31.03.2022

EU-Abstimmung: Identitätsprüfung für „unhosted Wallets“ noch nicht vom Tisch

Der ECON-Ausschuss des EU-Parlaments hat sich für umstrittene Paragraphen zu "unhosted Wallets" ausgesprochen.
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Neuer 2 Milliarden Euro EU-Technologie-VC-Fonds - EIC-Fonds
(c) Adobe Stock - Grecaud Paul

Der ECON-Ausschuss des EU-Parlaments hat am Donnerstag mit knapper Mehrheit für umstrittene Paragraphen in der Antigeldwäsche-Richtlinie der künftigen Krypto-Regulierung in der EU gestimmt. Konkret geht es um Identitätsprüfungen für „unhosted Wallets“, also Krypto-Wallets, die von ihren Besitzer:innen selbst verwaltet werden. Später am Donnerstag stimmte der Ausschuss noch mit großer Mehrheit für den gesamten Entwurf des Europaparlaments zur „Transfer of Funds Regulation“ (TFR), in der die fraglichen Paragraphen enthalten sind.

Weitere Schritte im EU-Prozess

Der Entwurf wird im weiteren parlamentarischen Prozess in einer Plenarsitzung vorgestellt. Wenn es dort keine Einwände gibt, starten sogenannte Trilog-Verhandlungen in denen Rat, Parlament und Kommission über den Entwurf diskutieren. Hansen glaubt, dass es im Falle der unhosted Wallets keine großen Änderungen mehr geben könnte. Ein anderer Punkt, der im ECON-Ausschuss abgestimmt und dort auch abgelehnt wurde, war ein möglicher Bann von „Proof of Work“ – das Verfahren auf das Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum setzen.

Zum Hintergrund: In einer Wallet werden die Private und Public Keys gespeichert, die den Zugriff auf die Kryptowährungen des Walletbesitzers ermöglichen. Hosted Wallets werden bei regulierten Dienstleistern eröffnet – dort wird in der Regel ein ID-Verfahren durchgeführt, mit dem die Identität des Nutzers oder der Nutzerin überprüft wird, ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos. Unhosted Wallets hingegen werden von Nutzer:innen selbst angelegt und verwaltet und bieten so mehr Unabhängigkeit und auch Anonymität.

Kritik an Plänen der EU

In der Debatte im ECON-Ausschuss ging es um den Punkt, an dem unhosted Wallets Transaktionen mit Anwendungen und Dienstleistungen durchführen wollen, also etwa im DeFi-Bereich. Die angepassten Paragraphen hätten vorgesehen, dass diese Dienstleister nicht nur persönliche Daten solcher Wallets abfragen müssen, sondern auch einen Verifizierungsprozess durchführen müssen. Dabei handelt es sich um jene ID-Verfahren, die man eben auch von Digital-Banken oder Online-Brokern kennt. Gleichzeitig sollen alle Transaktionen an Antigeldwäsche-Behörden gemeldet werden, unabhängig davon, ob überhaupt ein Verdachtsfall vorliegt – und zwar nicht wie bei herkömmlichen Währungen üblich erst ab einem Betrag von 1.000 Euro. Aus der Krypto-Branche kam eine Welle der Kritik.

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iDWELL-Gründer und CEO Alexander Roth mit COO Anna-Katharina Matzenberger | Foto: iDWELL

Das 2017 gegründete Wiener PropTech iDWELL hat sich frisches Kapital gesichert: Der US-Kapitalgeber Riverside Acceleration Capital (RAC) stellt dem Unternehmen einen siebenstelligen Euro-Betrag zur Verfügung. Anders als bei der Finanzierungsrunde im November 2024 handelt es sich diesmal aber um kein Investment im klassischen Sinn.

„Es handelt sich um eine nicht verwässernde Wachstumsfinanzierung. Die Eigentümerstruktur von iDWELL wird dadurch nicht verändert“, bestätigt Gründer und CEO Alexander Roth auf Anfrage von brutkasten. Zu Laufzeit, exakter Höhe und Rückzahlungsmodell will sich das Unternehmen nicht äußern: Mit RAC sei Stillschweigen vereinbart worden.

RAC verfolgt nach eigener Darstellung zwei Strategien: Minderheitsbeteiligungen über RAC Growth Equity und nicht verwässernde Wachstumsdarlehen über RAC Growth Lending. Nach eigenen Angaben hat der Kapitalgeber seit seiner Gründung 2016 mehr als 100 B2B-Softwareunternehmen unterstützt. RAC ist Teil von The Riverside Company.

Bestandsinvestoren: Unterstützung ja, Beteiligung offen

Im November 2024 hatte iDWELL rund zehn Millionen Euro in einer klassischen Runde aufgenommen (brutkasten berichtete). Lead-Investor war die Amsterdamer Investmentgesellschaft Knight Capital, auch die bestehenden Investoren Flashpoint Venture aus London und Wecken & Cie aus Basel beteiligten sich.

Warum diesmal Fremd- statt Eigenkapital, beantwortet Roth allgemein: „In der aktuellen Unternehmensphase war eine nicht verwässernde Finanzierung die passende Lösung.“ Seit der letzten Runde habe man den Umsatz „signifikant“ gesteigert. Konkrete Zahlen nennt das Unternehmen nicht. Die langjährigen Bestandsinvestoren würden den eingeschlagenen Wachstumskurs „weiterhin voll“ unterstützen. Ob sie sich an der aktuellen Finanzierung beteiligt haben, lässt die Antwort offen.

Auch auf die Frage, wie stark der wiederkehrende Jahresumsatz (ARR) zuletzt gewachsen ist und ob iDWELL heute cash-flow-positiv arbeitet, gibt es keine Zahlen. Man verfüge über eine „solide langfristige Basis“, heißt es dazu.

Kapital fließt in KI-Produkte

Das Geld soll in den Ausbau der KI-gestützten Produktwelt fließen. Ein Schwerpunkt liegt auf „iDWELL Finance“, einer Lösung für automatisiertes Rechnungsmanagement. Sie stammt vom Wiener Startup domonda, an dessen Finanzsoftware sich iDWELL im Dezember 2025 die exklusiven Rechte für die Immobilienbranche gesichert hatte (brutkasten berichtete). Domonda hatte im Juni 2023 Insolvenz angemeldet und wurde zwei Monate später saniert. Nach Angaben von iDWELL setzten Ende 2025 rund 100 Immobilienunternehmen die Lösung ein.

Zweiter Baustein ist die hauseigene KI „Greta-AI“, die Verwaltungs-, Dokumentations- und Rechnungsprozesse automatisieren soll. Christian Stein, Senior Partner bei RAC, verweist auf die Positionierung im deutschsprachigen Raum und das Ökosystem an ERP-Integrationen, mit dem iDWELL die Digitalisierung der professionellen Immobilienverwaltung vorantreiben könne.

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