04.02.2015

Es kann passieren, dass App-Klone besser ankommen als ihr Original

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Eine gute App Idee wird oft hundertfach kopiert.

In den App-Stores herrscht ein harter Konkurrenzkampf. Dass eine gut kopierte Idee erfolgreicher wird als das Original, ist keine Seltenheit.

Als Dong Nguyen im Frühjahr die beliebte Spiele-App Flappy Bird aus dem Verkehr zog, dauerte es nicht lange, bis für reichlichen Ersatz gesorgt wurde. Floppy Bird, Tappy Bird, Flappy Cat-binnen kürzester Zeit sind die Klone des Spiels regelrecht zur Plage geworden. Jeder will ein kleines Stück vom Werbekuchen oder versucht sein Glück mit einer kostenpflichtigen App. Ist es so einfach, eine erfolgreiche App zu kopieren? „Das Nachbauen ist gerade bei einfachen Apps wie Flappy Birds kein Problem“, sagt Thomas Reisenegger von der Wiener Agentur All About Apps. Illegal wird es erst, wenn der Name oder Code eins zu eins kopiert wird, erklärt Reisenegger.

Illegal wird das Kopieren einer App erst, wenn der Name oder Code eins zu eins kopiert wird

Bewegt man sich im legalen Rahmen, kann ein guter Nachbau durchaus erfolgreicher werden als das Vorbild. Dafür gibt es auch in Österreich Beispiele. Die Ähnlichkeit zwischen der Flohmarkt-App Shpock und dem deutschen Stuffle ist frappierend. Bei Stuffle muss man sich eingestehen, von dem österreichischen Zwilling überholt worden zu sein, obwohl man in Deutschland ein gutes Jahr früher dran war. Mittlerweile ist Shpock im deutschsprachigen Raum Nummer zwei hinter Ebay. Wie so etwas passieren kann? „Gutes Marketing und etwas Glück“, sagt Reisenegger.

Shpock-Gründer Armin Strbac will von einem Duell nichts wissen: „Es gibt etwa 20 Kleinanzeigen-Apps“, sagt er. Stuffle hat sich entschieden, eine andere Geschäftsstrategie einzuschlagen als der österreichische Mitbewerber, erklärt Gründer Morten Hartmann. Beide Start-ups haben 2013 kräftige Finanzierungsrunden abgeschlossen.

Dass ein später gestarteter Konkurrent die Oberhand gewinnt, kommt vor – selbst bei dreisten Kopien. Die beliebte Puzzle-App Threes etwa wurde von 2048 kopiert. Da 2048 kostenlos war, gelang der App schnell eine große Verbreitung, und Medien wurden zuerst auf den Klon aufmerksam.

Es kann vorkommen, dass ein später gestarteter Konkurrent besser ankommt – auch wenn es sich um eine dreiste Kopie handelt.

Auch der Österreicher Markus Pichler hat viel Erfahrung mit Konkurrenzdruck. Er hat 2010 das Schweiz-und Österreich-Geschäft des Rabattportals DailyDeal aufgebaut. Damals gab es in Deutschland mit CityDeal ein ganz ähnliches Angebot. „Das waren wilde Grabenkämpfe“, erinnert sich Pichler. „Am Ende des Tages haben aber beide gewonnen“, sagt der Start-up-Profi. DailyDeal wurde von Google 2011 um 85 Mio.€ übernommen und CityDeal an Groupon verkauft. Pichler hat mittlerweile ein neues „Baby“. MeinKauf bietet in Österreich digitalisierte Rabattprospekte von Supermärkten und anderen Geschäften an. Ein ganz ähnliches Angebot haben Wogibtswas und Aktionsfinder. Ob sich Pichler wieder in Grabenkämpfe stürzt? „Der Markt wird sich in zwei bis drei Jahren konsolidieren“, ist er überzeugt. „Wir sehen uns in einer komfortablen Situation.“ Mittlerweile hat MeinKauf in die Türkei und nach Ungarn expandiert. Von Deutschland lässt Pichler allerdings die Finger. Dort ist der Markt fest im Griff des deutschen MeinKauf-Vorbilds KaufDa. MeinKauf und KaufDa teilen sich einige Investoren-ein schlauer Schachzug, um sich gegenseitig nicht in die Quere zu kommen.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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