15.09.2022

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

Die Krypto-Steuerberaterin Natalie Enzinger erklärt die Bedeutung vom Ethereum Merge und erläutert die steuerlichen Folgen.
/artikel/ethereum-merge-das-muss-man-steuerlich-beachten
Natalie Enzinger spricht über den Ethereum Merge © Enzinger Steuerberatung; Dennis / AdobeStock
Natalie Enzinger spricht über den Ethereum Merge © Enzinger Steuerberatung; Dennis / AdobeStock
kommentar

Am Morgen des 15.09.2022 um 08:44 Uhr war es endlich soweit. Der langersehnte „Merge“ – der Wechsel des Konsensalgorithmus auf Proof-of-Stake bei Ethereum – wurde erfolgreich vollzogen. Die Umstellung des Konsensalgorithmus bietet für ETH-Besitzer neue Möglichkeiten, passive Einkünfte aus dem Staking von Ether zu erzielen.

Die Beacon Chain: So entstand der Merge

Der „Merge“ ist ein technisches Softwareupgrade, das den bestehenden Proof-of-Work-Konsensmechanismus von Ethereum auf einen Proof-of-Stake-Konsensalgorithmus umstellt. Die Umstellung auf den Proof-of-Stake Konsensalgorithmus erfolgte durch die Ethereum-Entwickler in zwei Schritten:

Der erste Schritt wurde bereits im Dezember 2020 erfolgreich mit dem Launch der Beacon Chain gelegt. Bei der Beacon Chain – einer separaten, vom Ethereum Mainnet unabhängigen Blockchain – konnte der neue Konsensalgorithmus Proof-of-Stake ohne Auswirkungen auf das bestehende Ethereum Mainnet ausreichend in einer Liveumgebung getestet werden. ETH-Besitzer konnten ab Dezember 2020 eine Menge von 32 ETH in einen „deposit contract“ einzahlen, um auf der Beacon Chain durch den Betrieb eines Validator-Nodes an der Blockerstellung teilzunehmen (sogenanntes „Staking“).

Auf der Beacon Chain wurden seither leere Blöcke validiert, die keine Transaktionen beinhalteten, da das Ethereum Mainnet noch nicht auf dem neuen Proof-of-Stake Konsensalgorithmus lief. Als Belohnung für die Blockerstellung erhielt man als Staker auf der Beacon Chain sogenannte „Consensus Layer Rewards“, die technisch zwar der jeweiligen Wallet-Adresse gutgeschrieben wurden, über die man aber bisher bzw. auch nach dem „Merge“  noch nicht verfügen konnte bzw. kann. Die Consensus Layer Rewards lassen sich also derzeit – auch nach dem „Merge“ – weder umtauschen noch verkaufen. Erst mit einem weiterführenden, in der Zukunft liegenden Upgrade – dem sogenannten „Shanghai Upgrade“ – sind die „Consensus Layer Rewards“ und die als „stake“ einbezahlten 32 ETH zugänglich bzw. veräußerbar. 

Merge: Der zweite Schritt

Mit dem heutigen „Merge“ wurde nun in einem zweiten Schritt die Consensus Layer der Beacon Chain technisch mit dem bestehenden Ethereum Mainnet zusammengeführt. Um weiterhin als Staker tätig zu sein, muss neben der technische Umstellungen der Client-Software auch eine eigene Wallet-Adresse für den Empfang der verdientenTransaktionsgebühren (sogenannte „Execution Layer Rewards“) angegeben werden. Im Unterschied zu den oben angeführten „Consensus Layer Rewards“ kann über die „Execution Layer Rewards“ bereits nach dem Merge verfügt werden, das heißt diese können ab sofort umgetauscht oder verkauft werden. 

Solo home staking, Staking as a service, Liquid pool Staking

In der Praxis kann das ETH-Staking in unterschiedlichsten Arten (bspw. Solo home staking, Staking as a service, Liquid pool Staking, etc.) ausgestaltet sein. Jede dieser Staking-Arten ist anhand des konkreten Einzelfalles zu würdigen, da unterschiedliche steuerliche Konsequenzen damit verbunden sein können. In der Folge wird anhand des „Solo home Staking“ erörtert, wie Rewards aus dem Staking ertragsteuerlich auf Basis der neuen geltenden Rechtslage einzuordnen sind und wann eine Besteuerung zu erfolgen hat. 

