15.09.2022

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

Die Krypto-Steuerberaterin Natalie Enzinger erklärt die Bedeutung vom Ethereum Merge und erläutert die steuerlichen Folgen.
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Natalie Enzinger spricht über den Ethereum Merge © Enzinger Steuerberatung; Dennis / AdobeStock
Natalie Enzinger spricht über den Ethereum Merge © Enzinger Steuerberatung; Dennis / AdobeStock
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Am Morgen des 15.09.2022 um 08:44 Uhr war es endlich soweit. Der langersehnte „Merge“ – der Wechsel des Konsensalgorithmus auf Proof-of-Stake bei Ethereum – wurde erfolgreich vollzogen. Die Umstellung des Konsensalgorithmus bietet für ETH-Besitzer neue Möglichkeiten, passive Einkünfte aus dem Staking von Ether zu erzielen.

Die Beacon Chain: So entstand der Merge

Der „Merge“ ist ein technisches Softwareupgrade, das den bestehenden Proof-of-Work-Konsensmechanismus von Ethereum auf einen Proof-of-Stake-Konsensalgorithmus umstellt. Die Umstellung auf den Proof-of-Stake Konsensalgorithmus erfolgte durch die Ethereum-Entwickler in zwei Schritten:

Der erste Schritt wurde bereits im Dezember 2020 erfolgreich mit dem Launch der Beacon Chain gelegt. Bei der Beacon Chain – einer separaten, vom Ethereum Mainnet unabhängigen Blockchain – konnte der neue Konsensalgorithmus Proof-of-Stake ohne Auswirkungen auf das bestehende Ethereum Mainnet ausreichend in einer Liveumgebung getestet werden. ETH-Besitzer konnten ab Dezember 2020 eine Menge von 32 ETH in einen „deposit contract“ einzahlen, um auf der Beacon Chain durch den Betrieb eines Validator-Nodes an der Blockerstellung teilzunehmen (sogenanntes „Staking“).

Auf der Beacon Chain wurden seither leere Blöcke validiert, die keine Transaktionen beinhalteten, da das Ethereum Mainnet noch nicht auf dem neuen Proof-of-Stake Konsensalgorithmus lief. Als Belohnung für die Blockerstellung erhielt man als Staker auf der Beacon Chain sogenannte „Consensus Layer Rewards“, die technisch zwar der jeweiligen Wallet-Adresse gutgeschrieben wurden, über die man aber bisher bzw. auch nach dem „Merge“  noch nicht verfügen konnte bzw. kann. Die Consensus Layer Rewards lassen sich also derzeit – auch nach dem „Merge“ – weder umtauschen noch verkaufen. Erst mit einem weiterführenden, in der Zukunft liegenden Upgrade – dem sogenannten „Shanghai Upgrade“ – sind die „Consensus Layer Rewards“ und die als „stake“ einbezahlten 32 ETH zugänglich bzw. veräußerbar. 

Merge: Der zweite Schritt

Mit dem heutigen „Merge“ wurde nun in einem zweiten Schritt die Consensus Layer der Beacon Chain technisch mit dem bestehenden Ethereum Mainnet zusammengeführt. Um weiterhin als Staker tätig zu sein, muss neben der technische Umstellungen der Client-Software auch eine eigene Wallet-Adresse für den Empfang der verdientenTransaktionsgebühren (sogenannte „Execution Layer Rewards“) angegeben werden. Im Unterschied zu den oben angeführten „Consensus Layer Rewards“ kann über die „Execution Layer Rewards“ bereits nach dem Merge verfügt werden, das heißt diese können ab sofort umgetauscht oder verkauft werden. 

Solo home staking, Staking as a service, Liquid pool Staking

In der Praxis kann das ETH-Staking in unterschiedlichsten Arten (bspw. Solo home staking, Staking as a service, Liquid pool Staking, etc.) ausgestaltet sein. Jede dieser Staking-Arten ist anhand des konkreten Einzelfalles zu würdigen, da unterschiedliche steuerliche Konsequenzen damit verbunden sein können. In der Folge wird anhand des „Solo home Staking“ erörtert, wie Rewards aus dem Staking ertragsteuerlich auf Basis der neuen geltenden Rechtslage einzuordnen sind und wann eine Besteuerung zu erfolgen hat. 

