18.03.2026
EU-GESELLSCHAFTSFORM

EU Inc.: Entwurf der EU-Kommission mit Last-Minute-Verbesserungen – das sind die Eckpunkte

Der Entwurf zur unionsübergreifenden Gesellschaftsform EU Inc. wurde heute von der EU-Kommission präsentiert. Im Vergleich zur vor einigen Tagen geleakten Version gibt es einige Verbesserungen.
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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen | © Europäische Kommission
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen | © Europäische Kommission

Es ist so weit: Heute präsentierte die EU-Kommission den Entwurf zur Gesellschaftsform EU Inc., von der vor allem Startups profitieren sollen. Sie soll eine ernsthafte Alternative zur Delaware Inc. in den USA werden und somit die Abwanderung innovativer Unternehmen eindämmen. Umgesetzt werden soll das in Form einer Verordnung, also direkt bindend für alle EU-Staaten. Doch ein Leak sorgte bereits im Vorfeld für Kritik, wie brutkasten berichtete. Die Maßnahmen würden letztlich nicht weit genug gehen, lautete die Befürchtung. Bis zum letzten Moment versuchten daher auch die Startup-Organisationen EU-INC, Allied for Startups und European Startup Network (ESN) für Verbesserungen zu lobbyieren, wie brutkasten berichtete.

Offenbar Erfolg für Startup-Szene bei EU-weitem Register und ESOPs

Und wie sich nun im Entwurf zeigt, ist dies zumindest teilweise gelungen. So ist in der heutigen Kommunikation der EU-Kommission zumindest „in einem zweiten Schritt“ von einem zentralen EU-Register die Rede. Im geleakten Entwurf war so eines noch nicht vorgesehen, was von den Startup-Organisationen als einer von drei Hauptkritikpunkten genannt wurde. Auch in einem weiteren Punkt scheint die Startup-Szene erfolgreich lobbyiert zu haben: EU-weite Aktienoptionspläne für Arbeitnehmer:innen (ESOPs), die erst bei einem möglichen Exit besteuert werden, werden von der Kommission explizit genannt – der geleakte Entwurf war den Startup-Organisationen hier noch nicht weit genug gegangen.

Keine Bewegung bei Gerichtsbarkeit

Nur sehr wenig Bewegung gab es dem Vernehmen nach beim dritten und vielleicht größten zentralen Kritikpunkt am geleakten Entwurf: dem Fehlen einer zentralen EU-Gerichtsbarkeit für die EU Inc. . Hier heißt es von der Kommission lediglich sehr vage: „In der Mitteilung werden die Mitgliedstaaten ferner aufgefordert, die Einrichtung spezialisierter Gerichtskammern oder Gerichte in Erwägung zu ziehen, die für die Beilegung von Streitigkeiten über das Gesellschaftsrecht von EU Inc. zuständig sind, um eine wirksame, effiziente und einheitliche Anwendung der Vorschriften von EU Inc. zu ermöglichen.“ Das kann maximal als freundlicher Hinweis gewertet werden, dürfte aber kaum reelle Auswirkungen haben.

Von der Leyen: „Dieser entscheidende Schritt ist erst der Anfang“

Darüber hinaus enthält der Entwurf einige bereits zuvor mehr oder weniger bekannte Eckpunkte, die mitunter noch geringfügig adaptiert wurden. So könnte es etwa für Überraschung sorgen, dass EU-Inc.-Gründer:innen laut Entwurf das Land frei wählen können (siehe Auflistung unten) – ein Punkt, der zuvor laut brutkasten-Informationen als nicht sicher galt.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen meint in ihrem offiziellen Statement: „Europa hat das Talent, die Ideen und den Ehrgeiz, der beste Ort für Innovatoren zu werden. Doch heute stehen europäische Unternehmer, die expandieren wollen, 27 Rechtssystemen und mehr als 60 nationalen Unternehmensformen gegenüber. Mit EU Inc. machen wir es drastisch einfacher, ein Unternehmen in ganz Europa zu gründen und auszubauen. Jeder Unternehmer wird in der Lage sein, innerhalb von 48 Stunden ein Unternehmen zu gründen, von überall in der Europäischen Union und vollständig online. Dieser entscheidende Schritt ist erst der Anfang. Unser Ziel ist klar: Ein Europa – ein Markt – bis 2028.“

Schnell, billig, vollständig digital – das sind die Eckpunkte der EU Inc.

