rund 500 Millionen Euro Umsatz. Die Anlage ist aktuell zu weniger als 25 Prozent ausgelastet. Das heißt: Ein wesentlicher Teil der industriellen Basis für das geplante Wachstum ist bereits vorhanden und muss nicht erst vollständig neu aufgebaut werden“, so Schmidbauer damals.

„Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet uns neue Möglichkeiten“

Anlässlich des heutigen Börsenstarts kommentiert der CEO: „Biogena ist aus der Überzeugung entstanden, Gesundheit neu und ganzheitlich zu denken – und aus diesem Anspruch ist über die Jahre eine Unternehmensgruppe mit internationaler Perspektive gewachsen.“ Die Notierung sei „weit mehr als ein finanzieller Meilenstein“, sie sei „der nächste konsequente Schritt“ in der Entwicklung.

„Der Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet uns neue Möglichkeiten, unsere Ideen schneller in die Welt zu bringen, international weiter zu wachsen und Biogena langfristig als starke österreichische Gesundheitsmarke zu positionieren“, so Schmidbauer

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