Beim „Solo home staking“ wird mit eigener Soft- und Hardware ein Validator-Node betrieben, um Transaktionen zu validieren und Blöcke zu erstellen. Dazu werden mindestens 32 Ether als „stake“ und ein gewisses technisches Know-How benötigt. Als Belohnung erhält der „Solo home Staker“ bei erfolgreicher Blockerstellung nach dem „Merge“ einerseits die „Consensus Layer Rewards“ und anderseits die „Execution Layer Rewards“, wobei die „Consensus Layer Rewards“ mangels Verfügungsmacht bis auf weiteres steuerlich noch nicht als zugeflossen gelten.

Über die „Execution Layer Rewards“ kann zwar bereits verfügt werden, jedoch ist zu untersuchen, ob der Ausnahmetatbestand des § 27b Abs 2 Satz 2 1.TS EStG („Staking“) zur Anwendung gelangen kann und somit die Besteuerung erst später mit dem Wechsel der Rewards in Euro (bzw anderes gesetzliches Zahlungsmittel)oder andere Wirtschaftsgüter (außer Kryptowährungen) oder Leistungen stattfindet. Entscheidend ist, ob das ETH-Staking als sofort steuerpflichtige Leistung zur Transaktionsverarbeitung „durch einen technischen Prozess“ (wie z.B. beim Mining) oder als nicht-steuerbare Leistung zur Transaktionsverarbeitung durch den „vorwiegenden Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen“ gesehen wird.

„Besonders jene Einkünfte sollen erfasst werden, die zur Blockerstellung erzielt werden“

Laut § 27b Abs 2 Z 2 EStG gehört zu den laufenden Einkünften aus Kryptowährungen der Erwerb von Kryptowährungen durch einen technischen Prozess, bei dem Leistungen zur Transaktionsverarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Nach den Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz sollen besonders jene Einkünfte erfasst werden, die für die Blockerstellung erzielt werden. Welcher Konsensalgorithmus genutzt wird, soll unerheblich sein. Meines Erachtens muss der verwendete Konsensalgorithmus zumindest mit Proof-of-Work vergleichbar sein, zumal der vorwiegende Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen unter den Ausnahmetatbestand des § 27b Abs 2 Satz 2 1.TS EStG („Staking“) fällt. Keine laufenden Einkünfte aus Kryptowährungen liegen nach dieser Bestimmung nämlich vor, wenn die Leistung zur Transaktionsverarbeitung vorwiegend im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen besteht. 

Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist das Wort „vorwiegend“ mit „überwiegend“ (also mehr als 50%) gleichzusetzen. Die Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz gehen nicht darauf ein, wie vorzugehen ist, wenn neben dem Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen auch weitere untergeordnete „Leistungen“ (z.B. das Betreiben einer Node) erbracht werden. 

Meines Erachtens ist der Kern der Leistung beim Solo home Staking der Einsatz der 32 ETH als „stake“ und somit die wesentliche Grundlage. Der Nutzung eigener Soft- und Hardware bzw. das Vorhandensein eines gewissen technischen Know-Hows kommt eine untergeordnete Bedeutung zu, weshalb die Rewards (Consensus als auch Execution Layer Rewards) unter den Staking-Tatbestand subsumierbar sein sollten. Zum Zeitpunkt des Erhalts der Rewards besteht demzufolge keine Steuerpflicht. Erst wenn die aus dem Staking stammenden Ether in ein gesetzliches Zahlungsmittel oder in andere Wirtschaftsgüter (außer Kryptowährungen) oder Leistungen getauscht werden, liegt ein steuerbarer Vorgang vor, der mit dem Sondersteuersatz von 27,5% zu besteuern ist.

