25.08.2017

Es muss nicht immer Hongkong, Singapur oder Tokio sein, auch Taipei ist spannend für Startups

Interview. Seit mittlerweile vier Jahren ist Christian Fuchssteiner nun schon Wirtschaftsdelegierter in Taipei. Der Brutkasten hat ihn kürzlich getroffen und über die dortige Startup-Szene als auch Möglichkeiten für Startups aus Österreich in Taiwan gesprochen. Fünf essentiellen Tipps für eine Expansion nach Taiwan hat uns Christian Fuchssteiner überdies für euch verraten.
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Wie wird man Trade Commissioner in Taiwan und welche Aufgaben verfolgst du dort? Stelle dich bitte selbst unserer Community vor.

Gerne! Ich bin Christian Fuchssteiner und seit 2013 als Wirtschaftsdelegierter zuständig für Taiwan. Zuvor war ich bereits für die Außenwirtschaft Austria – die Internationalisierungsagentur der österreichischen Wirtschaft – für jeweils drei Jahre in Kroatien, Hongkong und Russland im Einsatz. Nach einem kurzen Zwischenstopp in Wien habe ich mich für die jetzige Position in Taipei beworben und hatte Glück, dass es gleich auf Anhieb mit meiner Wunschdestination geklappt hat! In meinem sehr abwechslungsreichen Arbeitstag dreht sich alles um österreichische Firmen: von Gütern, die im Zoll stecken bleiben, über die Suche neuer Vertriebspartner für eine innovative Augmented Reality-Lösung bis hin zu der Betreuung von Wirtschaftsmissionen oder Zukunftsreisen österreichischer Unternehmen und offizieller Delegationen; wir unterstützen und fördern hands-on Unternehmer, die in Taiwan Fuß fassen wollen – egal welche Branche oder Unternehmensgröße.

+++ Gastbeitrag: Pitching-Contest in Peking mit österreichischer Beteiligung +++

Taiwan ist in Europa vor allem durch große Unternehmen aus dem Elektronikbereich, wie HTC, Acer oder Asus, bekannt. Gibt es vor Ort eine lebendige Startup Szene?

In Taiwan gibt es – getrieben durch die weltbekannten Elektronikkonzerne wie HTC, Acer, BenQ, Asus, aber auch Auftragsfertiger Foxconn oder den weltgrößten Chiphersteller TSMC – ein dynamisches Startup-Ecosystem. Zudem forciert die Regierung in Taipei mit attraktiven Programmen junges Unternehmertum und investiert stark in Rahmeninfrastruktur, wie Accelerators, Co-Working Spaces, ausreichend Venture Capital, usw. Dazu kommt das Großprojekt „Asia Silicon Valley“: Auf einem riesigen Gelände in der Nähe des internationalen Flughafens soll gemeinsam mit etablierten Multinationals und Startups ein weltweites Kompetenzzentrum für Internet of Things (IoT) entstehen.

Welchen USP hat Taiwan für Startups im Vergleich mit anderen asiatischen Ländern?

Taiwan punktet vor allem durch seine Größe; die ist nämlich relativ überschaubar, was nicht nur Reisen auf der Insel extrem erleichtert, aber vor allem dazu führt, dass die High-Tech-Industrie sehr stark in Clustern organisiert und ausgezeichnet vertikal integriert ist. Taiwan ist deshalb heute eine hochleistungsfähige Produktionsplattform und unverzichtbarer Bestandteil der globalen Elektronik-Supply-Chains. Ein zusätzliches Asset sind die vergleichsweise geringen Mengenanforderungen und eine starke Kernkompetenz bei Prototyping. Kurzum: Wer Produktideen aus dem IoT-Bereich zu einem fertigen ICT-Produkt reifen lassen will, ist in Taiwan an der absolut richtigen Adresse. Last but not least, Taiwan und seine Hauptstadt Taipei bieten eine beeindruckende Lebensqualität. Die Vorteile einer modernen & sicheren Großstadt gepaart mit beeindruckenden Naturlandschaften und einer vielfältigen kulturellen Tradition findet man selten in dieser Kombination in asiatischen Metropolen. Jeder, der schon einmal hier war, weiß die Handschlagqualität, Freundlichkeit und ausgeprägte Leidenschaft der Taiwanesen für gutes Essen zu schätzen.

Hongkong, Singapur, Peking oder Tokio – in welcher Liga spielt Taipei?

Eines ist klar: Taipei steht nicht so stark im internationalen Rampenlicht wie die vier oben genannten Städte. Das hat vor allem mit der fehlenden Anerkennung Taiwans als eigenständiges Land zu tun. Ein riesiger Vorteil ergibt sich aber daraus: Kosten. Als „Asian Tiger“ ist Taiwan wirtschaftlich und infrastrukturell ähnlich gut entwickelt wie Hongkong oder Singapur – Top-Platzierungen in internationalen Rankings bestätigen dies Jahr für Jahr – die Lebenserhaltungskosten machen in Taipei aber nur einen Bruchteil anderer asiatischer Metropolen aus, deren Immobilienpreise seit Jahren exorbitant steigen. Die bereits erwähnte hohe Lebensqualität gepaart mit einer authentischen kulturellen Tradition macht es deshalb für viele Insider zu einem „Hidden Gem“. Viele Unternehmen entscheiden sich deshalb, Taiwan als „Sprungbrett“ und Testmarkt für andere asiatische Länder, vor allem aber China, zu verwenden. Die gut ausgebildeten Arbeitskräfte und kompetitiven Löhne machen es bei Unternehmen aus dem Silicon Valley als „BackOffice“-Hub bzw. im Bereich der Softwareentwicklung attraktiv.

