27.05.2024
ZAHLEN

eSquirrel: „Früher 5 neue Lehrer:innen aus Deutschland pro Monat, jetzt 250“

Das Wiener EdTech-Startup eSquirrel gab einige ausgewählte Zahlen zur Geschäftsentwicklung aus. Demnach gab es in einigen Bereichen eine starke Steigerung.
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eSquirrel-Gründer Michael Maurer (l.) bei der Verleihung des Gütesiegels Lern-Apps | (c) Innovation Salzburg/Benedikt Schemmer
eSquirrel-Gründer Michael Maurer (l.) bei der Verleihung des Gütesiegels Lern-Apps | (c) Innovation Salzburg/Benedikt Schemmer

Seit sich Smartphones etabliert haben, sind sie auch Gegenstand von Diskussionen an Schulen. Häufig werden sie als Störfaktor wahrgenommen, der den Unterricht behindert. Das Wiener EdTech-Startup eSquirrel trat schon 2018 mit der Idee an, das Smartphone sinnvoll für den Unterricht zu nutzen. Die App vermittelt Lerninhalte spielerisch und orientiert sich dabei an den genutzten Schulbüchern. Zielgruppe sind Lehrer:innen, die die App ergänzend zu ihrem Unterricht einsetzen können.

„Gütesiegel Lern-Apps“ des Ministeriums für 12 eSquirrel-Kurse

Damit holte sich eSquirrel im Laufe der Zeit zahlreiche Preise und Zertifikate, darunter das „Gütesiegel Lern-Apps“ des Bildungsministeriums, mit dem mittlerweile zwölf Kurse des Wiener Startups zertifiziert sind. Zudem konnte sich das Unternehmen 2022 ein Millioneninvestment holen, wie brutkasten berichtete.

Die damals kommunizierten Pläne zum globalen Rollout – auch nach Asien und Amerika – sind dem Vernehmen nach noch nicht umgesetzt. Im deutschsprachigen Raum läuft es für eSquirrel aber gut. Nun veröffentlichte das Unternehmen, das auch Teil des A1 Startup Campus ist, einige ausgewählte Angaben und Zahlen zum Vorjahr.

90 Prozent Umsatzsteigerung, 40 Prozent mehr monatlich aktive Lehrer:innen

So habe man nicht nur in den Mittelschulen und AHS eine starke Steigerung verzeichnet, sondern auch in berufsbildenden höheren Schulen, Allgemeinen Sonderschulen, im Polytechnischen Lehrgang sowie in Berufsschulen. Konkret lag der Umsatz im ersten Quartal dieses Jahrs 90 Prozent über dem Vorjahrswert, sagt eSquirrel-COO Daniela Roitner auf Nachfrage von brutkasten. Gleichzeitig habe man die Kosten halbiert. Die Anzahl der monatlich aktiven Lehrer:innen sei in dem Zeitraum um 40 Prozent gewachsen.

Zwei neue Kurse pro Monat

„Erfreulicherweise verzeichnen wir auch einen Zuwachs an neuen Lehrkräften und Schüler:innen aus den Nachbarländern Deutschland, Schweiz, Italien, Liechtenstein, u.v.m.“, heißt es von eSquirrel weiter. Für Deutschland nennt COO Roitner auf Rückfrage eine konkrete Zahl: „Früher hatten wir fünf neue Lehrer:innen aus Deutschland pro Monat, jetzt sind es 250, Dank einer Kooperation mit einer deutschen Weiterbildungsplattform für Lehrer:innen“. Zudem konnte man das Angebot zuletzt stark vergrößern. „Durchschnittlich veröffentlichen wir zwei neue Kursen pro Monat. Insgesamt haben wir nun 276 verfügbare Kurse“, so Roitner.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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