18.03.2026
EU-GESELLSCHAFTSFORM

EU Inc.: Entwurf der EU-Kommission mit Last-Minute-Verbesserungen – das sind die Eckpunkte

Der Entwurf zur unionsübergreifenden Gesellschaftsform EU Inc. wurde heute von der EU-Kommission präsentiert. Im Vergleich zur vor einigen Tagen geleakten Version gibt es einige Verbesserungen.
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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen | © Europäische Kommission
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen | © Europäische Kommission

Es ist so weit: Heute präsentierte die EU-Kommission den Entwurf zur Gesellschaftsform EU Inc., von der vor allem Startups profitieren sollen. Sie soll eine ernsthafte Alternative zur Delaware Inc. in den USA werden und somit die Abwanderung innovativer Unternehmen eindämmen. Umgesetzt werden soll das in Form einer Verordnung, also direkt bindend für alle EU-Staaten. Doch ein Leak sorgte bereits im Vorfeld für Kritik, wie brutkasten berichtete. Die Maßnahmen würden letztlich nicht weit genug gehen, lautete die Befürchtung. Bis zum letzten Moment versuchten daher auch die Startup-Organisationen EU-INC, Allied for Startups und European Startup Network (ESN) für Verbesserungen zu lobbyieren, wie brutkasten berichtete.

Offenbar Erfolg für Startup-Szene bei EU-weitem Register und ESOPs

Und wie sich nun im Entwurf zeigt, ist dies zumindest teilweise gelungen. So ist in der heutigen Kommunikation der EU-Kommission zumindest „in einem zweiten Schritt“ von einem zentralen EU-Register die Rede. Im geleakten Entwurf war so eines noch nicht vorgesehen, was von den Startup-Organisationen als einer von drei Hauptkritikpunkten genannt wurde. Auch in einem weiteren Punkt scheint die Startup-Szene erfolgreich lobbyiert zu haben: EU-weite Aktienoptionspläne für Arbeitnehmer:innen (ESOPs), die erst bei einem möglichen Exit besteuert werden, werden von der Kommission explizit genannt – der geleakte Entwurf war den Startup-Organisationen hier noch nicht weit genug gegangen.

Keine Bewegung bei Gerichtsbarkeit

Nur sehr wenig Bewegung gab es dem Vernehmen nach beim dritten und vielleicht größten zentralen Kritikpunkt am geleakten Entwurf: dem Fehlen einer zentralen EU-Gerichtsbarkeit für die EU Inc. . Hier heißt es von der Kommission lediglich sehr vage: „In der Mitteilung werden die Mitgliedstaaten ferner aufgefordert, die Einrichtung spezialisierter Gerichtskammern oder Gerichte in Erwägung zu ziehen, die für die Beilegung von Streitigkeiten über das Gesellschaftsrecht von EU Inc. zuständig sind, um eine wirksame, effiziente und einheitliche Anwendung der Vorschriften von EU Inc. zu ermöglichen.“ Das kann maximal als freundlicher Hinweis gewertet werden, dürfte aber kaum reelle Auswirkungen haben.

Von der Leyen: „Dieser entscheidende Schritt ist erst der Anfang“

Darüber hinaus enthält der Entwurf einige bereits zuvor mehr oder weniger bekannte Eckpunkte, die mitunter noch geringfügig adaptiert wurden. So könnte es etwa für Überraschung sorgen, dass EU-Inc.-Gründer:innen laut Entwurf das Land frei wählen können (siehe Auflistung unten) – ein Punkt, der zuvor laut brutkasten-Informationen als nicht sicher galt.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen meint in ihrem offiziellen Statement: „Europa hat das Talent, die Ideen und den Ehrgeiz, der beste Ort für Innovatoren zu werden. Doch heute stehen europäische Unternehmer, die expandieren wollen, 27 Rechtssystemen und mehr als 60 nationalen Unternehmensformen gegenüber. Mit EU Inc. machen wir es drastisch einfacher, ein Unternehmen in ganz Europa zu gründen und auszubauen. Jeder Unternehmer wird in der Lage sein, innerhalb von 48 Stunden ein Unternehmen zu gründen, von überall in der Europäischen Union und vollständig online. Dieser entscheidende Schritt ist erst der Anfang. Unser Ziel ist klar: Ein Europa – ein Markt – bis 2028.“

Schnell, billig, vollständig digital – das sind die Eckpunkte der EU Inc.

