14.09.2018

eSport Summit: Wichtiger Schritt für Esports in Österreich

200 Interessierte aus verschiedensten Branchen, 20 Spezialisten aus drei Ländern als Speaker und Aufbruchsstimmung bei heimischen Top-Arbeitgebern und Startups, von A1 über willhaben bis hin zu Herosphere und Own3d.tv. Der erste Esport Summit in Wien ist ein voller Erfolg.
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Esport
Thorsten Zippan aus Deutschland und Marco Harfmann von A1 (C) Gela Rachinger

Vor drei Monaten entschieden wir uns, aufgrund der hohen Nachfrage seitens Organisationen und Marken, einen eSport Summit in Wien zu veranstalten. „Wir“, das sind Gabriel Schwarzinger, Philipp Stockinger und Alex Amon, alle aus der heimischen Esport-Landschaft stammend.

Nach Gesprächen mit der Industrie erwuchs das kleine Networking-Projekt schnell zu einem eintägigen Festival, voller Vorträge, Workshops und guter Laune. Nach satten 12 Stunden Programm ziehen alle Beteiligten einstimmiges Fazit: diesen Event hat es gebraucht.

+++Red Bull pLANet one: eSports-Event startet Ticketing +++

Amon, Schwarzinger, Stockinger (C) Christian Traunwieser

First-Mover sein

Firmen wie Red Bull oder A1 haben es vorgemacht – Esports ist in Österreich ein fast unbeschriebenes Blatt – zumindest von Firmenseite. Hier als Erster aktiv zu werden trifft auf eine sehr dankbare Community, die jeden Support begrüßt. Auch die Vortragenden aus Deutschland und der Schweiz waren begeistert von der bereits aktiven Szene hierzulande und wie es Thorsten Zippan, Leiter Kicker Esport und EsportStudio so treffend auf einem Panel gesagt hat: „Ich sehe die Begeisterung aller Beteiligten. Ihr seid auf einem guten Weg.“

Auch die Esports-Verbände in Person von Cedric Schlosser und Martin Müller aus Deutschland und der Schweiz waren von unseren bisherigen Aktivitäten beeindruckt. Der ESVÖ (Esport Verband Österreich) leistet hier seit einem guten Jahrzehnt Aufbauarbeit und dient unter anderem als Sprachrohr zur Politik, die nicht nur in Deutschland aktiv über Videospiele spricht. Hierzulande steht die Stadt Wien selbst hinter dem Thema Gaming und verwandelt mit der Game City das Rathaus Jahr für Jahr in eine Spielhalle für bis zu 80.000 Besucher.

Dabei sein, nicht verschlafen

Wir haben viel Vorschuss-Vertrauen von Sponsoren und Teilnehmern bekommen – schließlich war es das erste Event dieser Art. Das Investment hat sich gelohnt. Es wurde zahlreich genetzwerkt und an den nächsten Projekten getüftelt. Alle aktiven Akteure planen das Projekt Esport auszuweiten, denn das Wissen um den Marketing-Effekt und das Industrie-Know-How seitens beratender Agenturen ist mittlerweile vorhanden.

Es gibt eine Vielzahl an Investitionsmöglichkeiten. Das zeigen in Deutschland Firmen wie Mercedes, TAG Heuer oder zahlreiche Sport-Verbände schon sehr eindrucksvoll. Auf der DMEXCO, die diese Woche in Köln stattgefunden hat, gab es erstmals zwei Vorträge zum Thema Esports. So wurde z.B. bekannt, dass die deutsche Bahn 2019 ebenfalls in Esports einsteigt.

In Österreich steht ohnehin der Herbst im Zeichen von Esports. Im Oktober finden auf der Game City im Wiener Rathaus die österreichischen Staatsmeisterschaften in diversen Games statt und im November findet das Red Bull pLANet one in der Wiener Metastadt und die Vienna Challengers Arena auf dem Wiener Messegelände statt.

Natalie Denk, Donau Uni Krems (C) Gela Rachinger

Abschließend…

Ob es sich bei Esports nicht genauso um einen Hype handle, den es vor zwei Jahren rund um Influencer-Marketing gab, wurde während des Summit von einer kritischen Kollegin gefragt. Mag das Thema bei uns als Hype wahrgenommen werden, ist es in Asien seit 20 Jahren ein wirtschaftlicher Bestandteil und in den USA seit über 10 Jahren. In beiden Ländern baut man mittlerweile eigene Arenen für den digitalen Sport. Viele Länder in Europa, allen voran Deutschland, sind ebenfalls professionell strukturiert und leben mit und von Esport. Bestes Beispiel ist die ESL aus Köln, die das internationale Geschäft meistert und dominiert. Potenzial gibt es also zu genüge, die nächste Zutat lautet: Mut.

Mehr Bilder und After-Movie zum Summit gibt es auf der Website.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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