08.04.2021

ForThem Solutions: NÖ Startup entwickelt essbare Strohhalme aus Kakaofaser

Die beiden Studierenden der FH Wiener Neustadt Bojan Eric und Burak Kongo gründen aktuell das Startup "ForThem Solutions", das essbare Strohhalme und Besteck entwickelt. Die Gründer wollen damit Plastik den Kampf ansagen.
/artikel/essbare-strohhalme-from-them-solutions
ForThemSolutions
Die beiden FHWN-Studenten Bojan Eric (links) und Burak Kongo (rechts) sagen Plastik den Kampf an und wollen mit essbaren Strohhalmen und Besteck durchstarten | (c) ForThemSolutions

Die 2019 beschlossene EU-Einwegplastik-Richtlinie soll zur Verringerung von Plastikmüll beitragen. Konkret ist in der gesamten EU ab Juli 2021 der Verkauf von Einwegplastik-Produkten verboten. Dazu zählen unter anderem Plastikstrohhalme, Kunststoffbesteck aber auch Plastik-Wattestäbchen.

Dementsprechend wächst aktuell der Markt an Alternativen, die ohne Plastik auskommen. Bei Strohhalmen wird in der Regel auf Pappe gesetzt, das zwar deutlich umweltschonender ist, aber dennoch eine Menge an Ressourcen verbraucht.

Essbare Strohhalme aus Kakaofaser

Die beiden Studierenden Bojan Eric und Burak Kongo der FH Wiener Neustadt haben sich genau diesem Problem angenommen und wollen mit einem neuen Startup „ForThem Solutions“, das sich gerade in der Vorgründungsphase befindet, eine ressourcenschonende Alternative auf den Markt bringen, die aus Kakaofasern besteht und essbar ist.

„Uns hat es geärgert, dass man Strohhalme nach nur einer Verwendung wieder wegwirft. Wenn man sich überlegt, wie viele Strohhalme Tag für Tag im Müll landen, kann man sich auch den Berg an Abfall vorstellen, der dadurch produziert wird. So entstand die Idee, essbare Strohhalme zu entwickeln und daraus dann ForThem Solutions“, erzählt Kongo über die Anfänge.

Unternehmensgründung über StartUP Center

Mit Hilfe des StartUp Centers der FH Wiener Neustadt soll aus dem Projekt „ForThem Solutions“ nun ein Unternehmen gegründet werden. Die Intention der beiden Gründer ist es, nicht nur durch den essbaren Strohhalm aus Kakaofaser ein umweltfreundliches Substitut zu herkömmlichen Plastikstrohhalmen darzustellen – vielmehr soll der essbare Strohhalm der neue Standard im Alltag von Coffee-to-go, Festivals oder Kinderparties werden. Dementsprechend soll die Produktion künftig weiter skaliert werden.

Damit dies gelingt, versuchen die beiden Gründer eine möglichst große Zielgruppe anzusprechen. Diese umfasst auch Personen mit Allergenen. Da der Strohhalm ausnahmslos mit natürlichen und abbaubaren Rohstoffen produziert wird und somit keinerlei Allergene enthält, soll er laut den Gründern für jede Person geeignet sein. Zudem ist der essbare Strohhalm vegan, diabetikerfreundlich und auch für Personen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet.

Sofern der Strohhalm nicht verzehrt wird, kann das Produkt unbedenklich entsorgt werden, da die biologische Zusammensetzung eine ganz natürliche Kompostierung bewirkt.

Erweiterung der Produkt-Palette

Künftig könnte die Produkt-Palette noch erweitert werden. „Der essbare Strohhalm ist erst der Anfang. Sollten wir damit Erfolg haben, werden wir die Produktpalette erweitern. In Planung sind dabei essbares Besteck, Teller oder auch To-go-Becher“, so Kongo über weitere Anwendungsbereiche.

Pünktlich zu Beginn der Freiluftsaison Anfang Juni soll es die Strohhalme aus Kakaofaser im Handel zu kaufen geben. Die letzten Qualitätschecks hat das Produkt laut den Gründern bereits bestanden.


Deine ungelesenen Artikel:
12.08.2026

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
/artikel/eu-verpackungsverordnung-gilt-was-jetzt-auf-unternehmen-zukommt
12.08.2026

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
/artikel/eu-verpackungsverordnung-gilt-was-jetzt-auf-unternehmen-zukommt
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

ForThem Solutions: NÖ Startup entwickelt essbare Strohhalme aus Kakaofaser

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

ForThem Solutions: NÖ Startup entwickelt essbare Strohhalme aus Kakaofaser

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

ForThem Solutions: NÖ Startup entwickelt essbare Strohhalme aus Kakaofaser

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

ForThem Solutions: NÖ Startup entwickelt essbare Strohhalme aus Kakaofaser

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

ForThem Solutions: NÖ Startup entwickelt essbare Strohhalme aus Kakaofaser

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

ForThem Solutions: NÖ Startup entwickelt essbare Strohhalme aus Kakaofaser

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

ForThem Solutions: NÖ Startup entwickelt essbare Strohhalme aus Kakaofaser

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

ForThem Solutions: NÖ Startup entwickelt essbare Strohhalme aus Kakaofaser

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

ForThem Solutions: NÖ Startup entwickelt essbare Strohhalme aus Kakaofaser