18.01.2018

“Bitcoins haben per se keinen Wert” – Erste Bank bringt “Krypto-Basics”

In einem Blog-Beitrag "informiert" die Erste Bank über Bitcoins. Die Stoßrichtung des Beitrags wird dabei nicht gerade subtil vermittelt.
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Erste Asset Management zu Bitcoin
(c) fotolia.com - Thaut Images

Mit dem Bitcoin- und Kryptowährungshype der vergangenen Monate reißt auch die Kritik an den Digitalwährungen nicht ab. Die passiert manchmal auf mehr und manchmal auf weniger subtiler Ebene. So äußerte sich Erste Bank-Chef Andreas Treichl etwa vor einigen Wochen in einem Bloomberg-Interview sehr klar gegen Bitcoin und bekam dafür viel mediale Aufmerksamkeit. Einen vordergründig deutlich unterschwelligeren Zugang wählte dagegen nun die “Erste Asset Management” in einem Blog-Beitrag.

+++ Erste-Chef Treichl: “Zentralbanken werden Bitcoin stoppen” +++

“Bitcoin Basics” – neutrale Information für die Kunden?

Mit den Worten “Wissen Sie alle wichtigen Basics zu den Themen Bitcoins und der Blockchain-Technologie? Eine Zusammenfassung dazu gibt es im neuen Blogeintrag”, teasert die Abteilung der Bank ihren gesponserten Beitrag auf Facebook an. Dieser hat den ziemlich neutralen Titel: “Bitcoin Basics”. Hat es sich die Erste Asset Management also zum Auftrag gemacht, die Kunden der Bank objektiv über das Thema zu informieren, obwohl der Chef als großer Kritiker gilt?

Erste Asset Management Bitcoin
Screenshot: www.facebook.com

“Physisch nicht greifbar und schwer verständlich”

Klickt man in den Beitrag wird nach kurzer Zeit klar: Die (erwartbare) Stoßrichtung ist dann doch eindeutig erkennbar. “Bitcoins sind physisch nicht greifbar und sind damit für viele Menschen schwer verständlich”, schreibt der Autor, Chief Analyst Harald Egger, etwa gleich zu Beginn. Dass diese Aussage von einem Anlage-Spezialisten kommt, mutet dann doch seltsam an. Schließlich arbeitet auch die Erste Asset Management mit einer Fülle von komplexen Wertpapieren, deren Preisbildung weit schwieriger zu verstehen ist, als jene von Bitcoin und Co. Und auch diese können Anleger nicht in der Geldbörse mit sich führen. Der Fall, dass jemand mit dem Sparschwein zur Anlageberatung der Erste Bank kommt, und sein physisch greifbares Geld einzahlt, dürfte wohl eher selten vorkommen. Auffällig ist im Beitrag auch die Betonung der Tatsache, dass Bitcoin Spekulanten anlocke, tummeln sich diese doch auch in allen anderen riskanteren Anlageformen.

Blockchain sicher, Bitcoin nicht

Weit positiver beschreibt Egger die Blockchain-Technologie an sich. “Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften wird dieser Technologie eine rosige Zukunft prophezeit, unabhängig davon ob sich Bitcoins durchsetzen werden oder nicht”, schreibt er da etwa. Auch das verwundert nicht, arbeiten die Großbanken doch schon intensiv an einer Implementierung der Blockchain für ihre eigenen Systeme. Dieser wird daher auch Sicherheit attestiert: “Niemand, auch kein Staat, Unternehmen oder eine Person, kann die in dieser Datenbank enthaltenen Daten manipulieren”. Umso spannender ist in diesem Zusammenhang dann die Erwähnung von Hacker-Attacken auf Bitcoin-Plattformen.

“Zulässig ist die Aussage dann, wenn man Geld und Wertanlagen wie Gold an sich keinen intrinsischen Wert beimisst.”

“Bitcoins stellen per se keinen Wert dar”

Richtig zur Sache geht es dann natürlich im Abschnitt “Welche Risiken gibt es?”. Der startet gleich mit der Feststellung: “Bitcoins stellen per se keinen Wert dar”. Dass das so nicht ganz stimmt, ist auch unter kritischer Betrachtung augenscheinlich. Schließlich hängt inzwischen viel Wertschöpfung an der Kryptowährung (wir haben die Frage erst kürzlich in einem Beitrag ausführlich beleuchtet). Zulässig ist die Aussage dann, wenn man Geld und Wertanlagen wie Gold an sich keinen intrinsischen Wert beimisst. Das kann philosophisch gut argumentiert werden, wäre aber für eine Bank eine gewagte These.

Holprige Thesen von Erste Asset Management

Dann folgen einige Thesen zu den Risiken, darunter: “Das Interesse für Bitcoins kann von heute auf morgen verschwinden”. Man möge sich an dieser Stelle seinen Teil dazu denken. Auch die These “Das Mining von Bitcoins kann unattraktiv (wenig profitabel) werden, womit sich das Netzwerk auflösen würde”, wirkt sehr holprig. Denn erstens wird an Alternativen zum Proof of Work-Ansatz gearbeitet, die Mining obsolet machen würden. Zweitens ist im Algorithmus, durch die automatische Anpassung der Mining Difficulty an die Mining-Gesamtleistung, für diesen Fall vorgesorgt. Da verwundert fast die sehr vorsichtige Formulierung zur Blasen-Diskussion: “Ob es eine Blase ist, weiß man leider erst wenn sie geplatzt ist.”

⇒ Zum Blog-Beitrag

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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