30.10.2025
FUND OF FUNDS

Erste Asset Management setzt zweiten Private-Equity-Dachfonds auf

Der erste derartige Fonds, der im Jänner final geschlossen wurde, hat rund 100 Mio. Euro in 14 Fonds investiert. Nun wird ein weiterer Fund of Funds aufgesetzt.
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Der Erste Campus in Wien | © Erste Group/ Christian Wind

Dank der anhaltenden Diskussionen rund um den von der Bundesregierung geplanten staatlich gestützten Dachfonds („Scaleup Fonds“) ist das Prinzip mittlerweile weitgehend bekannt: Ein Dachfonds, auch Fund of Funds genannt, investiert nicht direkt in Unternehmen, sondern in Fonds, die dann wiederum in Unternehmen investieren.

Während die Regierung, wie erwähnt, an ihrem noch arbeitet, hat die Erste Asset Management bereits 2022 einen solchen aufgesetzt. Im Jänner dieses Jahrs erfolgte das finale Closing, wie brutkasten berichtete. Nun wird der Folgefonds „Erste Diversified Private Equity II“ aufgesetzt.

Erster Dachfonds investierte 100 Millionen Euro in 14 Zielfonds

Mit dem ersten Fonds waren laut Erste Asset Management rund 100 Millionen Euro in 14 Zielfonds investiert worden – und zwar in den Bereichen Growth Equity, Venture Capital und Buyout. Entsprechend sei auch die Bandbreite der Branchen groß: Fonds aus dem Portfolio investierten etwa in das Münchner SpaceTech-Scaleup Isar Aerospace oder in den 1990 gegründeten tschechischen Flugzeugausstatter Borcad. Der Investorenkreis des Fund of Funds bestehe aus Pensionskassen, Versicherungen, Banken, kirchlichen Einrichtungen und Kund:innen aus dem Erste Bank Private Banking.

Fokus auf Zentraleuropa und Aufteilung auf Private Equity-, Venture Capital- und Buyout-Fonds

Auch der zweite Fonds soll nun ähnlich gelagert sein. Der Fokus liegt klar auf Europa, insbesondere auf Zentraleuropa. Die Aufteilung auf Private Equity-, Venture Capital- und Buyout-Fonds bleibt. Diese sollen laut Erste Asset Management „Zugang zu wachstumsstarken Unternehmen und sogenannte Hidden Industrial Champions in der Region bieten und sich auf strategisch kritische Branchen wie Space Tech, (Cyber)-Security und Defence konzentrieren“. Das Zielvolumen des neuen Fonds wurde noch nicht bekanntgegeben.

„Stabiler und verlässlicher Wirtschaftsraum“

Man sehe Europa angesichts der geopolitischen und wirtschaftlichen Verschiebungen der vergangenen Jahre als „stabilen und verlässlichen Wirtschaftsraum“, heißt es von Erste Asset Management. Zentraleuropa wiederum wachse seit Jahrzehnten wesentlich stärker als der EU-Durchschnitt. Die einzelnen Länder hätten dabei eine deutlich geringere Verschuldung und weitgehend niedrigere Inflationsraten. Hinzu kämen kompetitive Kostenstrukturen und „viele erfolgreiche Gründer:innen und Innovationen“ ebenso wie viele „Hidden-Industrial-Champions“.

„Die Reindustrialisierung von Europa in strategisch wichtigen Schlüsselindustrien wird in den Ländern in Zentraleuropa stattfinden. Wer in die Zukunft von Europa investieren will, sollte deshalb in dieser Region investieren“, meint dazu Thomas Bobek, Head of Private Markets bei Erste Asset Management.

Europa bei Private Equity „auf Augenhöhe“ mit USA

Der Kontinent könne sich in Sachen Private Equity auch im Rendite-Vergleich mit den USA messen, wird betont. „Im 15-Jahres-Vergleich sind wir im Durchschnitt auf Augenhöhe“, so Bobek, der jedoch einen integrierten europäischer Kapitalmarkt einmahnt, denn „der Unterschied liegt hierbei weniger in der Innovationskraft als in der Struktur der Kapitalmärkte.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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