31.03.2022

EU-Abstimmung: Identitätsprüfung für “unhosted Wallets” noch nicht vom Tisch

Der ECON-Ausschuss des EU-Parlaments hat sich für umstrittene Paragraphen zu "unhosted Wallets" ausgesprochen.
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(c) Adobe Stock - Grecaud Paul

Der ECON-Ausschuss des EU-Parlaments hat am Donnerstag mit knapper Mehrheit für umstrittene Paragraphen in der Antigeldwäsche-Richtlinie der künftigen Krypto-Regulierung in der EU gestimmt. Konkret geht es um Identitätsprüfungen für “unhosted Wallets”, also Krypto-Wallets, die von ihren Besitzer:innen selbst verwaltet werden. Später am Donnerstag stimmte der Ausschuss noch mit großer Mehrheit für den gesamten Entwurf des Europaparlaments zur „Transfer of Funds Regulation“ (TFR), in der die fraglichen Paragraphen enthalten sind.

Weitere Schritte im EU-Prozess

Der Entwurf wird im weiteren parlamentarischen Prozess in einer Plenarsitzung vorgestellt. Wenn es dort keine Einwände gibt, starten sogenannte Trilog-Verhandlungen in denen Rat, Parlament und Kommission über den Entwurf diskutieren. Hansen glaubt, dass es im Falle der unhosted Wallets keine großen Änderungen mehr geben könnte. Ein anderer Punkt, der im ECON-Ausschuss abgestimmt und dort auch abgelehnt wurde, war ein möglicher Bann von “Proof of Work” – das Verfahren auf das Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum setzen.

Zum Hintergrund: In einer Wallet werden die Private und Public Keys gespeichert, die den Zugriff auf die Kryptowährungen des Walletbesitzers ermöglichen. Hosted Wallets werden bei regulierten Dienstleistern eröffnet – dort wird in der Regel ein ID-Verfahren durchgeführt, mit dem die Identität des Nutzers oder der Nutzerin überprüft wird, ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos. Unhosted Wallets hingegen werden von Nutzer:innen selbst angelegt und verwaltet und bieten so mehr Unabhängigkeit und auch Anonymität.

Kritik an Plänen der EU

In der Debatte im ECON-Ausschuss ging es um den Punkt, an dem unhosted Wallets Transaktionen mit Anwendungen und Dienstleistungen durchführen wollen, also etwa im DeFi-Bereich. Die angepassten Paragraphen hätten vorgesehen, dass diese Dienstleister nicht nur persönliche Daten solcher Wallets abfragen müssen, sondern auch einen Verifizierungsprozess durchführen müssen. Dabei handelt es sich um jene ID-Verfahren, die man eben auch von Digital-Banken oder Online-Brokern kennt. Gleichzeitig sollen alle Transaktionen an Antigeldwäsche-Behörden gemeldet werden, unabhängig davon, ob überhaupt ein Verdachtsfall vorliegt – und zwar nicht wie bei herkömmlichen Währungen üblich erst ab einem Betrag von 1.000 Euro. Aus der Krypto-Branche kam eine Welle der Kritik.

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Milchprodukt-Alternativen gibt es inzwischen viele am Markt. Das Startup Kern Tec mit Sitz im niederösterreichischen Herzogenburg, das mit seiner B2C-Marke Wunderkern auch direkt im Einzelhandel vertreten ist, hat dafür ein eigenes Verfahren entwickelt – brutkasten berichtete bereits mehrmals. Und die Produkte auf Marillenkern-Basis sind mittlerweile ziemlich erfolgreich. Zahlreiche Kooperationen und Listungen wurden erreicht, etwa in rund 900 Billa-Filialen. Mit einem 12-Millionen-Euro-Investment im Herbst 2023 wurde auch finanziell eine solide Basis für die Skalierung gelegt.

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Von Michael Beitl, Luca Fichtinger, Sebastian Jeschko und Fabian Wagesreither gegründet, ging Kern Tec mit seiner Technologie 2019 an den Start. Mit dieser werden Öle und Proteine aus Obstkernen gewonnen. Auch deren Schale wird verwertet – etwa zerrieben als Ersatz für Mikroplastik in der Kosmetik. Somit wird ein organisches Abfallprodukt aus der Obstverarbeitung vom Startup als Rohstoff genutzt. Und das soll im Vergleich zum Anbau von Nüssen und Mandeln, die sonst als Rohstoff für Milchprodukt-Alternativen dienen, viel Wasser und CO2 sparen. Das Unternehmen betreibt neben der eigenen B2C-Marke Wunderkern auch ein B2B-Geschäft mit zahlreichen Partnern.

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