  • Eine EU Inc. soll laut Entwurf innerhalb von 48 Stunden für weniger als 100 Euro und ohne Mindestkapitalanforderungen gegründet werden können.
  • EU Inc.-Unternehmen müssen ihre Unternehmensinformationen nur einmal über eine Schnittstelle auf EU-Ebene übermitteln, die nationale Unternehmensregister miteinander verbindet. „In einem zweiten Schritt“ werde die Kommission ein neues zentrales EU-Register einrichten. „EU Inc.-Unternehmen erhalten ihre Steueridentifikations- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, ohne dass sie den Papierkram erneut einreichen müssen“, heißt es von der Kommission.
  • Es soll einen „vollständig digitalen Betrieb“ geben. Unternehmensprozesse werden demnach standardmäßig während des gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens digital sein.
  • EU Inc.-Unternehmen sollen Zugang zu vollständig digitalen Liquidationsverfahren haben. „Innovative Startups“ sollen zudem Zugang zu vereinfachten Insolvenzverfahren haben, um die Abwicklung von Geschäften zu erleichtern. „So können Gründer innovative Ideen ausprobieren und bei Bedarf neu starten“, heißt es von der Kommission.
  • In Sachen Investments sollen „persönliche Formalitäten beseitigt, digitale Verfahren für Finanzierungen bereitgestellt und die Übertragung von Anteilen vereinfacht“ werden. So soll es „keine obligatorische Beteiligung von Intermediären an Aktienübertragungen und Liquidationsverfahren“ mehr geben – sprich: Die Notariatspflicht bei Anteilsübertragungen fällt weg. „Der Vorschlag wird es den Mitgliedstaaten auch ermöglichen, Unternehmen der EU Inc. Zugang zur Börse zu gewähren“, ergänzt die Kommission.
  • Wie zuvor erwähnt, sollen bei der EU Inc. EU-weite Aktienoptionspläne für Arbeitnehmer:innen (ESOPs) ermöglicht werden. „Die Aktienoption wird nur auf das Einkommen besteuert, das nach dem Verkauf generiert wird. Dies ist ein entscheidender Faktor, um insbesondere für innovative Startups Attraktivität zu gewährleisten“, erläutert die Kommission.
  • EU-Inc.-Gründer:innen können zudem frei wählen, in welchem Mitgliedstaat sie tätig sind. Die Kommission räumt aber ein: „Der Vorschlag enthält eine schwarze Liste verbotener Praktiken, um sicherzustellen, dass EU Inc.-Unternehmen wie alle anderen nationalen Unternehmen behandelt werden.“
  • EU-Inc.-Unternehmen werden zudem laut Kommission die Flexibilität haben, verschiedene Aktiengattungen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen oder Stimmrechten zu schaffen. „Dies kann zum Beispiel Gründern helfen, ihr Geschäft vor feindlichen Übernahmen zu schützen“, heißt es in der Kommunikation.

„Starke Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch“

Gleichzeitig betont man bei der Kommission, es gebe im Paket „starke Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch“. Die nationalen Beschäftigungs- und Sozialgesetze seien von dem Vorschlag nicht betroffen. „Sie gelten für EU Inc. genauso wie für alle anderen Unternehmen nach nationalem Gesellschaftsrecht. Die geltenden Garantien des Eintragungsmitgliedstaats gelten in vollem Umfang für das Unternehmen EU Inc., auch wenn es um Vorschriften zur Mitbestimmung geht.“

Begleitende Maßnahmen und Empfehlungen

Darüber hinaus kündigt die Kommission einige begleitende Maßnahmen an und spricht mehrere Empfehlungen aus. So schlage man etwa maximale Digitalisierung der Interaktionen zwischen Unternehmen und Behörden, „beispielsweise mit der europäischen Business Wallet“ vor. Im Rahmen des anstehenden Pakets zur fairen Arbeitskräftemobilität wolle man zudem die Möglichkeit prüfen, „innovativen Startup-Unternehmen und Scaleup-Unternehmen in der gesamten Union zu 100 Prozent grenzüberschreitende Telearbeit zu ermöglichen“.

Zudem wird eine „Empfehlung zu den Begriffsbestimmungen für innovative Unternehmen, innovative Startups und innovative Scaleups“ lanciert, die einen EU-weit kohärenten Ansatz in diesem Bereich bringen soll. Zusätzlich gibt es von der Kommission heute eine Mitteilung, „in der die laufenden und künftigen Initiativen zur Vollendung des 28. Regimes in anderen Politikbereichen dargelegt werden“.

