18.03.2026
EU-GESELLSCHAFTSFORM

EU Inc.: Entwurf der EU-Kommission mit Last-Minute-Verbesserungen – das sind die Eckpunkte

Der Entwurf zur unionsübergreifenden Gesellschaftsform EU Inc. wurde heute von der EU-Kommission präsentiert. Im Vergleich zur vor einigen Tagen geleakten Version gibt es einige Verbesserungen.
/artikel/eu-inc-entwurf-der-eu-kommission-mit-last-minute-verbesserungen-das-sind-die-eckpunkte
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen | © Europäische Kommission
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen | © Europäische Kommission

Es ist so weit: Heute präsentierte die EU-Kommission den Entwurf zur Gesellschaftsform EU Inc., von der vor allem Startups profitieren sollen. Sie soll eine ernsthafte Alternative zur Delaware Inc. in den USA werden und somit die Abwanderung innovativer Unternehmen eindämmen. Umgesetzt werden soll das in Form einer Verordnung, also direkt bindend für alle EU-Staaten. Doch ein Leak sorgte bereits im Vorfeld für Kritik, wie brutkasten berichtete. Die Maßnahmen würden letztlich nicht weit genug gehen, lautete die Befürchtung. Bis zum letzten Moment versuchten daher auch die Startup-Organisationen EU-INC, Allied for Startups und European Startup Network (ESN) für Verbesserungen zu lobbyieren, wie brutkasten berichtete.

Offenbar Erfolg für Startup-Szene bei EU-weitem Register und ESOPs

Und wie sich nun im Entwurf zeigt, ist dies zumindest teilweise gelungen. So ist in der heutigen Kommunikation der EU-Kommission zumindest „in einem zweiten Schritt“ von einem zentralen EU-Register die Rede. Im geleakten Entwurf war so eines noch nicht vorgesehen, was von den Startup-Organisationen als einer von drei Hauptkritikpunkten genannt wurde. Auch in einem weiteren Punkt scheint die Startup-Szene erfolgreich lobbyiert zu haben: EU-weite Aktienoptionspläne für Arbeitnehmer:innen (ESOPs), die erst bei einem möglichen Exit besteuert werden, werden von der Kommission explizit genannt – der geleakte Entwurf war den Startup-Organisationen hier noch nicht weit genug gegangen.

Keine Bewegung bei Gerichtsbarkeit

Nur sehr wenig Bewegung gab es dem Vernehmen nach beim dritten und vielleicht größten zentralen Kritikpunkt am geleakten Entwurf: dem Fehlen einer zentralen EU-Gerichtsbarkeit für die EU Inc. . Hier heißt es von der Kommission lediglich sehr vage: „In der Mitteilung werden die Mitgliedstaaten ferner aufgefordert, die Einrichtung spezialisierter Gerichtskammern oder Gerichte in Erwägung zu ziehen, die für die Beilegung von Streitigkeiten über das Gesellschaftsrecht von EU Inc. zuständig sind, um eine wirksame, effiziente und einheitliche Anwendung der Vorschriften von EU Inc. zu ermöglichen.“ Das kann maximal als freundlicher Hinweis gewertet werden, dürfte aber kaum reelle Auswirkungen haben.

Von der Leyen: „Dieser entscheidende Schritt ist erst der Anfang“

Darüber hinaus enthält der Entwurf einige bereits zuvor mehr oder weniger bekannte Eckpunkte, die mitunter noch geringfügig adaptiert wurden. So könnte es etwa für Überraschung sorgen, dass EU-Inc.-Gründer:innen laut Entwurf das Land frei wählen können (siehe Auflistung unten) – ein Punkt, der zuvor laut brutkasten-Informationen als nicht sicher galt.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen meint in ihrem offiziellen Statement: „Europa hat das Talent, die Ideen und den Ehrgeiz, der beste Ort für Innovatoren zu werden. Doch heute stehen europäische Unternehmer, die expandieren wollen, 27 Rechtssystemen und mehr als 60 nationalen Unternehmensformen gegenüber. Mit EU Inc. machen wir es drastisch einfacher, ein Unternehmen in ganz Europa zu gründen und auszubauen. Jeder Unternehmer wird in der Lage sein, innerhalb von 48 Stunden ein Unternehmen zu gründen, von überall in der Europäischen Union und vollständig online. Dieser entscheidende Schritt ist erst der Anfang. Unser Ziel ist klar: Ein Europa – ein Markt – bis 2028.“

Schnell, billig, vollständig digital – das sind die Eckpunkte der EU Inc.

