06.03.2020

Erneuerbare Energie in Österreich: Neue Gesetze und Regelungen sind in Arbeit

Mit neuen Gesetzen will Umweltministerin Leonore Gewessler den Ausbau der Erneuerbaren Energie ebenso wie die Energieeffiienz in Österreich verbessern.
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(c) Oesterreichs Energie/Christian Fürthner

Wenn wir in Österreich über EcoTech, Klimawandel und Dekarbonisierung reden, dann spielen auch Energieunternehmen und Erneuerbare Energie eine zentrale Rolle – und diese brauchen eine entsprechende Rechtsgrundlage, um dem Ausbau umweltfreundlicher Energiegewinnung vorantreiben zu können. Auf politischer Ebene gibt es hier Bewegung, wie unter anderem Umweltministerin Leonore Gewessler diese Woche im Rahmen vom E-Wirtschaftsverband “Oesterreichs Energie” organisierten “trendforum” erläuterte. Doch auf EU-ebene gab es diese Woche Neuigkeiten.

Erneuerbaren-Gesetz kommt 2021

Ein zentraler Baustein ist auf nationaler Ebene das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, mit dem die Ökostromförderung  fit gemacht wird, um das Ziel von 100-prozentiger Energieversorgung durch Erneuerbare Energie bis 2030 zu erreichen, wie Gewessler sagt.

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Dieses Gesetz soll bis 1.1.2021 in Kraft treten. “Dementsprechend haben wir einen recht ambitionierten Zeitplan für die nächsten Schritte”, sagt die Ministerin. Sobald wie möglich wolle man zu dem Gesetz mit den Stakeholdern in einen Dialog treten und es noch vor dem Sommer in Begutachtung geben, versichert Gewessler.

Energieeffizienzgesetz wird ebenfalls 2020 behandelt

Das zweite wichtige Gesetz ist das Energieeffizienzgesetz. Auch hier soll es eine Nachfolgeregelung zu dem bestehenden Gesetz geben, wie Gewessler sagt. Auch dieses Thema soll – auch im Kontext von EU-Vorgaben – im Lauf des Jahres 2020 behandelt werden. Mit diesen zwei Säulen, also sorgsam mit Energie umzugehen und der Ausbau von Erneuerbaren Energien, wird eine entsprechende Basis für Umweltverträglichkeit geschaffen, wie Gewessler im Gespräch mit dem brutkasten betont.

Bereits 2019 hat es einen Stakeholder-Prozess im Kontext des Energieeffizienzgesetzes gegeben. “Wir alle haben ein Interesse daran, dass die errechnete Einsparung auch der tatsächlichen entspricht und Chancen für neue Geschäftsmodelle nutzbar gemacht werden”, sagt die Politikerin. Darüber hinaus will Gewessler auch die Themen Gebäudesanierung und Wärmestrategie “auf den Weg zu bekommen” – und auch die E-Mobilität, die “die Bahn, die Bim und den Öffentlichen Verkehr beim Ausbau und beim Ticket” mit inkludiere.

Anpassungen im Design des Strommarktes

Auch Stromnetze oder Stromhandel könnten ohne Plan nicht funktionieren. “Das wollen wir gewährleisten”, versichert die Ministerin. Es gehe zudem um Anpassungen im Strommarkt-Design und den Ausbaupfad bei Erneuerbaren. So werde man sich etwa ansehen, inwieweit Deponien oder auch Freiflächen für Photovoltaik-Anlagen (PV) genutzt werden könnten. “Denn klar ist: Wir brauchen eine Million PV-Dächer, und wir werden mehr Flächen nutzbar machen müssen”, sagt die Ministerin, die früher unter anderem bei der Umweltorganisation Global 2000 tätig war.

In diesem Kontext steht auch die Rolle der Gaskraftwerke zur Diskussion – Stichwort: Netzsicherheit. Hier macht sich Brigitte Ederer vom Forum Versorgungssicherheit dafür stark, effiziente Gaskraftwerke vorzuhalten, “auch wenn diese vielleicht nur tausend Stunden im Jahr arbeiten – aber genau diese tausend Stunden machen es dann vielleicht am Ende aus”.

EU-Klimagesetz: Klimaneutralität bis 2050

Weitere politische Bewegung gab es diese Woche in Brüssel, als am Mittwoch die EU-Kommission das gemeinsame Klimagesetz der Union vorlegte. Dieses schreibt unter anderem vor, dass die EU ab 2050 klimaneutral sein muss. Unterm Strich soll somit der Treibhausgasausstoß innerhalb von 30 Jahren auf Null sinken.