Beim „Solo home staking“ wird mit eigener Soft- und Hardware ein Validator-Node betrieben, um Transaktionen zu validieren und Blöcke zu erstellen. Dazu werden mindestens 32 Ether als „stake“ und ein gewisses technisches Know-How benötigt. Als Belohnung erhält der „Solo home Staker“ bei erfolgreicher Blockerstellung nach dem „Merge“ einerseits die „Consensus Layer Rewards“ und anderseits die „Execution Layer Rewards“, wobei die „Consensus Layer Rewards“ mangels Verfügungsmacht bis auf weiteres steuerlich noch nicht als zugeflossen gelten.

Über die „Execution Layer Rewards“ kann zwar bereits verfügt werden, jedoch ist zu untersuchen, ob der Ausnahmetatbestand des § 27b Abs 2 Satz 2 1.TS EStG („Staking“) zur Anwendung gelangen kann und somit die Besteuerung erst später mit dem Wechsel der Rewards in Euro (bzw anderes gesetzliches Zahlungsmittel)oder andere Wirtschaftsgüter (außer Kryptowährungen) oder Leistungen stattfindet. Entscheidend ist, ob das ETH-Staking als sofort steuerpflichtige Leistung zur Transaktionsverarbeitung „durch einen technischen Prozess“ (wie z.B. beim Mining) oder als nicht-steuerbare Leistung zur Transaktionsverarbeitung durch den „vorwiegenden Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen“ gesehen wird.

„Besonders jene Einkünfte sollen erfasst werden, die zur Blockerstellung erzielt werden“

Laut § 27b Abs 2 Z 2 EStG gehört zu den laufenden Einkünften aus Kryptowährungen der Erwerb von Kryptowährungen durch einen technischen Prozess, bei dem Leistungen zur Transaktionsverarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Nach den Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz sollen besonders jene Einkünfte erfasst werden, die für die Blockerstellung erzielt werden. Welcher Konsensalgorithmus genutzt wird, soll unerheblich sein. Meines Erachtens muss der verwendete Konsensalgorithmus zumindest mit Proof-of-Work vergleichbar sein, zumal der vorwiegende Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen unter den Ausnahmetatbestand des § 27b Abs 2 Satz 2 1.TS EStG („Staking“) fällt. Keine laufenden Einkünfte aus Kryptowährungen liegen nach dieser Bestimmung nämlich vor, wenn die Leistung zur Transaktionsverarbeitung vorwiegend im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen besteht. 

Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist das Wort „vorwiegend“ mit „überwiegend“ (also mehr als 50%) gleichzusetzen. Die Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz gehen nicht darauf ein, wie vorzugehen ist, wenn neben dem Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen auch weitere untergeordnete „Leistungen“ (z.B. das Betreiben einer Node) erbracht werden. 

Meines Erachtens ist der Kern der Leistung beim Solo home Staking der Einsatz der 32 ETH als „stake“ und somit die wesentliche Grundlage. Der Nutzung eigener Soft- und Hardware bzw. das Vorhandensein eines gewissen technischen Know-Hows kommt eine untergeordnete Bedeutung zu, weshalb die Rewards (Consensus als auch Execution Layer Rewards) unter den Staking-Tatbestand subsumierbar sein sollten. Zum Zeitpunkt des Erhalts der Rewards besteht demzufolge keine Steuerpflicht. Erst wenn die aus dem Staking stammenden Ether in ein gesetzliches Zahlungsmittel oder in andere Wirtschaftsgüter (außer Kryptowährungen) oder Leistungen getauscht werden, liegt ein steuerbarer Vorgang vor, der mit dem Sondersteuersatz von 27,5% zu besteuern ist.

Von Seiten des Finanz-Ministeriums (BMF) gibt es derzeit noch keine Aussagen zum Ethereum Staking. Es bleibt abzuwarten, wie das BMF die Regelungen des § 27b EStG hinsichtlich des Ethereum Staking auslegen wird. 

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(c) Standortagentur Tirol

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Beim Business Angel Summit 2026 im Rasmushof Hotel Kitzbühel trafen am 9. und 10. Juli nationale und internationale Investor:innen auf zwölf ausgewählte österreichische Startups. Das von der Standortagentur Tirol und Austria Wirtschaftsservice (aws) organisierte Event ist die größte Veranstaltung dieser Art in Westösterreich und brachte heuer bereits zum zwölften Mal Kapital, Know-how und Gründungsgeist zusammen.

