22.03.2018

ESA: Innovations- und Geschäftschancen für Startups und Industrie

Am 20. März fand in den Räumlichkeiten der WKO in Wien der ESA (European Space Agency) Startup and Industry Day statt. Von der Außenwirtschaft Austria veranstaltet, drehte sich das Event rund um Innovations- und Geschäftschancen bei und mit der ESA sowie über das Business Incubation Center (BIC).
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WKO ESA: Das war der European Space Agency Startup and Industry Day
ESA Startup and Industry Day (vnlnr):

Der ESA Startup and Industry Day diente dazu, Startups und Kleinunternehmen an die Innovationsbedürfnisse der European Space Agency heranzuführen. Dafür konnten als Vortragende unter anderem Frank Salzgeber, Leiter des „Technology Transfer Programme Office“ (TTPO), Ines Placido, von „Science Park Graz“ und Managerin bei ESA BIC Austria, Andreas Geisler, FFG – Austrian Research Promotion Agency und Elisabeth Mindlberger von Advantage Austria Paris gewonnen werden. Zusätzlich gab es noch die Chance von den Erfahrungen der ESA Kooperationspartner (Refarmo, Aeroficial Intelligence, Ementalist Space technology, TouristDispo, Drone Rescue und Mapalupa), zu lernen.

„Um Mitternacht, als wir alle geschlafen haben“

„Das Geschäft ändert sich. Nein, es hat sich vor 15 Jahren geändert. Um Mitternacht, als wir alle geschlafen haben.“ Dieser und andere Sätze in Salzgebers Vortrag dienen an diesem Tag dazu, junge Startups zu motivieren, groß zu denken. Der Leiter des TTPO erzählt von den ökonomisch nutzbaren Möglichkeiten des Alls: „Technologietransfer heißt nicht nur Patente zu lizenzieren oder Technologien von der Raumfahrt in die Nicht-Raumfahrt zu transferieren; sondern Startups zu unterstützen, zählt ebenso als Technologietransfer“, sagt er.

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Das Wachrütteln der Startup-Szene

Rafael Rasinger, Startups/New Corporates, Außenwirtschaft Austria, der durch dieses Event geführt hat, möchte mit dieser Veranstaltung die Startup-Szene in Österreich wachrütteln, um die ESA als Kunde oder Kooperationspartner einzunehmen. „Wie man das macht? Man bringt zuerst die ESA mit ihren Programmen hierher nach Österreich. Sowie das BIC mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft als fördernden Partner und Firmen, die Erfahrung mit der ESA haben“, sagt er. Rasinger weiß, dass die ESA ein „großer Koloss“ ist, der viele technische „Requirements“ bei den Ausschreibungen verlangt. „Das schreckt am Anfang ab, aber wenn man mal eine offene Tür hat, hat man die Chance sehr erfolgreich zu sein.“

Apple und ein Feuerzeug für die Bierflasche

In eine ähnliche Kerbe schlägt Frank Salzgeber, wenn er vermittelt, dass man kein „Raketenwissenschaftler“ sein muss, um als Startup an die ESA heranzutreten. Nur innovativ sein und etwas wagen. Passend dazu bezeichnet er gerne sein Büro als Innovationsrecycling-Büro. Er erwähnt, dass Elon Musk neun von zehn Triebwerken recycelt – und so Kosten spart, und dass sein alter Arbeitgeber APPLE beim iPod keine neue Technologie gehabt habe. „Alles war da. Hard-Drive war da, MP3 war da. iTunes wurde dazu gekauft. Was Neues zu erfinden und Innovation ist nicht dasselbe“, macht er jungen Startups Mut und fordert sie auf, kreativ und verrückt zu sein.

ESA und die Förderprogramme

ESA hat vor elf Jahren damit begonnen, Inkubationszentren aufzuziehen. Über eine Dekade später und mit Ende des heurigen Jahres werden es europaweit 22 Zentren sein; die jährlich 160 neue Unternehmen pro Jahr unterstützen. Wie Startups in den Genuss von ESA-Förderprogrammen kommen, erklärt Ines Placido vom „Science Park Graz“. Es gibt mehrere Möglichkeiten sich zu bewerben. Für die Kick-Start-Variante beträgt die Förderungssumme für hierbei ausgewählte Firmen 60.000 Euro. Zudem bietet die ESA technische und kommerzielle Führung, Zugang zum internen Netzwerk und die Nutzung von ESA als „Brand“. Die Bewerbung dafür ist online bis zum 19. April offen.

Open Competitions und Call for Proposal

Die Anmeldephase für die „Open Competitions“ dagegen läuft bis zum 14 Mai. Hier wird das Feld „Services supporting Critical Infrastructure“ behandelt. Zu den oben genannten Serviceleistungen kommen für Auserwählte bis zu 250.000 Euro an Förderungen ins Spiel. Zuletzt ist der „Call for Proposals“ zeitlich bis zum 31. Dezember 2021 offen. Hierbei können Vorschläge aus Geschäftssektoren aller Art an die ESA herangetragen werden. Der Preis: Projekte können bis zu 50% gefördert werden, KMUs sogar bis zu 75%.

⇒ Mehr Informationen zu den Förderprogrammen

Hard Facts:

Die ESA wurde 1975 in Paris gegründet und verfügt heute über 22 Mitgliedsstaaten. Die Mitgliedsstaaten der ESA sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und Ungarn. 2017 beschäftigt die ESA zirka 2200 hochqualifizierte Mitarbeiter aus allen Mitgliedsstaaten — Wissenschaftler, Ingenieure, IT-Spezialisten und Verwaltungsangestellte. Zu den bekanntesten Weltraummissionen gehören Hubble (Weltraumteleskop), Galileo (Satelliten­Navigationssystem), der Mars Express sowie Rosetta. Das Jahresbudget bewegt sich rund um 5.6 Milliarden Euro für 2018.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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