25.02.2022

Vorerst doch keine Abstimmung über EU-Bitcoin-Verbot aus Umweltgründen

Am 28. Februar sollte über einen Entwurf abgestimmt werden, der ein Verbot von Kryptowährungen mit Proof-of-Work-Mechanismus vorsieht - auch Bitcoin wäre betroffen. Nun wurde die Abstimmung aber abgesetzt.
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Abstimmung über De-Facto-EU-Bitcoin-Verbot abgesetzt
(c) Adobe Stock - Teerasak

Ein neuer EU-Gesetzesentwurf sorgte in der Krypto-Welt in den vergangenen Tagen für Unruhe. Konkret geht es um einen sogenannten „finalen Kompromissvorschlag“ des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON). In dem umfassenden Papier wird eine Definition und Einteilung von Kryptowerten in nachhaltig und nicht-nachhaltig vorgenommen. Kryptowährungen mit „ökologisch nicht nachhaltigen Konsensmechanismen“ dürften laut Entwurf ab dem 1. Januar 2025 in der EU nicht mehr emittiert oder gehandelt werden. „Insbesondere dürfen sie den Kauf oder Handel mit solchen Krypto-Vermögenswerten nicht erleichtern und keine Verwahrungsdienste für solche Krypto-Vermögenswerte anbieten“, heißt es im Wortlaut. Das vorgeschlagene Gesetz würde in dieser Form auch Bitcoin betreffen und de facto ein Verbot innerhalb der EU darstellen.

Abkehr von Proof-of-Work-Mechanismus bei Bitcoin nahezu ausgeschlossen

Denn mit „ökologisch nicht nachhaltigen Konsensmechanismen“ ist primär der „Proof-of-Work“-Mechanismus gemeint, der bei Bitcoin und zahlreichen anderen großen Kryptowährungen genutzt wird. Der öffentlich bekanntere, direkt damit verbundene Begriff ist „Mining“, das mit einen sehr hohen Energieverbrauch haben kann. Ob dieser Verbrauch bei Bitcoin tatsächlich so hoch ist, wie oftmals medial kolportiert, ist unter Expert:innen übrigens umstritten.

Auch in der Branche gibt es zahlreiche Bemühungen, vom Proof-of-Work-Mechanismus abzugehen. Bei der zweitgrößten Kryptowährung Ethereum soll – nach langjährigen Plänen, Ankündigungen und mehreren Verschiebungen – dieses Jahr endgültig der Umstieg auf den deutlich weniger energieintensiven Proof-of-Stake-Mechanismus erfolgen. Neuere Kryptowährungen wurden von Beginn an mit anderen Mechanismen konzipiert. Bei Bitcoin gilt es aber als praktisch ausgeschlossen, dass der Umstieg auf einen anderen Mechanismus großflächig gelingen könnte, da die Nutzer:innen sich im Zuge einer Abspaltung aktiv dafür entscheiden müssten.

„Missinterpretiert“: Abstimmung über EU-Bitcoin-Verbot abgesetzt

Das mögliche Proof-of-Work-Verbot in der EU hat laut Medienberichten zumindest in Deutschland Anhänger bei Sozialdemokraten, Grünen und Linken. Vor allem Liberale sprechen sich vehement dagegen aus. Abgestimmt hätte der Gesetzesentwurf am kommenden Montag, 28. Februar, werden sollen. Auch im Fall einer Entscheidung für den Entwurf wäre ein EU-Bitcoin-Verbot ab 2025 nicht besiegelt gewesen, da ein mehrmonatiger Trilog zwischen dem Europäischen Parlament, der EU-Kommission und dem Europäischen Rat gefolgt hätte.

Soweit dürfte es aber nun gar nicht kommen. Denn die Abstimmung wurde vorerst abgesetzt. Der ECON-Vorsitzende Stefan Berger sieht den Gesetzesentwurf missverstanden, wie er in einem Twitter-Thread (siehe oben) ausführt. „Als Berichterstatter ist es für mich zentral, dass der MiCA-Bericht [Anm. d. Red.: „Markets in Crypto Assets“] nicht als de-facto-Bitcoin-Verbot missinterpretiert wird“, schreibt Berger. „Die Diskussion um MiCA weist darauf, dass einzelne Passagen des Berichtsentwurfs missverständlich interpretiert und als Proof-of-Work-Verbot aufgefasst werden können. Es wäre fatal, wenn das EU-Parlament mit einer Abstimmung unter diesen Umständen ein falsches Signal vermitteln würde“. Er wolle daher die Verhandlungen mit den anderen Fraktionen wieder aufnehmen, um einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Proof-of-Work nicht prinzipiell infrage stelle.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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