03.03.2025
HORIZON EUROPE

EU-geförderte Startups erreichen Firmenbewertung von 520 Mrd. Euro

Dealroom, eine Datenplattform für Startup-Analysen, veröffentlichte kürzlich ihren Forschungsbericht zu EU-Förderungen im Startup-Bereich.
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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

Bis 2027 läuft noch das aktuelle EU-Rahmenprogramm “Horizon Europe”. Mit einem Budget von 95,5 Milliarden Euro positioniert es sich als das weltweit größte, transnationale Programm für Forschung und Innovation. Sein Ziel ist es, den europäischen Forschungsraum zu stärken und die Innovations- sowie Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern – brutkasten berichtete

Nun präsentiert Dealroom in Zusammenarbeit mit Dealflow.eu und zahlreichen EU-Startups einen Bericht zu EU-Förderungen, der neue Erkenntnisse bringt. Der Bericht, der im Rahmen des Projekts „Innovation Radar Bridge“ erstellt wurde, basiert sowohl auf EU-Daten als auch Informationen von Dealroom, einer Datenplattform für Startup-Analysen. Untersucht wurden mehr als 13.600 Startups, die EU-Fördermittel erhalten haben. Ziel der Analyse ist es, herauszufinden, wie diese Förderprogramme das Wachstum und die Innovationskraft von Startups beeinflussen.

Von EU-Förderung zu privaten Investments

In den vergangenen 40 Jahren wurden insgesamt zwölf Milliarden Euro an EU-Fördermittel an Startups vergeben, um deren Entwicklung voranzutreiben. Diese Mittel stammen aus verschiedenen EU-Rahmenprogrammen wie Horizon 2020 oder Horizon Europe. Laut Bericht konnten diese Startups durch die Finanzierungen eine Firmenbewertung von insgesamt 520 Milliarden Euro erreichen.

Die Förderungen der EU habe demnach den Startschuss für die Entwicklung dieser Startups gegeben. Zusätzliches Venture Capital in Höhe von 70 Milliarden Euro trieb ihr weiteres Wachstum voran (seit 2010). Die Daten würden verdeutlichen, wie frühe EU-Finanzierungen dazu beitragen, Innovationen weniger riskant zu machen und so wiederum private Investments attraktiver zu machen. Insgesamt machen die von der EU unterstützten Startups rund zehn Prozent des Gesamtwerts aller VC-finanzierten Startups in Europa aus.

Somit stellen laut Bericht EU-Förderprogramme nicht nur eine direkte finanzielle Unterstützung für Startups dar, sondern öffnen auch Türen für zusätzliche Investments aus der Privatwirtschaft. Als Beispiel hierfür nannte wird die Erfolgsgeschichte des Unternehmens BioNTech genannt, das mithilfe von EU-Förderungen den Covid-Impfstoff entwickelte.

74 Prozent der EU-geförderten Startups im Tech-Bereich

Ein genauerer Blick auf die Startups zeigt, dass 74 Prozent der EU-geförderten Startups in zukunftsweisenden Technologiebereichen angesiedelt sind. Besonders Startups in DeepTech-Bereichen wie KI, Robotik und Klimatechnologie schneiden beim Skalieren besser ab, benötigen jedoch zusätzliche Finanzierungen.

Yoram Wijngaarde, Gründer und CEO von Dealroom, sagt: „Der Bericht zeigt, dass öffentliche Mittel dazu beitragen können, frühe Innovationen weniger riskant zu machen und den Weg für privates Kapital zu ebnen, mit äußerst erfolgreichen Ergebnissen”. Dabei würden Startups nur fünf Prozent der bisherigen EU-Innovations-Förderungen erhalten. Die Ergebnisse des Berichts seien ein “starkes Argument, ihren Anteil in zukünftigen Programmen zu erhöhen”.

Forderungen an die EU

Aufgrunddessen fordert das Forschungsteam eine Erweiterung der Startup-Investments für das zehnte EU-Rahmenprogramm (FP10), das mit dem Jahr 2028 starten wird. Außerdem soll die EU mehr Geld für Startups bereitstellen, um deren Wachstum und Innovation zu fördern, “da sie einen erheblichen Beitrag zur Wirtschaft und Gesellschaft leisten”, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die untersuchten Startups geben außerdem an, dass die komplexen Strukturen der EU-Förderprogramme eine Hürde darstellen und daher den Zugang zu finanziellen Mitteln erschweren. Hier wird vorgeschlagen, die vielen unterschiedlichen Förderprogramme der EU zu vereinheitlichen, sodass die Komplexität reduziert wird. Ziel sei es, diese Programme effizienter und zugänglicher für Startups zu machen.

Eine weitere Forderung ist, mehr EU-Startup-Gipfel und Pitch-Veranstaltungen zu organisieren, um so Startups mit privaten Investor:innen und großen Unternehmen zu vernetzen. All diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Entwicklung und Skalierung von Startups in Europa zu fördern und weltweit mehr Sichtbarkeit zu erlangen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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