Das Klimaziel ist “kollektiv”, es müssen also alle Mitgliedstaaten – und somit auch Österreich – Maßnahmen ergreifen. Allerdings muss am Ende lediglich die Gesamtbilanz der EU stimmen, es können also manche Staaten engagierter sein als andere. Die EU-Kommission bewertet dabei regelmäßig die Fortschritte aller Mitgliedsstaaten. Weichen einzelne Staaten zu stark von den Klimazielen ab, könnte das in letzer Instanz zum Vertragsverletzungsverfahren führen.

Energiebranche braucht Planungssicherheit

Die Umweltaktivistin Greta Thunberg bezeichnete das EU-Klimagesetz als “eine Kapitulation” und verfasste dazu einen offenen Brief, den sie via Twitter teilte.


Österreichs E-Wirtschaft begrüßt indes das EU-Klimagesetz im Rahmen einer Presseaussendung. “Für die Erreichung des europäischen Klimazieles muss der Ausbau der Erneuerbaren rasch vorangetrieben werden, hier läuft uns die Zeit davon. Dass ein rechtlicher Rahmen für das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität geschaffen wird, ist erfreulich – noch wichtiger wären allerdings konkrete Umsetzungspfade”, sagt Schitter.

Österreich habe sich mit der Klimaneutralität 2040 ein noch ambitionierteres nationales Ziel gesteckt und könnte bei der Dekarbonisierung europaweit eine Vorreiterrolle übernehmen, betont Schitter. Die E-Wirtschaft stehe voll hinter den Zielen, brauche aber vor allem eine Planungs- und Rechtssicherheit.

Strom zu 75 Prozent aus Erneuerbarer Energie

Aufgrund der bislang ausständigen Anpassung der europäischen Energie- und Klimaziele für 2030 sieht Oesterreichs Energie diesen Aspekt aber kritisch. Zudem behalte sich die Europäische Kommission vor, die Ziele über delegierte Rechtsakte zu überprüfen und anzupassen. “Beim Fahrplan zur Erreichung der Klimaneutralität brauchen wir Klarheit und die zentralen Stakeholder sollten immer miteinbezogen werden”, fordert Schitter.

Zugleich begrüßt Schitter den ganzheitlichen Zugang des Gesetzes. “Klimaneutralität ist kein Ziel, das die E-Wirtschaft alleine erreichen kann. Hier müssen wir alle Wirtschaftsbereiche in die Pflicht nehmen und langfristig Kostenwahrheit schaffen”, sagt er. Österreich sei mit einem Anteil von knapp 75 Prozent in der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien europaweit führend und leistet damit bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung des Energiesystems.

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Das "Expedition Zukunft"-Team, Annamaria Andres (erste links) | (c) FFG

In Zeiten großer gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Herausforderungen braucht es mutige Ideen, die nicht nur schrittweise verbessern, sondern bestehende Systeme grundlegend neu denken. Genau hier setzt das Förderprogramm „Expedition Zukunft“ der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) an. Annamaria Andres, die das Programm maßgeblich mitentwickelt hat, betont: “Die EU und auch Österreich sind sehr gut in inkrementellen Innovationen und Grundlagenforschung, doch es braucht auch disruptive Ansätze, um die Welt zu einem besseren, gerechteren und nachhaltigeren Ort zu verändern.”

Mehr als inkrementelle Verbesserungen

Das Ziel von “Expedition Zukunft” ist es, Projekte zu unterstützen, die einen echten Paradigmenwechsel bewirken können. Während traditionelle Innovationsprogramme oft auf Verbesserungen bestehender Technologien und Prozesse abzielen, sucht „Expedition Zukunft“ nach bahnbrechenden Ideen. Es geht darum, mit komplett neuen Ansätzen die jetzigen Herausforderungen anzugehen. Diese Herausforderungen könnten technologischer, gesellschaftlicher oder ökologischer Natur sein.

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Zwei Wege in die Zukunft: #START – Business Edition und #INNOVATION

Das Programm gliedert sich in mehrere Ausschreibungsschienen. Hier ein Überblick zu zwei Förderschienen, die sich besonders für Gründer:innen von Startups und KMU eignen:

  • #START – Business Edition: Hier können Gründer:innen und KMU einreichen, die ganz am Anfang stehen. Sie haben eine visionäre Idee, aber noch kein ausgearbeitetes Konzept. Es geht darum, die Durchführbarkeit zu testen – nicht nur aus technischer Sicht, sondern auch in Bezug auf soziale Aspekte, strategische und rechtliche Rahmenbedingungen. Für diesen Schritt stellt die FFG bis zu 80.000 Euro zur Verfügung.
  • #INNOVATION: In dieser Schiene wurde ein Problem bereits klar definiert, die Lösung ist jedoch noch offen. Mit einer Förderung von bis zu 150.000 Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent unterstützt das Programm die Lösungsfindung in Zusammenarbeit mit relevanten Stakeholdern. Hier geht es um iterative Innovationsprozesse, wie zum Beispiel Open Innovation und Design Thinking, um eine optimale Lösung für eine Zielgruppe oder ein disruptives Geschäftsmodell zu entwickeln.

