10.03.2022

Erster Metaverse-ETF Europas erleichtert Investments in den Megatrend

In Europa startet ein erster ETF, der sich auf Unternehmen konzentriert, die vom Metaverse-Trend profitieren könnten.
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Metaverse, Virtual Reality
© Unsplash

Mark Zuckerberg hat 2021 mit dem Metaverse einen Trend befeuert, dem Investoren und Analysten eine große Zukunft vorhersagen. Morgan Stanley und Goldman Sachs rechnen damit, dass sich das Metaverse zu einem 12-Billionen-Dollar-Markt mit 8,3 Billionen Dollar Konsumausgaben entwickeln könnte. In Europa startet jetzt auch ein erster ETF, der Anleger:innen Investments in den Trend Metaverse erleichtern will. Der passiv gemanagte, börsengehandelte Indexfonds wird von der ETC Group zusammen mit dem ETF-Spezialisten Han ETF aufgelegt.

In Metaverse-Technologien investieren

Der Metaverse-ETF wird im Laufe des Monats auf Xetra, an der London Stock Exchange sowie der Borsa Italiana gelistet und für den Handel in ganz Europa zugelassen werden. Anleger:innen sollen über den Fonds am Wachstum des Metaverse und auch an den zugrundeliegenden Technologien teilhaben. „Es hat sich von einer obskuren, theoretischen Idee zu etwas entwickelt, das als Evolution der virtuellen Realität bis hin zur nächsten Generation des Internets beschrieben wird“, sagt ETC-Group-CEO Bradley Duke.

Der ETF wird den Solactive ETC Group Global Metaverse Index abbilden – Solactive entwickelt mithilfe von KI spezialisierte Indizes. Der Metaverse Index, der die Grundlage des ETFs bildet, umfasst 51 Unternehmen aus den Bereichen Augmented und Virtual Reality, Creator Economy, Digital Infrastructure, Digital Marketplace, Gaming und Payments. Am stärksten gewichtet sind in dem Index Apple, der Software-Plattform-Entwickler PTC, Snap und Meta Platforms.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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