14.04.2022

Erster Tweet als NFT für 48 Mio. Dollar angeboten – Höchstgebot bei 7000 Dollar

Der Verkäufer legte vor einem Jahr selbst 2,9 Millionen Dollar dafür hin. Nun scheint niemand den NFT des allerersten Tweets aus 2006 haben zu wollen.
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Um dieses Bild des allerersten Tweets geht es in der NFT-Auktion
Um dieses Bild des allerersten Tweets geht es in der NFT-Auktion

Es sollte wohl das Geschäft seines Lebens werden. Im März 2021 kaufte sich der iranische Krypto-Unternehmer Sina Estavi die Exklusivrechte am von Twitter-Gründer Jack Dorsey verfassten allerersten Tweet aus dem Jahr 2006 für stolze 2,9 Millionen US-Dollar. Nun wollte er den Tweet als NFT über die Plattform OpenSea für 48 Millionen US-Dollar weiterverkaufen – und kündigte an, die Hälfte des Betrags spenden zu wollen. Damit würde er seinen Einsatz versechzehnfachen (bzw. abzüglich der geplanten Spende verachtfachen), doch derzeit schaut es nicht im entferntesten so aus, als würde der Plan aufgehen.

Höchstgebot mit Ende der ersten Frist sogar unter 300 Dollar

Mit Ende der zunächst auf OpenSea gesetzten Deadline der Auktion lag das Höchstgebot bei umgerechnet nicht einmal 300 US-Dollar. Die Frist wurde mittlerweile verlängert, doch die Gebote wollen auch jetzt nicht so recht abheben – selbst nachdem bereits gestern mehrere große Medien, darunter mit CoinDesk eines der weltweit größten Krypto-Magazine, darüber berichteten. Seitdem stieg das Höchstgebot (in Ether) zumindest auf umgerechnet fast 7000 Dollar (Stand 14. April Vormittag). Doch es geht weiterhin denkbar schleppend voran.

Das ist der allererste Tweet:

Geldsorgen nach Verhaftung?

Für Sina Estavi dürfte zudem derzeit noch deutlich mehr auf dem Spiel stehen, als ein Investment. Laut Medienberichten wurde der Unternehmer vergangenes Jahr – nachdem er die Rechte am ersten Tweet gekauft hatte – im Iran verhaftet, woraufhin zwei seiner Firmen zusammenbrachen. Nun braucht er das Geld vielleicht, um Investoren auszubezahlen, wird spekuliert.

Erster Tweet als NFT: Falsches Timing, falscher Wunschbetrag

Bei dieser Auktion dürften sowohl der angestrebte Verkaufspreis als auch das Timing ungünstig angesetzt gewesen sein. Beträge in dieser Größenordnung brachten bislang nur sehr wenige NFTs herein – und dabei handelte es sich um Gemälde von Pablo Picasso oder Vincent van Gogh. Und generell ist der Markt zuletzt deutlich abgestürzt: Seit Jänner sank der durchschnittliche NFT-Verkaufspreis von fast 7000 auf unter 2000 US-Dollar. Gegenüber Coindesk legte Estavi inzwischen nahe, dass er derzeit wohl kein Kaufangebot in dieser Höhe annehmen dürfte.

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Brief an Sporrer: Wundsam, Klinger, Hansmann und Co. drängen auf praxisnahe Umsetzung von EU Inc.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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