10.02.2023

ESG Plus: Neue Studie warnt vor Greenwashing bei „nachhaltigen Fonds“

Sind Fonds in Österreich so nachhaltig, wie sie sich selbst deklarieren? Dieser Frage ist das österreichische Sozialunternehmen ESG Plus, das die Plattform Cleanvest betreibt, gemeinsam mit der Arbeiterkammer Oberösterreich nachgegangen.
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Armand Colard, Geschäftsführender Gesellschafter bei ESG Plus GmbH | (c) ESG Plus GmbH

Das österreichische Unternehmen ESG Plus ging 2019 an den Start und hat sich mit seiner Plattform Cleanvest auf die Messung des Impacts von Investmentprodukten spezialisiert. Einzeltitel, Portfolien aber auch ganze Fonds werden dabei anhand von zahlreichen sozialen, ethischen und ökologischen Kriterien geprüft.

Gemeinsam mit der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) hat das Unternehmen rund um den geschäftsführenden Gesellschafter Armand Colard nun eine neue Studie durchgeführt, die 180 Fonds am österreichischen Markt auf deren Nachhaltigkeit prüfte. Untersucht wurden Aktien-, Anleihen- und Mischfonds, die sich laut ESG Plus „selbst als nachhaltig deklarieren“.

Insgesamt wurden die Fonds anhand von 23 Kriterien geprüft, wobei ein Score von null (am schlechtesten) bis 100 Prozent (am besten) vergeben wurde. Neben Investitionen in Öl & Gas oder Atomenergie wurden beispielsweise auch Investitionen in Rüstungskonzerne, indigene Rechte oder Kinderarbeit berücksichtigt – die gesamte Liste an Kriterien findet sich in der Studie.

ESG Plus & AK OÖ: „Klare Definitionen“ fehlen

Im Zuge der Untersuchung wurden sogenannte Artikel 8-Fonds und Artikel 9-Fonds untersucht. Dabei handelt es sich um eine in der EU seit 2021 geltende Offenlegungspflicht. So müssen beispielsweise Kapitalanlagegesellschaften ihre Fonds selbst klassifizieren. Artikel 8-Fonds berücksichtigen zwar Nachhaltigkeits-Aspekte, legen aber keinen ausschließlichen Fokus auf Nachhaltigkeit. Artikel 9-Fonds müssen hingegen genauere Kriterien erfüllen.

Klare Definitionen wann ein Fonds wie klassifiziert werden muss, fehlen bisher allerdings noch, wie ESG Plus und AK in der Studie kritisieren. So finden sich laut den Studienautoren unter den untersuchten Anlageprodukten auch Anleihenfonds, die unter anderem Anteile an Öl- und Gas-Konzernen, Automobilherstellern oder Fluggesellschaften enthalten. Rechtlich geht diese Vorgangsweise nach aktuellem EU-Recht allerdings in Ordnung, so die Expert:innen von ESG Plus und AK OÖ.

Die Forderung der AK OÖ

Im Zuge der Studie fordert die AK OÖ rechtliche Vorgaben für Nachhaltigkeitskriterien. Dazu heißt es: „Es braucht EU-weit klare, rechtlich bindende Vorgaben für ökologische und soziale Kriterien. Nur unter Einhaltung dieser sollten sich zukünftig Fonds als nachhaltig deklarieren dürfen.“ Zum Schutz der Anerleger:innen sollte zudem eine Prüfung durch die jeweils zuständige Finanzmarktaufsicht zukünftig verpflichtend eingeführt werden, bevor ein Fonds als nachhaltig deklariert werden darf.

Für eine nachhaltige Fondsveranlagung gibt die AK auch einen Tipp: So sollten Konsument:innen Fonds, die nach Artikel 9 deklariert sind, ein Vorzug geben. Diese hätten in der Untersuchung auch den höchsten Score erzielt. Auch Fonds, die über eine Umweltzeichen-Zertifizierung verfügen, erzielten in der Regel einen höheren Score. Das Österreichische Umweltzeichen bewertet seit 2004 mehr als 200 Fonds nach eigenen Nachhaltigkeitskriterien.


*Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Die deutsche Wirtschaftsministerin Katherina Reiche | (c) Grunpfnul vie Wikimedia Commons
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„Mit der Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung legen wir das Fundament für die nächste Generation deutscher Weltmarktführer“, erklärt die deutsche Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, anlässlich des Beschlusses der Strategie im Bundeskabinett. Mit der Strategie will die deutsche Politik auf „geopolitische Verschiebungen, die digitale und grüne Transformation sowie der rasante Fortschritt in Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz“ reagieren, wie es im Papier heißt. Dieses versteht sich als eine politische Arbeitsagenda, die insgesamt 152 Einzelmaßnahmen in acht verschiedenen Handlungsfeldern bündelt. Das erklärte Ziel der deutschen Bundesregierung ist es, die Rahmenbedingungen entlang des gesamten Lebenszyklus innovativer Unternehmen zu verbessern – von der ersten Idee bis zur internationalen Expansion. Die Maßnahmen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass Budget für sie vorhanden ist.

