23.10.2023

ESG Plus: Wie man nachhaltig investiert

Nachhaltig investieren - aber wie, ohne in die Greenwashing-Falle zu geraten? ESG Plus untersuchte in Kooperation mit der Arbeiterkammer Oberösterreich bereits zum zweiten Mal nachhaltige Fonds.
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Armand Colard, Geschäftsführender Gesellschafter bei ESG Plus GmbH | (c) ESG Plus GmbH

Zum bereits zweiten Mal veröffentlichte ESG Plus eine Studie zur Nachhaltigkeit von Investmentfonds. Mit seiner Plattform Cleanvest hat sich das Unternehmen auf die Messung des Impacts von Investmentprodukten spezialisiert. Einzeltitel, Portfolien aber auch ganze Fonds werden dabei anhand von zahlreichen sozialen, ethischen und ökologischen Kriterien geprüft.

ESG Plus untersuchte gemeinsam mit der Arbeiterkammer Oberösterreich alle 203 Fonds, die in Österreich als nachhaltig deklariert sind. Seit 2021 sind Kapitalanlagegesellschaften gesetzlich verpflichtet, nachhaltige Fonds auch als solche zu deklarieren – wobei die genauen Kriterien gesetzlich nicht definiert sind.

Umweltzeichen bei Fonds

Der Aktienfonds ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT ist laut Cleanvest derzeit der nachhaltigste Fonds Österreichs. Er ist nach der EU-Offenlegungsverordnung in der höchsten Nachhaltigkeitskategorie „Artikel 9“ kategorisiert. Das bedeutet, der Fonds verfolgt konkrete Nachhaltigkeitsziele. Es gibt gesamt nur sechs dieser Fonds in Österreich – der Rest ist nach „Artikel 8“ deklariert, berücksichtigt also Nachhaltigkeitsaspekte, hat aber keinen ausschließlichen Fokus darauf. Acht der zwölf bestbewerteten Fonds tragen auch das österreichische Umweltzeichen UZ49.

Greenwashing auch in Finanzbranche verbreitet

Aber auch schwarze Schafe kristallisieren sich aus der Erhebung. Der Anleihenfonds „LLB Anleihen Schwellenländer ESG T“ beispielsweise wirbt aktiv mit Nachhaltigkeitsaspekten, und trägt sogar ESG (Environment, Social and Government) im Namen. Im Rahmen der Studie zeigt sich jedoch, dass dieser Anleihenfonds wesentliche Teile seines Fondsvolumens in osteuropäische Öl- und Gas-Unternehmen investiert. Er erreicht im AK-Ranking deshalb nur Platz 201 und ist damit am schlechtesten gereiht.

Die untersuchten Fonds erreichten im Schnitt 72 Prozent der möglichen Nachhaltigkeitspunktezahl gemäß AK-Kriterien. Als Basis für die Bewertung wurden 23 Nachhaltigkeitskriterien mit 122 thematischen Unterkriterien herangezogen – entwickelt von ESG Plus und dessen Plattform Cleanvest. Die Notwendigkeit der Entwicklung eigener Kriterien zeigt sich auch, da es – wie eingangs erwähnt – keine klaren Regelungen gibt.

Klare Regelungen gefordert

Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher EU-weit klare, rechtlich bindende Vorgaben für ökologische und soziale Kriterien. Fonds sollten sich nur unter Einhaltung dieser als nachhaltig deklarieren dürfen. Ebenfalls wird eine verpflichtende Prüfung durch die Finanzmarktaufsicht gefordert. Konsument:innen, die nachhaltig investieren wollen, rät die AK Folgendes: Man solle Fonds, die nach „Artikel 9“ deklariert sind, den Vorzug geben. Auch das UZ49-Gütesiegel wird empfohlen. Das Österreichische Umweltzeichen bewertet seit 2004 Fonds nach eigenen Nachhaltigkeitskriterien.


*Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

Ein öffentliches Statement der ÖNK liegt derzeit noch nicht vor. Somit ist auch unklar, ob die Kammer in Berufung gehen wird. Eine brutkasten-Anfrage bei der Kammer mit Bitte um eine Stellungnahme wurde bisher noch nicht beantwortet. Bei Eintreffen wird sie ergänzt.

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