17.09.2020

Erneute Verschärfung von Corona-Maßnahmen – Mehrwertsteuersenkung auf 2021 verlängert

Die österreichische Bundesregierung hat am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ankündigt - darunter fallen die Einschränkung sozialer Kontakte, Verschärfungen in der Gastronomie und eine Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes. Um die wirtschaftlichen Folgen der neu gesetzten Maßnahmen abzuschwächen soll die bereits geltende Mehrwertsteuersenkung für betroffene Branchen für 2021 verlängert werden.
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HeldYn AS²K Sebastian Kurz Alexander Schütz Mehrwertsteuersenkung
Sebastian Kurz | (c) BKA / Dragan Tatic

Nach „ausgiebigen Beratungen“ trat die österreichische Bundesregierung am Donnerstagnachmittag vor die Presse, um die Öffentlichkeit über eine erneute Verschärfung der Corona-Maßnahmen zu informieren. Grund dafür sei laut Bundeskanzler Sebastian Kurz der exponentielle Anstieg der aktuellen Coronazahlen. Erst am Mittwoch hatten Deutschland und Belgien Wien zum Risikogebiet erklärt.

Drei Verschärfungen ab Montag

Konkret soll es ab Montag 00:00 Uhr drei Verschärfungen geben. Darunter fallen die Einschränkung sozialer Kontakte, Verschärfungen in der Gastronomie und eine Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes.

  • Einschränkung sozialer Kontakte

Ab Montag 00:00 Uhr werden Feiern und private Zusammenkünfte „Indoor“ auf maximal zehn Personen begrenzt. Bislang waren 50 Personen im privaten Bereich zugelassen. Für den privaten Wohnbereich gilt diese Maßnahme nicht, da dies verfassungsrechtlich nicht möglich ist.

Ausgenommen von der Regelung sind zudem Begräbnisse, Hochzeiten allerdings nicht. Die 10-Personen-Grenze gilt auch für Tanzkurse und Kurse im Fitnesscenter. Auch die Ballsaison ist aus heutiger Sicht somit schwer umzusetzen. Lehrveranstaltungen an Universitäten sind hingegen nicht betroffen. Im Freien gibt die Bundesregierung die Grenze mit 100 Personen an.

  • Verschärfung in der Gastronomie

Zudem soll es auch in der Gastronomie eine erneute bundesweite Verschärfung geben. Demnach ist in der Gastronomie eine Konsumation nur mehr im Sitzen erlaubt. Die Konsumation an der Bar ist somit nicht mehr möglich. Weiters dürfen sich auf einem Tisch höchsten zehn Personen versammeln. Auch Tanzflächen in Clubs sind von der Verschärfung betroffen und somit bis auf weiteres für Besucher tabu.

Zudem soll die Sperrstunde, die ab 01:00 Uhr auch für „geschlossene Gesellschaften“ in Restaurants oder Clubs gilt, intensiv kontrolliert werden. Bundesländer können die Sperrstunde noch weiter nach vorne verlegen, sofern sie dies für notwendig erachten. Im Falle eines Vergehens beträgt die Strafhöhe bis zu 1450 Euro.

  • Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes

Die dritte Maßnahme umfasst die Ausweitung des Mund-Nasen-Schutz. Die Verpflichtung zum Tragen eines solchen wird ab Montag landesweit auf Märkte, Messen und religöse Feiern ausgeweitet. Innenminister Karl Nehammer erläuterte, dass die Exekutive bei der Durchsetzung dieser Verpflichtung die Betriebe „unterstützen“ wird.

Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung

Im Rahmen der Pressekonferenz verkündete Bundeskanzler Kurz eine Verlängerung der bisher geltenden Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie, Tourismus und Kultur. Diese soll nun auch für 2021 gelten – ursprünglich war sie bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen. „Wir sind uns bewusst, dass diese Maßnahmen – insbesondere für die Gastronomie – eine besondere Herausforderung sind. Mit der Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung wollen wir dies so gut wie möglich abfedern“, so Kurz.