(V.l): Bernhard Sagmeister (aws), Alexander Pekarsky und Elisabeth Brunner (Thyra Imaging), Doris Müller und Bernhard Müller (Startup M-Chem) und Lisa Spöck (Standortagentur Tirol) beim 12. Business Angel Summit in Kitzbühel | (c)  Standortagentur Tirol

Der inhaltliche Bogen des Programms: Mit schönen Bergen allein wird sich der Wohlstand dieses Landes künftig nicht halten lassen, es braucht Innovation. Und dafür braucht es jene Spezies, die sich einmal im Jahr in Kitzbühel trifft: Business Angels, die dort investieren, wo Banken abwinken und Fonds noch nicht hinschauen, nämlich in der frühesten, riskantesten Phase eines Startups.

Boris Nemsic über den Wirtschaftsstandort

Den Auftakt machte die Standortfrage. Ob Europa den Anschluss verloren habe, ob wir, wie es ein Moderator zitierte, schlicht „fucked“ seien? Ex-Telekom-Austria-Chef Boris Nemsic, der Europas Mobilfunkindustrie einst an der Weltspitze erlebte, antwortete: „Wir sind frei, wir sind reich, wir sind eigentlich sehr erfolgreich.“ Die entscheidende Frage laute: „Was machen wir daraus?“ Als Hauptproblem benannte er die Regulierung und das Tempo: Die EU stocke ihre Technologie-Budgets erst ab 2028 auf, während relevante KI-Modelle im Abstand weniger Monate erscheinen. Sein Fazit: „No, we are not fucked yet, weil das ist das Vorspiel.“

Ex-Telekom-Austria-Chef Boris Nemsic | (c) Standortagentur Tirol

„Beware the AI Wash“: Platz warnt vor der Blase

Tricentis-Co-Founder Wolfgang Platz widmete seine Keynote dem „KI-Tsunami aus Investorensicht“, von Deep Blue über AlphaFold bis zur Gegenwart. Seine Botschaft: Bei Startups, die sich als AI-Companies verkaufen, sei rund ein Drittel „nur Marketing, nur Schmäh“, nur sieben Prozent hätten ein echtes KI-Produkt. Auch auf Unternehmensseite sei die Bilanz ernüchternd. Laut einer MIT-Untersuchung holen nur fünf Prozent der Firmen, die massiv in KI investieren, tatsächlich etwas heraus. Sein Appell an die Angels: „Beware the AI Wash.“

Tricentis-Co-Founder Wolfgang Platz | (c) Standortagentur Tirol

Platz beschrieb zudem einen aus seiner Sicht überhitzten Markt, in dem sich das KI-Ökosystem gegenseitig finanziere und Bewertungen von den Umsätzen entkoppelt seien, samt persönlicher Konsequenz: Für 2027, wenn große Tech-Börsengänge ihre Sperrfristen verlieren, rechnet er mit Abverkaufswellen.

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Die zwölf ausgewählten Startups deckten eine Bandbreite von GreenTech bis MedTech ab. Darunter Serwas: Das Startup entwickelte ein System, das Serverleistung bereitstellt und die dadurch entstandene Abwärme zum Heizen von Gebäuden nutzt. Eine Pilotanlage ist seit Frühjahr 2026 im Amraser Schwimmbad in Innsbruck installiert und soll durch die Wärmerückgewinnung sieben Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.

Beim Business Angel Summit 2026 trafen am 9. und 10. Juli nationale und internationale Investor:innen auf zwölf ausgewählte österreichische Startups | (c) Standortagentur Tirol

Außerdem mit dabei ist in diesem Jahr das österreichische Spin-off Thyra Imaging, das mit Unterstützung einer aws Preseed-Förderung und der MedUni Wien eine Methode zur frühen Detektion von Neuroinflammation über das Auge entwickelt hat. „Die Netzhaut ist ein direktes Fenster ins Gehirn – das ist die Grundlage unserer Technologie. Wir können Zellen und Mikrostrukturen sichtbar machen, die mit herkömmlicher Bildgebung unsichtbar bleiben. Unser Ziel ist es, neurologische Erkrankungen wie Alzheimer früher zu erkennen – nicht-invasiv und in wenigen Sekunden“, erklärt Mitgründerin Elisabeth Brunner.


Disclaimer: brutkasten war beim Business Angel Summit 2026 in Kitzbühel vor Ort. Die Übernachtungskosten wurden zum Teil von der Austria Wirtschaftsservice (aws) getragen.

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