Von Seiten des Finanz-Ministeriums (BMF) gibt es derzeit noch keine Aussagen zum Ethereum Staking. Es bleibt abzuwarten, wie das BMF die Regelungen des § 27b EStG hinsichtlich des Ethereum Staking auslegen wird. 

Deine ungelesenen Artikel:
24.07.2026

Deutschland beschließt neue Startup- und Scaleup-Strategie – das sind die Eckpunkte

Die deutsche Bundesregierung hat eine neue Startup- und Scaleup-Strategie mit 152 Einzelmaßnahmen beschlossen. Neben neuen Finanzierungsmodellen für die Wachstumsphase und dem Abbau bürokratischer Hürden setzt das Papier einen in der Gründerszene diskutierten Akzent auf den Rüstungssektor.
/artikel/deutschland-beschliesst-neue-startup-und-scaleup-strategie-das-sind-die-eckpunkte
24.07.2026

Deutschland beschließt neue Startup- und Scaleup-Strategie – das sind die Eckpunkte

Die deutsche Bundesregierung hat eine neue Startup- und Scaleup-Strategie mit 152 Einzelmaßnahmen beschlossen. Neben neuen Finanzierungsmodellen für die Wachstumsphase und dem Abbau bürokratischer Hürden setzt das Papier einen in der Gründerszene diskutierten Akzent auf den Rüstungssektor.
/artikel/deutschland-beschliesst-neue-startup-und-scaleup-strategie-das-sind-die-eckpunkte
Die deutsche Wirtschaftsministerin Katherina Reiche | (c) Grunpfnul vie Wikimedia Commons
Die deutsche Wirtschaftsministerin Katherina Reiche | (c) Grunpfnul vie Wikimedia Commons

„Mit der Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung legen wir das Fundament für die nächste Generation deutscher Weltmarktführer“, erklärt die deutsche Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, anlässlich des Beschlusses der Strategie im Bundeskabinett. Mit der Strategie will die deutsche Politik auf „geopolitische Verschiebungen, die digitale und grüne Transformation sowie der rasante Fortschritt in Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz“ reagieren, wie es im Papier heißt. Dieses versteht sich als eine politische Arbeitsagenda, die insgesamt 152 Einzelmaßnahmen in acht verschiedenen Handlungsfeldern bündelt. Das erklärte Ziel der deutschen Bundesregierung ist es, die Rahmenbedingungen entlang des gesamten Lebenszyklus innovativer Unternehmen zu verbessern – von der ersten Idee bis zur internationalen Expansion. Die Maßnahmen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass Budget für sie vorhanden ist.

Zuletzt starke Gründungsdynamik

Das deutsche Startup-Ökosystem konnte trotz eines herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds zuletzt eine beachtliche Gründungsdynamik aufweisen. Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die Bundesrepublik mit 3.053 Startup-Gründungen einen historischen Rekordwert, was einem Zuwachs von 52 Prozent im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2025 entspricht. Getrieben wurde dieser Aufschwung insbesondere durch den anhaltenden Boom im Bereich der Künstlichen Intelligenz, auf den allein über 1.000 Neugründungen entfielen. Die nackten Rekordzahlen täuschen jedoch darüber hinweg, dass es dem deutschen Markt nach wie vor nicht ausreichend gelingt, erfolgreiche junge Firmen in die kapitalintensive Wachstums- und Skalierungsphase zu überführen. Mit rund 90 Euro Wagniskapitalinvestitionen pro Kopf im Jahr 2025 liegt die Investitionsaktivität in Deutschland signifikant hinter den führenden Märkten in den USA und Großbritannien zurück.

