14.10.2024
STARTUP-INITIATIVE

EU Inc: Koalition europäischer Unternehmen fordert paneuropäische Startup-Entity

Ein europäisches Grassroots-Movement fordert mit "EU Inc" eine paneuropäische Startup-Einheit, um das Innovationspotenzial der Region freizusetzen. Zu den Unterstützern gehören einige der erfolgreichsten europäischen Unternehmen und Investoren wie Supercell, Remote, DeepL, Personio, Pigment, Wise, Seedcamp und Index Ventures.
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Eu Inc, STartup Initiative, Raunig, Stripe, Personio
(c) EU Inc - Die neue europäische Initiative zielt darauf ab, Investitionsprozesse zu standardisieren.

Heute hat eine Koalition von europäischen Unternehmer und Investoren EU Inc. ins Leben gerufen, eine Initiative zur Schaffung einer einzigen paneuropäischen Startup-Entity. Der Vorschlag greift damit die Dynamik der Basis und den Konsens auf, der sich unter den europäischen Politiker:innen und Gründer:innen herausgebildet hat.

EU Inc: Investitionsprozesse standardisieren und grenzüberschreitende Operationen vereinfachen

„Eine Reform der Rechtsvorschriften ist unerlässlich, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern und die Region als globales Epizentrum der Innovation für die nächste Generation zu positionieren. Die Initiative, die in einem von führenden Vertretern der Technologiebranche aus ganz Europa unterzeichneten offenen Brief dargelegt wurde, fordert die Schaffung einer ‚EU Inc‘ im Rahmen der 28″, heißt es per Aussendung.

Die neue Struktur würde Investitionsprozesse standardisieren, grenzüberschreitende Operationen vereinfachen und einen einheitlichen Rahmen für Mitarbeiteraktienoptionen schaffen – all das soll europäischen Startups helfen, schnell zu wachsen, mehr Kapital anzuziehen und bessere Chancen auf einen Durchbruch zu haben.

Zu den Erstunterzeichner:innen gehören:

● Taavet Hinrikus, Mitgründer von Wise und Partner bei Plural

● Ilkka Paananen, CEO und Mitgründer von Supercell

● Éléanore Crespo, Co-CEO und Mitgründerin von Pigment

● Jean-Charles Samuelian-Werve, CEO und Mitgründer, Alan

● Miki Kuusi, CEO und Mitgründer, Wolt

● Reshma Sohoni, Reshma Sohoni, Mitgründerin von Seedcamp

● Martin Mignot, Partner bei Index Ventures

● Jarek Kutylowski, CEO und Gründer von DeepL

● Job van der Voort, CEO und Mitgründer von Remote

● Roxanne Varza, Direktorin von Station F

● Prinz der Niederlande Constantijn van Oranje-Nassau, Gesandter bei Techleap

● Patrick Collison, Founder von Stripe

Ein weiterer Schritt zur Wettbewerbsfähigkeit

Der EU Inc-Vorschlag möchte konkret zur Entwicklung beitragen, die durch mehrere hochrangige Empfehlungen und politischen Verpflichtungen bereits in Gang gesetzt wurde. Darunter: Mario Draghis Bericht über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, der ein neues EU-weites Rechtsstatut für „Innovative Europäische Unternehmen“ befürwortet; Enrico Lettas Bericht über die Zukunft des Binnenmarktes vom April 2024, in dem ein Europäischer Kodex des Wirtschaftsrechts unter eines „28-Regime“ dargelegt wird und die politischen Leitlinien der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen für 2024-2029, die Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und intelligentere Regulierung unterstützen.

Andreas Klinger, Mitinitiator von EU Inc, Investor bei Prototype Capital und ehemaliger CTO von Product Hunt, zur Initiative: „In der Welt der Startups ist Dynamik alles. Alles, was dich verlangsamt, verlangsamt dich nicht nur – es tötet dich, indem es dich daran hindert, die ‚Fluchtgeschwindigkeit ‚escape velocity‘ zu erreichen. Trotz der Weltklasse-Talente, des globalen Ehrgeizes und der einzigartigen Stärken des europäischen Startup-Ökosystems ist es immer noch absurd schwer, hier etwas aufzubauen. Bei EU Inc. geht es darum, diese künstlichen Beschränkungen zu beseitigen und unseren Startups die Möglichkeit zu geben, sich wirklich zu beschleunigen.“

AustrianStartups mit dabei

Zu den weiteren Supportern gehören u.a. Markus Raunig, Chairman AustrianStartups und Claus Lang Co-Founder und CTO von Kodex AI, wo auch der Österreicher Thomas Kaiser beteiligt ist.

„Hier geht es nicht nur darum, den Interessen einzelner Unternehmen zu dienen. Es geht darum, Europa zum besten Ort der Welt zu machen, um ein Unternehmen zu gründen, mit all den Vorteilen, die dies für die Wirtschaft und die Gesellschaft als Ganzes mit sich bringt“, sagt Hanno Renner, CEO von Personio. „Wie Mario Draghi und andere gesagt haben, ist es jetzt an der Zeit, mutige Schritte zu unternehmen, um die wirtschaftliche Zukunft Europas zu sichern.“

EU.Inc: „Reformen rasch umsetzen“

Allgemein baut der Vorschlag auf dem Erfolg früherer Bemühungen auf, wie z. B. dem European Accelerationism, der die Bedürfnisse europäischer Gründer fördert, und der Kampagne „Not Optional“ für eine Reform der europäischen Aktienoptionen.

„Da der politische Wille bereits vorhanden ist, ist die EU Inc-Koalition der Ansicht, dass die politischen Entscheidungsträger die Reformen rasch umsetzen können und sollten“, heißt es weiter per Aussendung. „Mit den für nächsten Monat angesetzten Anhörungen im Europäischen Parlament fordert die EU Inc-Koalition die Kommissare auf, sich dazu zu äußern, wie sie mit dieser wichtigen Initiative vorankommen wollen.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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