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Bybit-Payments-Chef Krick: „Eine Banklizenz schließen wir für die Zukunft nicht aus“

Die Bybit Payments GmbH hat von der FMA eine E-Geld-Konzession erhalten und treibt damit den Ausbau des Wiener EU-Standorts voran. Im Interview erklärt Geschäftsführer Bernhard Krick, warum die Wahl auf Österreich fiel, was aus Bybit.eu werden soll und warum er eine Banklizenz nicht ausschließt.
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Bernhard Krick, Geschäftsführer der Bybit Payments GmbH | (c) Bybit

Anfang August erhielt die Bybit Payments GmbH von der Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Konzession als E-Geld-Institut, nach rund neun Monaten Verfahren. Laut Geschäftsführer Bernhard Krick gibt es die Lizenz zwar seit rund 25 Jahren, durchschritten hätten das Verfahren aber erst zwei Marktteilnehmer. Mit der Konzession baut die nach eigenen Angaben gemessen am Handelsvolumen zweitgrößte Kryptobörse der Welt ihre EU-Zentrale in Wien weiter aus. Die Schwestergesellschaft Bybit EU GmbH hält bereits seit Mai 2025 eine MiCAR-Zulassung. Im Interview spricht Krick über das Verfahren, die Standortwahl und die Frage, ob am Ende eine Banklizenz steht.


Die Bybit Payments GmbH hat von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Lizenz als E-Geld-Institut erhalten. Wie lange hat das Verfahren gedauert und was waren rückblickend die größten Hürden?

Der eigentliche Lizenzierungsprozess mit der FMA war naturgemäß intensiv und hat sich über einen Zeitraum von rund neun Monaten erstreckt. Wir haben jedoch bereits deutlich davor mit dem Aufbau der lokalen Gesellschaft, der Infrastruktur sowie aller compliance-relevanten Agenden begonnen. Obwohl es die Lizenz seit rund 25 Jahren gibt, haben erst zwei Marktteilnehmer diesen Prozess durchschritten. Die größte Herausforderung bestand darin, die Fülle an Informationen über die eigene Organisation, Prozesse und geplanten Produkte so aufzubereiten, dass sie den hohen Anforderungen der FMA entsprechen und ein klares, transparentes Bild vermitteln. Dabei steht man grundsätzlich auch immer unter einem gewissen Zeitdruck. Unsere Mitarbeiter:innen haben hier eine sehr gute Arbeit geleistet.

Rückblickend war der Prozess zwar anspruchsvoll, aber immens wertvoll. Er hat dazu beigetragen, unsere europäischen Strukturen weiter zu professionalisieren. Die E-Geld-Konzession ist eine wichtige Grundlage für die nächste Phase der Expansion unseres Geschäfts in Europa.

Warum hat Bybit die EMI-Lizenz ausgerechnet in Österreich beantragt? Länder wie Litauen oder Luxemburg gelten in Europa als die klassischen Standorte für E-Geld-Institute.

Wien ist für uns der Standort unserer EU-Zentrale. Von hier aus decken wir MiCAR, E-Geld und MiFID ab. Uns war wichtig, einen Standort mit einem europaweit respektierten Regulator zu wählen. Die FMA bietet dabei die perfekte Balance: streng in der Aufsicht, was für eine Organisation wie uns, die weltweit auf Compliance ausgerichtet ist, kein Problem, sondern ein Vorteil ist, und gleichzeitig kommunikativ, pragmatisch und effizient im Austausch. Wien ist zudem ein zentraler Standort in Europa mit attraktiver Infrastruktur und hoher regulatorischer Kompetenz. Von hier aus können wir langfristige europäische Strukturen aufbauen, mit einem verlässlichen Partner vor Ort, und unser Geschäft in den Märkten ganz Europas steuern.

Die FMA gilt als strenge Aufsicht. Wie erleben Sie die Zusammenarbeit im Vergleich zu anderen Jurisdiktionen, in denen Bybit tätig ist?

Eine strenge Aufsicht ist aus unserer Sicht kein Nachteil. Ganz im Gegenteil: Wenn man langfristig in einem regulierten europäischen Markt tätig sein möchte, ist Klarheit darüber, welche Anforderungen gelten, ein wesentlicher Vorteil. Unsere Erfahrung ist, dass die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden naturgemäß intensiv und detailliert ist, und das erwarten wir auch. Wir sehen Regulierung nicht als einmalige Eintrittshürde, sondern als laufenden Prozess, der sehr wichtig für die gesamte Branche ist. Die FMA sehen wir als eine durchaus fordernde, aber vor allem als eine sehr kompetente Behörde, die auch einen sehr guten Ruf in Europa genießt.

In der Aussendung zur Lizenz heißt es, konkrete Termine für die Produkteinführung würden in Kürze bekannt gegeben. Können Sie schon konkreter werden: Welche Dienste starten zuerst, und wann rechnen Sie mit dem Marktstart in Österreich und im restlichen EWR?

