11.12.2023

Erstmalig: KI-Map für Legal Tech 2023

Seit dem Launch von ChatGPT 2022 sind KI-Technologien branchenübergreifend Dauerthema. Nun erobern sie auch den Markt von Kanzleien und Rechtsabteilungen.
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Gründerin Sophie Martinez lehnt an einer weßen Wand und lächelt

„In Bezug auf KI herrscht eine große FOMO“, sagt Sophie Martinez, Future-Law Gründerin. Das bedeute, dass viele Bereiche Angst haben etwas zu verpassen, wenn es um die Weiterentwicklung neuer Technologien mit Künstlicher Intelligenz geht, erklärt sie. Dass sie damit recht hat, zeigt das branchenübergreifende Interesse an KI und die Einbettung in diversen Bereichen sowie die jährlich wachsende Anzahl an Einträgen der Legal Tech Branche. Nun soll auch im Rechtsbereich – von Kanzleien bis hin zu juristischen Abteilungen von Unternehmen sowie der öffentlichen Hand- aufgeholt werden. Und zwar mit einer speziellen KI-Map.

Kleine Schritte für große Anwendung

Die seit 2018 jährlich präsentierte Legal Tech Map Austria wird von der Innovations- und Digitalisierungsplattform für den Rechtsbereich „Future-Law“ erstellt. Wie brutkasten berichtete, veröffentlichte das Legal Tech Future-Law auch in diesem Jahr die Legal Tech Map – eine Listung an Unternehmen, die die wachsende Relevanz des Sektors unterstreichen. Heuer war sie mit insgesamt 142 Einträgen so groß wie nie zuvor. Erstmals erschien nun auch eine KI-Map, die einen handlichen Überblick zu Legal Tech-Unternehmen mit KI-Funktionen und ihren Einsatzbereichen bietet.

Für Rechtsabteilungen, Kanzleien und Bereichen der öffentlichen Hand sei es nun wichtig, sich mit „kleinen Schritten die konkreten Anwendungsbereiche und konkreten Möglichkeiten des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz zu nähern“, betont Martinez.

How to: Anlaufstelle und Kategorien der neuen KI- Map

Und der genaue Anwendungsbereich? Für die Nutzung von KI im Rechtsbereich sei ein Erfolgskriterium, heißt es in der Presseaussendung. Ob beim Einsatz in der Automatisierung von Arbeitsabläufen- etwa hinsichtlich Verträge, Analysen- bis hin zum Wissensmanagement könne KI überall vermehrt eingesetzt werden. Die Frage ist nun nicht mehr ob, sondern wie der Einsatz stattfindet. Provider und Anbieter müssen näher angeschaut werden, hierfür soll die KI-Map eine erste Anlaufstelle bieten.

In den einzelnen Kategorien aus der Legal Tech Map für KI können Fortschritte in den Bereichen Rechtsautomatisierung, Vertragsmanagement, Rechtsforschung, Compliance und vielem mehr erkundet werden. Die aktuellen Kategorien findet man hier:

  • Contracting (Contract Management)
  • Document Drafting
  • Contract Review & Analysis
  • Legal Research
  • E-Billing
  • Consumer Rights
  • eDiscovery
  • Litigation
  • Intellectual Property
  • Transcription
  • CLM (Contract Lifecycle Management)
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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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