14.12.2022

Google Pay: Erste Bank launcht mobile Bezahlfunktion

Als erste österreichische Großbank führt die Erste Bank “Google Pay” ein. Die mobile Bezahlfunktion kann sowohl mit Smartphones als auch mit Smartwatches verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung ist eine Sparkassen Kredit- oder Debitkarte sowie ein Mobilgerät mit Android Betriebssystem.
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(c) Adobe Stock - nikkimeel

Bis vor kurzem wurde Google Pay von keiner einzigen Großbank in Österreich unterstützt. Und das, obwohl die drahtlose Bezahlfunktion von Google schon vor einem Jahr in Österreich gelauncht wurde. Für Kund:innen der Erste Bank und Sparkasse hat das Warten nun ein Ende, denn ab sofort können Android-User:innen digital über ihr Google-Wallet – egal ob mit dem Smartphone oder mit einer Smartwatch – mobil bezahlen.

Erste Bank erkennt Potential von Google Pay

“Viele haben schon darauf gewartet. Nun starten wir mit Google Pay und geben somit Millionen Kund:innen die Möglichkeit, mobil zu bezahlen”, sagt Gerda Holzinger-Burgstaller, CEO und Privatkundenvorständin der Erste Bank. Als erste Großbank in Österreich erkennt die Erste Bank das Potential und den großen Bedarf dieser innovativen Banking-Lösung am Markt. Vor allem bei jungen Menschen sei mobiles Bezahlen aktuell im Trend.

Verdoppelung von mobilen Zahlungen erwartet

Laut Holzinger-Burgstaller nutzen rund 70 Prozent der Österreicher:innen Android-Lösungen. Zudem geben 72 Prozent an, kontaktlose Bezahlfunktionen über NFC zu nutzen. Der Anteil der mobilen Zahlungen von Erste Bank und Sparkasse Kund:innen liege aktuell bei 15 Prozent. “In den nächsten 18 bis 24 Monaten erwarten wir eine Verdoppelung dieses Anteils auf bis zu 30 Prozent”, sagt die Geschäftsführerin.

Aktivierung von Google Pay

Wer die mobile Bezahlfunktion aktivieren möchte, kann sie einfach über die firmeneigene Banking App George einrichten. Dafür müssen Nutzer:innen eine einmalige Registrierung bei Google Pay durchführen sowie eine digitale Karte über George erstellen. “Für ungeübte Nutzer:innen dauert der Einrichtungsprozess drei Minuten, für Geübte weniger als zwei”, erklärt Holzinger-Burgstaller.

Unterstützt werden alle Kredit- und Debitkarten der Erste Bank und Sparkasse. Jedoch müssen Sparkassen-Kund:innen über ein Android-Handy sowie die aktuelle Version der George-App verfügen, um Google Pay zu nutzen. Ausgenommen sind Android-Geräte von Huawei, die von den USA sanktioniert wurden und somit vom Google Play Store ausgeschlossen sind.

Sicherheit und Datenschutz bei Google Pay

“Sicherheit und Datenschutz sind ein integraler Bestandteil von Google Wallet”, sagt Christine Antlanger-Winter, Country Director von Google Austria. Sie erklärt, dass das Google Wallet bei Transaktionen nicht die tatsächliche Kontonummer, sondern die tokenisierte dem Verkäufer übermittelt. Google verwende auch keine Transaktionsdaten für etwaige Werbezwecke. “Wir mussten vor der Einführung von Google Pay einige technische Probleme lösen, das hat diese Zeit gebraucht. Im Vergleich zu anderen österreichischen Großbanken sind wir dennoch sehr weit vorne”, sagt Holzinger-Burgstaller abschließend.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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