Weitere Ausschreibungsschienen findet ihr auf der Programm-Website.

Mut zum Risiko und zur Veränderung

Disruptive Innovationen sind riskanter als schrittweise Verbesserungen. Sie bewegen sich oft in unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen, müssen neue Märkte erschließen und kulturelle Veränderungen anstoßen. Diese bahnbrechenden Ideen haben ein höheres Umsetzungsrisiko. Deshalb bietet das Programm neben finanzieller Unterstützung auch umfassende Beratungsservices und Expeditionsguides.

Die Expeditionsguides sind Expert:innen, die die geförderten Projekte begleiten. Neben der individuellen Begleitung bietet das Programm auch Netzwerktreffen, bei denen sich die Fördernehmer:innen untereinander austauschen können.

Von der Vision zur Umsetzung

Ein zentrales Kriterium für die Förderung ist der Mut zur großen Vision. Dahingehend werden Fördernehmer:innen gesucht, die größer denken und bereit sind, neue Wege zu gehen. Diese Vision muss auch einen gesellschaftlichen oder ökologischen Mehrwert bieten. Es geht nicht nur um Profit, sondern um Impact – sei es in der Umwelt, der Gesellschaft oder der Wirtschaft.

Ein Beispiel für solche visionären Projekte sind Innovationen in der Raumfahrt, der Krebsbekämpfung, sozialen Inklusion oder Pflegekonzepte für eine alternde Gesellschaft.

Solche Ideen stoßen jedoch oft auf große gesellschaftliche Herausforderungen. So stellt beispielsweise die Bereitschaft der Menschen, eingefahrene Verhaltensmuster zu ändern, eine Hürde dar. Genau hier setzt das Programm an, um den notwendigen Wandel zu unterstützen und den Weg für zukunftsweisende Innovationen zu ebnen.

Unterstützung, die über Geld hinausgeht

Neben der finanziellen Förderung bietet „Expedition Zukunft“ auch umfangreiche Beratungsleistungen. Dazu gehören Workshops zu Geschäftsmodellen, Strategieberatung oder Hilfe bei IP-Fragen. So soll sichergestellt werden, dass die Projekte nicht nur technisch funktionieren, sondern auch erfolgreich umgesetzt werden können.

Das Programm „Expedition Zukunft“ vernetzt die Teilnehmenden gezielt mit relevanten Partner:innen aus Wirtschaft, Forschung und öffentlichem Sektor. Ein starkes Netzwerk aus Wirtschaftsagenturen, Ministerien und internationalen Partnern unterstützt dabei, die richtigen Kontakte zur richtigen Zeit zu knüpfen – oft der Schlüssel zum Erfolg eines Projekts.

Bewerbungsfrist und Kriterien

Die Einreichfrist für die #START Business Edition endet am 28. Januar um 12:00 Uhr. Die Schiene #INNOVATION ist als laufende Ausschreibung angelegt. Bewerber:innen müssen neben einer bahnbrechenden Idee auch den Willen mitbringen, Risiken einzugehen und groß zu denken. Diversität, gesellschaftlicher Impact und die Bereitschaft zur Veränderung sind entscheidend.

Abschließend merkt Andres an: “Wir suchen Visionär:innen, die bereit sind, die Welt zu verändern. Die Expedition Zukunft ist für diejenigen, die über den Tellerrand hinaus denken, die mutig sind und größer denken. Wer bereit ist, sich dieser Herausforderung zu stellen, findet in dieser Initiative der FFG nicht nur einen Förderer, sondern einen Partner auf dem Weg in die Zukunft.”

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AI Summaries

Erneuerbare Energie in Österreich: Neue Gesetze und Regelungen sind in Arbeit

  • Wenn wir in Österreich über EcoTech, Klimawandel und Dekarbonisierung reden, dann spielen auch Energieunternehmen und Erneuerbare Energie eine zentrale Rolle – und diese brauchen eine entsprechende Rechtsgrundlage, um dem Ausbau umweltfreundlicher Energiegewinnung vorantreiben zu können.
  • Ein zentraler Baustein ist auf nationaler Ebene das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, mit dem die Ökostromförderung  fit gemacht wird, um das Ziel von 100-prozentiger Energieversorgung durch Erneuerbare Energie bis 2030 zu erreichen.
  • Das Gesetz soll am 1.1.2021 in Kraft treten.
  • Das zweite wichtige Gesetz ist das Energieeffizienzgesetz. Auch hier soll es eine Nachfolgeregelung zu dem bestehenden Gesetz geben.

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  • Das Gesetz soll am 1.1.2021 in Kraft treten.
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