23.01.2019

Studie: Erst 13 Prozent der österreichischen Unternehmen nutzen AI-Anwendungen

Eine länderübergreifende Studie der Boston Consulting Group (BCG) zum Thema Artificial Intelligence in der Wirtschaft sieht für Österreich dringenden Handlungsbedarf. China sei laut BCG hingegen AI-Vorreiter.
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AI
(c) fotolia/sdecoret

Die Digitalisierung der österreichischen Wirtschaft schreitet bislang recht zögerlich voran. Laut dem Digital Dossier 2018 des BMDW sieht lediglich die Hälfte der heimischen KMUs in der digitalen Technologie eine Relevanz für das eigene Geschäftsmodell (der brutkasten berichtete). Eine aktuelle Studie der Boston Consulting Group (BCG) und der Tochterfirma BCG GAMMA zeichnet nun in Bezug auf die Bedeutung von Artificial Intelligence für die österreichische Wirtschaft ein ähnliches Bild: Lediglich 13 Prozent aller heimischen Unternehmen nutzen konkrete AI-Anwendungen – so das ernüchternde Ergebnis des BCG Gamma-Reports Mind the (AI) Gap: Leadership Makes the Difference. Zudem würden sich deutlich weniger als die Hälfte (42 Prozent) der österreichischen Unternehmen mit dem „Thema“ AI aktiv beschäftigen.

+++ “Digital-Dossier 2018”: Großer digitaler Aufholbedarf bei KMUs +++ 

China führt länderübergreifende Studie an

Beim BCG Gamma-Report handelt es sich um eine länderübergreifende Studie, für die rund 2.700 Manager aus verschiedensten Branchen in Deutschland, China, Frankreich, Japan, Österreich, der Schweiz und den USA zu den AI-Strategien ihrer Unternehmen befragt wurden. In Europa führen Deutschland und Frankreich die Umfrage an. Je 49 Prozent aller Unternehmen in diesen beiden Ländern würden sich laut BCG aktiv mit AI beschäftigen. Österreich liege mit 42 Prozent und Japan mit 39 Prozent merklich zurück. Ein absoluter Vorreiter im internationalen Vergleich sei jedoch China. Dort würden sich neun von zehn Unternehmen aktiv mit AI befassen, so BCG. Zudem würde bereits jedes dritte chinesische Unternehmen für seine Produktion oder Dienstleistungen AI einsetzen. 

BCG
(c) BCG: China führt die länderübergreifende Studie zu KI an

„China profitiert davon, dass die Unternehmen dort über alle Branchen hinweg vergleichsweise jung, agil und innovationsfreudig sind. In reifen Volkswirtschaften und weit entwi­ckelten Branchen tendieren Unternehmen zu einer gewissen Trägheit, was Neue­rungen angeht, so Jörg Erlebach, BCG-Partner und Chef von BCG GAMMA Deutschland, über die Diskrepanz.

Österreich hat Handlungsbedarf bei AI

Lukas Haider, BCG-Partner und Leiter des Büros in Wien, sieht basierend auf dieser Bestandsaufnahme Handlungsbedarf: „Wenn Österreich im Wettbewerb um die KI-Technologie vorne mit dabei sein will, besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Schließlich ist KI einer der Pfeiler für künftiges wirtschaftliches Wachstum in allen Branchen.“ Zudem würde ein Vergleich der Branchen offen legen, dass sich in Österreich in den Sektoren Finanzdienstleistungen, sowie Handel nur wenige aktive AI-Spieler befinden. Besser würde es hingegen bei heimischen Unternehmen mit dem Fokus auf Technologie, Medien und Telekommunikation und in der Energieindustrie aussehen. Laut BCG seien in diesen Branchen mehr als zwei Drittel aller Unternehmen aktiv mit AI beschäftigt.


=> zur Studie

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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