  • Eine EU Inc. soll laut Entwurf innerhalb von 48 Stunden für weniger als 100 Euro und ohne Mindestkapitalanforderungen gegründet werden können.
  • EU Inc.-Unternehmen müssen ihre Unternehmensinformationen nur einmal über eine Schnittstelle auf EU-Ebene übermitteln, die nationale Unternehmensregister miteinander verbindet. „In einem zweiten Schritt“ werde die Kommission ein neues zentrales EU-Register einrichten. „EU Inc.-Unternehmen erhalten ihre Steueridentifikations- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, ohne dass sie den Papierkram erneut einreichen müssen“, heißt es von der Kommission.
  • Es soll einen „vollständig digitalen Betrieb“ geben. Unternehmensprozesse werden demnach standardmäßig während des gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens digital sein.
  • EU Inc.-Unternehmen sollen Zugang zu vollständig digitalen Liquidationsverfahren haben. „Innovative Startups“ sollen zudem Zugang zu vereinfachten Insolvenzverfahren haben, um die Abwicklung von Geschäften zu erleichtern. „So können Gründer innovative Ideen ausprobieren und bei Bedarf neu starten“, heißt es von der Kommission.
  • In Sachen Investments sollen „persönliche Formalitäten beseitigt, digitale Verfahren für Finanzierungen bereitgestellt und die Übertragung von Anteilen vereinfacht“ werden. So soll es „keine obligatorische Beteiligung von Intermediären an Aktienübertragungen und Liquidationsverfahren“ mehr geben – sprich: Die Notariatspflicht bei Anteilsübertragungen fällt weg. „Der Vorschlag wird es den Mitgliedstaaten auch ermöglichen, Unternehmen der EU Inc. Zugang zur Börse zu gewähren“, ergänzt die Kommission.
  • Wie zuvor erwähnt, sollen bei der EU Inc. EU-weite Aktienoptionspläne für Arbeitnehmer:innen (ESOPs) ermöglicht werden. „Die Aktienoption wird nur auf das Einkommen besteuert, das nach dem Verkauf generiert wird. Dies ist ein entscheidender Faktor, um insbesondere für innovative Startups Attraktivität zu gewährleisten“, erläutert die Kommission.
  • EU-Inc.-Gründer:innen können zudem frei wählen, in welchem Mitgliedstaat sie tätig sind. Die Kommission räumt aber ein: „Der Vorschlag enthält eine schwarze Liste verbotener Praktiken, um sicherzustellen, dass EU Inc.-Unternehmen wie alle anderen nationalen Unternehmen behandelt werden.“
  • EU-Inc.-Unternehmen werden zudem laut Kommission die Flexibilität haben, verschiedene Aktiengattungen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen oder Stimmrechten zu schaffen. „Dies kann zum Beispiel Gründern helfen, ihr Geschäft vor feindlichen Übernahmen zu schützen“, heißt es in der Kommunikation.

„Starke Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch“

Gleichzeitig betont man bei der Kommission, es gebe im Paket „starke Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch“. Die nationalen Beschäftigungs- und Sozialgesetze seien von dem Vorschlag nicht betroffen. „Sie gelten für EU Inc. genauso wie für alle anderen Unternehmen nach nationalem Gesellschaftsrecht. Die geltenden Garantien des Eintragungsmitgliedstaats gelten in vollem Umfang für das Unternehmen EU Inc., auch wenn es um Vorschriften zur Mitbestimmung geht.“

Begleitende Maßnahmen und Empfehlungen

Darüber hinaus kündigt die Kommission einige begleitende Maßnahmen an und spricht mehrere Empfehlungen aus. So schlage man etwa maximale Digitalisierung der Interaktionen zwischen Unternehmen und Behörden, „beispielsweise mit der europäischen Business Wallet“ vor. Im Rahmen des anstehenden Pakets zur fairen Arbeitskräftemobilität wolle man zudem die Möglichkeit prüfen, „innovativen Startup-Unternehmen und Scaleup-Unternehmen in der gesamten Union zu 100 Prozent grenzüberschreitende Telearbeit zu ermöglichen“.