Die konkreten Produktneuerungen, Marktstart und Rollout-Phasen werden wir, wie versprochen, zeitnah kommunizieren. Was wir jedoch jetzt bereits sagen können: Unser Ziel ist es, die neue Lizenz schrittweise für den Ausbau eines umfassenderen Payment-Angebots in Europa zu nutzen. Wir haben bereits um das Passporting der Lizenz für den EWR angesucht. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die relevanten nationalen Behörden in Europa dies bestätigen müssen. Wir verfolgen dabei bewusst einen stufenweisen Ansatz, können aber bereits jetzt sagen: Bybit.eu wird bald viel mehr sein als eine reine Krypto-Plattform und wird sich zu einer universellen Finanzlösung entwickeln.

Die Bybit Card ist in Europa bereits verfügbar. Was ändert sich durch die EMI-Lizenz konkret für das Kartenprogramm? Wird die Bybit Payments GmbH die Kartenausgabe künftig selbst übernehmen?

Die Bybit Card wird auch in Zukunft eines unserer zentralen Produkte bleiben. Zum jetzigen Zeitpunkt möchten wir jedoch keine konkreten Änderungen an bestimmten Produkten vorwegnehmen oder bekanntgeben. Was wir sagen können: Die Lizenz gibt uns generell zusätzliche strategische Flexibilität, um unser europäisches Dienstleistungsangebot im Zahlungsverkehr weiterzuentwickeln sowie attraktiver zu gestalten.

Auf Bybit.eu setzen Sie bei Stablecoins bislang auf regulierte Token von Circle wie EURC. Die EMI-Lizenz würde der Bybit Payments GmbH grundsätzlich auch die Emission eines eigenen E-Geld-Tokens erlauben. Ist ein eigener Euro-Stablecoin ein Thema für Sie?

Stablecoins und andere tokenisierte Zahlungsinstrumente beobachten wir auf dem europäischen Markt sehr genau. Gerade MiCAR schafft hier einen neuen regulatorischen Rahmen, der in den kommenden Jahren erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung digitaler Zahlungsmittel haben wird. Aktuell liegt unser Fokus jedoch darauf, unseren Kundinnen und Kunden Zugang zu bestehenden regulierten und qualitativ hochwertigen Produkten zu ermöglichen. EURC ist dafür ein gutes Beispiel. Wir schließen grundsätzlich keine strategischen Optionen in diesem Bereich aus, haben derzeit aber nichts anzukündigen.

Bybit EU GmbH und Bybit Payments GmbH sind bewusst getrennte Gesellschaften mit unterschiedlichen Lizenzen. Warum diese Struktur, und was bedeutet die Trennung im Alltag konkret für die Kundinnen und Kunden?

Die Trennung folgt einer klaren regulatorischen und auch organisatorischen Logik. Die Bybit EU GmbH und die Bybit Payments GmbH verfolgen unterschiedliche Geschäftsmodelle und verfügen über unterschiedliche regulatorische Berechtigungen. Deshalb ist es sinnvoll, diese Aktivitäten auch gesellschaftsrechtlich, organisatorisch und in Bezug auf die Regulatorik und das Risikomanagement klar voneinander abzugrenzen. Für die Kundinnen und Kunden wird sich das positiv auswirken, da wir in der Zukunft über eine gemeinsame Finanzplattform und App neue innovative Möglichkeiten im Zahlungsverkehr anbieten werden. Die Kunden werden die volle Transparenz haben, welche Dienstleistung sie von welchem Unternehmen beziehen.

Sie betonen, dass die EMI-Lizenz keine Banklizenz ist. Ist eine Banklizenz der nächste logische Schritt für Bybit in Europa, oder schließen Sie das aus?

Für uns ist die EMI-Lizenz der logische Schritt, um unsere Kompetenz im Zahlungsverkehr in Europa aufzubauen. Wir verfolgen das Ziel, ein globales Finanz-Ökosystem aufzubauen, das den Zugang zu einer modernen Bank-, Investitions- und Zahlungsverkehrsinfrastruktur für alle Kundengruppen bietet. Da ist es natürlich selbstverständlich, dass wir kontinuierlich evaluieren, welche regulatorischen Strukturen und Partnerschaften für unsere langfristige Strategie sinnvoll sind. Eine Banklizenz schließen wir für die Zukunft nicht aus. Aktuell liegt unser Fokus aber klar auf dem erfolgreichen Aufbau und der Skalierung unseres regulierten Geschäfts in Europa.

