10.02.2023

ESG Plus: Neue Studie warnt vor Greenwashing bei „nachhaltigen Fonds“

Sind Fonds in Österreich so nachhaltig, wie sie sich selbst deklarieren? Dieser Frage ist das österreichische Sozialunternehmen ESG Plus, das die Plattform Cleanvest betreibt, gemeinsam mit der Arbeiterkammer Oberösterreich nachgegangen.
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Armand Colard, Geschäftsführender Gesellschafter bei ESG Plus GmbH | (c) ESG Plus GmbH

Das österreichische Unternehmen ESG Plus ging 2019 an den Start und hat sich mit seiner Plattform Cleanvest auf die Messung des Impacts von Investmentprodukten spezialisiert. Einzeltitel, Portfolien aber auch ganze Fonds werden dabei anhand von zahlreichen sozialen, ethischen und ökologischen Kriterien geprüft.

Gemeinsam mit der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) hat das Unternehmen rund um den geschäftsführenden Gesellschafter Armand Colard nun eine neue Studie durchgeführt, die 180 Fonds am österreichischen Markt auf deren Nachhaltigkeit prüfte. Untersucht wurden Aktien-, Anleihen- und Mischfonds, die sich laut ESG Plus „selbst als nachhaltig deklarieren“.

Insgesamt wurden die Fonds anhand von 23 Kriterien geprüft, wobei ein Score von null (am schlechtesten) bis 100 Prozent (am besten) vergeben wurde. Neben Investitionen in Öl & Gas oder Atomenergie wurden beispielsweise auch Investitionen in Rüstungskonzerne, indigene Rechte oder Kinderarbeit berücksichtigt – die gesamte Liste an Kriterien findet sich in der Studie.

ESG Plus & AK OÖ: „Klare Definitionen“ fehlen

Im Zuge der Untersuchung wurden sogenannte Artikel 8-Fonds und Artikel 9-Fonds untersucht. Dabei handelt es sich um eine in der EU seit 2021 geltende Offenlegungspflicht. So müssen beispielsweise Kapitalanlagegesellschaften ihre Fonds selbst klassifizieren. Artikel 8-Fonds berücksichtigen zwar Nachhaltigkeits-Aspekte, legen aber keinen ausschließlichen Fokus auf Nachhaltigkeit. Artikel 9-Fonds müssen hingegen genauere Kriterien erfüllen.

Klare Definitionen wann ein Fonds wie klassifiziert werden muss, fehlen bisher allerdings noch, wie ESG Plus und AK in der Studie kritisieren. So finden sich laut den Studienautoren unter den untersuchten Anlageprodukten auch Anleihenfonds, die unter anderem Anteile an Öl- und Gas-Konzernen, Automobilherstellern oder Fluggesellschaften enthalten. Rechtlich geht diese Vorgangsweise nach aktuellem EU-Recht allerdings in Ordnung, so die Expert:innen von ESG Plus und AK OÖ.

Die Forderung der AK OÖ

Im Zuge der Studie fordert die AK OÖ rechtliche Vorgaben für Nachhaltigkeitskriterien. Dazu heißt es: „Es braucht EU-weit klare, rechtlich bindende Vorgaben für ökologische und soziale Kriterien. Nur unter Einhaltung dieser sollten sich zukünftig Fonds als nachhaltig deklarieren dürfen.“ Zum Schutz der Anerleger:innen sollte zudem eine Prüfung durch die jeweils zuständige Finanzmarktaufsicht zukünftig verpflichtend eingeführt werden, bevor ein Fonds als nachhaltig deklariert werden darf.

Für eine nachhaltige Fondsveranlagung gibt die AK auch einen Tipp: So sollten Konsument:innen Fonds, die nach Artikel 9 deklariert sind, ein Vorzug geben. Diese hätten in der Untersuchung auch den höchsten Score erzielt. Auch Fonds, die über eine Umweltzeichen-Zertifizierung verfügen, erzielten in der Regel einen höheren Score. Das Österreichische Umweltzeichen bewertet seit 2004 mehr als 200 Fonds nach eigenen Nachhaltigkeitskriterien.


*Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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