Zudem wird eine „Empfehlung zu den Begriffsbestimmungen für innovative Unternehmen, innovative Startups und innovative Scaleups“ lanciert, die einen EU-weit kohärenten Ansatz in diesem Bereich bringen soll. Zusätzlich gibt es von der Kommission heute eine Mitteilung, „in der die laufenden und künftigen Initiativen zur Vollendung des 28. Regimes in anderen Politikbereichen dargelegt werden“.

Deine ungelesenen Artikel:
15.06.2026

Wiener Börse auf Rekordkurs, doch heimische Tech-IPOs fehlen weiter

Beim Jahrespressegespräch legt die Wiener Börse Rekordzahlen für 2025 vor und benennt zugleich den größten Hebel für die heimische Startup-Szene: mehr heimisches Kapital für Scaleups. CEO Christoph Boschan sieht den Standort auf einem guten Weg, aber noch nicht am Ziel.
/artikel/wiener-boerse-auf-rekordkurs-doch-heimische-tech-ipos-fehlen-weiter
15.06.2026

Wiener Börse auf Rekordkurs, doch heimische Tech-IPOs fehlen weiter

Beim Jahrespressegespräch legt die Wiener Börse Rekordzahlen für 2025 vor und benennt zugleich den größten Hebel für die heimische Startup-Szene: mehr heimisches Kapital für Scaleups. CEO Christoph Boschan sieht den Standort auf einem guten Weg, aber noch nicht am Ziel.
/artikel/wiener-boerse-auf-rekordkurs-doch-heimische-tech-ipos-fehlen-weiter
v.l.n.r.: Angelika Sommer-Hemetsberger (stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende) und Christoph Boschan (CEO), Wiener Börse AG | (c) Wiener Börse AG/Alexander Felten

Die Wiener Börse hat 2025 das beste Jahr ihrer Geschichte abgeschlossen. Das Ergebnis vor Steuern stieg auf 53,4 Mio. Euro (2024: 50,1 Mio.), der Umsatz auf 90,1 Mio. Euro. Der ATX Total Return legte um 52,17 Prozent zu, der heimische Leitindex überschritt heuer erstmals die Marke von 15.000 Punkten. 31 Prozent der österreichischen Wohnbevölkerung besitzen mittlerweile Wertpapiere, ein relativer Zuwachs von rund 25 Prozent gegenüber der ersten Erhebung 2023.

Beim Blick auf die Neuzugänge zeigt sich, wo der Standort noch Luft nach oben hat: Unter den drei neuen Listings im Wachstumssegment direct market plus war 2025 kein klassisches Tech- oder Software-Unternehmen. Steyr Motors war bereits seit Herbst 2024 im Frankfurter Scale-Segment notiert und kam im Februar 2025 als Zweitlisting nach Wien, dazu kamen das Biotech-Unternehmen REPLOID aus Wels und die Südtiroler Dental-Holding Gallmetzer HealthCare. Dass Kandidaten wie der Krypto-Broker Bitpanda ihre Börsenpläne laut einem Bloomberg-Bericht vom Jahresanfang Richtung Frankfurt richten, was das Unternehmen bislang nicht bestätigt hat, illustriert eine europaweite Herausforderung: Den großen Wachstumsfinanzierungen fehlt es auf dem Kontinent an Tiefe.