Zuletzt starke Gründungsdynamik

Das deutsche Startup-Ökosystem konnte trotz eines herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds zuletzt eine beachtliche Gründungsdynamik aufweisen. Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die Bundesrepublik mit 3.053 Startup-Gründungen einen historischen Rekordwert, was einem Zuwachs von 52 Prozent im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2025 entspricht. Getrieben wurde dieser Aufschwung insbesondere durch den anhaltenden Boom im Bereich der Künstlichen Intelligenz, auf den allein über 1.000 Neugründungen entfielen. Die nackten Rekordzahlen täuschen jedoch darüber hinweg, dass es dem deutschen Markt nach wie vor nicht ausreichend gelingt, erfolgreiche junge Firmen in die kapitalintensive Wachstums- und Skalierungsphase zu überführen. Mit rund 90 Euro Wagniskapitalinvestitionen pro Kopf im Jahr 2025 liegt die Investitionsaktivität in Deutschland signifikant hinter den führenden Märkten in den USA und Großbritannien zurück.

Risikokapital und das Hebeln privater Milliarden

Um das Abwandern vielversprechender Innovationen und den Ausverkauf ins Ausland zu verhindern, setzt die neue Strategie vor allem bei der Mobilisierung von privatem und institutionellem Kapital an. Ein zentrales Vorhaben ist die Fortführung und Weiterentwicklung der sogenannten WIN-Initiative. Laut dem Strategiepapier soll damit darauf hingearbeitet werden, die Zusagen privater Investoren für Investitionen in Wagniskapital und das Startup-Ökosystem auf 25 Milliarden Euro mehr als zu verdoppeln. Flankiert wird diese Absicht durch die nationale Umsetzung der überarbeiteten europäischen Solvency-II-Richtlinie, die es Versicherungsgesellschaften erleichtert, Kapitalanlagen als langfristige Aktieninvestitionen einzustufen. Dadurch sinken die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für solche Risikokapitalinvestitionen drastisch von 49 auf 22 Prozent. Ergänzend ist die Bereitstellung von Bundesmitteln für eine Nachfolgegeneration des größten europäischen Dachfonds, den „Wachstumsfonds II“, über die KfW Capital geplant.

Neuer Fokus auf DefenceTech und Sicherheit

Zu den markantesten und zugleich politisch sensibelsten Neuerungen der Regierungsstrategie gehört die erstmalige, systematische Berücksichtigung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es von Ministerin Reiche, das Konzept verfolge das Ziel, das „Gründen zu erleichtern, das Wachstum zu beschleunigen und Innovation in Deutschland zu halten“. Für Startups aus dem Rüstungssektor wird im Rahmen des verbleibenden „Deutschlandfonds“ ein spezielles Direktbeteiligungsvehikel des Bundes geschaffen. Damit beabsichtigt die Bundesregierung, sich künftig erstmals direkt an jungen Unternehmen zu beteiligen, die Waffen herstellen, um deren Kapitalzugang zu sichern.

Neben der Rüstungsförderung adressiert die Strategie auch administrative Hürden, die im internationalen Vergleich als Standortnachteil gelten. Über das Hebelprojekt „Schneller Gründen“ soll bis Ende 2026 der Entwurf für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz ausgearbeitet werden, um Anmeldeverfahren und die Vergabe von Steuernummern digital zu vereinheitlichen. Zudem unterstützt die deutsche Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für die EU Inc., die als europäisch vereinheitlichte Rechtsform für grenzüberschreitend tätige Startups etabliert werden soll.

Kritik von mehreren Seiten

Trotz des breiten Maßnahmenpakets regt sich im deutschen Ökosystem und in den Verbänden auch Kritik an der strategischen Ausrichtung der Bundesregierung. Vor allem der starke Rüstungsfokus bei gleichzeitiger Vernachlässigung gesellschaftlicher Aspekte steht im Zentrum der Debatte. So wird etwa vom Bundesverband für Social Entrepreneurship in Deutschland (SEND e.V.) kritisiert, dass „soziale Gründungsvorhaben“ in der neuen Fassung überhaupt keine Rolle mehr spielen. Auch der Verband der Business Angels äußert Unmut und bezeichnet die fast ausschließliche Fokussierung auf Venture-Kapital als Finanzierungsinstrument als eine Maßnahme „an den Gründungsrealitäten vorbei“, da erfahrene private Geldgeber für die Nachhaltigkeit von Gründungen entscheidender seien.

Fachkommentare aus den Bereichen Bioökonomie und Nachhaltigkeit warnen zudem vor einem „Klumpenrisiko“ durch den engen Fokus auf Verteidigungstechnologien. Aus der Gründerszene selbst wird bemängelt, dass das ehemals politisch stark beworbene Vorreiterprojekt einer „Gründung in 24 Stunden“ sowie Erleichterungen für das „Gründen aus dem Beruf“ im finalen Papier nicht mehr auftauchen. Zudem weisen Industrievertreter darauf hin, dass zentrale Herausforderungen für innovationsintensive Branchen über die reine Startup-Finanzierung hinausgehen; es fehle an Impulsen für spätere Finanzierungsrunden, an regulatorischer Beschleunigung sowie am Ausbau industrieller Produktionskapazitäten. Ob die Strategie die Erwartungen der Praxis erfüllen kann, wird von Branchenbeobachtern auch aufgrund des Zeithorizonts bezweifelt: Dass mit der Umsetzung der Maßnahmen lediglich „noch in dieser Legislaturperiode begonnen“ werden soll, lasse kein hohes Tempo vermuten.

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