25.08.2017

Es muss nicht immer Hongkong, Singapur oder Tokio sein, auch Taipei ist spannend für Startups

Interview. Seit mittlerweile vier Jahren ist Christian Fuchssteiner nun schon Wirtschaftsdelegierter in Taipei. Der Brutkasten hat ihn kürzlich getroffen und über die dortige Startup-Szene als auch Möglichkeiten für Startups aus Österreich in Taiwan gesprochen. Fünf essentiellen Tipps für eine Expansion nach Taiwan hat uns Christian Fuchssteiner überdies für euch verraten.
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Wie wird man Trade Commissioner in Taiwan und welche Aufgaben verfolgst du dort? Stelle dich bitte selbst unserer Community vor.

Gerne! Ich bin Christian Fuchssteiner und seit 2013 als Wirtschaftsdelegierter zuständig für Taiwan. Zuvor war ich bereits für die Außenwirtschaft Austria – die Internationalisierungsagentur der österreichischen Wirtschaft – für jeweils drei Jahre in Kroatien, Hongkong und Russland im Einsatz. Nach einem kurzen Zwischenstopp in Wien habe ich mich für die jetzige Position in Taipei beworben und hatte Glück, dass es gleich auf Anhieb mit meiner Wunschdestination geklappt hat! In meinem sehr abwechslungsreichen Arbeitstag dreht sich alles um österreichische Firmen: von Gütern, die im Zoll stecken bleiben, über die Suche neuer Vertriebspartner für eine innovative Augmented Reality-Lösung bis hin zu der Betreuung von Wirtschaftsmissionen oder Zukunftsreisen österreichischer Unternehmen und offizieller Delegationen; wir unterstützen und fördern hands-on Unternehmer, die in Taiwan Fuß fassen wollen – egal welche Branche oder Unternehmensgröße.

+++ Gastbeitrag: Pitching-Contest in Peking mit österreichischer Beteiligung +++

Taiwan ist in Europa vor allem durch große Unternehmen aus dem Elektronikbereich, wie HTC, Acer oder Asus, bekannt. Gibt es vor Ort eine lebendige Startup Szene?

In Taiwan gibt es – getrieben durch die weltbekannten Elektronikkonzerne wie HTC, Acer, BenQ, Asus, aber auch Auftragsfertiger Foxconn oder den weltgrößten Chiphersteller TSMC – ein dynamisches Startup-Ecosystem. Zudem forciert die Regierung in Taipei mit attraktiven Programmen junges Unternehmertum und investiert stark in Rahmeninfrastruktur, wie Accelerators, Co-Working Spaces, ausreichend Venture Capital, usw. Dazu kommt das Großprojekt „Asia Silicon Valley“: Auf einem riesigen Gelände in der Nähe des internationalen Flughafens soll gemeinsam mit etablierten Multinationals und Startups ein weltweites Kompetenzzentrum für Internet of Things (IoT) entstehen.

Welchen USP hat Taiwan für Startups im Vergleich mit anderen asiatischen Ländern?

Taiwan punktet vor allem durch seine Größe; die ist nämlich relativ überschaubar, was nicht nur Reisen auf der Insel extrem erleichtert, aber vor allem dazu führt, dass die High-Tech-Industrie sehr stark in Clustern organisiert und ausgezeichnet vertikal integriert ist. Taiwan ist deshalb heute eine hochleistungsfähige Produktionsplattform und unverzichtbarer Bestandteil der globalen Elektronik-Supply-Chains. Ein zusätzliches Asset sind die vergleichsweise geringen Mengenanforderungen und eine starke Kernkompetenz bei Prototyping. Kurzum: Wer Produktideen aus dem IoT-Bereich zu einem fertigen ICT-Produkt reifen lassen will, ist in Taiwan an der absolut richtigen Adresse. Last but not least, Taiwan und seine Hauptstadt Taipei bieten eine beeindruckende Lebensqualität. Die Vorteile einer modernen & sicheren Großstadt gepaart mit beeindruckenden Naturlandschaften und einer vielfältigen kulturellen Tradition findet man selten in dieser Kombination in asiatischen Metropolen. Jeder, der schon einmal hier war, weiß die Handschlagqualität, Freundlichkeit und ausgeprägte Leidenschaft der Taiwanesen für gutes Essen zu schätzen.

Hongkong, Singapur, Peking oder Tokio – in welcher Liga spielt Taipei?

Eines ist klar: Taipei steht nicht so stark im internationalen Rampenlicht wie die vier oben genannten Städte. Das hat vor allem mit der fehlenden Anerkennung Taiwans als eigenständiges Land zu tun. Ein riesiger Vorteil ergibt sich aber daraus: Kosten. Als „Asian Tiger“ ist Taiwan wirtschaftlich und infrastrukturell ähnlich gut entwickelt wie Hongkong oder Singapur – Top-Platzierungen in internationalen Rankings bestätigen dies Jahr für Jahr – die Lebenserhaltungskosten machen in Taipei aber nur einen Bruchteil anderer asiatischer Metropolen aus, deren Immobilienpreise seit Jahren exorbitant steigen. Die bereits erwähnte hohe Lebensqualität gepaart mit einer authentischen kulturellen Tradition macht es deshalb für viele Insider zu einem „Hidden Gem“. Viele Unternehmen entscheiden sich deshalb, Taiwan als „Sprungbrett“ und Testmarkt für andere asiatische Länder, vor allem aber China, zu verwenden. Die gut ausgebildeten Arbeitskräfte und kompetitiven Löhne machen es bei Unternehmen aus dem Silicon Valley als „BackOffice“-Hub bzw. im Bereich der Softwareentwicklung attraktiv.