  • Eine EU Inc. soll laut Entwurf innerhalb von 48 Stunden für weniger als 100 Euro und ohne Mindestkapitalanforderungen gegründet werden können.
  • EU Inc.-Unternehmen müssen ihre Unternehmensinformationen nur einmal über eine Schnittstelle auf EU-Ebene übermitteln, die nationale Unternehmensregister miteinander verbindet. „In einem zweiten Schritt“ werde die Kommission ein neues zentrales EU-Register einrichten. „EU Inc.-Unternehmen erhalten ihre Steueridentifikations- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, ohne dass sie den Papierkram erneut einreichen müssen“, heißt es von der Kommission.
  • Es soll einen „vollständig digitalen Betrieb“ geben. Unternehmensprozesse werden demnach standardmäßig während des gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens digital sein.
  • EU Inc.-Unternehmen sollen Zugang zu vollständig digitalen Liquidationsverfahren haben. „Innovative Startups“ sollen zudem Zugang zu vereinfachten Insolvenzverfahren haben, um die Abwicklung von Geschäften zu erleichtern. „So können Gründer innovative Ideen ausprobieren und bei Bedarf neu starten“, heißt es von der Kommission.
  • In Sachen Investments sollen „persönliche Formalitäten beseitigt, digitale Verfahren für Finanzierungen bereitgestellt und die Übertragung von Anteilen vereinfacht“ werden. So soll es „keine obligatorische Beteiligung von Intermediären an Aktienübertragungen und Liquidationsverfahren“ mehr geben – sprich: Die Notariatspflicht bei Anteilsübertragungen fällt weg. „Der Vorschlag wird es den Mitgliedstaaten auch ermöglichen, Unternehmen der EU Inc. Zugang zur Börse zu gewähren“, ergänzt die Kommission.
  • Wie zuvor erwähnt, sollen bei der EU Inc. EU-weite Aktienoptionspläne für Arbeitnehmer:innen (ESOPs) ermöglicht werden. „Die Aktienoption wird nur auf das Einkommen besteuert, das nach dem Verkauf generiert wird. Dies ist ein entscheidender Faktor, um insbesondere für innovative Startups Attraktivität zu gewährleisten“, erläutert die Kommission.
  • EU-Inc.-Gründer:innen können zudem frei wählen, in welchem Mitgliedstaat sie tätig sind. Die Kommission räumt aber ein: „Der Vorschlag enthält eine schwarze Liste verbotener Praktiken, um sicherzustellen, dass EU Inc.-Unternehmen wie alle anderen nationalen Unternehmen behandelt werden.“
  • EU-Inc.-Unternehmen werden zudem laut Kommission die Flexibilität haben, verschiedene Aktiengattungen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen oder Stimmrechten zu schaffen. „Dies kann zum Beispiel Gründern helfen, ihr Geschäft vor feindlichen Übernahmen zu schützen“, heißt es in der Kommunikation.

„Starke Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch“

Gleichzeitig betont man bei der Kommission, es gebe im Paket „starke Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch“. Die nationalen Beschäftigungs- und Sozialgesetze seien von dem Vorschlag nicht betroffen. „Sie gelten für EU Inc. genauso wie für alle anderen Unternehmen nach nationalem Gesellschaftsrecht. Die geltenden Garantien des Eintragungsmitgliedstaats gelten in vollem Umfang für das Unternehmen EU Inc., auch wenn es um Vorschriften zur Mitbestimmung geht.“

Begleitende Maßnahmen und Empfehlungen

Darüber hinaus kündigt die Kommission einige begleitende Maßnahmen an und spricht mehrere Empfehlungen aus. So schlage man etwa maximale Digitalisierung der Interaktionen zwischen Unternehmen und Behörden, „beispielsweise mit der europäischen Business Wallet“ vor. Im Rahmen des anstehenden Pakets zur fairen Arbeitskräftemobilität wolle man zudem die Möglichkeit prüfen, „innovativen Startup-Unternehmen und Scaleup-Unternehmen in der gesamten Union zu 100 Prozent grenzüberschreitende Telearbeit zu ermöglichen“.

