15.03.2024

Erfolgsstartups gesucht: Begleite uns zum RiseUp Saudi’24 Summit in Riad mit brutkasten & CoRocks

Österreich, Europa, Saudi-Arabien: Bewirb dich jetzt für eine exklusive Startup Delegation nach Riad, Saudi-Arabien. Triff zukünftige Partner:innen und Investor:innen auf dem RiseUp Saudi’24 Summit.
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(c) RiseUp Summit
kooperation

Der Nahe Osten ist aufstrebend, Saudi-Arabien der nächste Startup- und Innovations-Hotspot. Die MENA-Region ist das Pflaster für die Innovation der Zukunft. Gerade für Startups und aufstrebende Jungunternehmen bietet das Land ein attraktives Umfeld für Innovation, Investoren und internationale Partnerschaften.

Um internationale Geschäftsmöglichkeiten zu nutzen und globale Partnerschaften zu ermöglichen, sucht brutkasten in Kooperation mit Co-Rocks, dem Accelerator Programm von CoworkingSalzburg zwei österreichische Startups für eine Reise zu einem der inspirierendsten Startup-Events im Nahen Osten – dem RiseUp Saudi’24 Summit in Saudi-Arabien.

Gesponsert wird die Reise von Abdelhameed Sharara, der Gründer des RiseUp Summits und Investor im CoRocks Accelerator ist. Sharara pflegt seit vielen Jahren intensive Beziehungen durch die 2014 gestarteten Coworking Camps mit Österreich und CoworkingSalzburg. Für Startups bietet der Summit unter dem Motto “Limitless” nicht nur eine internationale Plattform zur Präsentation ihres Unternehmens, sondern auch eine länderübergreifende Networking-Möglichkeit zur Vernetzung mit Investoren und potenziellen Partnern aus der MENA-Region (Middle East & Northern Africa) und darüber hinaus.

(c) RiseUp Summit

Neben den Startups Sports Remember, Huf-Therapiesocke Pegasox und Lalamu Entertainment, die aus dem DWYL Programm (brutkasten berichtete), das mit 10. April 2024 in eine neue Runde geht, in den Co-Rocks Accelerator aufgenommen wurden, haben Investor:innen wie Eveline Steinberger und andere Business Angels ihr Interesse angemeldet. Auch Daniel Pühra, Founder von ComCom, wird an der Reise teilnehmen.

Das erwartet dich auf deiner Reise zum RiseUp Saudi’24 Summit

  • Pitch vor internationalem Publikum: Nutze die Chance: Pitche dein Unternehmen auf einem internationalen Podium und knüpfe Kontakte in der MENA-Region.
  • Baue Brücken zwischen EU und MENA: Werde Teil der Bewegung und stärke Beziehungen zwischen europäischen und MENA-Startups und ihren Investoren.
  • Vollständige Übernahme der Reisekosten: Der Gastgeber übernimmt Flug, Hotel und die Teilnahme am Summit für die beiden ausgewählten Startups.

Facts zum Event: Wann und wo findet der RiseUp Saudi’24 Summit statt?

  • 27. bis 29. April 2024
  • Riad, Saudi Arabien

Bewerbungskriterien

Dein Startup sollte in Österreich angesiedelt sein, sich in der Wachstumsphase befinden und aktiv nach Expansionsmöglichkeiten in Saudi-Arabien suchen oder ein starkes Interesse an Investoren oder Partnerschaften in der Region zeigen. Wir suchen nach innovativen Startups mit Skalierungsabsichten, die bereit sind, ihre Vision auf der internationalen Bühne zu teilen und Brücken zu neuen Märkten und Kulturen zu bauen.

So bewirbst du dich

Bitte sende uns über unser Bewerbungstool eine kurze Beschreibung deines Startups, deines Teams und warum du in Saudi-Arabien interessante Investoren oder Partner für dich siehst. Füge Links zu deiner Webseite und zu Präsentationen oder Produkt-Demos hinzu. brutkasten und CoworkingSalzburg sichten und prüfen die Bewerbungen. Aus allen Einreichungen laden wir die beiden Startups ein, die aus unserer Sicht am meisten von der Reise profitieren und Österreich mit ihrer Erfolgsgeschichte am besten repräsentieren.

Bewerbungsfrist

  • Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 31. März 2024 um 23:59 Uhr.
  • Die ausgewählten Startups werden bis zum 2. April 2024 benachrichtigt.

Nutze die Chance, um dein Startup international zu präsentieren und wertvolle Geschäftsbeziehungen aufzubauen. Wir freuen uns auf deine Bewerbung!

Du hast kein Startup, möchtest aber trotzdem Teil der Startup Delegation werden? Melde dich bei der Delegationsleiterin Romy Sigl unter 0664 4130361 für weitere Infos.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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