Mit regulierten Zahlungsdiensten tritt Bybit in direkte Konkurrenz zu Neobanken wie Revolut und N26, aber auch zu anderen Kryptobörsen mit Payment-Ambitionen in Europa. Womit wollen Sie sich in diesem Feld differenzieren?

Bybit ist gemessen am Handelsvolumen die zweitgrößte Krypto-Asset-Plattform der Welt und bietet bereits heute weltweit über 80 Millionen Kundinnen und Kunden viel mehr als reines Krypto-Trading an. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das enorme Volumen im Krypto-Derivate- und Futures-Handel auf der globalen Bybit-Plattform. Mit unserem „Compliance-First-Ansatz“ wird Bybit einer der relevantesten Player in Europa werden. Der entscheidende Faktor ist, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zu bekommen. Unser Ansatz geht daher über das reine Krypto-Trading weit hinaus. Wir verbinden die Welten der digitalen Assets und Web3-Produkte mit den traditionellen Finanzdienstleistungen.

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt Bybit aktuell in Wien, und wie verändert der Aufbau der Payments-Sparte den Standort? Wird derzeit Personal gesucht?

Aktuell beschäftigen wir in Wien rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Ausbau der Payments-Sparte stärkt den Standort zusätzlich, da ein reguliertes Payment-Geschäft weitere spezialisierte Funktionen benötigt, etwa in den Bereichen Produktmanagement, Legal und Compliance, Risk, Finance, Operations und Technology. Hier sind wir derzeit auch auf der Suche und heißen jede Bewerbung willkommen.

Welchen Stellenwert hat das Thema Sicherheit beim Aufbau des europäischen Zahlungsverkehrsgeschäfts, und wie werden die Kundengelder der Bybit Payments GmbH abgesichert?

Sicherheit und Vertrauen bilden das Fundament des Finanzgeschäfts. Beim Aufbau der Bybit Payments GmbH wurden deshalb regulatorische Anforderungen an Governance, Risikomanagement, IT-Sicherheit und den Umgang mit Kundengeldern von Beginn an berücksichtigt. Die Kundengelder des E-Geld-Instituts werden entsprechend den regulatorischen Vorgaben geschützt und bei einer Bank zu 100 Prozent treuhänderisch verwahrt. Für die Bybit.eu-Plattform gelten zudem dieselben strengen regulatorischen Anforderungen an IT-Sicherheit wie für Banken.

Bybit hat kürzlich seinen Risiko- und Sicherheitsbericht für das erste Halbjahr 2026 veröffentlicht. Welche Rolle spielt künstliche Intelligenz inzwischen in der Sicherheitsarbeit, und was bedeutet das für Nutzerinnen und Nutzer in Europa?

Wir setzen modernste Technologien ein, um Muster schneller zu erkennen, Auffälligkeiten frühzeitig zu identifizieren und potenzielle Risiken effizient zu analysieren. Unser Anspruch ist es, im Bereich Sicherheit immer einen Schritt voraus zu sein, ganz nach dem Credo: Prävention statt Nachsorge. Künstliche Intelligenz ist in der präventiven Sicherheitsarbeit im Zahlungsverkehr ein fixer Bestandteil. Für Nutzerinnen und Nutzer in Europa bedeutet das im Alltag vor allem, dass der Zahlungsverkehr reibungslos und sicher abläuft. Der große europäische Vorteil ist dabei der rechtliche Rahmen. Dank strenger Gesetze wie der DSGVO und dem neuen KI-Gesetz gibt es in Europa klare Leitplanken, die die Privatsphäre aller am Zahlungsverkehr beteiligten Personen schützen.

Wo steht Bybit.eu in drei Jahren?

Unser Anspruch ist klar: Wir wollen in drei Jahren eine der führenden regulierten Plattformen für digitale Finanzdienstleistungen in Europa sein. Krypto und Blockchain wollen wir dabei immer weniger als eigenständige oder alternative Systeme betrachten, sondern die Brücke zwischen der Welt digitaler Assets und traditionellen Finanzdienstleistungen weiter stärken und direkt verbinden. Entscheidend ist Vertrauen: Ein verlässlicher institutioneller Rahmen und klare Regulierungen bilden die Basis, damit immer mehr Unternehmen sowie Kundinnen und Kunden auf diese Technologien setzen. Im Idealfall ist Bybit EU in drei Jahren eine vertrauenswürdige, regulierte All-in-one-Finanzplattform, auf der digitale und traditionelle Finanzdienstleistungen zusammenkommen und nahtlos in den Alltag unserer Kundinnen und Kunden integriert sind.

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