04.02.2015

Es kann passieren, dass App-Klone besser ankommen als ihr Original

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Eine gute App Idee wird oft hundertfach kopiert.

In den App-Stores herrscht ein harter Konkurrenzkampf. Dass eine gut kopierte Idee erfolgreicher wird als das Original, ist keine Seltenheit.

Als Dong Nguyen im Frühjahr die beliebte Spiele-App Flappy Bird aus dem Verkehr zog, dauerte es nicht lange, bis für reichlichen Ersatz gesorgt wurde. Floppy Bird, Tappy Bird, Flappy Cat-binnen kürzester Zeit sind die Klone des Spiels regelrecht zur Plage geworden. Jeder will ein kleines Stück vom Werbekuchen oder versucht sein Glück mit einer kostenpflichtigen App. Ist es so einfach, eine erfolgreiche App zu kopieren? „Das Nachbauen ist gerade bei einfachen Apps wie Flappy Birds kein Problem“, sagt Thomas Reisenegger von der Wiener Agentur All About Apps. Illegal wird es erst, wenn der Name oder Code eins zu eins kopiert wird, erklärt Reisenegger.

Illegal wird das Kopieren einer App erst, wenn der Name oder Code eins zu eins kopiert wird

Bewegt man sich im legalen Rahmen, kann ein guter Nachbau durchaus erfolgreicher werden als das Vorbild. Dafür gibt es auch in Österreich Beispiele. Die Ähnlichkeit zwischen der Flohmarkt-App Shpock und dem deutschen Stuffle ist frappierend. Bei Stuffle muss man sich eingestehen, von dem österreichischen Zwilling überholt worden zu sein, obwohl man in Deutschland ein gutes Jahr früher dran war. Mittlerweile ist Shpock im deutschsprachigen Raum Nummer zwei hinter Ebay. Wie so etwas passieren kann? „Gutes Marketing und etwas Glück“, sagt Reisenegger.

Shpock-Gründer Armin Strbac will von einem Duell nichts wissen: „Es gibt etwa 20 Kleinanzeigen-Apps“, sagt er. Stuffle hat sich entschieden, eine andere Geschäftsstrategie einzuschlagen als der österreichische Mitbewerber, erklärt Gründer Morten Hartmann. Beide Start-ups haben 2013 kräftige Finanzierungsrunden abgeschlossen.

Dass ein später gestarteter Konkurrent die Oberhand gewinnt, kommt vor – selbst bei dreisten Kopien. Die beliebte Puzzle-App Threes etwa wurde von 2048 kopiert. Da 2048 kostenlos war, gelang der App schnell eine große Verbreitung, und Medien wurden zuerst auf den Klon aufmerksam.

Es kann vorkommen, dass ein später gestarteter Konkurrent besser ankommt – auch wenn es sich um eine dreiste Kopie handelt.

Auch der Österreicher Markus Pichler hat viel Erfahrung mit Konkurrenzdruck. Er hat 2010 das Schweiz-und Österreich-Geschäft des Rabattportals DailyDeal aufgebaut. Damals gab es in Deutschland mit CityDeal ein ganz ähnliches Angebot. „Das waren wilde Grabenkämpfe“, erinnert sich Pichler. „Am Ende des Tages haben aber beide gewonnen“, sagt der Start-up-Profi. DailyDeal wurde von Google 2011 um 85 Mio.€ übernommen und CityDeal an Groupon verkauft. Pichler hat mittlerweile ein neues „Baby“. MeinKauf bietet in Österreich digitalisierte Rabattprospekte von Supermärkten und anderen Geschäften an. Ein ganz ähnliches Angebot haben Wogibtswas und Aktionsfinder. Ob sich Pichler wieder in Grabenkämpfe stürzt? „Der Markt wird sich in zwei bis drei Jahren konsolidieren“, ist er überzeugt. „Wir sehen uns in einer komfortablen Situation.“ Mittlerweile hat MeinKauf in die Türkei und nach Ungarn expandiert. Von Deutschland lässt Pichler allerdings die Finger. Dort ist der Markt fest im Griff des deutschen MeinKauf-Vorbilds KaufDa. MeinKauf und KaufDa teilen sich einige Investoren-ein schlauer Schachzug, um sich gegenseitig nicht in die Quere zu kommen.

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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