19.02.2018

Wiener Startup verkauft „Aktien“ für Songcontest-Songs

Das Wiener Startup "Global Rockstar" betreibt die weltweit erste Crowdfunding-Plattform für (Pop-)Musik. Nun kooperiert es mit San Marino bei der Auswahl seines Eurovision-Songcontest-Songs.
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Global Rockstar ESC
Screenshot: https://www.globalrockstar.com/ - die Kandidaten für die ESC-Vorausscheidung

Im Dezember startete das Wiener Startup Global Rockstar die weltweit erste Crowdfunding-Plattform für (Pop-)Songs – der Brutkasten berichtete. User können dort Anteile an einem Song erwerben und bis zum Ende des Copyrights – 70 Jahre später – daran mitverdienen. Nun zog Founder Christoph Straub, der Teil der Band Papermoon eine gewisse Bekanntheit in Österreich erlangt hat, einen besonderen Deal an Land. San Marino führt seine Vorausscheidung für den Eurovision Songcontest (ESC) gemeinsam mit Global Rockstar durch.

+++ Global Rockstar: Wiener Startup mit erster Musik-Crowdfunding-Plattform +++

Internationale Starter bei ESC-Vorausscheidung in San Marino

In mehreren Shows werden je elf Kandidaten präsentiert, die nicht nur aus San Marino, sondern aus unterschiedlichsten Ländern der Welt (Zimbabwe, Israel, Norwegen, Deutschland, San Marino, Italien, Malta, Finnland, Österreich) kommen. Nach den jeweiligen Shows können User der Plattform Global Rockstar in die Songs investieren. Es tritt zwar nur einer der Songs beim ESC an. Veröffentlicht werden aber alle. Das heißt, jedes Investment wird realisiert.

„Sehr hoher Gewinn über einen langen Zeitraum“

Founder Straub verspricht Aussicht auf gute langfristige Rendite: „ESC-Songs erreichten in der Vergangenheit bis zu 120 Mio Streams und erzielen damit in etwa 960.000 Euro Umsatz. Eine Investition in ein Prozent Anteile am richtigen Song kann damit zu einem sehr hohen Gewinn über einen langen Zeitraum führen“. Die erfolgreichsten Streaming-Hits würden über einen gewissen Zeitraum überhaupt bis zu 100.000 Euro Umsatz am Tag erzielen.

Bislang drei Songs über Global Rockstar fianziert

Drei Songs wurden seit dem Start der Plattform im Dezember erfolgreich finanziert. Zwei davon von der österreichischen Musikerin ZOE, selbst ESC-Starterin, deren Produzent Straub ist. Der dritte Song stammte von der deutschen Sängerin Jo Marie. Bevor Straub das Crowdinvesting-Modell startete, betrieb er unter der Marke Global Rockstar bereits einige Jahre lang erfolgreich den nach eigenen Angaben größten Online-Musikwettbewerb der Welt.

+++ Crowdfunding-Statistik: 2017 kein Startup unter Top 15 Projekten +++


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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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