Zudem wird eine „Empfehlung zu den Begriffsbestimmungen für innovative Unternehmen, innovative Startups und innovative Scaleups“ lanciert, die einen EU-weit kohärenten Ansatz in diesem Bereich bringen soll. Zusätzlich gibt es von der Kommission heute eine Mitteilung, „in der die laufenden und künftigen Initiativen zur Vollendung des 28. Regimes in anderen Politikbereichen dargelegt werden“.

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AnchorOps, The Process Doctors
© zVg - Shadan Ajdari (l.) und Nael Elagabani.

Viele Unternehmen beschäftigen sich derzeit mit KI, Automatisierung und neuen Cloud-Technologien. Für Nael Elagabani, der gemeinsam mit Shadan Ajdari The Process Doctors (TPD) gründete, liegt die eigentliche Herausforderung jedoch an einer anderen Stelle. Der ehemalige Neurowissenschaftler und spätere Microsoft-Cloud-Engineer ist überzeugt, dass viele Unternehmen zunächst ihre operativen Abläufe verstehen und strukturieren müssen, bevor neue Technologien ihr volles Potenzial entfalten können.

AnchorOps als eine Art „Brain“

Ihre Lösung AnchorOps ist ein Ansatz, der die Art und Weise verändern soll, wie Unternehmen ihre internen Abläufe organisieren und digitale Technologien einsetzen. Im Zentrum steht das Konzept eines sogenannten „Company Brain“ – eines operativen Unternehmenssystems, das Prozesse, Mitarbeiteraktivitäten und technische Systeme miteinander verbinden und so Transparenz, Steuerbarkeit und Skalierbarkeit erhöhen soll.

Elagabani und Ajdari verfolgen dabei eine Sichtweise, die bewusst nicht mit Technologie beginnt, sondern mit der Struktur des Unternehmens selbst. Erst wenn diese stabil und nachvollziehbar ist, sollen Automatisierung, Cloud-Systeme und KI-Technologien darauf aufbauen.

Microsoft und UNO

Elagabani selbst verbrachte rund 20 Jahre in der Forschung und beschäftigte sich dabei mit Gedächtnisprozessen – zunächst mit immunologischem Gedächtnis, später mit Lern- und Gedächtnisvorgängen im Gehirn. Nach seinem Wechsel in die Betriebsentwicklung und die Computational Sciences arbeitete er mit Startups, als Unternehmensberater und später bei Microsoft. Dort war er Teil eines Pilotprogramms, das Prozesse in der Kundenbetreuung rund um Cloud-Technologien neu aufsetzen sollte. „Der Betrieb ist das, was das Unternehmen stabilisiert“, sagt er. „Ich habe dort gesehen, dass selbst in großen Organisationen die größten Herausforderungen nicht nur technischer Natur sind, sondern vor allem in der Struktur von Prozessen und Entscheidungen liegen.“

Aus diesen Erfahrungen entstand zunächst die Idee zu The Process Doctors (TPD) und später zu AnchorOps. Nach seiner Rückkehr nach Wien arbeitete Elagabani unter anderem an mehreren Sovereign-Cloud-Projekten für Einrichtungen der Vereinten Nationen. Dort testete er einen Ansatz, bei dem Prozesse und operative Abläufe im Mittelpunkt stehen. Gemeinsam mit Mitgründer Ajdari entwickelte er daraus das aktuelle Konzept.

From Neuroscience to Business

Die theoretische Grundlage stammt dabei aus der Neurowissenschaft. Elagabani betrachtet Unternehmen als komplexe Systeme, die ähnlich funktionieren wie ein Nervensystem. Informationen, Prozesse und Entscheidungen müssten miteinander verbunden sein, damit ein Unternehmen effizient arbeiten könne. Werden Informationen nicht richtig weitergegeben, entstünden Reibungsverluste, die sich unter anderem in langsamen Entscheidungen, doppelter Arbeit, manuellen Übergaben oder voneinander getrennten Datensilos zeigen können. Ziel von AnchorOps sei es, solche Engpässe sichtbar zu machen und in einer operativen Cloud-Architektur abzubilden.