In den Bereichen Gastronomie, Beherbergung, Kultur sowie Publikationen gilt seit 1. Juli 2020 eine Herabsetzung der Mehrwertsteuer auf fünf Prozent. Der ermäßigte Steuersatz gilt für die Abgabe von Speisen und Getränken (alkoholische und nicht-alkoholische). Neben der Gastro betrifft dies auch die Abgabe von Speisen und Getränken in Konditoreien, Bäckereien bzw. Fleischereibetrieben.

Ebenso ist die Umsatzsteuer für Übernachtungen in Hotels, in anderen Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen auf fünf Prozent gesenkt. Gleiches gilt im Publikations- und Kulturbereich für Lieferungen, Einfuhren und den Erwerb von Büchern, Zeitschriften & Co.


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Mitarbeiterbeteiligung - Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu
Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu

Transkribus ist eine KI-Plattform, die historische Handschriften automatisch erkennt. Entstanden ist sie an der Universität Innsbruck, heute ist sie als Europäische Genossenschaft organisiert und wird weltweit von Archiven und Forschenden genutzt. Ein Paradebeispiel für ein akademisches Spinoff, nur eben keines aus der Technik, sondern aus den Geisteswissenschaften. Genau solche Gründungen will ein neuer Ausgründungsrahmen künftig systematisch ermöglichen.

„SHAPE Austria“ wurde im Rahmen der ECN-Konferenz von Werner Wutscher (New Venture Scouting) und Sektionschef Elmar Pichl vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) vorgestellt. SHAPE steht für Social Sciences, Humanities and the Arts for People and the Economy. Der Bericht ergänzt den Ausgründungsrahmen von 2024, der den Hochschulen erstmals einheitliche Standards für Spinoffs vorgab. „Da war der klare Fokus auf skalierbare, technologieorientierte Startups. Die Geisteswissenschaften, Sozialwissenschaften und Künste sind zu kurz gekommen“, sagt Wutscher. Das Ministerium habe den Rahmen komplettieren wollen.

27 Institutionen in der Arbeitsgruppe

Erarbeitet wurde der Bericht von November 2025 bis Juni 2026 mit einer Arbeitsgruppe aus 27 Institutionen, darunter 16 Hochschulen von der Universität Wien über das Mozarteum bis zur Kunstuniversität Linz. Dazu kamen Interviews mit 16 Einrichtungen, die bereits weiter sind, etwa dem britischen ARC Accelerator, der Erasmus University Rotterdam oder der Universität Köln.

Das Ergebnis sind elf Empfehlungen, sechs an die Leitungsebene der Hochschulen, fünf an Transferstellen und Career Center. „Um auch strategische Themen zu diskutieren, braucht man unbedingt auch die Leitungsebene, also die Rektorate für diese Diskussionen“, so Wutscher.

Andere Sprache, andere Strukturen

Der zentrale Befund: Gründungen aus diesen Disziplinen folgen einer anderen Logik. Sie entstehen selten aus einer Marktchance, sondern aus einem gesellschaftlichen Problem. Im Bericht ist von „Reluctant Founders“ die Rede, Menschen, die nicht primär ein Unternehmen aufbauen, sondern etwas verändern wollen. „Du musst sehr stark über die Wirkung reden, über den Impact reden, um die dann gut abzuholen“, sagt Wutscher. Empfohlen wird ein „Prinzip der Zweisprachigkeit“: nach innen Wirkungssprache, nach außen klassische Startup-Begriffe, damit Finanzierung und Netzwerke nicht verschlossen bleiben. Statt von Kund:innen spricht man dann von Audiences.

Strukturell sind SHAPE-Gründungen meist günstiger und schneller als Tech-Spinoffs: kein Labor, kein Patentierungsprozess, kürzere Validierungszyklen. Dafür braucht es niederschwellige, mehrstufige Begleitung und offene Rechtsformen. Statt der GmbH kann auch ein Verein, eine Genossenschaft oder ein Hybridmodell passen. „Wenn du einen Verein gründest, um Gesundheitspolitik zu promoten, brauchst du kein Labor“, so Wutscher.

