03.03.2025
HORIZON EUROPE

EU-geförderte Startups erreichen Firmenbewertung von 520 Mrd. Euro

Dealroom, eine Datenplattform für Startup-Analysen, veröffentlichte kürzlich ihren Forschungsbericht zu EU-Förderungen im Startup-Bereich.
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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

Bis 2027 läuft noch das aktuelle EU-Rahmenprogramm “Horizon Europe”. Mit einem Budget von 95,5 Milliarden Euro positioniert es sich als das weltweit größte, transnationale Programm für Forschung und Innovation. Sein Ziel ist es, den europäischen Forschungsraum zu stärken und die Innovations- sowie Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern – brutkasten berichtete

Nun präsentiert Dealroom in Zusammenarbeit mit Dealflow.eu und zahlreichen EU-Startups einen Bericht zu EU-Förderungen, der neue Erkenntnisse bringt. Der Bericht, der im Rahmen des Projekts „Innovation Radar Bridge“ erstellt wurde, basiert sowohl auf EU-Daten als auch Informationen von Dealroom, einer Datenplattform für Startup-Analysen. Untersucht wurden mehr als 13.600 Startups, die EU-Fördermittel erhalten haben. Ziel der Analyse ist es, herauszufinden, wie diese Förderprogramme das Wachstum und die Innovationskraft von Startups beeinflussen.

Von EU-Förderung zu privaten Investments

In den vergangenen 40 Jahren wurden insgesamt zwölf Milliarden Euro an EU-Fördermittel an Startups vergeben, um deren Entwicklung voranzutreiben. Diese Mittel stammen aus verschiedenen EU-Rahmenprogrammen wie Horizon 2020 oder Horizon Europe. Laut Bericht konnten diese Startups durch die Finanzierungen eine Firmenbewertung von insgesamt 520 Milliarden Euro erreichen.

Die Förderungen der EU habe demnach den Startschuss für die Entwicklung dieser Startups gegeben. Zusätzliches Venture Capital in Höhe von 70 Milliarden Euro trieb ihr weiteres Wachstum voran (seit 2010). Die Daten würden verdeutlichen, wie frühe EU-Finanzierungen dazu beitragen, Innovationen weniger riskant zu machen und so wiederum private Investments attraktiver zu machen. Insgesamt machen die von der EU unterstützten Startups rund zehn Prozent des Gesamtwerts aller VC-finanzierten Startups in Europa aus.

Somit stellen laut Bericht EU-Förderprogramme nicht nur eine direkte finanzielle Unterstützung für Startups dar, sondern öffnen auch Türen für zusätzliche Investments aus der Privatwirtschaft. Als Beispiel hierfür nannte wird die Erfolgsgeschichte des Unternehmens BioNTech genannt, das mithilfe von EU-Förderungen den Covid-Impfstoff entwickelte.

74 Prozent der EU-geförderten Startups im Tech-Bereich

Ein genauerer Blick auf die Startups zeigt, dass 74 Prozent der EU-geförderten Startups in zukunftsweisenden Technologiebereichen angesiedelt sind. Besonders Startups in DeepTech-Bereichen wie KI, Robotik und Klimatechnologie schneiden beim Skalieren besser ab, benötigen jedoch zusätzliche Finanzierungen.

Yoram Wijngaarde, Gründer und CEO von Dealroom, sagt: „Der Bericht zeigt, dass öffentliche Mittel dazu beitragen können, frühe Innovationen weniger riskant zu machen und den Weg für privates Kapital zu ebnen, mit äußerst erfolgreichen Ergebnissen”. Dabei würden Startups nur fünf Prozent der bisherigen EU-Innovations-Förderungen erhalten. Die Ergebnisse des Berichts seien ein “starkes Argument, ihren Anteil in zukünftigen Programmen zu erhöhen”.

Forderungen an die EU

Aufgrunddessen fordert das Forschungsteam eine Erweiterung der Startup-Investments für das zehnte EU-Rahmenprogramm (FP10), das mit dem Jahr 2028 starten wird. Außerdem soll die EU mehr Geld für Startups bereitstellen, um deren Wachstum und Innovation zu fördern, “da sie einen erheblichen Beitrag zur Wirtschaft und Gesellschaft leisten”, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die untersuchten Startups geben außerdem an, dass die komplexen Strukturen der EU-Förderprogramme eine Hürde darstellen und daher den Zugang zu finanziellen Mitteln erschweren. Hier wird vorgeschlagen, die vielen unterschiedlichen Förderprogramme der EU zu vereinheitlichen, sodass die Komplexität reduziert wird. Ziel sei es, diese Programme effizienter und zugänglicher für Startups zu machen.

Eine weitere Forderung ist, mehr EU-Startup-Gipfel und Pitch-Veranstaltungen zu organisieren, um so Startups mit privaten Investor:innen und großen Unternehmen zu vernetzen. All diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Entwicklung und Skalierung von Startups in Europa zu fördern und weltweit mehr Sichtbarkeit zu erlangen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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