04.12.2023

Erfolgreiche Unternehmensübergabe durch Inhaberstrategie und Innovation

Im Gastbeitrag erklärt Elias Resinger die Bedeutung von einer Familienverfassung und von Innovation bei der Unternehmensübergabe.
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Unternehmensübergabe, Familienunternehmen
(c) Robert Eklund via Unsplash
kooperation

Die erfolgreiche Weitergabe eines Unternehmens an die nächste Generation ist für Familienunternehmer in Zeiten des Wandels von entscheidender Bedeutung. Als erfahrener Family Business Consultant möchte ich die Bedeutung von zwei Schlüsselfaktoren hervorheben: die Familienverfassung und die Integration von Innovation.

Familienverfassung als strategische Leitplanke

Die Familienverfassung spielt eine entscheidende Rolle für den langfristigen Erfolg von Unternehmensübergaben. In einem dynamischen Umfeld, geprägt von technologischem Fortschritt und gesellschaftlichem Wandel, ist es essenziell, eine klare strategische Ausrichtung zu definieren. Die Familienverfassung fungiert dabei als Leitplanke für strategische Entscheidungen und stärkt die Einheit der Familie. Gemeinsam erarbeitete Inhaberstrategien sichern nicht nur die Familienebene, sondern auch die Handlungsfähigkeit der Unternehmensführung.

Das Dilemma der NextGen – Elias Resinger im Talk zur Unternehmensübergabe

Meistern von aktuellen Herausforderungen

Die rasante Veränderung unternehmerischer Herausforderungen erfordert zeitnahe Anpassungen. Familienunternehmen sollten agil handeln, beispielsweise durch den Aufbau von Holdings oder die Neugestaltung der Ressortverteilung nach Generationswechseln. Eine neue Gesellschaftergruppe, die Veränderungen erkennt und langfristige Sicherheit über kurzfristige Einzelinteressen stellt, bildet die Grundlage. Eine zentrale Frage, die sich die Familie stellen muss, lautet: Warum bleiben wir auch „morgen“ noch zusammen? Welcher „Klebstoff“ hält uns zusammen, wenn Berufs- und Lebenswege außerhalb des Unternehmens gewählt werden?

Inhaberstrategieprozess als Schlüssel zum Erfolg

Unsere Erfahrung zeigt, dass ein strukturierter Inhaberstrategieprozess entscheidend ist. Gemeinsam erarbeiten Gesellschafter in Workshops Ziele und Strategien für das Unternehmen und den wachsenden Gesellschafterkreis. Fragen zu Mitgliedschaft, Selbstverständnis, Geschäftsmodell, Corporate Governance und Rollen werden umfassend behandelt. Dieser Prozess ermöglicht eine schärfere Zukunftsvision und fördert den strategischen Dialog.

Die Rolle der Innovation im Unternehmenserfolg

Innovation ist ein zentraler Faktor für langfristigen Erfolg. Unsere Beratungspraxis hat gezeigt, dass Familienunternehmen nicht nur ihre Strukturen, sondern auch ihre Geschäftsmodelle innovativ gestalten sollten. Ein integrativer Ansatz im Inhaberstrategieprozess stellt sicher, dass Innovation nicht nur als Option betrachtet wird, sondern als Kernfaktor für Agilität und Anpassungsfähigkeit.

Fazit: Zukunftssicherung durch klare Strukturen und Innovation

Die erfolgreiche Unternehmensübergabe erfordert nicht nur eine strukturierte Familienverfassung, sondern auch Innovationsfreude. Ein Blick für Innovation und eine maßgeschneiderte Familienverfassung sind der Schlüssel zur nachhaltigen Sicherung der Unternehmenszukunft. Als Sparringspartner ermutige ich Familienunternehmen, den ersten Schritt für eine erfolgreiche Unternehmensübergabe zu machen und auf eine zukunftsorientierte Familienverfassung im Einklang mit innovativen Geschäftsmodellen zu setzen.


Über den Autor

Als Inhaberstrategieberater und Sparringspartner für Familienunternehmen begleitet Elias Resinger insbesondere in Österreich Inhaberfamilien in Nachfolge- und Konfliktsituationen und entwickelt mit ihnen Inhaberstrategien und Familienverfassungen. Sein besonderes Augenmerk liegt auf der frühzeitigen Heranführung der nächsten Generation und der Vorbereitung auf neue Rollen sowie der langfristigen Begleitung von Inhaberfamilien. Die PETER MAY Family Business Consulting gilt als die erste Adresse für Inhaber:innen von Familienunternehmen im deutschsprachigen Raum; kompetent, erfahren, unabhängig und methodisch führend.

Elias Resinger

Elias Resinger lebt mit seiner Frau und zwei Kindern in Wien.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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