Gibt es schon Startups aus Österreich, die in Taiwan aktiv geworden sind, oder den Sprung in Kürze wagen?

Es gibt Startups, die bereits in Taiwan mit ihrer Geschäftsidee angeklopft und potenzielle Partner gescoutet haben Beachtliche Erfolge gibt es vor allem bei Zulieferern für die Halbleiterindustrie. Für viele österreichische Unternehmen ist die Pazifikinsel aber oft ein „unbeschriebenes Blatt“. Es ist auch unsere Aufgabe als AußenwirtschaftsCenter auf die Vorzüge und Geschäftschancen in Taiwan aufmerksam zu machen. Ein Highlight und wichtiger Grundstein in diesem Zusammenhang war sicher der Besuch von 8 österreichischen Startups im Juli 2017, die im Rahmen des goHongKong Programms von GIN Austria und der WKO für 2 Tage zu einer „BreakOut Session“ nach Taipei gekommen sind.

Welche Möglichkeiten bestehen in Taiwan für Startups aus Österreich und für welche Branchen ist der dieser Markt tatsächlich spannend?

Besonders interessant ist Taiwan, wie oben bereits erwähnt, für Unternehmen aus dem Hardwarebereich, die entweder noch daran arbeiten, ihren Prototypen zur Marktreife zu bringen, oder Hardwarehersteller, die ihre Prozesse und Lieferketten internationalisieren wollen. Übrigens bezieht sich Hardware nicht nur auf den Elektronikbereich: Taiwan ist mit Marken wie Giant oder Merida auch Weltmarktführer in der Herstellung von Fahrrädern. Auch bei anderen Sportgeräten, Maschinenwerkzeugen, Autoteilen oder der Textilindustrie – Stichwort „Smart Textiles“ – ist Taiwan Weltklasse. Es gibt übrigens sehr interessante Taiwan Startup Boot Camp–Programme, im Rahmen derer internationalen Startups sämtliche Flug- sowie Reise- & Aufenthaltskosten in Taiwan bezahlt werden. Aktuell z.B. gibt es dazu eine Ausschreibung des Accelerators Garage+. Ein anderes Programm, das Taiwan Rapid Innovation Prototyping League for Entrepreneurs (TRIPLE), verbindet ausländische Unternehmen mit OEM/ODM-Produzenten, Forschungsunternehmen und spezialisierten Start-Up-Accelerators in Taiwan. Für Exporte nach Taiwan sind die Bereiche Zulieferungen zur Halbleiterindustrie, Life Sciences & MedTech, Smart & Green City oder innovative & spannende F&B-Produkte besonders interessant.

Bitte zum Abschluss um fünf essentielle Tipps für Startups aus Österreich die in Taiwan aktiv werden wollen.

  1. Komm her und mach dir selbst ein Bild: Die eigene Erfahrung und das „Bauchgefühl“ sind oft besser als Reports oder umfangreiche Analysen. Nimm an einem dafür passenden Startup-Programm teil – die Konditionen sind hier meist sehr attraktiv!
  2. Überleg dir genau, was du in Taiwan erreichen willst: Produkte & Services für den taiwanesischen Markt oder Taiwan als Ausgangspunkt für andere asiatische/ globale Märkte, nach dem Motto „from Taiwan to the World“.
  3. Plane am Anfang Zeit zur Kontaktpflege ein: Die Startup-Community ist sehr gut vernetzt und bietet in der Regel viel Unterstützung und Tipps an. Oft kann dich das in die richtige Richtung bzw. zum passenden Kontakt führen.
  4. Klingt wie eine Binsenweisheit, führt aber immer wieder zu Missverständnissen und Problemen: Nimm dir Zeit, um lokale Kultur und Geschäftspraktiken zu verstehen. Taiwanesen sind generell sehr umgänglich, business-minded und sehr westlich-geprägt; das täuscht manchmal darüber hinweg, dass Menschen hier nichtsdestotrotz anders „ticken“ und kulturelle oder religiöse Traditionen in allen Gesellschaftsschichten stark verwurzelt sind.
  5. Schreib uns unter [email protected]: Wir helfen dir bei einer ersten Geschäftseinschätzung, suchen für dich die passenden Kontakte und begleiten dich bei Bedarf zu konkreten Terminen. Das Außenwirtschafts Center Taipei ist dein erster Ansprechpartner in allen wirtschaftlichen Fragen in Taiwan.

+++ Startups auf dem richtigen (Export)Weg +++

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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