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Das österreichische Unternehmen ESG Plus ging 2019 an den Start und hat sich mit seiner Plattform Cleanvest auf die Messung des Impacts von Investmentprodukten spezialisiert. Einzeltitel, Portfolien aber auch ganze Fonds werden dabei anhand von zahlreichen sozialen, ethischen und ökologischen Kriterien geprüft.
Gemeinsam mit der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) hat das Unternehmen rund um den geschäftsführenden Gesellschafter Armand Colard nun eine neue Studie durchgeführt, die 180 Fonds am österreichischen Markt auf deren Nachhaltigkeit prüfte. Untersucht wurden Aktien-, Anleihen- und Mischfonds, die sich laut ESG Plus “selbst als nachhaltig deklarieren”.
Insgesamt wurden die Fonds anhand von 23 Kriterien geprüft, wobei ein Score von null (am schlechtesten) bis 100 Prozent (am besten) vergeben wurde. Neben Investitionen in Öl & Gas oder Atomenergie wurden beispielsweise auch Investitionen in Rüstungskonzerne, indigene Rechte oder Kinderarbeit berücksichtigt – die gesamte Liste an Kriterien findet sich in der Studie.
ESG Plus & AK OÖ: “Klare Definitionen” fehlen
Im Zuge der Untersuchung wurden sogenannte Artikel 8-Fonds und Artikel 9-Fonds untersucht. Dabei handelt es sich um eine in der EU seit 2021 geltende Offenlegungspflicht. So müssen beispielsweise Kapitalanlagegesellschaften ihre Fonds selbst klassifizieren. Artikel 8-Fonds berücksichtigen zwar Nachhaltigkeits-Aspekte, legen aber keinen ausschließlichen Fokus auf Nachhaltigkeit. Artikel 9-Fonds müssen hingegen genauere Kriterien erfüllen.
Klare Definitionen wann ein Fonds wie klassifiziert werden muss, fehlen bisher allerdings noch, wie ESG Plus und AK in der Studie kritisieren. So finden sich laut den Studienautoren unter den untersuchten Anlageprodukten auch Anleihenfonds, die unter anderem Anteile an Öl- und Gas-Konzernen, Automobilherstellern oder Fluggesellschaften enthalten. Rechtlich geht diese Vorgangsweise nach aktuellem EU-Recht allerdings in Ordnung, so die Expert:innen von ESG Plus und AK OÖ.
Die Forderung der AK OÖ
Im Zuge der Studie fordert die AK OÖ rechtliche Vorgaben für Nachhaltigkeitskriterien. Dazu heißt es: “Es braucht EU-weit klare, rechtlich bindende Vorgaben für ökologische und soziale Kriterien. Nur unter Einhaltung dieser sollten sich zukünftig Fonds als nachhaltig deklarieren dürfen.” Zum Schutz der Anerleger:innen sollte zudem eine Prüfung durch die jeweils zuständige Finanzmarktaufsicht zukünftig verpflichtend eingeführt werden, bevor ein Fonds als nachhaltig deklariert werden darf.
Für eine nachhaltige Fondsveranlagung gibt die AK auch einen Tipp: So sollten Konsument:innen Fonds, die nach Artikel 9 deklariert sind, ein Vorzug geben. Diese hätten in der Untersuchung auch den höchsten Score erzielt. Auch Fonds, die über eine Umweltzeichen-Zertifizierung verfügen, erzielten in der Regel einen höheren Score. Das Österreichische Umweltzeichen bewertet seit 2004 mehr als 200 Fonds nach eigenen Nachhaltigkeitskriterien.
*Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.