08.04.2021

ForThem Solutions: NÖ Startup entwickelt essbare Strohhalme aus Kakaofaser

Die beiden Studierenden der FH Wiener Neustadt Bojan Eric und Burak Kongo gründen aktuell das Startup "ForThem Solutions", das essbare Strohhalme und Besteck entwickelt. Die Gründer wollen damit Plastik den Kampf ansagen.
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ForThemSolutions
Die beiden FHWN-Studenten Bojan Eric (links) und Burak Kongo (rechts) sagen Plastik den Kampf an und wollen mit essbaren Strohhalmen und Besteck durchstarten | (c) ForThemSolutions

Die 2019 beschlossene EU-Einwegplastik-Richtlinie soll zur Verringerung von Plastikmüll beitragen. Konkret ist in der gesamten EU ab Juli 2021 der Verkauf von Einwegplastik-Produkten verboten. Dazu zählen unter anderem Plastikstrohhalme, Kunststoffbesteck aber auch Plastik-Wattestäbchen.

Dementsprechend wächst aktuell der Markt an Alternativen, die ohne Plastik auskommen. Bei Strohhalmen wird in der Regel auf Pappe gesetzt, das zwar deutlich umweltschonender ist, aber dennoch eine Menge an Ressourcen verbraucht.

Essbare Strohhalme aus Kakaofaser

Die beiden Studierenden Bojan Eric und Burak Kongo der FH Wiener Neustadt haben sich genau diesem Problem angenommen und wollen mit einem neuen Startup „ForThem Solutions“, das sich gerade in der Vorgründungsphase befindet, eine ressourcenschonende Alternative auf den Markt bringen, die aus Kakaofasern besteht und essbar ist.

„Uns hat es geärgert, dass man Strohhalme nach nur einer Verwendung wieder wegwirft. Wenn man sich überlegt, wie viele Strohhalme Tag für Tag im Müll landen, kann man sich auch den Berg an Abfall vorstellen, der dadurch produziert wird. So entstand die Idee, essbare Strohhalme zu entwickeln und daraus dann ForThem Solutions“, erzählt Kongo über die Anfänge.

Unternehmensgründung über StartUP Center

Mit Hilfe des StartUp Centers der FH Wiener Neustadt soll aus dem Projekt „ForThem Solutions“ nun ein Unternehmen gegründet werden. Die Intention der beiden Gründer ist es, nicht nur durch den essbaren Strohhalm aus Kakaofaser ein umweltfreundliches Substitut zu herkömmlichen Plastikstrohhalmen darzustellen – vielmehr soll der essbare Strohhalm der neue Standard im Alltag von Coffee-to-go, Festivals oder Kinderparties werden. Dementsprechend soll die Produktion künftig weiter skaliert werden.

Damit dies gelingt, versuchen die beiden Gründer eine möglichst große Zielgruppe anzusprechen. Diese umfasst auch Personen mit Allergenen. Da der Strohhalm ausnahmslos mit natürlichen und abbaubaren Rohstoffen produziert wird und somit keinerlei Allergene enthält, soll er laut den Gründern für jede Person geeignet sein. Zudem ist der essbare Strohhalm vegan, diabetikerfreundlich und auch für Personen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet.

Sofern der Strohhalm nicht verzehrt wird, kann das Produkt unbedenklich entsorgt werden, da die biologische Zusammensetzung eine ganz natürliche Kompostierung bewirkt.

Erweiterung der Produkt-Palette

Künftig könnte die Produkt-Palette noch erweitert werden. „Der essbare Strohhalm ist erst der Anfang. Sollten wir damit Erfolg haben, werden wir die Produktpalette erweitern. In Planung sind dabei essbares Besteck, Teller oder auch To-go-Becher“, so Kongo über weitere Anwendungsbereiche.

Pünktlich zu Beginn der Freiluftsaison Anfang Juni soll es die Strohhalme aus Kakaofaser im Handel zu kaufen geben. Die letzten Qualitätschecks hat das Produkt laut den Gründern bereits bestanden.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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