Risikokapital und das Hebeln privater Milliarden

Um das Abwandern vielversprechender Innovationen und den Ausverkauf ins Ausland zu verhindern, setzt die neue Strategie vor allem bei der Mobilisierung von privatem und institutionellem Kapital an. Ein zentrales Vorhaben ist die Fortführung und Weiterentwicklung der sogenannten WIN-Initiative. Laut dem Strategiepapier soll damit darauf hingearbeitet werden, die Zusagen privater Investoren für Investitionen in Wagniskapital und das Startup-Ökosystem auf 25 Milliarden Euro mehr als zu verdoppeln. Flankiert wird diese Absicht durch die nationale Umsetzung der überarbeiteten europäischen Solvency-II-Richtlinie, die es Versicherungsgesellschaften erleichtert, Kapitalanlagen als langfristige Aktieninvestitionen einzustufen. Dadurch sinken die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für solche Risikokapitalinvestitionen drastisch von 49 auf 22 Prozent. Ergänzend ist die Bereitstellung von Bundesmitteln für eine Nachfolgegeneration des größten europäischen Dachfonds, den „Wachstumsfonds II“, über die KfW Capital geplant.

Neuer Fokus auf DefenceTech und Sicherheit

Zu den markantesten und zugleich politisch sensibelsten Neuerungen der Regierungsstrategie gehört die erstmalige, systematische Berücksichtigung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es von Ministerin Reiche, das Konzept verfolge das Ziel, das „Gründen zu erleichtern, das Wachstum zu beschleunigen und Innovation in Deutschland zu halten“. Für Startups aus dem Rüstungssektor wird im Rahmen des verbleibenden „Deutschlandfonds“ ein spezielles Direktbeteiligungsvehikel des Bundes geschaffen. Damit beabsichtigt die Bundesregierung, sich künftig erstmals direkt an jungen Unternehmen zu beteiligen, die Waffen herstellen, um deren Kapitalzugang zu sichern.

Neben der Rüstungsförderung adressiert die Strategie auch administrative Hürden, die im internationalen Vergleich als Standortnachteil gelten. Über das Hebelprojekt „Schneller Gründen“ soll bis Ende 2026 der Entwurf für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz ausgearbeitet werden, um Anmeldeverfahren und die Vergabe von Steuernummern digital zu vereinheitlichen. Zudem unterstützt die deutsche Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für die EU Inc., die als europäisch vereinheitlichte Rechtsform für grenzüberschreitend tätige Startups etabliert werden soll.

Kritik von mehreren Seiten

Trotz des breiten Maßnahmenpakets regt sich im deutschen Ökosystem und in den Verbänden auch Kritik an der strategischen Ausrichtung der Bundesregierung. Vor allem der starke Rüstungsfokus bei gleichzeitiger Vernachlässigung gesellschaftlicher Aspekte steht im Zentrum der Debatte. So wird etwa vom Bundesverband für Social Entrepreneurship in Deutschland (SEND e.V.) kritisiert, dass „soziale Gründungsvorhaben“ in der neuen Fassung überhaupt keine Rolle mehr spielen. Auch der Verband der Business Angels äußert Unmut und bezeichnet die fast ausschließliche Fokussierung auf Venture-Kapital als Finanzierungsinstrument als eine Maßnahme „an den Gründungsrealitäten vorbei“, da erfahrene private Geldgeber für die Nachhaltigkeit von Gründungen entscheidender seien.

Fachkommentare aus den Bereichen Bioökonomie und Nachhaltigkeit warnen zudem vor einem „Klumpenrisiko“ durch den engen Fokus auf Verteidigungstechnologien. Aus der Gründerszene selbst wird bemängelt, dass das ehemals politisch stark beworbene Vorreiterprojekt einer „Gründung in 24 Stunden“ sowie Erleichterungen für das „Gründen aus dem Beruf“ im finalen Papier nicht mehr auftauchen. Zudem weisen Industrievertreter darauf hin, dass zentrale Herausforderungen für innovationsintensive Branchen über die reine Startup-Finanzierung hinausgehen; es fehle an Impulsen für spätere Finanzierungsrunden, an regulatorischer Beschleunigung sowie am Ausbau industrieller Produktionskapazitäten. Ob die Strategie die Erwartungen der Praxis erfüllen kann, wird von Branchenbeobachtern auch aufgrund des Zeithorizonts bezweifelt: Dass mit der Umsetzung der Maßnahmen lediglich „noch in dieser Legislaturperiode begonnen“ werden soll, lasse kein hohes Tempo vermuten.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten