30.10.2017

eSports: Eine Chance für österreichische Startups?

A1, Media Markt, Red Bull, Allianz und viele mehr werden 2017 erstmals in Österreich mit dem Thema "eSports" – elektronischer Sport – in einem Atemzug genannt. Der am schnellsten wachsende Sport der Welt eröffnet endlich auch hierzulande neue Möglichkeiten für zukunftsinteressierte Personen und Unternehmen.
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(c) Philipp Schuster: Gamer bei der langen Nacht der Game City

Das größte eSports-Turnier der Welt, „The International“, schüttet 2017 beim Finale 25 Millionen US-Dollar an die Gewinner aus. Schon seit Jahren ist der elektronische Sport am Computer zu einem Phänomen geworden. Rund ein Dutzend Games werden auf großen Bühnen vor Millionen von Zuschauern und mit mittlerweile auch stark wachsenden Preisgeldern gespielt. Nicht von Hobbyisten, sondern von jungen Menschen, die sich dem Thema verschrieben haben. Sie sind Sportler – eSportler – und verdienen mit dem professionellen Spielen von ausgewählten Games ihren Lebensunterhalt.

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Endlich auch in Österreich

Unter dem Namen „Gaming in Austria“ veröffentlicht die GfK Mitte 2017 erstmals eine Studie zu dem global wachsenden Thema „Gaming“. 4,9 Millionen Menschen spielen laut dieser Studie in Österreich Videospiele, 2,2 Millionen davon immerhin täglich. Offenbar sind diese Zahlen langsam auch an die Big-Player in Österreich vorgedrungen, denn 2017 markiert das Jahr, in dem endlich in diesen Zukunftsmarkt richtig investiert wird.

Den Anfang machte die Bundesliga zu Beginn des Jahres, indem sie die eBundesliga ankündigte. Eine virtuelle Liga in einem der populärsten Games der Welt – FIFA 18. Sponsoren wie krone.at, Media Markt oder tipp3 sind in der ersten Saison bereits dabei. Vereine wie FC Red Bull Salzburg oder SK Rapid Wien verpflichten erstmals professionelle Spieler, die mit dem Original-Trikot des jeweiligen Vereins an dieser Videospiel-Liga teilnehmen. Erst vor wenigen Wochen kündigt dann Mobilfunker A1 die erste League of Legends Liga in Österreich an. 10.000 Euro warten auf den Gewinner. Als Partner werden Red Bull und der internationale Turnier-Veranstalter ESL genannt. Die Zeichen stehen auf langfristige Planung.

Chancen für Startups

Aber welche Möglichkeiten ergibt dieses Szenario für Startups? Die byte heroes haben bereits eine Nische erkannt – Sportwetten. Wenn man sich international umsieht, dann ist das Feld natürlich weit größer. Spieler-Scouting und -Beratung, eine Plattform für nationale eSport-News, der HR-Bereich, das Bereitstellen von Trainingscamps bzw. Trainingslocations (eine eSports Bar, Respawn, gibt es bereits seit 2016) und natürlich die Gründung eigener Clans, die vorne mitspielen wollen. In Deutschland gibt es bereits auf eSports spezialisierte Rechtsanwälte, Fotografen und Filmagenturen. Langsam würden sich auch in Österreich diese Jobprofile gut machen.

Gezielt, nicht übereifrig

Aktuell überschlagen sich die Firmen mit Stellungnahmen zu ihrem eSports-Engagement. „Mit dem Einzug der eBundesliga in Österreich bietet sich der Allianz eine hervorragende Gelegenheit, als eines der ersten österreichischen Unternehmen in den eSports-Bereich einzusteigen,“ wird etwa Andreas Wolfertsberger, Leiter Business Cooperations Marketing der Allianz Gruppe in Österreich, zitiert. Marco Harfmann, A1 Director Transformation & Marketing Communications: „eSports ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen: Es gibt bereits mehr als 100.000 registrierte eSportler in Österreich. Mit Gründung der A1 eSports League Austria bieten wir nun die erste Liga internationalen Formats.“

Wachsender Markt kann Jobprofile schaffen

Wichtig wird sein, dass egal wer sich für die Materie eSports interessiert, man sich zunächst von Kennern der Szene beraten lässt. Das Thema ist ein riesiger Bereich, die Szene in Österreich eine aktive, die man mit den richtigen Investments gut triggern kann. Bei richtiger Dosierung und klugen Entscheidungen wird dieser wachsende Markt auch in Österreich zahlreiche Jobprofile schaffen. Sowohl auf Sportler-Seite, als auch im Bereich EPUs und Startups.

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Alexander Amon beschäftigt sich seit 15 Jahren redaktionell mit dem Thema Gaming und seit rund drei Jahren verstärkt mit dem Subthema eSports. Aufgrund seines ebenso vorhandenen Wissens über die heimische Szene berät er aktuell Firmen wie etwa Red Bull in diesen Bereichen, um auch in Österreich das Thema eSports populärer zu machen.

 

 

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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