Boschan: Der Engpass ist das Kapital

Auf die Frage nach dem nächsten großen IPO verweist Boschan auf laufende Gespräche mit potenziellen Emittent:innen und die Bedeutung des richtigen Zeitpunkts. Den eigentlichen Hebel sieht der CEO ohnehin nicht bei der Infrastruktur. Die Handelsplätze, die Segmente, die Technik seien längst vorhanden. Entscheidend sei, was darüber transportiert werde: das Kapital. Europas zentraler Wettbewerbsnachteil sei die Frage, wo die großen Capital Pools liegen. Kapitalmärkte ließen sich nicht allein regulatorisch herstellen.

Auf der Angebotsseite hat sich zuletzt einiges getan, auch auf Drängen der Börse. Mit der Umsetzung des EU Listing Acts in nationales Recht, dessen zentrale Bestimmungen am 6. Juni 2026 in Kraft getreten sind, werden Börsengänge auch im Standard und Prime Market deutlich erleichtert: Die geforderte Bestandsdauer einer Aktiengesellschaft sinkt von drei Jahren auf eines, der Mindeststreubesitz von 25 auf zehn Prozent, und die Schwelle für die nationale Prospektpflicht steigt von 250.000 auf zwei Millionen Euro. Das Paket geht über das ohnehin liberalere direct market plus hinaus, das die Börse zudem zum EU-KMU-Wachstumsmarkt aufwerten will, mit dem erklärten Ziel, die Abwanderung von Startups und Tech-Unternehmen in die USA einzudämmen.

Dass solche Schritte nötig, aber für sich genommen kein Wendepunkt sind, sieht man auch in der Szene so. Anwalt Philipp Kinsky etwa nannte den Listing Act ein überfälliges Signal, zweifelte aber, ob die Erleichterungen ohne Harmonisierung im Steuer- und Gesellschaftsrecht die Standortnachteile gegenüber den USA wettmachen. Boschans Botschaft deckt sich damit: Bessere Leitungen seien wichtig, entscheidend bleibe aber das Kapital, das durch sie fließt.

350 Milliarden als Chance

Genau hier verortet die Börse den größten Hebel: in den über 350 Milliarden Euro, die in Österreich niedrig verzinst auf Einlagen und in Bargeld liegen. Boschan wirbt für eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge mit automatischer Teilnahme nach internationalem Vorbild sowie für steuerbegünstigte Investitionskonten. Während Tschechien Kursgewinne nach drei Jahren Haltefrist steuerfrei stellt und Deutschland und Polen vorangehen, belaste Österreich eigenverantwortliche Vorsorge mit 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer auf bereits versteuertes Einkommen.

Die Richtung stimmt also: ein Rekordjahr, ein IPO-Fenster, das unter Analyst:innen 2026 europaweit als günstig gilt, und frische regulatorische Erleichterungen. Die Börse hat ihren Teil geliefert. Damit aus dem Kapitalmarktpotenzial auch Wachstumskapital für die nächste Generation heimischer Scaleups wird, ist nun vor allem die Politik am Zug.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

EU Inc.: Entwurf der EU-Kommission mit Last-Minute-Verbesserungen – das sind die Eckpunkte

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EU Inc.: Entwurf der EU-Kommission mit Last-Minute-Verbesserungen – das sind die Eckpunkte

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EU Inc.: Entwurf der EU-Kommission mit Last-Minute-Verbesserungen – das sind die Eckpunkte

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EU Inc.: Entwurf der EU-Kommission mit Last-Minute-Verbesserungen – das sind die Eckpunkte

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EU Inc.: Entwurf der EU-Kommission mit Last-Minute-Verbesserungen – das sind die Eckpunkte

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EU Inc.: Entwurf der EU-Kommission mit Last-Minute-Verbesserungen – das sind die Eckpunkte

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EU Inc.: Entwurf der EU-Kommission mit Last-Minute-Verbesserungen – das sind die Eckpunkte

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EU Inc.: Entwurf der EU-Kommission mit Last-Minute-Verbesserungen – das sind die Eckpunkte

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EU Inc.: Entwurf der EU-Kommission mit Last-Minute-Verbesserungen – das sind die Eckpunkte