„Unternehmen verhalten sich neurobiologisch erschreckend ähnlich wie überforderte Gehirne. Wachstum verstärkt keine Ordnung, sondern Instabilität“, sagt Elagabani. Aus dieser Perspektive entstehen typische Probleme nicht primär durch fehlende Tools, sondern vor allem durch mangelnde operative Klarheit. „Wenn Informationen nicht richtig fließen, reagiert das System wie ein überlastetes Nervensystem.“

Cloud-Architektur

Ziel der beiden Founder ist es nicht, einzelne Tools zu ersetzen, sondern die operative Realität eines Unternehmens sichtbar und steuerbar zu machen. Dadurch entsteht eine Art „organisatorisches Nervensystem“, das Informationen strukturiert weitergibt und Entscheidungswege nachvollziehbar mache.

Ein zentraler Bestandteil ist dabei die sogenannte operative Cloud-Architektur. Sie bildet die Grundlage, auf der weitere Technologien wie Automatisierung oder KI-Agenten aufsetzen können „Wir gehen bewusst schrittweise vor“, erklärt Elagabani. „Viele Unternehmen versuchen direkt KI einzuführen, ohne dass ihre Prozesse stabil sind. Unser Ansatz ist: zuerst Struktur, dann Technologie.“

AnchorOps: Zielgruppe kleine und mittlere Unternehmen

Aktuell richtet sich AnchorOps gezielt an kleine und mittlere Unternehmen, um operative Strukturen sichtbar zu machen und schrittweise in eine digitale Architektur zu überführen.
„Wir suchen nicht Kunden, sondern Partner“, betont der Neurospezialist. „Wenn das Fundament steht, beginnt die eigentliche Arbeit. Dann entwickeln wir die operative Struktur gemeinsam weiter – Schritt für Schritt.“

Ajdari ergänzt: „Wir sind sehr daran interessiert, zuerst die Grundlagen sauber aufzubauen, bevor KI eingesetzt wird. KI ist für uns dabei ein zusätzlicher Layer, der erst aufgesetzt wird, wenn ein stabiles Fundament und klar definierte, smarte Prozesse vorhanden sind. Was bei Großkonzernen ein mindestens sechsstelliges Vorhaben ist, setzen wir für den Mittelstand kostengünstiger um. Unser Computationsmodell generiert auf Basis der AnchorOps-Daten verschiedene Zukunftsszenarien, probabilistisch statt deterministisch, und leitet daraus konkrete, umsetzbare Handlungsempfehlungen – sogenannte Prescriptions – ab. Diese Szenarien bleiben dabei nicht abstrakt, sondern werden visuell und als Skizzen so aufbereitet, dass sie intuitiv verständlich und direkt nutzbar sind.“

Computational-Modell

Parallel zur Entwicklung des „Company Brain“ arbeiten Elagabani und Ajdari an einem eigenen Computational-Modell. Dieses soll die operative Realität eines Unternehmens mathematisch abbilden und simulieren können. Ziel ist es hier, zusätzliche Ebenen der Analyse zu ermöglichen, die über klassische KI-Systeme hinausgehen. Das Modell soll künftig perspektivisch als Erweiterung in AnchorOps integriert werden und Unternehmen helfen, ihre operativen Strukturen noch besser zu verstehen.

The Process Doctors ist derzeit eigenfinanziert und befindet sich in Gesprächen mit potenziellen Pilotkunden sowie Investoren. Für die Gründer steht dabei vor allem die Skalierung der Methode im Mittelstand im Vordergrund. Langfristig wollen sie Unternehmen dabei unterstützen, ihre digitale Transformation auf einer stabilen operativen Grundlage aufzubauen – und damit den Zugang zu Technologien zu ermöglichen, die bislang vor allem Großkonzernen vorbehalten waren.

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