Gibt es schon Startups aus Österreich, die in Taiwan aktiv geworden sind, oder den Sprung in Kürze wagen?

Es gibt Startups, die bereits in Taiwan mit ihrer Geschäftsidee angeklopft und potenzielle Partner gescoutet haben Beachtliche Erfolge gibt es vor allem bei Zulieferern für die Halbleiterindustrie. Für viele österreichische Unternehmen ist die Pazifikinsel aber oft ein „unbeschriebenes Blatt“. Es ist auch unsere Aufgabe als AußenwirtschaftsCenter auf die Vorzüge und Geschäftschancen in Taiwan aufmerksam zu machen. Ein Highlight und wichtiger Grundstein in diesem Zusammenhang war sicher der Besuch von 8 österreichischen Startups im Juli 2017, die im Rahmen des goHongKong Programms von GIN Austria und der WKO für 2 Tage zu einer „BreakOut Session“ nach Taipei gekommen sind.

Welche Möglichkeiten bestehen in Taiwan für Startups aus Österreich und für welche Branchen ist der dieser Markt tatsächlich spannend?

Besonders interessant ist Taiwan, wie oben bereits erwähnt, für Unternehmen aus dem Hardwarebereich, die entweder noch daran arbeiten, ihren Prototypen zur Marktreife zu bringen, oder Hardwarehersteller, die ihre Prozesse und Lieferketten internationalisieren wollen. Übrigens bezieht sich Hardware nicht nur auf den Elektronikbereich: Taiwan ist mit Marken wie Giant oder Merida auch Weltmarktführer in der Herstellung von Fahrrädern. Auch bei anderen Sportgeräten, Maschinenwerkzeugen, Autoteilen oder der Textilindustrie – Stichwort „Smart Textiles“ – ist Taiwan Weltklasse. Es gibt übrigens sehr interessante Taiwan Startup Boot Camp–Programme, im Rahmen derer internationalen Startups sämtliche Flug- sowie Reise- & Aufenthaltskosten in Taiwan bezahlt werden. Aktuell z.B. gibt es dazu eine Ausschreibung des Accelerators Garage+. Ein anderes Programm, das Taiwan Rapid Innovation Prototyping League for Entrepreneurs (TRIPLE), verbindet ausländische Unternehmen mit OEM/ODM-Produzenten, Forschungsunternehmen und spezialisierten Start-Up-Accelerators in Taiwan. Für Exporte nach Taiwan sind die Bereiche Zulieferungen zur Halbleiterindustrie, Life Sciences & MedTech, Smart & Green City oder innovative & spannende F&B-Produkte besonders interessant.

Bitte zum Abschluss um fünf essentielle Tipps für Startups aus Österreich die in Taiwan aktiv werden wollen.

  1. Komm her und mach dir selbst ein Bild: Die eigene Erfahrung und das „Bauchgefühl“ sind oft besser als Reports oder umfangreiche Analysen. Nimm an einem dafür passenden Startup-Programm teil – die Konditionen sind hier meist sehr attraktiv!
  2. Überleg dir genau, was du in Taiwan erreichen willst: Produkte & Services für den taiwanesischen Markt oder Taiwan als Ausgangspunkt für andere asiatische/ globale Märkte, nach dem Motto „from Taiwan to the World“.
  3. Plane am Anfang Zeit zur Kontaktpflege ein: Die Startup-Community ist sehr gut vernetzt und bietet in der Regel viel Unterstützung und Tipps an. Oft kann dich das in die richtige Richtung bzw. zum passenden Kontakt führen.
  4. Klingt wie eine Binsenweisheit, führt aber immer wieder zu Missverständnissen und Problemen: Nimm dir Zeit, um lokale Kultur und Geschäftspraktiken zu verstehen. Taiwanesen sind generell sehr umgänglich, business-minded und sehr westlich-geprägt; das täuscht manchmal darüber hinweg, dass Menschen hier nichtsdestotrotz anders „ticken“ und kulturelle oder religiöse Traditionen in allen Gesellschaftsschichten stark verwurzelt sind.
  5. Schreib uns unter [email protected]: Wir helfen dir bei einer ersten Geschäftseinschätzung, suchen für dich die passenden Kontakte und begleiten dich bei Bedarf zu konkreten Terminen. Das Außenwirtschafts Center Taipei ist dein erster Ansprechpartner in allen wirtschaftlichen Fragen in Taiwan.

+++ Startups auf dem richtigen (Export)Weg +++

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X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann

Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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