Soft IP statt Patente

Ein eigener Schwerpunkt gilt dem geistigen Eigentum. Wo keine Patente entstehen, sondern Urheberrecht, Software, Daten oder Know-how, greifen die üblichen IP-Richtlinien nicht. Der Bericht empfiehlt getrennte Regeln für Hard und Soft IP mit deutlich günstigeren Konditionen und nennt als Benchmark die University of Bristol: 20 Prozent Beteiligung bei patentbasierten Spinoffs, fünf Prozent bei „IP light“, null Prozent ohne verwertbares IP. Leitprinzip: so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig, inklusive Creative-Commons- und Open-Source-Lizenzen.

Weil die Wirkung im Vordergrund steht, sollen Hochschulen auch nicht auf Lizenzeinnahmen hoffen, sondern Impact messen. Anlage 1 des Berichts liefert dafür beispielhafte Indikatoren, von erreichten Nutzer:innen bis zu Impact Case Studies.

Netzwerk und gemeinsames Programm

Weil die Pipelines einzelner Hochschulen klein sind, empfiehlt der Bericht ein österreichweites SHAPE-Netzwerk nach dem Vorbild des britischen Aspect Network und ein gemeinsames Frühphasenprogramm, angedockt an bestehende Strukturen wie AplusB, ECN oder die Ludwig Boltzmann Gesellschaft. New Venture Scouting koordiniert dafür ein Jahr lang Quartalstreffen der Arbeitsgruppe. Dazu kommt die Forderung, Transfer und Gründung in Berufungen und Evaluierungen anzuerkennen, im Sinne der CoARA-Initiative, die von rein publikationsbasierten Metriken abrücken will.

Die Beispiele in Anlage 2 reichen von ArtWave, einem Startup zweier Opernsängerinnen für Stressreduktion und Burnout-Prävention, über die Praxissoftware freudio für Psychotherapeut:innen bis zur Kärntner Freiwilligenplattform inmojo. „Wir haben noch sehr wenige. Deswegen haben wir den Ausgründungsrahmen um Success Stories ergänzt, damit sich die Leute das vorstellen können“, sagt Wutscher.

„Da wären wir mit vorne dabei“

Für Wutscher ist der Zeitpunkt entscheidend: Die großen Fragen rund um KI, Ethik oder Medizin bräuchten interdisziplinäre Teams. Und beim SHAPE-Thema stehe ganz Europa noch am Anfang. „Deswegen wäre das jetzt so spannend, wenn wir das jetzt starten könnten. Da wären wir mit vorne dabei.“

Bleibt der Haken: das neue Universitätsbudget. Wutscher, der auch Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Klagenfurt ist, nennt die Kürzungen einen „massiven Dämpfer“. Die große Herausforderung sei, „dass diese Einsparungen nicht dazu führen, dass Innovation und das Neue gedrosselt werden“. Gerade bei Entrepreneurship-Aktivitäten sei die Entwicklung zuletzt nach oben gegangen: Österreichweit gebe es mittlerweile 31 Forschungs-Spinoffs, 2024 waren es noch 25.

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AI Summaries

Erneute Verschärfung von Corona-Maßnahmen – Mehrwertsteuersenkung auf 2021 verlängert

  • Die österreichische Bundesregierung hat am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ankündigt – darunter fallen die Einschränkung sozialer Kontakte, Verschärfungen in der Gastronomie und eine Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes.
  • Um die wirtschaftlichen Folgen der neu gesetzten Maßnahmen abzuschwächen soll die bereits geltende Mehrwertsteuersenkung für betroffene Branchen für 2021 verlängert werden.
  • Konkret soll es ab Montag 00:00 Uhr daher drei Verschärfungen geben.
  • Für den privaten Wohnbereich gilt diese Maßnahme nicht, da dies verfassungsrechtlich nicht möglich ist.
  • Im Freien gibt die Bundesregierung die Grenze mit 100 Personen an.
  • Die dritte Maßnahme umfasst die Ausweitung des Mund-Nasen-Schutz.

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